Eine Frau sitzt mit einem eingegipsten Bein auf der Couch und schaut auf ihr Smartphone.
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Krankentagegeld­versicherung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Sichert Ihr Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Bis zu 300 € pro Tag – ab dem vereinbarten Zeitpunkt
  • Zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation
Angebot anfordern

Wenn das Einkommen pausiert, springt Ihre Krankentagegeld­versicherung ein

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten freiberuflich und eine Virusinfektion legt Sie unerwartet wochenlang lahm. Plötzlich steht alles still: Keine Aufträge, kein Einkommen. Was viele nicht wissen – wer selbstständig ist, hat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur Anspruch auf Krankengeld, wenn er einen höheren Beitragssatz zahlt.

Je nach beruflicher Situation und Versicherungsstatus kann eine Krankheit schnell zu finanziellen Engpässen führen:

  • Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit Krankengeld – allerdings weniger als ihr gewohntes Nettoeinkommen.
  • Angestellte in der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen zu ihrer Krankenvollversicherung eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen, damit sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin finanziell abgesichert sind.
  • Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Krankengeld, wenn sie einen höheren Beitragssatz zahlen – dann ab der 7. Woche. Wer vorher Krankengeld beziehen möchte, muss einen entsprechenden Wahltarif in der GKV einschließen.
  • Selbstständige in der privaten Krankenversicherung (PKV) haben keinen Anspruch auf Krankengeld und müssen zu ihrer Krankenvollversicherung eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen – sie können den Krankentagegeldtarif bereits ab dem 8. Tag vereinbaren.

Je nach Situation entstehen also Versorgungslücken – teilweise sofort, teilweise nach einigen Wochen.

Die gute Nachricht: Mit einer Krankentagegeldversicherung der HUK-COBURG schließen Sie diese Lücke zuverlässig – angepasst an Ihre persönliche und berufliche Situation.

Ob Angestellte oder Selbstständige, gesetzlich oder privat versichert: Sie erhalten einen festen Tagessatz, sobald Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. So bleibt Ihr Einkommen stabil, und Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung, teilweise auch Verdienstausfallversicherung genannt, schützt Sie vor finanziellen Einbußen, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Sie erhalten dann einen festen Tagessatz – angepasst an Ihr Einkommen – solange Sie arbeitsunfähig sind.

Wie viel Krankentagegeld Sie erhalten können, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbständig sind – und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Grundsätzlich gilt: Das Krankentagegeld darf Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Das Krankentagegeld hilft Ihnen, Fixkosten weiter zu tragen – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Warum eine Krankentagegeld­versicherung so wichtig ist

Lange krank und plötzlich fehlt ein Teil des Einkommens? Das passiert schneller, als viele denken. Egal ob selbstständig, angestellt und gesetzlich oder privat krankenversichert – jeden kann es unerwartet treffen und eine Absicherungslücke kann Sorgen auslösen.

Unsere Krankentagegeldversicherung fängt Sie auf, wenn Ihre Gesundheit ins Wanken gerät und bietet Ihnen Tarife nach Maß – zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation.

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Wie funktioniert eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung schützt Ihr Einkommen, beziehungsweise schließt Ihre Einkommenslücke, wenn Sie länger ausfallen.

Sie leistet einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn Sie durch eine Erkrankung arbeitsunfähig sind. Dieser richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen (bei Angestellten) oder nach dem Gewinn der letzten zwölf Monate (bei Selbstständigen).

Die Leistungen helfen Ihnen, Fixkosten wie Miete, Kredite oder Unterhaltszahlungen auch im Krankheitsfall weiter zu tragen.

Die Auszahlung beginnt je nach Tarif flexibel – zum Beispiel:

  • Ab dem 8. Krankheitstag (KT1) für Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten.
  • Ab dem 43. Tag (KT6) für Angestellte, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen alle 14 Tage den vereinbarten Betrag aus, solange Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Um zu verstehen, wie eine Krankentagegeldversicherung funktioniert, ist zunächst wichtig zu wissen, wie gesetzlich und privat Versicherte im Krankheitsfall abgesichert sind.

Die Krankentagegeld­versicherung für gesetzlich Versicherte (GKV)

Angestellte in der GKV

  • Erhalten bei Krankheit für 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
  • Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld: 70% vom Bruttolohn (maximal 90% vom Nettolohn) – zeitlich begrenzt auf maximal 72 Wochen und abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
  • Das Krankentagegeld ist deshalb niedriger als das reguläre Nettoeinkommen.

Eine private Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke, sodass Sie Ihr gewohntes Einkommen behalten.

