Wohn­gebäude­versicherung

Focus Money – Fairster Wohngebäudeversicherer – Note Sehr gut – Ausgabe 23/2023

In die eigenen 4 Wände haben Sie eine Menge Geld, auch Zeit, Energie und Herzblut investiert. Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude – es ist Ihr Zuhause.

Mit Ihrer Wohngebäudeversicherung sichern Sie es optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab.

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Was ist eine Wohn­gebäude­versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und alle fest damit verbundenen Bauteile.

Manchmal reicht ein Unwetter, um das eigene Heim unbewohnbar zu machen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel oder auch durch Leitungswasser verursacht werden.

Die Kostenerstattung reicht dabei von einzelnen Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Gegen die Folgen von durch Naturgefahren verursachten Elementarschäden sichern wir Sie sinnvoll mit unserem Elementarschutz ab. 

Schutz gegen Naturgefahren – bei unserer Wohn­gebäude­versicherung immer dabei

Wir sichern Ihre Immobilie gegen folgende Schäden ab:

Haus mit Wasser

 

  • Überschwemmung und Rückstau
    (jeweils auch durch Witterungsniederschläge wie Starkregen)
  • Erdsenkung
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

Unsere Empfehlung: Elementarschutz Classic
Wir empfehlen den Elementarschutz Classic, der Sie auch bei schweren Naturkatastrophen optimal absichert. Sie tragen nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €, bei Schäden durch Erdbeben liegt diese bei 100.000 €. Bei Bedarf können Sie letztere senken.

Mindestabsicherung: Elementarschutz Basis
Falls Sie entgegen unserer Empfehlung auf den Elementarschutz Classic verzichten, lassen wir Sie nicht völlig schutzlos. Mit dem Elementarschutz Basis sichern wir bei katastrophalen Extremwetterereignissen die schlimmsten Folgen ab. Aber: Sie tragen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 € für alle weiteren Naturgefahren. Der Staat springt für diese Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht ein.

Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der Elementarversicherung.

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Ist eine Wohn­gebäude­versicherung Pflicht?

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung für Hausbesitzer.

Wenn der Bau oder der Kauf über ein Immobiliendarlehen finanziert wird, kann die Gebäudeversicherung allerdings zur Bedingung werden.

Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig, sie kann den Eigentümer vor dem finanziellen Ruin retten, zum Beispiel bei einem Brand.

Was beinhaltet die Wohn­gebäude­versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung Classic versichert:

  • Ihr Wohnhaus.
  • Ihre Garagen und Carports (auch im Umkreis von bis zu 3 km Luftlinie).
  • Ihre Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, z. B. Garten- und Gerätehäuschen bis jeweils 20m².
  • Ihre Hof- und GehwegbefestigungenEinfriedungen wie bspw. Zäune und Hecken sowie Garten- und Wegebeleuchtung.
  • Ihr Zubehör am Wohngebäude, wie Dachantennen, am Gebäude befestigte Satellitenantennen, Markisen oder Überdachungen.
  • Ihre Fahrradboxen oder -garagenMüllboxenWallboxen für Ihr Elektrofahrzeug sowie festverankerte Sichtschutzelemente und Spielgeräte auf dem Versicherungsgrundstück.
  • Ihre Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen. Gegen Mehrbeitrag kann zusätzlich eine Allgefahrendeckung vereinbart werden.
  • Ihre Windkraftanlage auf dem versicherten Grundstück – bis 10 m Höhe und 15 kW-Peak Gesamtleistung.
  • Zudem ersetzen wir Ihnen bei einem versicherten Schaden grundsätzlich den Neuwert ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme.
Das deckt die Wohngebäudeversicherung ab
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Was zahlt eine Wohn­gebäude­versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung sichert alle Schäden ab, die am Gebäude, den damit fest verbundenen Bauelementen sowie den beschriebenen Nebengebäuden entstehen können.

Im Versicherungsschutz enthalten sind:

  • Dach, Außenwände und Keller sowie Fundament.
  • Fenster, Türen, Treppen
  • Elemente des technischen Ausbaus wie Heizungsanlage, elektrische Anlage, sanitäre Installationen sowie Badezimmerausstattung
  • Bodenbeläge: Fliesen, Parkett, Laminat

Das bewegliche Inventar muss über die Hausratversicherung abgesichert werden.

