Berater-Homepage von Rüdiger Thomas

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ohne Kfz-Haftpflicht geht es nicht

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie in Deutschland kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden, weisen Sie das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nach, die Sie bei der HUK-COBURG erhalten.
  • Neben der unbedingt notwendigen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich optional für weitere Leistungen wie eine Kaskoversicherung entscheiden, die den Versicherungsschutz z. B. auf Schäden am eigenen Fahrzeug erweitern. 

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Bestandteile einer Kfz-Versicherung im Folgenden weiter vor.

Was zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Prüfung und die Abrechnung der Ansprüche, die die dritte Person an Sie stellt.

Die Haftpflichtversicherung zahlt zum Beispiel den Schaden an einem fremden Fahrzeug, mit dem Sie kollidiert sind, aber auch die Behandlungskosten für Personen, die durch einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verletzt werden.

Abgedeckt sind:

  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Personenschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstehen
  • Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.

Vorteile Ihrer Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei der HUK-COBURG

Wir überzeugen Sie mit Leistungen, die weit über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.

In Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung profitieren Sie etwa von:

  • Hohen Deckungssummen – 100 Millionen € Höchstentschädigung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall (max. 15 Millionen € pro geschädigte Person)
  • „Mallorca-Police“ – Mietwagen sind im Ausland oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen.
    Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.
    Die Mallorca-Police deckt den ausstehenden Betrag bis zur bei uns vereinbarten Versicherungssumme – und das nicht nur auf Mallorca.

Die Kasko­versicherung – sichert Schäden am eigenen Auto ab

Was zahlt die Teilkasko?

Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug z. B. durch folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Kollisionen mit Wild und anderen Tieren
  • Glasbruch
  • Teil- oder Komplettdiebstahl des Fahrzeugs inklusive Schäden durch Einbruch
  • Schäden durch Tierbisse inklusive Folgeschäden (z. B. Marderschäden)

Was zahlt die Vollkasko?

Die Vollkasko-Versicherung enthält immer die Leistungen der Teilkasko-Versicherung.

Zusätzlich leistet sie auch z. B.

  • bei einem selbst verschuldeten Unfall
  • bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Vandalismus

Voraussetzung für die Leistung nach Unfall beispielsweise ist, dass Sie das Fahrzeug nicht vorsätzlich beschädigt haben.

Was kosten Teilkasko & Vollkasko?

  • Die Beitragshöhe in der Vollkasko-Versicherung ist u. a. von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, während bei der Teilkasko-Versicherung keine SF-Klassen berücksichtigt werden.
  • Sie können bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbaren, um die Höhe Ihrer Prämie zu senken.
  • Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung dürfen Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen für Voll- und Teilkasko wählen.

Vorteile Ihrer Teil- & Vollkasko­versicherung bei der HUK-COBURG

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch:

  Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
z. B. Sturm schon ab Windstärke 7
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug und Folgeschäden bis 20.000 €
Rangier- und Schlingerschäden 
Schäden durch Transport auf einem Schiff

Besondere Leistungen der HUK-COBURG Kasko­versicherungen

Die Teil- und Vollkasko-Versicherungen unserer Autoversicherung Classic zeichnen sich durch besondere Kundenfreundlichkeit aus:

  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
    Sie erhalten unsere Leistungen in den meisten Fällen uneingeschränkt ohne Kürzung.
  • Neupreisentschädigung
    Wenn Ihr Neufahrzeug innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf einen Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erleidet, erstatten wir Ihnen den Neuwert.
  • Geleaster Pkw
    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko unsere Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (auch GAP-Deckung oder Differenzkasko genannt).
  • Beschädigung des Pkw 
    Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
  • Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw 
    Wir zahlen den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises beträgt.

20% sparen mit Kasko SELECT

Wählen Sie bei Abschluss einfach den Tarif Classic SELECT aus und sparen Sie direkt beim Kfz-Beitrag.

