96448 Coburg
Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung schon ab 61 € * im Jahr
– Bester Schutz für Ihre Lieblinge

Sie haben Ihren Hund oder Ihr Pferd gut erzogen, kümmern sich und vertrauen Ihrem Liebling? Auch wohlgesonnene Vierbeiner können schnell und unbeabsichtigt einen Schaden verursachen. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall oder Ihr Pferd schlägt aus und verletzt einen Menschen: Obwohl Ihr Tier der Übeltäter ist, haften Sie für den Schaden. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie eine Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung haben. Mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde, Pferde und Co. genießen Sie und Ihr Tier optimalen Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile im Überblick
- Hohe Versicherungssumme – 15 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- Weltweiter Schutz auf Reisen – Auch bei Schadenereignissen im Auslandsurlaub sind Sie optimal versichert.
- Ausgezeichnet – Die unabhängige Rating-Agentur Assekurata bestätigt uns unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer (10/2020).
Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung
– Eine Tierhalterhaftpflicht ist ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer
Wenn Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, dann haften Sie. Und das kann teuer werden. Besser, wenn Sie mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Folgen abgesichert sind.
- Wir bieten eine hohe Versicherungssumme – 15 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsfall.
- Wir versichern Sie und Ihr Tier auf Reisen weltweit, so sind Sie auch bei Schadenereignissen im Auslandsurlaub optimal versichert.
Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Sie u. a. bei folgenden Schäden ab und bietet darüber hinaus noch weitere Leistungen:
- Schäden an Sachen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben. Das gilt unter anderem für Wohnräume, Pferdeboxen, Stallungen und Transportanhänger (250 € Selbstbeteiligung an bestimmten beweglichen Sachen).
- Schäden, die Ihr Tier beim Hunde- oder Reitunterricht oder auch bei Turnieren und Schauvorführungen verursacht.
- Schäden, die Ihr Tier bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen verursacht.
- Schäden durch Deckakte.
- Wir versichern nicht nur Ihr Tier, sondern auch seine Nachkommen. Ab der Geburt sind Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres beitragsfrei für maximal 1 Jahr mitversichert.
- Wir prüfen die Haftpflichtfrage und zahlen im Fall der Fälle.
- Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab, im Notfall auch vor Gericht. Ihre Haftpflichtversicherung ist somit gleichzeitig auch eine Art Rechtsschutzversicherung.
- Und Sie? Genießen die Zeit mit Ihrem Vierbeiner.
Einige Bundesländer schreiben Haftpflichtversicherungen für Hundehalter bereits gesetzlich vor. Auch zunehmend mehr Hundeschulen und Tiersitter erwarten eine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier, um mögliche Schäden finanziell abgesichert zu wissen.
Unsere Jahresbeiträge für einen optimalen Schutz Ihrer Lieblinge
Hunde
für bis zu 5 Hunde Ihres Haushaltes:
61,00 €
Reit- und Zugtiere
je Tier:
110,00 €
Leistungsbeispiele
Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Was Sie noch über unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung wissen sollten
Wir versichern Hunde, Pferde, Ponys sowie andere Reit- und Zugtiere. Für bestimmte Hunderassen, wie Alano, American Bulldog, Pit-Bull, Rottweiler und Staffordshire Terrier gewähren wir keinen Versicherungsschutz.
Wenn Sie eine Hauskatze, einen Hamster oder einen Wellensittich besitzen und diesen versichern möchten, brauchen Sie als Tierhalter keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier reicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?
Welcher Hundebesitzer kennt das nicht: Wenn der eigene Vierbeiner die Kontrolle verliert, kann ein schöner Waldspaziergang zum kleinen Horrortrip werden – ob es nun die Begegnung mit einem Wildtier ist oder mit einem anderen Artgenossen. Was mit einem ersten Beschnuppern harmlos beginnt, kann schnell in einer bissfesten Auseinandersetzung enden. Ehe man sich versieht, gehen die Tiere aufeinander los und die Fetzen fliegen.
Doch nicht nur die Vierbeiner können bei solch einem Gerangel zu Schaden kommen. Was ist, wenn der Halter des fremden Hundes dazwischen geht und von Ihrem Hund gebissen wird? Das ist ein Fall für die Hundehaftpflicht-Versicherung bzw. der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Ermahnen Sie Ihr Haustier und bewahren Sie Ruhe.
- Bringen Sie Ihr Tier aus der Gefahrensituation und kümmern Sie sich um den Verletzten. Sollten sich Streitigkeiten bezüglich des Herganges ergeben, bemühen Sie sich, Namen und Anschrift von Zeugen festzuhalten.