Sind Ladestationen für Elektroautos mitversichert?

E-Auto Ladesäule

E-Auto Ladestationen sind kostenlos mitversichert:

Sie sind Eigenheimbesitzer und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihr Elektroauto installiert? Dann gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch für Schäden an Ihrer Ladestation.

Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr Elektroauto auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? In unserer Hausratversicherung ist Ihre Ladestation auf dem gesamten Grundstück, auf welchem die versicherte Wohnung liegt, versichert. Der Versicherungsschutz besteht beispielsweise nicht nur in der Garage, sondern auch im Carport oder auf dem Außenstellplatz.

Natürlich versichern wir auch Ihr Elektroauto. Unsere ausgezeichnete Kfz-Versicherung bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf der Besitzer von Elektro- und Hybridautos abdecken. Reine Elektroautos erhalten zudem in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung einen Preisvorteil von 5 %.

Mit der Wohn­gebäude­versicherung sind Sie gegen folgende Gefahren geschützt:

Leitungswasserschäden

Wir sichern Sie mit der Wohngebäudeversicherung gegen die folgenden, insbesondere auch durch Leitungswasser verursachten Schäden ab:

  • Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, z. B. aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizkörpern und Heizungsrohren, Wasch- und Spülmaschinen, Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Klima-, Wärmepumpen-, Geothermie-, Solarheizungsanlagen (gilt auch für Öl, Sole, Kühl- und Kältemittel)
  • Rohrbruch an Wasserleitungen und Heizungsrohren und in Gebäuden an Wasserableitungen
  • Frostschäden, z. B. an Waschbecken, Badewannen, Wasserzählern, Heizkörpern und Armaturen
  • Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasserhahn)
  • Schäden durch Wasser aus innenliegenden Regenrohren
  • Schäden durch Wasser aus Zisternen, Brunnen oder Regenwassersammeltanks sowie Bruchschäden an den Rohren dieser Wassersammelstellen (jeweils auf dem Versicherungsgrundstück)
  • Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser infolge eines Versicherungsfalls, z. B. nach einem Rohrbruch
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an innenliegenden Gasleitungen und Regenrohren
Feuerschäden

Mit der Wohngebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz gegen die folgenden, insbesondere auch durch Feuer und Blitzschlag verursachten Schäden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Detonation, Explosion, Verpuffung
  • Schäden durch „Blindgänger“ aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg
  • Überspannungsschäden durch Blitz oder Blitzschlag
  • Implosionsschäden
  • Schäden durch Überschalldruckwellen
  • Schmor- und Sengschäden durch Feuer
  • Schäden durch Rauch und Ruß, der wegen eines Defekts plötzlich aus bestimmten Anlagen (z. B. Heizung) austritt
  • Nutzfeuerschäden (z. B. Kaminbrand)
  • Schäden durch Löschen, Ruß und Rauch in Folge von z. B. Brand
  • Schäden durch Fahrzeuganprall 
  • Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Sturm- und Hagelschäden

Die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz bei:

  • Sturmschäden ab Windstärke 7
  • Hagelschäden
  • Folgen von Sturm- und Hagelschäden, z. B. durch eindringenden Regen, Schnee oder Hagel
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Leistungsbeispiel: Schnelle Hilfe bei einem Leitungswasserschaden

Kleines Kind schaut aus dem Fenster

Herr Bauer kommt nach einem Kurzurlaub nichtsahnend nach Hause. Als er das Wohnzimmer betritt, kann er seinen Augen kaum trauen: An der Wand ist ein riesiger Wasserfleck. Was soll er nun tun? Er hat keine Ahnung, wo das Wasser herkommt. Wie kann es gestoppt werden?

Welcher Handwerker kann ihm schnell helfen?

Wasserschäden durch Leitungswasser gehören zu den häufigsten Schäden im Haushalt. Die Auswirkungen können schwerwiegend sein und teure Trocknungsmaßnahmen und Reparaturen verursachen. Herr Bauer ruft sofort bem HUK-Schadenservice an. Der Schadensachbearbeiter rät ihm, sofort die Wasserhauptzuleitung abzudrehen. Das verhindert, dass das Ausmaß des Schadens noch größer wird. Der Schadensachbearbeiter bietet Herrn Bauer außerdem unseren Handwerkerservice an, den dieser gerne annimmt. 
 

