Mann und Frau in Business-Kleidung schauen außerhalb eines Bürogebäudes auf ein Tablet.
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Rechts­schutz­versicherung

Ihr Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

  • Günstige Tarife für Singles, Paare und Familien
  • 24-Stunden-Service: Sofortige Verbindung mit einem Rechtsanwalt
  • Zusätzlich Rechtsschutz PLUS und Mieterrechtsschutz gegen Mehrbeitrag abschließbar
Jetzt berechnen

Ihre umfassende Rechts­schutz­versicherung: Unser Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – z. B. schon ab 201,76 € * im Jahr

Focus Money Siegel, Fairster Rechtsschutzversicherer, Ausgabe 34/2025

Konflikte im Alltag lassen sich oft nicht vermeiden – seien es Differenzen mit dem Arbeitgeber, Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall oder Probleme nach einem Online-Einkauf, bei dem Sie Ihre Ware nicht erhalten. Entwickelt sich daraus ein Rechtsstreit, ist guter Rat wortwörtlich teuer.

Genau in diesen Situationen bietet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Unterstützung: Sie hilft Ihnen und Ihrer Familie dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren, und schützt Sie im Ernstfall vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten.

Mit unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz steht Ihnen dabei eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung zur Seite. Wir suchen für Sie rund um die Uhr die beste Lösung – und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Rechts­schutz­versicherung?

Drohen bei einem Konflikt rechtliche Folgen, bietet eine Rechtsschutzversicherung – kurz Rechtsschutz genannt – kompetente Unterstützung und finanzielle Absicherung von Anwalts- und Gerichtskosten.

Bereits beim Auftauchen rechtlicher Fragen steht sie Ihnen mit der Vermittlung einer Rechtsberatung zur Seite: Damit können Sie eine Einschätzung von einem Rechtsanwalt einholen und sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen.

Oft können Konflikte oder Unsicherheiten so geklärt werden, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Reicht die Beratung nicht aus und ein Rechtsstreit ist unvermeidbar, steht die Rechtsschutzversicherung in einem versicherten Fall an Ihrer Seite. Sie empfiehlt Ihnen auf Wunsch einen Anwalt und übernimmt Ihre Anwaltskosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung, die Gerichtskosten und weitere vereinbarte Kosten, die im Zusammenhang damit entstehen.

Unterliegen Sie vor Gericht, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt, wenn Sie vom Gericht zur Kostenübernahme verurteilt werden.

Wann ist eine Rechts­schutz­versicherung sinnvoll?

Egal ob Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, die Lieferung Ihrer bezahlten Ware nicht erfolgt oder Sie nach einem Verkehrsunfall Unterstützung benötigen: Im Alltag gibt es viele Situationen, in denen rechtlicher Beistand unverzichtbar ist. Dieser ist besonders dann sinnvoll, wenn es um hohe Streitwerte geht oder Sie gegen eine starke Gegenseite antreten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dabei optimal finanziell abgesichert, z. B. in den folgenden Situationen:

  • Erheben Sie Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber, zahlen Sie die Kosten für Ihren Anwalt in der ersten Instanz immer selbst. Der Streitwert im Arbeitsrecht errechnet sich aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt.
  • Noch höhere Streitwerte und Gebühren können im Schadensersatzrecht entstehen, z. B. wenn Sie einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verklagen – die Streitwerte liegen häufig im sechsstelligen Bereich.

Online-Beratung und -Terminvereinbarung

Lassen Sie sich online zu unserer Rechtsschutzversicherung beraten und finden Sie den idealen Schutz, ganz bequem von zuhause aus. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin zu einer Video-Beratung.

Jetzt beraten lassen

Das deckt unsere Rechts­schutz­versicherung ab

Mit der Rechtsschutzversicherung der HUK-COBURG sind Sie im Alltag leistungsstark abgesichert in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr.

Privatrechtsschutz

Für Schutz im privaten Umfeld, z. B.:

  • bei Einkäufen
  • bei mangelhaften Reparaturen
  • bei Geschäften im Internet
  • bei Schadenersatzforderungen, z. B. wegen Flugverspätungen

Berufsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten bei Streitigkeiten im beruflichen Umfeld, z. B.:

  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Abmahnungen
  • bei fehlerhaften Gehaltsabrechnungen
  • bei Versetzung u. a.

Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Für Schutz bei Vorfällen im Straßenverkehr und am Fahrzeug, z. B.:

  • bei Strafanzeige nach einem Unfall
  • bei Problemen nach dem Autokauf
  • bei Schadenersatzforderungen

Die Leistungen entsprechen unserem Großen Verkehrsrechtsschutz für alle auf die versicherten Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge.

Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung kann auch als Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder als Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden. Den Privat- und Berufs-Rechtsschutz können Sie z. B. abschließen, wenn Sie kein Fahrzeug besitzen und auf die Absicherung des Verkehrsbereichs verzichten möchten.

Hinweis: Außer im Verkehrsbereich gibt es Leistungsarten, die Sie erst nach Ablauf einer Wartezeit in Anspruch nehmen können – z. B. den Arbeitsrechtsschutz.

Unsere Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen außerdem den Vorteil, Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht erweitern zu können und so für die Bereiche abzuschließen, die für Ihre Lebenssituation relevant sind.

Individuelle Ergänzungen bei der Rechts­schutz­versicherung

Optimale Ergänzungen, wie z. B. die Kostenübernahme eines Anwalts zum Erstellen eines Testaments oder einer Patientenverfügung, erhalten Sie bei Abschluss unserer Erweiterung Rechtsschutz PLUS.

Auf Wunsch bieten wir zudem einen Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer u. a. im Rahmen unseres Rechtsschutzes für selbst genutzte Wohneinheiten an.

Für Vermieter, Pächter u. a. ist unser Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten eine sinnvolle Erweiterung – diesen können Sie vor Ort oder telefonisch bei uns abschließen.

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Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick

Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz**
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht**
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz**
Sozial-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz
Anwaltliche Sofortberatung
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
Online-Services (Mustervorlagen und Verträge, Online-Rechtsberatung, Vertrags-Check)
Psychologische Hilfe am Telefon
Reputations-Check

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeug- und Grundstücksbereichs, z. B. Sachschaden, Körperverletzung.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen außerhalb des Fahrzeugbereichs, z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- oder Abgabeangelegenheiten, außer Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben, vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten. Der Versicherungsschutz umfasst auch das der Klage vorgeschaltete Ein- und Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- oder Rentenversicherung. Versicherungsschutz besteht auch in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Verteidigung in Strafverfahren. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes, besteht kein Versicherungsschutz.

Verteidigung in Bußgeldverfahren.

Beratung nach veränderter Rechtslage, z. B. Tod des Erblassers, in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Der Versicherungsschutz umfasst telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch einen unabhängigen Rechtsanwalt für den privaten und (nichtselbstständigen) beruflichen Lebensbereich, sobald dazu ein persönlicher Bedarf besteht. Keine Selbstbeteiligung.

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, erlittenen Schadens, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.

Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, z. B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten für den Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Verwaltungsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht.

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen gegen Sie oder eine mitversicherte Person.

Sie haben Versicherungsschutz, um sich durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir erstatten nur die durch den Rat oder die Auskunft entstandenen Kosten im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren.

Wir übernehmen die Kosten einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassen Anwalts, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß im Internet vorgeworfen wird.

Wird Ihr Anwalt über die Beratung hinaus tätig, zahlen wir bis zu 5.000 € pro Versicherungsjahr für die außergerichtlich entstandenen Kosten.

Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- beziehungsweise verfahrensfrei.
  • Außerdem muss sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 10.000 € je Rechtsschutzfall.

Mustervorlagen und -verträge: Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

Vertrags-Check: Möchten Sie einen Vertrag oder Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

Online-Rechtsberatung: Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

Der Versicherungsschutz umfasst die von uns vermittelte psychologische Hilfe am Telefon. Dies setzt voraus, dass eine seelische Belastung als Folge einer der hier genannten Sachverhalte hervorgerufen wurden:

  • Nach einem Verkehrsunfall.
  • Ich bin Opfer von Cybermobbing.
  • Ich bin Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Ich habe die Kündigung meines Arbeitsplatzes erhalten.
  • Ich befinde mich in ärztlicher Behandlung. Es besteht der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers.

Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, vermitteln wir Sie an einen unabhängigen Dienstleister. Dieser berät über die Möglichkeiten, die seelische Situation zu verbessern. Für dessen Tätigkeit sind wir nicht verantwortlich. Über den Inhalt der Beratung werden weder an uns noch an Dritte Informationen weitergegeben. Die Kosten übernehmen wir einmal pro Versicherungsjahr.

Ihr Ruf als Privatperson wurde im Internet geschädigt? Wir vermitteln Sie an einen spezialisierten Dienstleister. Für dessen Tätigkeit sind wir nicht verantwortlich. Dieser prüft, ob rufschädigende Inhalte im Internet auf öffentlichen Seiten vorhanden sind. Werden solche Inhalte gefunden, dann sind bis zu drei Löschversuche versichert. Wir übernehmen die Kosten einmal pro Versicherungsjahr.

Sparen Sie mit uns über 74 % – Rechts­schutz­versicherungen im Preis-Vergleich

Preisvergleichsgrafik des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: HUK 202 €, WGV 286 €, ADAC 345 €, ARAG 435 € Allianz 795 €.
So haben wir gerechnet …

Beispiel: Jahresbeitrag für eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung mit vergleichbaren Leistungen. Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Angestellter im nicht öffentlichen Dienst
  • Alter 55 Jahre
  • Familie mit Kind/ern
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Selbstbeteiligung 300 €
  • Jährliche Zahlweise
  • Keine Vorschäden
  • Keine Vorversicherung
  • Wohnhaft in 44807 Bochum
  • Zahlung per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig ab dem 06.10.2025

Quelle: Online-Tarifrechner der Versicherer am 29.09.2025. Die Beiträge sind gerundet.

Tarife zum Beitragsvergleich:

  • HUK-COBURG: PBV PLUS
  • WGV: PBV Optimal
  • ADAC: Premium für Nicht-Mitglieder (250 € Selbstbeteiligung)
  • ARAG: Aktiv Premium (250 € Selbstbeteiligung)
  • Allianz: RS Privat Premium
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Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Photovoltaik-Platten auf einem Hausdach

Sie haben Versicherungsschutz bis 10.000 € Versicherungssumme, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzung ist, dass sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befindet, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Ihre Wege der Konfliktlösung innerhalb unserer Rechts­schutz­versicherung

Benötigen Sie Rechtsberatung oder -beistand, sichern wir Ihnen durch kurze Kommunikationswege fachliche Unterstützung zu.

Rufen Sie uns einfach an – wir suchen für Sie die beste Lösung und vermitteln bei Bedarf kompetente Rechtsdienstleister. So lassen sich im besten Fall langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und Konflikte schnell klären. Unsere Vorteile im Überblick:

Von telefonischer Rechtsberatung profitieren Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät.
Konflikte auf Augenhöhe lösen Wir vermitteln einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern

Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt.

Natürlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen.

Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an.

Was Sie sonst noch über unseren Privat-, Berufs- und Verkehrs­rechts­schutz wissen sollten

  • Sie sind auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert.
  • Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen €, soweit keine Höchstbeträge vereinbart sind.
  • Bei mehrjähriger Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung nach und nach bis auf 0 €. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie bis auf maximal 550 € steigen.
  • Der Versicherungsschutz ist auch als Single-Rechtsschutz abschließbar. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet und haben keinen eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner. Ihre Kinder sind im Single-Rechtsschutz mitversichert.

Wer ist im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz versichert?

Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe-/Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Eltern und Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem ist jeder berechtigte Fahrer und Insasse von versicherten Motorfahrzeugen zu Lande über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.

Mehr Details zu den versicherten Personen in unserer Rechtsschutzversicherung finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Angebote des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes

Um Sie in allen Lebenssituationen umfangreich und passgenau abzusichern bieten wir unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz in folgenden Konstellationen an:

Der Single-Rechtsschutz – für Sie und Ihre Kinder

Der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist auch als Single-Rechtsschutzversicherung abschließbar, mit der Sie den gleichen Leistungsumfang geboten bekommen.

