96448 Coburg

Mit kleinen Beträgen eine große Lücke schließen – die Zahnzusatzversicherung
Die erstklassige Behandlung Ihrer Zähne zahlt sich langfristig aus. Selbst bei sorgfältiger Pflege ist ein Besuch beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden manchmal unumgänglich. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt als Privatpatient behandeln. Unsere Zahnzusatzversicherung sichert Kosten ab, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Hohe Kostenerstattung – Für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie.
- Sofort profitieren – Versicherungsschutz ab dem 1. Tag.
- Individuell und bedarfsgerecht – Ihnen stehen 3 Tarife zur Auswahl.
- Ausgezeichnet – Finanztest bewertet unsere Zahnzusatzversicherung unter 249 getesteten Tarifen als „sehr gut” (Tarif ZZ Pro 90, Ausgabe 06/2020).
Die individuellen Tarife der Zahnzusatzversicherung
Wir bieten Ihnen 3 individuelle und bedarfsgerechte Tarife für unsere Zahnzusatzversicherung. Für alle erstattungsfähigen Aufwendungen garantieren wir Ihnen jederzeit den Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung.
Für Kinder &
Jugendliche
Wir empfehlen Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro, wenn Sie in jungen Jahren Ihren Eigenanteil für Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden verringern möchten.
Für Erwachsene
mit hohen Ansprüchen
Sie möchten rund um Ihre Zähne optimal versorgt werden – besonders in puncto Zahnersatz, Inlays und Implantate. Dann wählen Sie den Tarif Zahnzusatz Pro90.
Für den perfekten
Rundumschutz
Sie bevorzugen den Privatpatienten-Status. Sie wollen möglichst keinen Eigenanteil aufbringen. Dann empfehlen wir Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro100* – sozusagen das Rundum-Sorglos-Paket.
* Diesen Tarif bieten wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch an.
Beiträge im Überblick
Zahnzusatz Pro

Zahnzusatz Pro90

Zahnzusatz Pro100

Tarife und Leistungen im Überblick
Für Kinder & Jugendliche – Unsere Empfehlung Zahnzusatz Pro
Zahnzusatz Pro | |
---|---|
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) |
100 € pro Kalenderjahr |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) |
200 € pro Kalenderjahr |
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
200 € pro Kalenderjahr |
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) |
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung |
Inlays (Einlagefüllungen) |
90% |
Zuschuss zur Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 € |
Beispiele für Kostenerstattung mit dem Tarif Zahnzusatz Pro
Zahnerhaltende Maßnahmen (Prophylaxe)
Eine professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und muss privat bezahlt werden.
Um Karies vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissurenversiegelung an den Kauflächen der Zähne aufgetragen werden. Sie kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich vermindern. Nur bei Kindern zwischen 6 und 17 Jahren zahlt die GKV die Kosten für eine (Fissuren-)Versiegelung, jedoch nur an den hinteren großen Backenzähnen.
Professionelle Zahnreinigung | 80 € |
Fissurenversiegelung an 6 vorderen Zähnen | 60 € |
Leistung GKV | 0 € |
Leistung ZZ Pro | 100 € |
Eigenanteil | 40 € |
Zahnersatz
Beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann schnell ein Zahn verloren gehen oder beschädigt werden. Dann wird auch bei Kindern Zahnersatz notwendig. Die GKV übernimmt nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

Krone Milchzahn | 320 € |
Leistung GKV | 160 € |
Leistung ZZ Pro | 160 € |
Eigenanteil | 0 € |
Kieferorthopädie (Zahnspangen)
Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schwere in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1 - 5). Die GKV übernimmt die Kosten nur bei KIG 3 - 5. Private Mehrleistungen, z. B. spezielle unsichtbare Spangen, werden nicht von der GKV gezahlt.