  Kasko SELECT
Ihr Vorteil 20% vom Kaskobeitrag sparen
Werkstattauswahl durch die HUK-COBURG im Schadenfall  
Transport zur Werkstatt

Das Auto ist nicht fahrbereit / nicht verkehrssicher oder die Entfernung zur Partner­werkstatt größer als 15 km

Bringservice des reparierten Autos von der Werkstatt nach Hause Die Entfernung zur Partnerwerkstatt ist größer als 15 km
Ersatzfahrzeug Wir unterstützen Sie bei der Anmietung eines günstigen Ersatzfahrzeugs
Erhalt der Herstellergarantie gemäß EU-Verordnung
Garantie auf die Reparatur durch die HUK-COBURG 6 Jahre

Noch mehr Schutz mit Kasko PLUS

Mit der Kasko PLUS können Sie Ihre Vollkaskoversicherung im Classic-Tarif erweitern:

  • Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Eigentum z. B. wenn Sie Ihr Garagentor anfahren (500 € Selbstbeteiligung).
  • Neupreisentschädigung bei Neuwagenkauf ist auf 36 Monate verlängert.
  • Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.

Weitere Ergänzungen für Ihre Auto­versicherung

Erweitern Sie den Schutz Ihrer Kfz-Versicherung nach Bedarf. Direkt bei uns online berechnen und vergleichen!

Auto­versicherung mit Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen Soforthilfe rund um die Uhr. Ab 9,60 € im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B.:

  • Wir bieten Ihnen schnelle Pannenhilfe.
  • Wir schicken einen Abschleppdienst oder Bergungsdienst.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport.
  • Und Sie? Kommen gut nach Hause.

Sie sind noch nicht mit Ihrem Pkw bei uns versichert?

  • Schließen Sie den Kfz-Schutzbrief direkt in der Autoversicherung mit ein.

Sie sind bereits mit Ihrem Pkw bei uns versichert?

Hier erfahren Sie mehr über den Kfz-Schutzbrief.

Auto­versicherung mit Telematik Plus

Mit Telematik Plus können Sie bis zu 30% auf Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko sparen – abhängig von Ihrem individuellen Fahrverhalten.

  • Sie bekommen einen Start-Bonus in Höhe von 5 % auf Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko – unabhängig von Ihrer Fahrweise.
  • Sie können sich einen Folge-Bonus in Höhe von bis zu 30 % auf Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko erfahren – abhängig von Ihrem Fahrverhalten.
  • Sie erhalten Feedback zum Fahrverhalten.

Und so funktioniert’s:
Die App „Mein Auto“ zeichnet in Verbindung mit einem Telematik-Sensor Ihre Fahrten auf und analysiert diese anhand verschiedener Kriterien, wie bspw. Beschleunigungs-, Brems- und Lenkverhalten sowie Geschwindigkeit.

All diese Kriterien haben Auswirkungen auf Ihren Gesamtfahrwert und damit auch auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag.

Das heißt, je sicherer Sie fahren, desto mehr Geld können Sie bei Ihrer Versicherung sparen!

Erfahren Sie mehr über Telematik Plus.

Auto­versicherung mit Rabattschutz

Unfälle sind ärgerlich, passieren aber. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie im nächsten Jahr einen höheren Beitrag für die Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung zahlen sollen.

Mit unserem Rabattschutz, den Sie in der Produktlinie Autoversicherung Classic vereinbaren können, wird Ihr Vertrag nach einem Schadenfall im Folgejahr nicht zurückgestuft. Für den Rabattschutz erheben wir einen Mehrbeitrag.

  • Sie zahlen einen Mehrbeitrag, wir verzichten auf eine Rückstufung im Schadenfall.
  • Sie fahren im Folgejahr nach einem Unfall lediglich in der gleichen Schadenfreiheitsklasse.
  • Voraussetzung für den Abschluss des Rabattschutzes ist ein Vertrag, der mindestens die SF-Klasse 4 erreicht hat.
  • Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, geben wir die Information über den Schaden an diesen weiter.
Auto­versicherung mit Fahrerschutz

Bei selbstverschuldeten Unfällen gehen Sie als Fahrer oftmals leer aus. Auch bei Unfällen ohne Unfallgegner, wie etwa mit einem Wildtier oder bei einem Baum-Anprall, kann kein Schuldiger haftbar gemacht werden.