Starkes Schadenmanagement durch die Partnerhandwerker der HUK-COBURG
Logo: Die Partnerhandwerker

Bei einem Leitungswasserschaden ist eine schnelle und qualitativ hochwertige Reparatur wichtig. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Schadens – schnell und unbürokratisch. 

Die HUK-COBURG verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Partnerhandwerkern, die Ihnen bei der Schadenbehebung zur Seite stehen – sie organisieren und koordinieren für Sie die komplette Schadenabwicklung.

Dabei profitieren Sie als Kunde der HUK-COBURG von hohen Qualitätsstandards in Service und Leistung.

Ihre Vorteile der HUK-COBURG Partnerhandwerker für Sie:

  • Ihr Leitungswasserschaden wird schnell und qualitativ hochwertig behoben.
  • Ihr Partnerhandwerker kümmert sich um die vollständige Organisation und Koordination Ihrer Reparatur.
  • Unsere Partnerhandwerker unterliegen hohen Qualitätsstandards, Sie müssen sich also nicht lange mit der Suche nach einem geeigneten Handwerker aufhalten.
  • Ihre Meinung ist uns wichtig! – Wir befragen unsere Kunden regelmäßig zur Qualität unseres Schadenservices.

Erweiterungen für Ihre Wohn­gebäude­versicherung

Wohngebäude PLUS
Wohngebäude PLUS

Mit dem Zusatzbaustein Wohngebäude PLUS für Ihre Wohngebäudeversicherung bieten wir Ihnen sinnvollen Schutz für weitere Risiken.

  • Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus undichten Fugen, Fliesen oder Installationsöffnungen zerstört oder beschädigt werden.
  • Wir sichern Sie bei Gebäudeschäden infolge eines Einbruchs oder Einbruchversuchs ab.
  • Wir kommen für Kosten bei Graffitischäden an den Außenseiten der versicherten Gebäude sowie an Einfriedungen und fest verankerten Sichtschutzelementen auf.
  • Wir leisten für sonstige Vandalismus-Schäden an versicherten Gebäuden sowie an Einfriedungen und fest verankerten Sichtschutzelementen. 
  • Wir kommen für Kosten der Beseitigung von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück auf, die aufgrund einer versicherten Gefahr (z. B. Blitzschlag oder Sturm) umgestürzt sind.
  • Wir übernehmen Kosten für Ersatz und Wiederanpflanzung von Bäumen, die aufgrund einer versicherten Gefahr (z.B. Blitzschlag oder Sturm) umgestürzt sind, sowie die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung bis 10.000 € (jeweils auf dem Versicherungsgrundstück).
  • Wir versichern Sie bei Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
  • Wir übenehmen die Kosten für Aufbruchschäden am versicherten Gebäude, die infolge eines Rauch- oder Gasmelder-Fehlalarms entstanden sind (bis 5.000 €).
  • Wir übernehmen die Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungen (z. B. Baustoffe zur Wärmedämmung oder energiesparende Heizungsanlagen) bis 5.000 €, wenn der Schaden mindestens 20.000 € beträgt.
Glasversicherung
Glas­versicherung

Große Fenster, Glastische oder Kristallspiegel – sie geben einem Haus ein ganz besonderes Flair, müssen aber auch mit einer gewissen Vorsicht behandelt werden.

  • Wir bieten Ihnen einen günstigen Pauschalpreis, unabhängig von der Größe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
  • Wir versichern folgende Gläser:
    • Einfachglas, Isolierglas, Sicherheitsglas, auch teure Spezialgläser und Kristallglas Glastischplatten, Schrank- und Wandspiegel
    • Glaskeramik-Kochflächen/-Induktionskochfelder und Glaskeramik-Sichtfenster
    • Kunststoff-Scheiben, z. B. der Duschkabine oder der Terrassenüberdachung
    • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
    • Gebäudeverglasungen von Garagen und Carports
  • Wir ersetzen Ihnen im Falle eines Glasbruchs die zerbrochene Scheibe.
  • Wir liefern Ihnen einen Ersatz und lassen ihn einsetzen.
  • Wir sorgen für eine eventuelle Notverglasung. Wir übernehmen die Kosten für Gerüste und Kräne sowie die Beseitigung von Hindernissen, wenn ein neues Glas eingesetzt werden muss.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Erneuerung von z. B. Anstrichen, Malereien oder Folien.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur von Begleitschäden (z. B. an Umrahmungen), die bei einem Glasbruch entstanden sind.
  • Wir versichern auch Ihr Aquarium/Terrarium gegen einen geringen Zusatzbeitrag.
Erweiterter Schutz für Rohre
Rohre