Voraussetzung: Sie sind unverheiratet und haben keinen eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner. Ihre Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen im Single-Rechtsschutz mitversichert.

Der Familienrechtsschutz – unser Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Familien

Im Familienrechtsschutz genießen Sie und Ihre Familie Versicherungsschutz im privaten, beruflichen und im Verkehrsbereich. Neben Ihnen selbst sind im Familientarif unserer Rechtsschutzversicherung Ihr Partner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.

Unter bestimmten Bedingungen können auch Ihre unverheirateten volljährigen Kinder sowie Ihre Eltern, Großeltern und Enkelkinder in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden.

Zum Familienrechtsschutz

Rechtsschutz60 – Ihr Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre

Ihr Rechtsschutz für Senioren ist ein idealer Versicherungsschutz für alle Personen ab 60 Jahren, die den Ruhestand erreicht haben. Er bietet Ihnen die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, allerdings mit einem eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz**:

  • Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für den Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.
  • Ebenfalls nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeits-/Dienstverhältnissen – auch bei mitversicherten Personen.
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Optimale Ergänzungen für Ihre Privat-, Berufs- und Verkehrsrechts­schutz

Rechtsschutz PLUS

Mit dem Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Rechtsschutz60 um weitere Leistungen ergänzen. In diesem Bereich haben Sie eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.

Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht** Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 20.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in den Bedingungen aufgeführten Kapitalanlagen.
Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen und das Einspeisen von Strom (erneuerbare Energien)** Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen Wir übernehmen die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mängel am Neubau.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht** Sie haben in diesem Bereich Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht** Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.500 €.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Regelung zum digitalen Nachlass und Testament Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Regelung zum digitalen Nachlass oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (Kostenerstattung insgesamt bis zu 500 € pro Versicherungsjahr. Keine Selbstbeteiligung).
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sie sind versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung

Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige.

Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde.

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt.

Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre.
Mitversicherung weiterer Personen
Geschwister Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Weitere Verwandte

Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben mit Ihnen im selben Haushalt & sind dort gemeldet.
Pflegebedürftige Verwandte

Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie mit Ihnen im selben Haushalt. Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz über eine andere Rechtsschutzversicherung.
Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner

Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Ihr Lebenspartner lebt in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebte er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft und war dort gemeldet.
  • Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.

Gilt nicht für den Single-Rechtsschutz.

Sie haben auch Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Sie mit sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
  • Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen. Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 1.000 € je Rechtsschutzfall.
Jetzt berechnen

Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter**

Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft oder ein Streit um die Mietzahlung – sichern Sie sich mit diesen günstigen Erweiterungen ab:

Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland**

Versichert sind Sie als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit selbst genutzten Wohneinheiten stehen. Dazu zählen z. B. eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder fehlerhafte Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung.

Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**

Versichert sind die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigten – z. B. wegen Nichtzahlung der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir nicht online an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung 09561 96 101.

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort:
Jetzt suchen

Was kostet die Rechts­schutz­versicherung?

Unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bieten wir bereits ab 201,76 €* pro Jahr an. Der genaue Beitrag hängt dabei unter anderem von Ihrem gewählten Leistungsumfang und weiteren Absicherungswünschen ab. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Kosten der Rechtsschutzversicherung: Bei der HUK-COBURG haben Sie die Wahl zwischen 150 € oder 300 € Einstiegs-Selbstbeteiligung.

Singles profitieren dabei von unserem besonders günstigen Single-Tarif. Ebenso bieten wir Versicherungsnehmern über 60 Jahre, die bereits den Ruhestand erreicht haben, mit dem Rechtsschutz60 eine bedarfsgerechte Absicherung zu vergünstigten Konditionen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
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Online-Services unserer Rechts­schutz­versicherung

Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären.

Den Zugang zu den Online-Services finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Kundenportal. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.

Symbol: Vertrag mit Stift

Mustervorlagen und -verträge

Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

Symbol: Vertrag mit Häkchen

Vertrags-Check

Möchten Sie einen Vertrag oder Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

Symbol: Computerbildschirm mit Sprechblase

Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

Symbol: Vertrag mit Stift

Mustervorlagen und -verträge

Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

Symbol: Vertrag mit Häkchen

Vertrags-Check

Möchten Sie einen Vertrag / Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen?

Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

Symbol: Computerbildschirm mit Sprechblase

Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

Der Vertrags-Check und die Online-Rechtsberatung sind im Großen Verkehrsrechtsschutz, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, im Single-Rechtsschutz und im Rechtsschutz60 enthalten.

Häufige Fragen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Ist mein Partner im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mitversichert?

Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.

Der nicht eheliche, nicht eingetragene Lebenspartner ist mitversichert, wenn

  • beide unverheiratet sind,
  • für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
  • eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.

Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie

  • erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
  • hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.

Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch in unserer Rechtsschutzversicherung mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfällt eine der genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!

Was bedeutet Wartezeit in der Rechts­schutz­versicherung?

Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt.

Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Sie haben noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.

Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag für das betroffene Risiko erfüllt haben, werden angerechnet, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten.

Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.

Beispiele:

  • Sie stellen ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
  • Sie haben die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.
Welche Leistungen haben eine Wartezeit, welche keine?

3 Monate Wartezeit bestehen bei folgenden Leistungsarten:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten (sofern zusätzlich abgeschlossen)
  • Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten (sofern zusätzlich abgeschlossen)

Soweit Sie den Rechtsschutz PLUS gegen Mehrbeitrag abgesichert haben, gelten auch für diese Leistungsarten 3 Monate Wartezeit:

  • Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, wenn es sich um Trennungs- oder Scheidungsangelegenheiten handelt
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn es sich um Trennungs- oder Scheidungsangelegenheiten handelt
  • Rechtsschutz für Studienplatzklagen

Hinweis: Es gelten 3 Jahre Wartezeit beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen.

Keine Wartezeit:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Anwaltliche Sofortberatung
  • Steuer-Rechtsschutz
  • alle Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von

  • der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und
  • Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.

Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt.

Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.

Wann verbessert sich meine Schadenfreiheitsklasse der Rechts­schutz­versicherung?

Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.

Wann verschlechtert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei. Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir

  • im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
  • für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).

Aber nicht, wenn

  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch einen Online-Service abgeschlossen ist.
Rechtsstreit gewonnen – wer zahlt meinen Anwalt?

Oft besteht die Annahme, wenn ich einen Rechtsstreit gewinne, habe ich keine Kosten zu tragen. Deshalb brauche ich auch keine Rechtsschutzversicherung.

Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Denn es gibt einige Fälle, in denen Ihnen trotzdem Kosten entstehen.

Beispiele:

  • In erster Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses sind von jeder Partei die eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu tragen.
  • Bei Abschluss eines Vergleichs werden – wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren – die Gerichtskosten geteilt und jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten selbst.
  • Ist der Gegner zahlungsunfähig, bleiben Sie, auch wenn Sie gewinnen, auf sämtlichen Kosten sitzen.

Mit unserer Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich hierüber jedoch keine Gedanken machen.

Wann zahlt eine Rechts­schutz­versicherung nicht?

Ausgeschlossen sind z. B.

  • Streitfälle, die bei Abschluss des Vertrags bereits bestanden haben,
  • Streitfälle, die innerhalb der Wartezeit auftreten,
  • Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheiden sich die Leistungen im Familien- und Erbrecht. Grundsätzlich sind die Leistungen hier durch unsere Versicherungsbedingungen begrenzt.
Habe ich mit der HUK-COBURG Rechts­schutz­versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht:

  • in Europa
  • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Azoren
  • auf Madeira
  • auf den Kanarischen Inseln

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht ebenfalls bis zu 3 Jahren Versicherungsschutz.

Wir übernehmen Kosten bis 1 Million Euro.

Der Steuer-, Opfer-, Sozial- oder der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten.

Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

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Beitragsbeispiel: Angestellter im nicht öffentlichen Dienst, 55 Jahre alt. Familie mit Kindern, PLZ 44807 Bochum. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. Kein Vorschaden in den letzten drei Jahren. Jährliche Zahlungsweise per Lastschrift. Berechnet am 01.10.2025.

**

Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.

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