Kosten für Regelversorgung Kieferorthopädie in KIG 3 | 2.500 € |
Mehrkosten Kieferorthopädie in KIG 3 | 2.000 € |
Leistungen GKV | 2.500 € |
Leistung ZZ Pro | 1.500 € |
Eigenanteil | 500 € |
Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen – Unsere Empfehlung Zahnzusatz Pro90
Zahnzusatz Pro90 | |
---|---|
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) |
200 € pro Kalenderjahr |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) |
200 € pro Kalenderjahr |
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
200 € pro Kalenderjahr |
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) |
90% , |
Inlays (Einlagefüllungen) |
90% |
Zuschuss zur Kieferorthopädie | Bei Unfall 90%, max. 1.500 € |
* Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
** In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
Beispiele für Kostenerstattung mit dem Tarif Zahnzusatz Pro90
Zahnerhaltende Maßnahmen (Prophylaxe)
Die GKV übernimmt bei Erwachsenen ein mal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung”. Eine professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der GKV* enthalten und muss privat bezahlt werden. In der Regel berechnen die Zahnärzte zwischen 80 € und 120 € für eine professionelle Zahnreinigung.

Professionelle Zahnreinigung 2x pro Jahr | je 80 € |
Leistung GKV | 0 € |
Leistung ZZ Pro90 | 160 € |
Eigenanteil | 0 € |
*
manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschuss
Zahnersatz
Wenn ein Kariesloch so groß geworden ist, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, kann der Zahn mit einer „Krone” gerettet werden. Eine solche Krone schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung und stellt die volle Kaufunktion wieder her. Die GKV übernimmt dabei nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

Vollgusskrone mit Verblendung | 630 € |
Leistung GKV | 204 € |
Leistung ZZ Pro90 | 363 € |
Eigenanteil | 63 € |
Hochwertige Füllungen
Statt Amalgam- oder einfachen Kunststofffüllungen empfehlen Zahnärzte hochwertige mehrschichtige Kunststofffüllungen in Zahnfarbe. So bleiben die Zahnsubstanz und das natürliche Aussehen der Zähne erhalten. Die GKV erstattet nur einen Teil der Kosten, je nach Größe des Defektes liegt die Leistung der GKV bei ca. 30 - 50 €.

Hochwertige Mehrschicht-Kunststofffüllung |
240 € |
Leistungen GKV | 42 € |
Leistung ZZ Pro90 | 198 € |
Eigenanteil | 0 € |
Für den perfekten Rundumschutz – Unsere Empfehlung Zahnzusatz Pro100
Zahnzusatz Pro100 | |
---|---|
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) |
100% |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) |
100% |
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
100% |
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) |
100% , |
Inlays (Einlagefüllungen) |
100% |
Zuschuss zur Kieferorthopädie | Bei Unfall 100%, max. 3.000 € |
* Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
** In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
Beispiele für Kostenerstattung mit dem Tarif Zahnzusatz Pro100
Zahnerhaltende Maßnahmen (Prophylaxe)
Von der GKV wird bei Erwachsenen ein mal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung” übernommen. Eine professionelle Zahnreinigung ist dagegen nicht im Leistungskatalog der GKV* enthalten und muss privat bezahlt werden. Dafür wird von den Zahnärzten in der Regel zwischen 80 € und 120 € berechnet.

Professionelle Zahnreinigung 2x pro Jahr | je 80 € |
Leistung GKV | 0 € |
Leistung ZZ Pro100 | 160 € |
Eigenanteil | 0 € |
*
manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschuss
Zahnersatz
Bei einem fehlenden Zahn gibt es die Möglichkeit einer Brücken- oder Implantatversorgung. Ein Implantat ist teurer, hat aber den Vorteil, dass damit die beiden gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeiler beschliffen werden müssen. Die GKV übernimmt dabei nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

Implantat mit voll verblendeter Keramikkrone |
3.950 € |
Leistung GKV | 472 € |
Leistung ZZ Pro100 | 3.478 € |
Eigenanteil | 0 € |
Inlays
Als Inlays bezeichnet man besonders hochwertige Einlagefüllungen, die z. B. aus Keramik im Labor angefertigt werden. Der Zahnarzt kann bei Inlays sowie bei hochwertigen Kunststofffüllungen lediglich den Zuschuss für eine einfache Amalgamfüllung abrechnen – das sind je nach Größe des Defekts ca. zwischen 30 € und 50 €.