Mit unserer Fahrerschutzversicherung sind auch Sie als Fahrer – ab bereits 19 € im Jahr – bestens abgesichert und erhalten z. B. folgende Leistungen:

  • Wir unterstützen Sie bei einem Verdienstausfall.
  • Wir zahlen Ihnen Schmerzensgeld.
  • Wir kommen für sonstige Folgeschäden auf.
  • Und Sie? Werden schnell wieder fit.

Sie sind noch nicht mit Ihrem Pkw bei uns versichert?

  • Schließen Sie den Fahrerschutz direkt in der Autoversicherung mit ein.

Sie sind bereits mit Ihrem Pkw bei uns versichert?

Hier erfahren Sie mehr über die Fahrerschutzversicherung.

Auto­versicherung mit Ausland-Schadenschutz

Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung Classic und begleitet Sie auf Reisen und Fahrten in viele Länder Europas.

Sie bietet zusätzlichen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland, bei dem wir Ihren Schaden anstelle des ausländischen Unfallgegners ersetzen.

Wir sind z. B. mit folgenden Leistungen für Sie da:

  • Wir ersetzen Ihnen entstandene Schäden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Auto, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.
  • Wir versichern Sie und Ihr Auto in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien 
    (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
  • Und Sie? Erholen sich in Ihrem Urlaub.

Wann leistet die Auto­versicherung?

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere – auch die Mitfahrer – geschädigt werden. Sind Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet, zahlt sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für Sie ab.
  • Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Hagel, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Diebstahl.
  • Die Vollkasko ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Wann leistet die Auto­versicherung nicht?

  • Wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • Wenn Schäden, während der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen.
  • In Ländern, in denen kein Versicherungsschutz besteht.
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Häufige Fragen zur Auto­versicherung

Wofür benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen und wie kann ich es beantragen?

Ein Kurzzeitkennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt, ist ein für maximal 6 Tage gültiges Nummernschild. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage.

  • Es besitzt an seinem rechten Rand ein gelbes Feld, in dem das Ablaufdatum vermerkt ist.
  • Diese Kennzeichen werden zu Überführungs- oder Probefahrten sowie zur Vorführung Ihres Autos bei TÜV oder Dekra verwendet. 

Um das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie vom Versicherer eine spezielle Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Auto. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach per Telefon oder E-Mail mit.

Was hat die HUK-COBURG bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zu bieten?

Die ausgezeichnete Kfz-Versicherung der HUK-COBURG bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf der Besitzer von Elektro- oder Hybridautos abdecken. Darin enthalten sind auch umfassende Leistungen für den Akku Ihres Fahrzeugs. 

Zur Elektroauto-Versicherung

Kann ich bei der HUK-COBURG auch meinen Oldtimer versichern?

Ja, endlich ist es möglich, auch die Alltagsautos der 60er bis 90er Jahre bei uns zu versichern – zu sehr günstigen Beiträgen.

Denn bei unserem Angebot handelt es sich nicht um ein Spezialprodukt. Sie profitieren von unserer klassischen, leistungsstarken Autoversicherung – wie Sie es von uns gewohnt sind.

Zur Versicherung für Oldtimer und Youngtimer

Häufige Fragen zum Versicherungsbeitrag

Welchen Einfluss hat die Selbstbeteiligung auf die Höhe der Kasko-Beitrag?

Mit der Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe des Beitrags in der Voll- und Teilkaskoversicherung beeinflussen.

  • In der Teilkaskoversicherung wird die Prämie mit steigender Selbstbeteiligung immer günstiger.
  • In der Vollkaskoversicherung hat unter anderem auch die Schadenfreiheitsklasse einen Einfluss auf die Höhe der Prämie.

Je höher die Selbstbeteiligung und die SF-Klasse sind, desto niedriger ist die zu zahlende Prämie.

Was ist die Typklasse bei der Kfz-Versicherung?

Typklassen in der Autoversicherung sind einer von vielen Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben.

  • Sie beruhen auf den Schaden- und Unfallbilanzen aller in Deutschland angemeldeten Modelle in Relation zur Schadenhäufigkeit, der durchschnittlichen Schadenhöhe und der Entwicklung in den letzten drei Jahren.
  • Je niedriger die Typklasse eines Pkw ist, desto günstiger fällt der zu zahlende Beitrag aus. 

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie in unserem Ratgeber Typklassen & Regionalklassen nachlesen.

