Familienrechtsschutz

Familienrechtsschutz für Sie und Ihre Lieben schon ab 161,10 € * im Jahr

  • Rechtsschutz für alle mitversicherten Familienmitglieder.
  • Niedrige Beiträge schon ab 161,10 € im Jahr*.
  • Hohe Versicherungssummen bis zu 5 Millionen €.
  • Unbegrenzte Versicherungssummen mit dem Rechtsschutz PLUS.
  • Mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz in allen wichtigen Bereichen abgesichert.

Rechtsstreitigkeiten wollen wir vermeiden, keine Frage. Doch nicht immer ist das möglich.

Was ist zum Beispiel, wenn das eigene Kind psychisch oder gar körperlich geschädigt wird? Wenn der Partnerin unrechtmäßig gekündigt wird? Oder wenn die Tochter mit ihrem Fahrrad auf dem Weg nach Hause in einen Unfall verwickelt ist?

In all diesen Situationen kann es für Sie oder Ihre Familienmitglieder zum Rechtsstreit kommen – und der ist mit hohen Kosten verbunden.

Sichern Sie darum sich selbst und Ihre Liebsten mit dem Familientarif unseres Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes ab.

Focus Money - Fairster Rechtsschutzversicherer Ausgabe 34/2023

Der HUK-Familienrechtsschutz: Genau das Richtige für Sie

  • Ihre Absicherung für familienrelevante Bereiche wie Sozial- und Opferrechtsschutz sowie Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
  • Mit dem Familientarif sind auch Kinder, Partner und sogar Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
  • Mit dem Rechtsschutz PLUS sichern Sie zusätzlich auch Großeltern und Enkelkinder ab.
  • Bewiesene Qualität: Focus Money verleiht uns das Prädikat „Fairster Rechtsschutzversicherer“ zum wiederholten Mal (Ausgabe 34/2023).

Unsere Leistungen: Wann Sie sich auf den Familienrechtsschutz verlassen können

Kommt es zu einem Rechtsstreit, werden Sie in der Regel mit hohen Kosten und viel Aufwand konfrontiert. Das kann auch Ihren Partner oder Ihre Kinder treffen.

Damit Sie in diesen Fällen abgesichert sind, bieten wir Ihnen und Ihren Liebsten mit dem Familientarif unserer Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gute Leistungen in den versicherten Leistungsbereichen: 

Arbeitsrechtsschutz

Eine ausgewogene Work-Life-Balance trägt zum Wohl Ihrer Familie bei – das gilt sowohl für Sie als auch für Ihren Partner oder Ihre Partnerin.

Was aber, wenn einem bzw. einer von Ihnen unrechtmäßig gekündigt wurde? Nur selten reicht ein Einkommen aus, um den gewohnten Lebensstandard der Familie aufrecht zu erhalten.

Wehren Sie sich also: Unser Arbeitsrechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie gegen die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber ab. 

Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz

Nahezu alle Familienmitglieder sind täglich mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs. Fahrten zur Arbeit, der wöchentliche Großeinkauf, das Tennistraining der Kinder.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Familienmitglied irgendwann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist nicht gerade gering. Und nicht immer sind alle Beteiligten sich einig, oft landen solche Fälle auch vor Gericht.

Entsteht durch Fremdverschulden zum Beispiel ein Sachschaden im Wert von 2.000 € an Ihrem mitversicherten Auto, der Unfallverursacher verweigert aber die Zahlung, können Sie auf uns zählen. 

Allgemeines Vertragsrecht

Angenommen, Sie haben einen langersehnten Urlaub über den Namen Ihrer Ehefrau gebucht, die Koffer sind gepackt und der Flieger ist pünktlich.

Doch einmal angekommen erweist sich das gebuchte Hotel als laute Baustelle. An Entspannung ist jetzt nicht zu denken und die nötige Erholung bleibt aus. Wie können Sie nun vorgehen? Schließlich war der Urlaub nicht günstig.

Stellt sich heraus, dass Ihnen laut Vertrag etwas völlig anderes versprochen wurde als das, wovor Sie nun stehen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

In jeder Familie gibt es Dinge, die sich ändern – leider nicht immer zum Positiven. Eine Liebe kann vergehen, ein Familienmitglied kann versterben.

Unser Familienrechtsschutz umfasst in diesen Fällen relevante Leistungen wie eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Fragen rund um das Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrecht.

Entscheiden Sie sich zusätzlich für den Rechtsschutz PLUS, besteht zudem die Möglichkeit, Streitigkeiten bei einer Trennung, Scheidung oder in einer Erbschaftsangelegenheit außergerichtlich durch eine Mediation beizulegen. 

