Privatrechtsschutzversicherung
- 24-Stunden-Service: Sofortige Verbindung mit einem Rechtsanwalt
- Hohe Versicherungssummen
- Auf Wunsch Anwaltsempfehlung
Ihr Privatrechtsschutz bei der HUK-COBURG – z. B. schon ab 184,45 € * im Jahr
Ob Ärger während der Urlaubsreise oder eine nicht erfolgte Lieferung bei bezahlter Ware – rechtliche Auseinandersetzungen können den Alltag belasten. Gut, wenn man in solchen Momenten einen verlässlichen Partner zur Seite hat: Unsere Privatrechtsschutzversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.
Den Privatrechtsschutz können Sie bei uns als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Damit sind Sie in allen Situationen optimal abgesichert – und können auf unsere schnelle Unterstützung zählen, wenn es darauf ankommt.
Warum lohnt sich eine Privatrechtsschutzversicherung?
Im Alltag gibt es immer wieder Situationen, in denen ein Privatrechtsschutz nützlich sein kann.
Er gibt Ihnen finanzielle Sicherheit bei rechtlichen Auseinandersetzungen, indem er die oft hohen Kosten von Anwalt, Gericht oder einer Rechtsberatung übernimmt – z. B. in folgenden Fällen:
Privatrechtsschutz: Leistungsbeispiele
Online-Shopping mit Folgen
Sie haben sich das Fahrrad gekauft, von dem Sie schon lange träumen. Online gefunden, bestellt, 700 € bezahlt – doch die Vorfreude hält nicht lange an. Wochen vergehen, aber das Fahrrad wird nicht geliefert. Der Verkäufer reagiert nicht und langsam beginnt der Ärger: Ob Sie jemals Ihr Geld zurückbekommen? Die Angst vor hohen Rechtskosten hält Sie davon ab, einen Anwalt einzuschalten. Ein solches Erlebnis ist kein Einzelfall.
Um das Geld zurück erstattet zu bekommen, müssen Sie rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sind Sie privat abgesichert. Wir übernehmen die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Forderung.
Der Laptop wird beschädigt
Nutzen Sie im Café manchmal Ihren Laptop zum Arbeiten? Stellen Sie sich vor, jemand schüttet aus Versehen sein Getränk über Ihr Gerät – woraufhin Sie dieses nicht mehr benutzen können. Der Verursacher des Schadens entschuldigt sich zwar, will Ihnen den Schaden aber nicht erstatten. Dann benötigen Sie Hilfe, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Über den Schadenersatz-Rechtsschutz übernehmen wir die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Beschädigung Ihres Laptops gegen den Verursacher.
Beratung bei Scheidung
Manchmal können es auch die persönlichsten Momente im Leben sein, die die größten rechtlichen Herausforderungen mit sich bringen. Eine Scheidung ist eine emotionale und rechtlich komplexe Angelegenheit. Wer bleibt im Haus? Wo wohnen die Kinder? Solche Fragen können lähmend wirken. Hier ist eine rechtliche Beratung unverzichtbar, um die eigenen Möglichkeiten und finanziellen Folgen abzuschätzen.
Über unseren Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht übernehmen wir die Kosten für eine Beratung zu wichtigen rechtlichen Themen.
Die Leistungen des Privatrechtsschutzes auf einen Blick
Eine Privatrechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie in schwierigen Lebenssituationen schnell kompetente Unterstützung für Ihre rechtlichen Fragen und Probleme vermittelt bekommen. Sie übernimmt die Kosten und schützt Sie vor den oft erdrückenden finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten.
Ob es nun um Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche oder Familienangelegenheiten geht – mit dem Privatrechtsschutz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.
Unser Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.
| Schadenersatz-Rechtsschutz |
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| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht** |
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|---|---|
| Steuer-Rechtsschutz |
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| Sozial-Rechtsschutz** |
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| Straf-Rechtsschutz |
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| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
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| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
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| Opfer-Rechtsschutz |
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| Anwaltliche Sofortberatung |
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| Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz** |
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| Rechtsschutz in Betreuungsverfahren |
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| Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet |
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| Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen** |
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| Online-Services (Mustervorlagen und Verträge, Online-Rechtsberatung, Vertrags-Check) |
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| Psychologische Hilfe am Telefon |
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| Reputations-Check |
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeug- und Grundstücksbereichs, z. B. Sachschaden, Körperverletzung.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht.