Was bedeutet Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung?

Regionalklassen werden von unabhängigen Gutachtern ermittelt und vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft einmal pro Jahr im September veröffentlicht.

  • Es gibt für jeden der über 400 Zulassungsbezirke in Deutschland eine eigene Regionalklasse.
  • In bestimmten Ballungsgebieten existieren sogar mehrere Regionalklassen für einen Zulassungsbezirk.
  • Das gilt zum Beispiel in Großstädten wie Berlin und Hamburg.
  • Daraus ergeben sich teilweise unterschiedliche Regionalklassen für ein und dieselbe Straße in einer Großstadt. 
  • Je höher die Regionalklasse ausfällt, desto höher wird der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie in unserem Ratgeber Typklassen & Regionalklassen nachlesen.

Was kostet eine Auto­versicherung für Fahranfänger?

Fahranfänger sind – wie Senioren oder Motorradfahrer auch – Gruppen mit einem höheren Unfallrisiko. Der Versicherungsbeitrag richtet sich aber nach vielen Merkmalen z. B. dem versicherten Fahrzeug, dem Stellplatz oder der jährlichen Fahrleistung.

So kann der Beitrag für einen Fahranfänger mit Kleinwagen niedriger ausfallen als für einen vielfahrenden SUV-Piloten.

Auch können gerade junge Fahrer und Fahranfänger mit unserem Telematik-Tarif bis zu 30% in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko sparen und so ihren Beitrag senken.

Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.

Wann muss ich die Auto­versicherung zahlen?
  • Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
  • Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen, um nicht rückwirkend den Versicherungsschutz zu gefährden.
  • Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. 

Interessant ist die sogenannte Hauptfälligkeit (meist ist dies der 01.01. des Jahres). Die Beiträge werden immer im Voraus erhoben, bei einer jährlichen Zahlungsweise zahlt der Kunde also im Januar für das anstehende Versicherungsjahr.

Was ist die günstigste Auto­versicherung?

Die günstigste Autoversicherung ist die, die möglichst viel Schutz zu einem geringen Beitrag bietet.

Natürlich kostet es weniger, sein Auto nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Aber ist das wirklich günstiger, wenn man dafür keinen Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. durch Hagel oder bei selbst verschuldeten Unfällen hat? Und dann selbst bezahlen muss?

Teilkasko und Vollkasko erhöhen natürlich den Beitrag, bieten aber auch einen deutlich besseren Schutz.  

Häufige Fragen zur Kasko-Versicherung

Wann brauche ich Vollkasko oder Teilkasko?

Die Teilkasko-Versicherung bietet einen Grundschutz für Ihr Fahrzeug, während die Vollkasko-Versicherung einen umfangreicheren Schutz für Ihr Auto sicherstellt.

Ob Sie sich für die Voll- oder Teilkasko-Versicherung entscheiden, ist von Ihrem persönlichen Absicherungswunsch und Ihren finanziellen Möglichkeiten abhängig.

Die Vollkasko-Versicherung kostet meistens mehr als die Teilkasko-Versicherung.

  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanzieren, ist zumindest für die Laufzeit der Finanzierung eine Vollkasko empfehlenswert, damit Sie nicht im schlimmsten Fall noch einen Kredit für ein Fahrzeug bezahlen, das durch einen Unfall zerstört wurde. 
  • Berücksichtigen Sie auch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Können Sie Ihr Fahrzeug einfach ersetzen, wenn es durch einen Unfall einen Totalschaden erleidet? Wenn nicht, ist der Abschluss einer Vollkasko empfehlenswert.
  • Orientieren Sie sich nicht nur an dem Alter des Fahrzeugs, sondern auch an den Anschaffungskosten
  • Ein zehn Jahre alter Kleinwagen ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt häufig für weniger als 2.000 € erhältlich. 
  • Ein zehn Jahre alter Sportwagen kostet unter Umständen noch weit mehr als 50.000 €.
  • Während für den Kleinwagen eine Teilkasko-Versicherung im Regelfall ausreichend ist, sollte der Sportwagen eher eine Vollkasko-Deckung erhalten.
Was bedeutet Kasko SELECT?