Erweitern Sie bei Bedarf Ihren Versicherungsschutz um Frost- und Bruchschäden an verschiedenen Rohren außerhalb des Gebäudes – bis 10.000 € pro Versicherungsjahr (1.000 € Selbstbeteiligung):

  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen.
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen, soweit Sie die Gefahr dafür tragen.
  • Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen – egal ob auf dem Versicherungsgrundstück oder außerhalb, soweit Sie die Gefahr dafür tragen.
Haus- und Wohnungsschutzbrief
Haus- und Wohnungs­schutz­brief

Ein verloren gegangener Schlüssel, eine defekte Heizung oder ein Wespennest am Haus – bei einem kleinen Notfall hilft Ihnen der Haus- und Wohnungsschutzbrief. Als praktische Ergänzung zu Ihrer Wohngebäudeversicherung sichern wir Sie mit finanzieller Hilfe ab.

Wir erbringen Hilfsleistungen mittels qualifizierter Dienstleister in Deutschland. Dafür übernehmen wir die Kosten bis zu 500 € je Schadenfall, max. 1.500 € im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot übernehmen wir sogar ohne Kostenbegrenzung!

  • Schlüsseldienst
  • Rohrreinigungs-Service
  • Sanitär-Installateur-Service
  • Elektro-Installateur-Service
  • Heizungs-Installateur-Service – greift auch, wenn der Heizkörper undicht ist oder ein Thermostatventil nicht funktioniert.
  • Wärmende Notheizung – bis zu 3 elektrische Leih-Heizgeräte inkl. Stromkosten (max. 7 Tage, pro Gerät 10 €/Tag)
  • Schnelle Schädlingsbekämpfung
  • Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
  • Datenrettung
  • Psychologische Erstberatung
  • Unterbringung von Tieren im Notfall
  • Kinderbetreuung im Notfall – Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder (unter 16 Jahren) bis zu 48 Stunden.
  • Dokumentendepot – Archivierung bis zu 20 Kopien Ihrer Dokumente.

Weitere Leistungen und Details zum Haus- und Wohnungsschutzbrief finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung.

Nebengebäude über 20 m²
Nebengebäude über 20 m²

Ihre Wohngebäudeversicherung lässt sich ganz einfach gegen einen geringen Zusatzbeitrag erweitern – beispielsweise um Gartenhäuser mit einer Grundfläche von mehr als 20 m².

Achten Sie darauf, dass Gewächshäuser nicht als Nebengebäude zählen und gesondert über unsere Glasversicherung abgesichert werden müssen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Wohngebäudeversicherung.
 

Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Glasversicherung

Ein eigenes Haus – ein gutes Gefühl: Mit Ihrer günstigen Wohngebäudeversicherung

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Häufige Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung

Wann zahlt die Wohn­gebäude­versicherung?

Die Gebäudeversicherung leistet für Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel am Gebäude selbst. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Elementarschäden wie Überschwemmung und Rückstau (auch durch Starkregen) sichern Sie hingegen über unseren Elementarschutz ab. Hier finden Sie mehr Informationen zur Elementarversicherung.

Woraus setzt sich die Wohnfläche meines Hauses zusammen und was wird nicht dazu gezählt?

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume eines Wohnhauses einschließlich der Hobbyräume.

Nicht zu berücksichtigen sind:

  • Treppen
  • Balkone
  • Loggien
  • Terrassen
  • Keller- und Dachbodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyräumen ausgebaut sind
Dachschrägen dürfen bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht abgezogen werden.
Was kostet die Wohn­gebäude­versicherung?

Die Prämie der Wohngebäudeversicherung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Lage der Immobilie
  • Baujahr und Bauweise
  • Wohnfläche
  • Ausstattung

Abgesehen von diesen spezifischen Faktoren spielen der vereinbarte Leistungsumfang und die versicherten Gefahren eine wesentliche Rolle für die Höhe der Prämie.