Beispiel:

Gabi Müller, Mutter von 1 Kind, angestellt, gesetzlich krankenversichert, Nettoeinkommen: 2.300 €/Monat

Diagnose: Schwere Arthrose mit notwendigem Gelenkersatz, 6 Monate arbeitsunfähig.

Das passiert mit ihrem Einkommen:

Zeitraum Leistung Betrag
Woche 1 - 6 Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (100 %) 2.300 €
ab Woche 7 Krankengeld GKV (90 %) 2.070 €
Abzug Sozialabgaben (12,4 %) - 256,68
Auszahlung GKV 1.813,32 €
Einkommenslücke 486,68 €

Während des Bezugs von Krankentagegeld sind Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen, aber nicht zur Krankenversicherung. Die Sozialabgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Pflegeversicherung: 1,8 %
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Insgesamt ergibt sich ein Abzug der Sozialabgaben von 12,4 %.

Die Lösung: In diesem Fall bieten wir ein Krankentagegeld ab der 7. Woche mit einem Tagessatz von 20 € an, mit dem die Lücke vollständig geschlossen wird.

Tagessatzberechnung: 486,68 € : 30 Tage = 16,22 € / 20 € aufgerundet.

Durch das Krankentagegeld von 20 € am Tag kann sie ihre laufenden Kosten (Miete, Kredite, Lebenshaltung) weiterhin decken – ganz ohne finanzielle Einbußen.

Selbstständige in der GKV

  • Haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld: Bei Selbstständigen entfällt diese Sicherheit.
  • Wer Krankengeld möchte, muss einen höheren Beitrag zahlen – ab der 7. Woche besteht dann ein Anspruch. Wer vorher Krankengeld beziehen möchte, muss einen Wahltarif in der GKV abschließen.
  • Zudem ist das Krankengeld bei Selbstständigen ebenfalls niedriger als das gewohnte Einkommen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 90 % vom Arbeitseinkommen – dem ermittelten Gewinn – abzüglich des Sozialversicherungsanteils.

Hier schließt eine private Krankentagegeldversicherung ebenfalls die Lücke, damit sie finanziell abgesichert sind.

Beispiel:

Lena Becker, Mutter von 2 Kindern, 42 Jahre alt, freiberufliche Grafikdesignerin, Nettogewinn: 3000 €/Monat

Diagnose: Bandscheibenvorfall, 4 Monate arbeitsunfähig – kein Einkommen in Sicht.

Das passiert mit ihrem Einkommen:

Lena hat sich für den höheren GKV-Beitragssatz mit Krankengeld ab dem 43. Tag entschieden und gegen den Wahltarif.

Zeitraum Leistung Betrag
Woche 1 - 6 keine Leistung 0 €
ab Woche 7 Krankengeld GKV (90 %) 2.700 €
Abzug Sozialabgaben (12,15%) - 328,05 €
Auszahlung GKV 2.371,95 €
Einkommenslücke 628,05 €

Während des Bezugs von Krankentagegeld sind Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen, aber nicht zur Krankenversicherung. Die Sozialabgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Pflegeversicherung: 1,55 % (aufgrund der 2 Kinder)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Insgesamt ergibt sich ein Abzug der Sozialabgaben von 12,15 %.

Die Lösung: Um die Lücke ab Tag 43 zu schließen, entscheidet sich Lena für ein Krankentagegeld von 25 € am Tag.

Tagessatzberechnung: 628,05 € : 30 Tage = 20,94 € / 25 € aufgerundet

Mit dem höheren Beitragssatz in der GKV und einem passenden Krankentagegeldtarif in Höhe von 25 € am Tag ist Lena auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert – und kann sich ohne Existenzsorgen auf die Reha konzentrieren.

Die Krankentagegeld­versicherung für privat Versicherte (PKV)

Angestellte in der PKV

  • Erhalten bei Krankheit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – für 6 Wochen.
  • Zusätzlich zur Vollversicherung muss dann ein Krankentagegeld abgesichert werden.

Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung im passenden Tarif sichern Sie sich Ihr Nettoeinkommen – zum Beispiel ab der 7. Woche.

Beispiel:

Max Richter, angestellt, privat versichert, Bruttoeinkommen 7.000 €/Monat

Diagnose: Skiunfall, 4 Monate arbeitsunfähig.

Die Lösung: Ein Krankentagegeld von 190 € am Tag sichert Max vollständig ab – ohne Einbußen während seiner Genesung.

Berechnungsgrundlage Betrag
Monatliches Bruttoeinkommen 7.000 €
Monatliches Nettoeinkommen (80 %) 5.600 €
: 30 Tage 187 €
Aufgerundet 190 € / Tag

Für Angestellte werden 80 % des ermittelten Bruttoeinkommens als Nettoeinkommen zu Grunde gelegt.

Mit dieser Berechnung sind die Abgaben zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.