Kasko SELECT ist eine Ergänzung Ihrer Autoversicherung. Im Kasko-Schadenfall überlassen Sie uns die Wahl einer geeigneten Werkstatt.

Dafür sparen Sie beim Kasko-Beitrag 20 %. Kasko SELECT können Sie als Baustein bei Vertragsabschluss wählen.

Was bedeutet Werkstattbindung bei Kasko SELECT?

Wenn Sie sich für einen Vertrag ohne freie Werkstattwahl entscheiden, sparen Sie bares Geld und die Abwicklung von Schäden wird für Sie noch einfacher.

Bei einem Kaskoschadenfall wählt die HUK-COBURG eine geeignete Werkstatt aus einem großen Netzwerk aus. Sie erhalten attraktive Zusatzleistungen und eine schnelle und hochwertige Abwicklung.

Ist Ihr Fahrzeug z. B. noch fahrfähig und verkehrssicher und die von uns ausgewählte Werkstatt ist mehr als 15 km von Ihrem Wohnsitz entfernt, lassen wir es auf unsere Kosten dorthin transportieren.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Bereitstellung eines kostengünstigen Ersatzfahrzeuges.

Unsere Partnerwerkstätten erfüllen hohe Qualitätsstandards:

  • Reparatur streng nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen.
  • Hohes Leistungsniveau in Markenbetrieben oder Meisterwerkstätten mit DEKRA-Zertifizierung.
  • Wir kontrollieren laufend die Qualität der Reparaturen.
  • Wir geben Ihnen 6 Jahre Garantie auf die Reparatur. Die Herstellergarantie bleibt in vollem Umfang erhalten.

Zu unseren Partnerwerkstätten

Habe ich mit Kasko SELECT im Schadenfall Probleme mit der Herstellergarantie?

Die Herstellergarantie bleibt gemäß EU-Kommission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten!

Welche Partnerwerkstätten hat die HUK-COBURG unter Vertrag?

Auf unserer Website finden Sie keine Übersicht über unsere Partnerwerkstätten. Dies hat datenschutzrechtliche Beweggründe gegenüber unseren Partnern.

Darüber hinaus ist es vor allem wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug schnell und hochwertig repariert zurück erhalten.

Deshalb nennen wir Ihnen „Ihre“ Werkstatt erst im Schadenfall. So ist sichergestellt, dass der genannte Partner auch Kapazitäten frei hat und schnellstens mit der Reparatur beginnen kann.

Die Herstellergarantie bleibt gemäß EU-Kommission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten!

Häufige Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Was bedeutet SF-Klasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre an.

Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher auch der vom Versicherer gewährte Schadenfreiheitsrabatt (und dementsprechend niedriger der zu zahlende Beitragssatz).

Wie wird mein Zweitwagen in der SF-Klasse eingestuft?

Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug versichern möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihren Pkw.

Bei der Angebotsberechnung in unseren Tarifrechnern ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Eine bessere Zweitwageneinstufung bieten wir nicht nur für Pkw, sondern auch für Quad, Trike, Motorrad oder Campingfahrzeug.

Ihr Quad können Sie über unsere Quad-Versicherung versichern.

Ist eine Rabattübertragung möglich und wenn ja, wo kann ich diese beantragen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu übertragen.

Bei der Versicherung eines Zweitwagens können Sie zum Beispiel die bisherige SF-Klassen auf das neue Fahrzeug übertragen. Auch eine SF-Übertragung auf oder von einer anderen Person ist möglich.

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist an besondere Voraussetzungen gebunden und nicht in jedem Fall möglich.

In unserem Tarif-Rechner finden Sie erweiterte Informationen und eine Unterstützung bei der Auswahl Ihrer Einstufung.

Häufige Fragen zum Vertrag

Wann und wie kann ich die Auto­versicherung wechseln?

Zulassung eines neuen Fahrzeugs

Sie können Ihre Autoversicherung zu verschiedenen Anlässen wechseln. Am einfachsten ist der Wechsel, wenn Sie ein neues Fahrzeug bekommen.

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erstmals auf sich zulassen, dürfen Sie auch den Anbieter der Autoversicherung frei wählen.

Berechnen Sie einfach Ihren Beitrag mit unserem Tarifrechner und beantragen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie kurzfristig per E-Mail erhalten. Hier erfahren Sie mehr über die Kfz-Zulassung.