Zahlt die Gebäude­versicherung, wenn Personen im Gebäude oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen?

Dafür kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Allerdings wird diese Frage für Sie relevant, wenn Sie Immobilien vermieten oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Dann sollten Sie unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Für selbstgenutzte Häuser ist dies auch relevant, gegebenenfalls ist dann Ihre Private Haftpflichtversicherung zuständig.

Auch in dem Fall, dass Sie ein noch unbebautes Grundstück brach liegen lassen, sollten Sie sich durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. Für die Bauphase sollten Sie dann eine Bauherrenhaftpflicht abschließen.

In der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist das Risiko aus dem Haus- und Grundbesitz für das zu bebauende Grundstück automatisch mitversichert. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das unbebaute Grundstück ist dann nicht mehr erforderlich.

Wann erhalte ich in der Wohn­gebäude­versicherung den Neukaufnachlass?

Den Neukaufnachlass erhalten Sie, wenn Sie Ihr Haus in den letzten beiden Jahren erworben haben, oder wenn es sich um einen Neubau handelt. Im Jahr des Hauskaufs beträgt der Neukaufnachlass 20%, im zweiten Jahr 10%.

Was deckt die Rohbau­versicherung ab?

Wir versichern Ihren Rohbau im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einschließlich der auf Ihrem Grundstück befindlichen Baustoffe und -teile, beitragsfrei. Dies gilt ab Baubeginn bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zu 24 Monate.

Je nachdem, was Sie mit uns vereinbaren, besteht in der Rohbauversicherung Schutz gegen Feuerschäden, Schäden durch Sturm und Hagel sowie durch weitere Naturgefahren (Elementargefahren).

Sind Photovoltaikanlagen versichert?

Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach der versicherten Gebäude angebracht sind, oder in deren Baukörper integriert wurden sind im Tarif Classic grundsätzlich mitversichert.

Die Anlagen müssen bei der Ausstattung des Gebäudes berücksichtigt werden. Hierzu ist die Leistung der Anlage in kW-Peak anzugeben.

Sie können gegen Zusatzbetrag einen erweiterten Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage vereinbaren. Dieser schließt dann beispielsweise auch eine Entschädigung für Ertragsausfall und Nutzungsausfall mit ein.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit bei der Wohn­gebäude­versicherung?

„Fahrlässigkeit“ bezeichnet unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder ausgesprochen leichtsinniges Verhalten.

Die Rechtsprechung formuliert das sehr kompliziert: Sie stellt darauf ab, dass die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt“ wurde.

Dabei muss unbeachtet gelassen worden sein, „was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen“. Ein grob fahrlässiges Verhalten setzt nach der Rechtsprechung zudem ein Fehlverhalten voraus, das „auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbar“ ist. Dieses muss „ein gewöhnliches Maß erheblich“ übersteigen.

Hier zwei Beispiele:

  • Sie lassen Kerzen unbeaufsichtigt brennen, während Sie im Nebenzimmer einen Film ansehen. In einem solchen Fall liegt inder Regel grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Sie schließen ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss nicht, bevor Sie mehrere Stunden außer Haus gehen. Das macht es Einbrechern leichter, in Ihre Wohnung zu gelangen.
Wie kann ich in der Glas­versicherung mein Gewächshaus versichern?

Im Rahmen der Glasversicherung können Sie neben den Gebäudeverglasungen (bei Einfamilienhäusern auch Mobiliarverglasungen) des versicherten Hauses auch ein Gewächshaus, das sich auf dem versicherten Grundstück befindet, bis maximal 25 m² Grundfläche absichern.

Bei Antragsstellung können Sie dies mit angeben. Ein späterer Einschluss ist selbstverständlich auch möglich.

Was geschieht mit der Versicherung, wenn ein Haus den Eigentümer wechselt?

Ob geerbt oder gekauft: Die Gebäudeversicherung läuft nach einem Hauskauf weiter. Als neuer Eigentümer können Sie die Versicherung fortführen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

  • Als Käufer haben Sie ein einmonatiges, sofortiges Sonderkündigungsrecht.
  • Bei Erbe besteht kein Sonderkündigungsrecht durch den Erben.

Vergessen Sie aber bitte nicht, als neuer Hausbesitzer dem Versicherer den Eigentümerwechsel anzuzeigen.

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