- Informieren Sie uns umgehend über den Schaden und bereiten Sie den Schadenbericht so detailliert wie möglich vor. Telefonisch (0800 2485445 – kostenlos aus allen deutschen Netzen) oder online. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht – Mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung erhalten Sie einen umfassenden Haftpflichtschutz für Schäden durch Ihre Hunde, Pferde, Ponys oder andere Reit- und Zugtiere.
Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung – brauche ich als Tierbesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Tierhalter von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist (THV 2020).
Schadenbeispiele sind:
- Trotz erhöhter Vorsicht des Versicherungsnehmers beißt dessen Hund einen Passanten.
- Der nicht angeleinte Hund verursacht einen Verkehrsunfall.
- Das Pferd des Versicherungsnehmers schlägt aus und beschädigt ein abgestelltes Fahrzeug.
Neben Hunden und Pferden können Sie aber auch Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel bei uns versichern.
Sofern Sie gelegentlich fremde Hunde hüten, besteht Versicherungsschutz über unsere Privathaftpflichtversicherung.
Was kostet eine Hundeversicherung?
Bei uns erhalten Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund schon ab 61 €* im Jahr.
Ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.
- In Nordrhein-Westfalen für Hunde ab 40 cm Höhe bzw. 20 kg Gewicht.
- In Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein nach Rasse.
- In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.
Keine Versicherungspflicht besteht einzig in Mecklenburg-Vorpommern.
Halter von großen Hunden und insbesondere Kampfhunden sind somit in fast allen Bundesländern zur Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Die HUK-COBURG bietet allerdings für bestimmte Hunderassen keine Haftpflicht an: u. a. Alano, American Bulldog, Pit-Bull, Rottweiler und Staffordshire Terrier.
Wer zahlt, wenn der Hund gebissen wurde? Zahlt die Hundehaftpflicht Tierarztkosten?
Generell gilt: Der Halter haftet. Wenn Ihr Hund gebissen wurde, zahlt der Hundehalter selbst oder seine Hundehaftpflichtversicherung die Tierarztkosten. Umgekehrt übernimmt dies die HUK-COBURG wenn Ihr Hund zugebissen hat und Sie versichert sind. Ob eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, hängt davon ab, ob z. B. gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat.
Sind Katzen und weitere Haustiere in der Tierhalterhaftpflicht mitversichert?
Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hauskatzen, Wellensittiche, Meerschweinchen oder Bienen erübrigt sich, da Schäden durch diese Tiere bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung erfasst sind.
Wer ist neben dem Tierhalter mitversichert?
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Welche Schäden sind durch eine Tierhalterhaftpflicht nicht versichert?
Eigenschäden und Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden sind durch die Tierhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Schadenbeispiele:
- Beißt Ihr eigener Hund Sie oder ein Familienmitglied, muss die Tierhaftpflicht kein Schmerzensgeld zahlen. Familienmitglieder haben rechtlich gesehen den gleichen Status wie der Tierhalter.
- Zerkratzt Ihr Hund in der eigenen Wohnung das Parkett, kommt die Tierhaftpflicht nicht dafür auf.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz durch die Tierhalterhaftpflicht?
Die Tierhalterhaftpflicht bietet bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 5 Jahre, so besteht für Schadenfälle im Ausland von vornherein kein Versicherungsschutz.
Bei einem Aufenthalt innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt keine zeitliche Begrenzung.
Für im Ausland durch Hunde verursachte Mietsachschäden – beispielsweise, wenn auf der Urlaubsreise durch den Vierbeiner das Hotelzimmer verwüstet wird –, kommt die Tierhaftpflicht auf.
Was versteht man unter der Abstammung des Hundes?
Ein reinrassiger Hund hat in der Regel eine Abstammungsurkunde, in der seine Rasse benannt wird. Wenn keine Abstammungsurkunde vorliegt, liegt es am Züchter, die Rasse eindeutig zu benennen. Auch wenn ein Hund aus dem Tierheim kommt, kann dort sehr wahrscheinlich seine Rasse bestimmt werden.
Als Mischlinge bezeichnen wir das Ergebnis einer (zufälligen) Kreuzung zweier oder mehrerer bekannter Hunderassen. Ist eine genaue Bestimmung nicht möglich, geben Sie bitte die Rassen an, welchen der Hund am ehesten zugeordnet werden kann.
* Beitragsbeispiel: für bis zu 5 Hunde
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