Ordentliche Kündigung

Sie können Ihre Autoversicherung auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. Dieser liegt bei vielen Versicherern beim 01.01. eines Jahres.

  • Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer vorliegen.
  • Nach der Kündigung können Sie Ihre neue Versicherung bei der HUK-COBURG beantragen.
  • Wir übermitteln dann zum Vertragsbeginn eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle. Sie müssen nicht selbst bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Außerordentliche Kündigung nach Schadenfall

Nach einem Schadenfall dürfen Sie Ihre Autoversicherung außerordentlich kündigen.

  • Die Kündigung ist wirksam, wenn sie innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht dem Versicherer zugeht.
  • Sie können mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, kündigen.
  • Nach Antragstellung übermitteln wir eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle.

In unseren Ratgebern finden Sie weitere Informationen, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen können.

Wozu benötige ich die Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB) und wie beantrage ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt die früher übliche Deckungskarte und bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle.

Die Versicherungsbestätigung besteht aus einer siebenstelligen Buchstaben-Ziffern-Kombination, unter der die Zulassungsstelle alle relevanten Informationen aus einem zentralen System abrufen kann.

Sie benötigen eine Versicherungsbestätigung für folgende Vorgänge:

  • Neuzulassung oder Wechsel eines Fahrzeugs
  • Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs, das abgemeldet war
  • Wechsel des Kennzeichens oder Wohnortwechsel außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks

Ihre eVB erhalten Sie über unseren Tarif-Rechner, bei Ihrem persönlichen Berater in Ihrer Nähe oder durch unsere Service-Hotline.

Wenn Sie einen Antrag über unseren Tarifrechner stellen, wird Ihnen die eVB nach Antragseingang per E-Mail zugesandt.

Mehr zur eVB-Nummer lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wer darf fahren? Wer ist versichert (Zweit- und Drittfahrer)?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, können Sie den Fahrerkreis festlegen. Dabei können Sie z. B. angeben, dass Sie und Partner oder ein volljähriges Kind das Auto fahren dürfen.

Sie können u. a. folgende Optionen mit Ihrem Versicherer vereinbaren:

  • Sie tragen sich als Alleinfahrer ein.
  • Ihr Partner wird ebenfalls als Fahrer eingetragen (Zweitfahrer).
  • Mehrere Nutzer sind in der Police vermerkt (Erweiterung des Fahrerkreises um Drittfahrer).

Daneben spielt noch das Alter der Fahrer und ggf. die Teilnahme am Begleiteten Fahren eine Rolle. 

Sobald sich der Personenkreis ändert, sollten Sie uns unverzüglich Bescheid geben. Der Beitrag wird dann ab diesem Zeitpunkt neu berechnet. In einem Notfall darf ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führen.

Das Hinzufügen von Zweit- oder Drittfahrern können Sie auch ganz bequem in ihrem persönlichen Kundenportal „Meine HUK“ erledigen.

Weitere Fragen zur Auto­versicherung

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw.

  • Sie ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung Classic für Pkw, Kräder und Campingfahrzeuge ohne gesonderten Mehrbeitrag enthalten.
  • Die Mallorca-Police gilt für maximal 6 Monate ab Anmietung des Pkws.

Mietwagen sind im Ausland oft mit wesentlich niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert, als Sie es in Deutschland gewohnt sind. Im Falle eines Schadens kann es sein, dass die Deckungssumme nicht ausreicht.

Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Die Mallorca-Police deckt den ausstehenden Betrag bis zur bei uns vereinbarten Versicherungssumme.

Brauche ich für mein Auto überhaupt noch die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte)?

In den meisten Ländern Europas ist die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, kurz: IVK) überflüssig.

In welchen Ländern das Mitführen Pflicht ist und wo Sie auf eine Grüne Karte verzichten können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grüne Versicherungskarte.

Eine Grüne Versicherungskarte können Sie telefonisch, per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ anfordern. 

Benötige ich beim privaten Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Autos einen Kaufvertrag?

Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden.

Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe.

Bitte lesen Sie auch die in unserem Kfz-Kaufvertrag enthaltenen „Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw. für den Erwerber“.

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