Opferrechtsschutz

Stellen Sie sich vor, Ihr 13-jähriges Kind wird bei einer Auseinandersetzung körperlich verletzt. Keine Frage – in diesem Fall müssen Sie einschreiten.

Unser Opferrechtsschutz beinhaltet eine aktive Strafverfolgung bei folgenden Straftaten:

  • Die persönliche Freiheit wird verletzt.
  • Die sexuelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  • Die körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
  • Totschlag bzw. Mord.

Mit dem Opferrechtsschutz sorgen Sie dafür, dass Sie die Rechte Ihres Kindes wahren. Im Erfolgsfall können Sie dann auch Schadenersatz geltend machen.

Sozialrechtsschutz

Anträge bei Behörden wie der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung ziehen nicht selten Unstimmigkeiten nach sich. Vielleicht fällt ein Bescheid für Ihren Partner ohne rechtmäßigen Grund negativ aus.

Wurde der Bescheid beispielsweise auf Basis falscher Grundlagen erstellt und auch auf Ihren Einspruch hin nicht korrigiert, bleibt Ihnen letztendlich nur der Gang vor ein deutsches Sozialgericht.

Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen, doch dank des Sozialrechtsschutzes sind die Anwaltskosten vor Gericht gedeckt.

Dies sind nur wenige Beispiele, bei denen Sie vom Familienrechtsschutz der HUK-COBURG profitieren. Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie bei unserem Privat-Berufs-Verkehrsrechtsschutz.

Ihr Weg zur Familienrechtsschutz­versicherung

  1. Geben Sie Ihre Daten ein.
  2. Wählen Sie einen Tarif.
  3. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sowie das Informationsblatt.
  4. Geben Sie die weiteren relevanten Daten an.
  5. Lesen Sie das Kleingedruckte.
  6. Schließen Sie Ihre Familienrechtsschutzversicherung online oder bei Ihrem persönlichen Berater ab.

Das Familien-Angebot der HUK-COBURG

Nicht das, wonach Sie suchen? Dann helfen Ihnen womöglich unsere anderen Versicherungen weiter.

Das Sorglos-Paket für Ihre Liebsten: Die Familienhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet günstigen Schutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – und zwar auch für Ihre Kinder.

Kinder sind von Natur aus echte Entdecker und neugierig auf die Welt. Dabei gehen sie oft unbemerkt auch Risiken ein. Mit einer Kinderunfallversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor.

Die Fahrradtour mit der ganzen Familie hat mit einer Panne schnell ein Ende. Mit dem Fahrradschutzbrief geht's direkt weiter. Wir helfen Ihnen, dass Ihr Familienausflug ein schönes Erlebnis bleibt.

Häufige Fragen zum Familienrechtsschutz

Was ist der Familienrechtsschutz?

Der Familienrechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie unter bestimmten Voraussetzungen im Falle eines Rechtsstreits ab.

So werden unter anderem die Anwaltskosten übernommen, wenn es für Sie oder eines Ihrer versicherten Familienmitglieder zum Rechtsstreit kommt.

Weitere Leistungen können zum Beispiel Anwaltsempfehlungen oder die Übernahme von Mediationskosten sein. Das ist unter anderem hilfreich, wenn Ihre Kinder mit dem Fahrrad oder Moped in einen Unfall verwickelt waren (Verkehrsrechtsschutz) oder wenn Ihrem Partner unrechtmäßig gekündigt wurde (Arbeitsrechtsschutz).

Welche Leistungen genau die Familienrechtsschutzversicherung umfasst, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Aufgepasst: Die Familienrechtsschutzversicherung ist nicht zu verwechseln mit dem Rechtsschutz für Familienrecht. Letzterer umfasst vor allem Themen rund um Unterhalt, Sorgerecht oder Scheidung. Die Familienrechtsschutzversicherung der HUK-COBURG ist ein Familientarif des Privat-, Berufs, Verkehrsrechtsschutz

Wann ist eine Familienrechtsschutz-Versicherung sinnvoll?

Der Familienrechtsschutz ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zusätzlich auch Ihre Familienmitglieder absichern wollen. 

Der Pluspunkt: Mit dem Familientarif für den Privatrechtsschutz profitieren Sie von guten Leistungen und einem günstigen Beitrag. 

Allgemeine Fragen zur Familienrechtsschutz­versicherung der HUK-COBURG

Was ist mit dem Familienrechtsschutz versichert?

Was genau mit dem Familienrechtsschutz abgesichert ist, hängt von Ihrem abgeschlossenen Vertrag und dem gewählten Tarif ab.

In der Regel ist der Privatrechtsschutz der Basis-Baustein Ihres Rechtsschutzes. Er kann bei uns in Form des Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutzes abgeschlossen werden.