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen außerhalb des Fahrzeugbereichs, z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- oder Abgabeangelegenheiten, außer Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben, vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten. Der Versicherungsschutz umfasst auch das der Klage vorgeschaltete Ein- und Widerspruchsverfahren.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- oder Rentenversicherung. Versicherungsschutz besteht auch in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
Verteidigung in Strafverfahren. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes, besteht kein Versicherungsschutz.
Verteidigung in Bußgeldverfahren.
Beratung nach veränderter Rechtslage, z. B. Tod des Erblassers, in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts.
Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.
Der Versicherungsschutz umfasst telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch einen unabhängigen Rechtsanwalt für den privaten und (nichtselbstständigen) beruflichen Lebensbereich, sobald dazu ein persönlicher Bedarf besteht. Keine Selbstbeteiligung.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Wir übernehmen die Kosten für eine Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person).
Wir übernehmen die Kosten einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassen Anwalts, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß im Internet vorgeworfen wird.
Wird Ihr Anwalt über die Beratung hinaus tätig, zahlen wir bis zu 5.000 € pro Versicherungsjahr für die außergerichtlich entstandenen Kosten.
Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wahrzunehmen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Die Anlage ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- beziehungsweise verfahrensfrei.
- Außerdem muss sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.
Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 10.000 € je Rechtsschutzfall.
Mustervorlagen und -verträge: Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.
Vertrags-Check: Möchten Sie einen Vertrag oder Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.
Online-Rechtsberatung: Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.
Der Versicherungsschutz umfasst die von uns vermittelte psychologische Hilfe am Telefon. Dies setzt voraus, dass eine seelische Belastung als Folge einer der hier genannten Sachverhalte hervorgerufen wurden:
- Nach einem Verkehrsunfall.
- Ich bin Opfer von Cybermobbing.
- Ich bin Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz.
- Ich habe die Kündigung meines Arbeitsplatzes erhalten.
- Ich befinde mich in ärztlicher Behandlung. Es besteht der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers.
Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, vermitteln wir Sie an einen unabhängigen Dienstleister. Dieser berät über die Möglichkeiten, die seelische Situation zu verbessern. Für dessen Tätigkeit sind wir nicht verantwortlich. Über den Inhalt der Beratung werden weder an uns noch an Dritte Informationen weitergegeben. Die Kosten übernehmen wir einmal pro Versicherungsjahr.
Ihr Ruf als Privatperson wurde im Internet geschädigt? Wir vermitteln Sie an einen spezialisierten Dienstleister. Für dessen Tätigkeit sind wir nicht verantwortlich. Dieser prüft, ob rufschädigende Inhalte im Internet auf öffentlichen Seiten vorhanden sind. Werden solche Inhalte gefunden, dann sind bis zu drei Löschversuche versichert. Wir übernehmen die Kosten einmal pro Versicherungsjahr.
Je nach gewähltem Versicherungsumfang erweitern sich die oben aufgezählten Leistungsarten um die Bereiche Beruf oder Beruf und Verkehr.
Wer ist im Privatrechtsschutz mitversichert?
Im Privatrechtsschutz*** inbegriffen sind:
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Unverheiratete, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder. Die Mitversicherung endet spätestens, wenn das Kind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
- Enkelkinder, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt wohnen und dort gemeldet sind. Zudem dürfen sie nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung endet spätestens, wenn das Enkelkind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
- Eltern/Großeltern, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden.
Sparen Sie mit uns über 74 % – Rechtsschutzversicherungen im Preis-Vergleich
Beispiel: Jahresbeitrag für eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung mit vergleichbaren Leistungen. Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:
- Angestellter im nicht öffentlichen Dienst
- Alter 55 Jahre
- Familie mit Kind/ern
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Selbstbeteiligung 300 €
- Jährliche Zahlweise
- Keine Vorschäden
- Keine Vorversicherung
- Wohnhaft in 44807 Bochum
- Zahlung per Lastschrift
Dieses Angebot ist gültig ab dem 06.10.2025
Quelle: Online-Tarifrechner der Versicherer am 29.09.2025. Die Beiträge sind gerundet.
Tarife zum Beitragsvergleich:
- HUK-COBURG: PBV PLUS
- WGV: PBV Optimal
- ADAC: Premium für Nicht-Mitglieder (250 € Selbstbeteiligung)
- ARAG: Aktiv Premium (250 € Selbstbeteiligung)
- Allianz: RS Privat Premium
Sinnvolle Ergänzungen zum Privatrechtsschutz
Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten**
Bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder einem Streit um die Mietzahlung können Sie sich auf den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten in Deutschland verlassen.
Diesen Zusatzbaustein können Sie ergänzend zum Privatrechtsschutz*** gegen einen Mehrbeitrag versichern. Wird der Vertrag um diesen Baustein erweitert, besteht Versicherungsschutz für alle selbst zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheiten in Deutschland.