Inlay | 660 € |
Leistungen GKV | 40 € |
Leistung ZZ Pro100 | 620 € |
Eigenanteil | 0 € |
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
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Sichern Sie sich gute Leistungen für dauerhaft gesunde Zähne: Jetzt unsere günstige Zahnzusatzversicherung abschließen!
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist nur die Regelversorgung bei Zahnersatz, dass bedeutet sie übernimmt auch nur Standardleistungen. Was darüber hinausgeht müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. So kann sich eine Zahnzusatzversicherung bereits bei einer Behandlung rechnen.
Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für hochwertigen Zahnersatz oder Zahnbehandlungen entstehen. Die Zahnzusatzversicherung rechnet sich häufig schon ab der Behandlung von ein oder zwei Zähnen.
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen vertraglich vereinbarten Anteil an der Rechnung des Zahnarztes oder Kieferchirurgen. Dies kann einen bestimmten Prozentsatz ausmachen oder auch die komplette Differenz zwischen der Kassenleistung und der Endrechnung.
- Wenn Sie privat zusatzversichert sind, erhalten Sie für anstehende Behandlungen einen Kostenvoranschlag von Ihrem Kieferorthopäden oder Ihrem Zahnarzt.
- Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese berechnet aus den Angaben die Höhe der Erstattung, die Sie von der GKV bekommen. Der Heil- und Kostenplan geht Ihnen ergänzt um den Erstattungsbetrag wieder zu.
- Den Heil- und Kostenplan reichen Sie nun bei der Krankenzusatzversicherung ein und warten auf die Rückmeldung zur Freigabe der Behandlung. Ihre private Zusatzversicherung bestätigt Ihnen die Erstattung in Höhe der vereinbarten Summe, entweder anteilig oder sogar komplett.
Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?
Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich und an die Tarifleistung gebunden. Es gibt keine Sanktionen bei Nicht-Vorlage des Heil- und Kostenplans aus den Zusatztarifen.
Wir empfehlen aber, den Heil- und Kostenplan, der bei der GKV eingereicht wird, auch an uns zu schicken. Wir prüfen die voraussichtliche Höhe der Erstattung und informieren Sie entsprechend.
Wie lange sind die Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung?
Es existieren keine Wartezeiten.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Es werden keine Leistungen erstattet, wenn die Behandlung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Auch rein kosmetische Behandlung (z. B. Bleaching) werden nicht bezahlt. Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten, sind außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahme hierbei sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Aufbissschiene und Veneers?
Ja, zu 90% abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro 90.
Ja, zu 100% abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro 100.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für Implantate?
Ja, zu 90% im Tarif ZZ Pro90.
Ja, zu 100% im Tarif ZZ Pro100.
Bei der Kieferorthopädie (KFO) heißt es u. a. medizinisch notwendig – Wer stellt das fest?
Die medizinische Notwendigkeit bestimmt der Zahnarzt/Kieferorthopäde – er legt den „Schweregrad“ fest. Das sind sogenannte Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG1-5).
Sobald die KIG 2 oder höher vorliegt, gehen wir von der medizinischen Notwendigkeit aus. KIG1 ist ästhetisch und damit nicht abgedeckt.
Im Tarif ZZ Pro wird KFO bereits erstattet, wenn die KFO medizinisch notwendig ist, ein Unfall muss hierfür nicht vorliegen. Bei den anderen beiden Tarifen werden ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen bezahlt, die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwendig sind.
Ist die Erstattung an das Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geknüpft?
Nein, die Erstattung erfolgt unabhängig vom Bonusheft der GKV. Sie erhalten die zugesicherte Erstattung z. B. in Höhe von 90% der Gesamtkosten, abzüglich des Teils, den die GKV in Form der Festzuschüsse übernimmt.
Verändern sich die Beiträge in den Zahnzusatztarifen mit zunehmendem Alter?
Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersstufen. Erreicht man die nächst höhere Altersstufe, so ist der dann fällige Beitrag zu zahlen.
Wie kann ich Rechnungen einreichen?
Schicken Sie uns die Zahnarztrechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.
Was bedeutet „Verdoppelung Festzuschuss“?
Sie erhalten aus Tarifen mit dieser Leistung genau den Betrag noch einmal, den die Gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss übernimmt.
Gelten Höchstbeiträge für die versicherten Leistungen?
Im Tarif ZZ Pro gibt es keine Begrenzungen.
In den Tarifen ZZ Pro90 und ZZ Pro 100 gelten während der ersten 5 Versicherungsjahre für Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:
- 1.000 € im 1. Versicherungsjahr
- 2.000 € in den ersten 2 Versicherungsjahren
- 3.000 € in den ersten 3 Versicherungsjahren
- 4.000 € in den ersten 4 Versicherungsjahren
- 5.000 € in den ersten 5 Versicherungsjahren.
Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.
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