Darüber hinaus bieten wir weitere Produkte an, sodass Sie als Versicherungsnehmer individuell entscheiden können, was Sie versichern möchten:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz PLUS.
  • Zusätzlich zum Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz kann auch der Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete Einheiten in Deutschland versichert werden.
  • Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug.
  • Großer Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie.

Grundsätzlich ist jede Interessenwahrnehmung einer mitversicherten Person gegen den Versicherungsnehmer vom Rechtsschutz ausgeschlossen (wie z. B. Familienstreitigkeiten). Dies gilt auch nach Beendigung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.

Wer ist im Familienrechtsschutz mitversichert?

Wer genau in der Familienrechtsschutzversicherung mitversichert ist, hängt von Ihrem Tarif ab.

Kinder unter 18 Jahren sind beim Familienrechtsschutz der HUK-COBURG in jedem Fall mitversichert. Für alle anderen Familienmitglieder gibt es bestimmte Voraussetzungen: 

Partner
Ihr Partner ist im Familienrechtsschutz dann mitversichert, wenn es sich um einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner handelt. Ist das nicht der Fall, ist der Partner nur unter folgenden Bedingungen mitversichert:

  • Sie und Ihr Partner wohnen in einer häuslichen Lebensgemeinschaft zusammen.
  • Sowohl Sie als auch Ihr Partner sind nicht anderweitig verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Eltern
Auch die Eltern des Versicherungsnehmers können mitversichert werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Eltern leben mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt und haben dieselbe Meldeadresse. (Achtung: Getrennte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gelten nicht als ein Haushalt).
  • Die Eltern sind nicht mehr berufstätig.

Kinder
Minderjährige Kinder sind im Familienrechtsschutz immer mitversichert. Für die Mitversicherung volljähriger Kinder müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kinder sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Volljährige Kinder, die noch keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit ausüben.

Großeltern und Enkelkinder
Haben Sie den Rechtsschutz PLUS abgeschlossen, sind zusätzlich auch die Großeltern und Enkelkinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Für die Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für Großeltern gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Eltern.
  • Für Enkelkinder gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Kinder.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutz.

Übernimmt die Familienrechtsschutz­versicherung Streitigkeiten rund um Scheidung, Trennung, Sorgerecht und Unterhalt?

Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht erstatten wir die Kosten für die Beratung und Auskunft bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.

Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander oder gegen Sie als Versicherungsnehmer sind nicht mitversichert – auch wenn beispielsweise eine Partnerschaft beendet ist. 

Gibt es beim Familienrechtsschutz eine Wartezeit?

Für folgende Leistungsarten gibt es eine dreimonatige Wartezeit:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
  • Arbeitsrechtsschutz.
  • Sozialrechtsschutz.
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. (muss gegen einen Zusatzbeitrag ergänzend zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bzw. Privat- und Berufsrechtsschutz vereinbart werden)

Versicherungsschutz für diese Leistungen besteht erst dann, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der drei Monate eingetreten ist. Gerechnet wird ab Vertragsbeginn.

Haben Sie zusätzlich den Rechtsschutz PLUS versichert, ergibt sich zudem eine dreimonatige Wartezeit für folgende Bereiche: 

  • Verwaltungsrechtsschutz.
  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. (aber nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt)
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. (nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt)

Informationen zu unseren Tarifen

Was kostet der Familienrechtsschutz?

Bei der HUK-COBURG genießen Sie umfassenden Familienrechtsschutz schon ab 161,10 €* im Jahr.

Wie hoch genau der Versicherungsbeitrag für Sie ist, hängt unter anderem vom gewählten Tarif im Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz ab. 

Welche Vorteile bringt der Rechtsschutz PLUS?

Mit dem Rechtsschutz PLUS ergänzen Sie Ihren Familienrechtsschutz um weitere Leistungen, wie z. B. 

  • Mitversicherung von Enkeln und Großeltern.
  • Vermittlung in Familienangelegenheiten. (Kostenübernahme für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, die von uns vermittelt wurde)
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Lebenspartnerschafts-, Familien- und Erbrecht. (Kostenübernahme für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts von bis zu 1.000 €)
  • Kostenübernahme eines Beratungsgesprächs mit einem Rechtsanwalt (in Deutschland zugelassen) von bis zu 250 € pro Versicherungsjahr, wenn es um die Erstellung oder Änderung folgender Dokumente geht:
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Testament
    • Betreuungsverfügung
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen, wenn es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, der Anschaffung oder dem Betrieb der Anlage kommt – auch wenn die dabei entstehenden Kosten 10.000 € überschreiten. Ohne Rechtsschutz PLUS werden maximal 10.000 € übernommen.

Zudem profitieren Sie von einer unbegrenzten Versicherungssumme, sofern keine Höchstbeträge für Einzelfälle vereinbart sind.

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Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.