Versichert sind die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sie als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter. Dazu zählen z. B. Eigenbedarfskündigungen des Vermieters, Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung oder fehlerhafte Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**
Sie können zudem gegen Mehrbeitrag den Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten, gewerbliche Einheiten und Grundstücke in Deutschland absichern. Versicherte Fälle sind z. B. die Nichtzahlung der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Verpächter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter.
Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir nicht online an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung: 09561 96 101.
Rechtsschutz PLUS
Mit dem Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Privat- und Berufs-Rechtsschutz um weitere Leistungen ergänzen. Sie haben in diesem Bereich eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.
| Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ** | Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 20.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in unseren Versicherungsbedingungen aufgeführten Kapitalanlagen. |
|---|---|
| Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen ** |
Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen. |
| Rechtsschutz für das Einspeisen von Strom mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ** |
Versichert sind in diesen Fällen Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. |
| Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen | Sie haben je Bausache Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mediation. |
| Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ** | Sie haben Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation. |
| Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ** | Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.500 €. |
| Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Testament und Regelung zum digitalen Nachlass | Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (jeweils bis 500 € pro Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen). |
| Erweiterter Straf-Rechtsschutz | Sie sind auch versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden. |
| Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung | Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige. Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde. |
| Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren | Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt. |
| Rechtsschutz für Studienplatzklagen | Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre. |
| Mitversicherung weiterer Personen |
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| Geschwister | Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind. |
| Weitere Verwandte | Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:
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| Pflegebedürftige Verwandte | Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:
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| Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner |
Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:
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Gilt nicht für den Single-Rechtsschutz.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
- Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen.
Sie haben auch Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Sie mit sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
- Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen.
Wie viel kostet die Privatrechtsschutzversicherung?
Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.
Möchten Sie auf die Absicherung des Verkehrs-Rechtsschutzes verzichten, ist der Privat- und Berufs-Rechtsschutz eine starke Alternative, um Ihren privaten Lebensbereich abzusichern. Den Privat- und Berufs-Rechtsschutz erhalten Sie schon ab 184,45 €* im Jahr.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden. In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz*** bietet finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen rund um Themen wie Familie, Strafrecht, Verträge oder Gesundheit.
Unser Privatrechtsschutz*** umfasst folgende Punkte:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
- Opfer-Rechtsschutz
- Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
- Anwaltliche Sofortberatung
- Online-Services (Mustervorlagen und Verträge, Online-Rechtsberatung, Vertrags-Check)
Weitere Rechtsbereiche decken der Berufs-Rechtsschutz und der Verkehrs-Rechtsschutz bzw. der Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten ab.
Wir übernehmen die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt in familien-, lebenspartnerschaftlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Müssen über die Beratung hinaus Leistungen des Anwalts in Anspruch genommen werden, um Rechtsstreitigkeiten zu lösen, erstatten wir nur die durch die Beratung oder die Auskunft entstandenen Kosten.
Mit unserem Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS werden auch über die Beratung hinaus Kosten bis 1.500 € je Rechtsschutzfall übernommen.
Für vor Vertragsbeginn angelegte Rechtsschutzfälle sowie für bestimmte Risiken, Verfahren und Rechtsangelegenheiten besteht kein Rechtsschutz.
Weitere Details, wann kein Rechtsschutz besteht, können Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau nachlesen.
Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Sie beträgt bei Vertragsbeginn entweder 150 € oder 300 €.
Die Selbstbeteiligung ist variabel:
- Schadenfreiheit belohnen wir: Mit jedem Jahr der Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung. Im besten Fall bis auf 0 €.
- Sie steigt unter gewissen Voraussetzungen im Rechtsschutzfall, kann jedoch nicht mehr als 550 € betragen.
Der reine private Anteil, der im Privatrechtsschutz versichert ist, ist steuerlich nicht absetzbar.
Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden.
Der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz kann hingegen von der Steuer abgesetzt werden, da Sie diesen im Zusammenhang mit der Sicherung oder Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit geltend machen können.
Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht für folgende Leistungen:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
Je nach Vertragserweiterung sind weitere Wartezeiten z.B. im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder im Rechtsschutz PLUS einzuhalten.
Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, 55 Jahre alt, verheiratet mit Kind/ern, Privat-, Berufs-Rechtsschutz inklusive PLUS, 300 € Selbstbeteiligung, Wohnort 44807 Bochum, Jährliche Zahlungsweise per Lastschrift. (gerechnet am 06.10.2025). Beiträge können durch individuelle Angaben abweichen.
Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.
Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.