Selbstständige in der PKV

  • Bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Sie können das Krankentagegeld individuell festlegen – beispielsweise ab dem 8. Tag.

Hier ist eine Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung zusätzlich zur Krankenvollversicherung besonders wichtig, da der Verdienstausfall hier sofort beginnt.

Beispiel:

Jonas Meyer, selbstständiger Unternehmensberater, privat versichert, Bruttogewinn: 4.000 €/Monat

Diagnose: Burnout, mindestens 3 Monate Arbeitsruhe

Das passiert mit seinem Einkommen:

Als Selbstständiger erhält Jonas keine Lohnfortzahlung. Um sich für diesen Fall abzusichern, hat er eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.

Berechnungsgrundlage Betrag
Monatliches Bruttoeinkommen 4.000 €
Monatliches Nettoeinkommen (70 %) 2.800 €
: 30 Tage 93 €
Aufgerundet 95 € / Tag

Für Selbstständige werden 70 % des ermittelten Gewinns als Nettoeinkommen zu Grunde gelegt.

Eine Absicherung ab dem 8. Tag wäre zwar möglich, aber deutlich teurer. Da Jonas Rücklagen für kurze Ausfälle hat, wählt er einen Tarif, bei dem die Leistung ab dem 22. Krankheitstag beginnt.

Ab dann erhält er 95 € pro Krankheitstag, insgesamt fast 2.850 € monatlich. Jonas kann damit seine laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen und Altersvorsorge weiter bedienen und sich auf seine Genesung konzentrieren – ohne finanzielle Sorgen.

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Ihre Leistungen im Überblick

Leistungsmerkmal Ihr Vorteil
Start der Leistung Flexibel wählbar – z. B. ab Tag 8 (KT1) für Selbstständige oder Tag 43 (KT6) für Angestellte
Maximaler Tagessatz Bis zu 300 € pro Tag bei KT6 (ab dem 43. Tag)
Leistungshöhe Orientiert sich am Nettoeinkommen (Angestellte) bzw. Gewinn (Selbstständige)
Zahlung während der gesamten Arbeitsunfähigkeit Ohne zeitliche Begrenzung – solange der Anspruch besteht

Vorteile der Krankentagegeld­versicherung bei der HUK-COBURG

Die Vorteile der Krankentagegeldversicherung der HUK-COBURG auf einen Blick:

  • Individuell wählbarer Schutz – Tagessatz und Leistungsbeginn passend zu Ihrer Lebenssituation, z.B. ab dem 8. oder 43. Krankheitstag.
  • Flexible Tarife für jede Zielgruppe – ob angestellt oder selbstständig, gesetzlich oder privat versichert: Unsere Tarife sind genau auf Ihre Absicherungslücke abgestimmt.
  • Unbegrenzte Leistungsdauer – keine zeitliche Begrenzung der Leistung: Die Krankentagegeldversicherung zahlt so lange wie Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Verlässlicher Partner mit Erfahrung – mit der HUK-COBURG profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung in der Absicherung für Gesundheit und Vorsorge

Mit nur wenigen Angaben berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag und Tagessatz. Unsere Krankentagegeldversicherung ist auf Sie zugeschnitten – flexibel, verständlich und zuverlässig.

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Häufige Fragen zum Krankentagegeld

In welcher Höhe sollte ich das Krankentagegeld abschließen?

Die Höhe des Krankentagegelds hängt davon ab, ob Ihr Lohn weitergezahlt wird und ob Sie im Anschluss Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Generell sollte man versuchen mit dem Krankentagegeld die Lücke zum gewohnten Gehalt zu schließen.

Sie richtet sich also nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen – bei Angestellten abzüglich Sozialabgaben, bei Selbstständigen auf Basis des steuerlichen Gewinns. Zur Orientierung:

  • GKV (ergänzend): ca. 15 % des Bruttoeinkommens
  • PKV: Bis zu 80 % des Bruttos, um das volle Netto abzusichern.

Wichtig: Die kombinierten Leistungen aus Krankengeld und Krankentagegeld dürfen das normale monatliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Der Tagessatz wird also individuell auf Basis Ihres Einkommens berechnet – bis zu 300 € pro Tag sind je nach Tarif möglich.

Für wen ist ein Krankentagegeld sinnvoll?

Die Krankentagegeldversicherung ist besonders wichtig für:

  • Selbstständige, die bei Krankheit kein regelmäßiges Einkommen erhalten. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht durch einen höheren Beitragssatz Anspruch auf Krankengeld – ab der 7. Woche. Wer vorher Krankengeld bekommen möchte, muss einen Wahltarif in der GKV abschließen.
  • Selbstständige, die privat krankenversichert sind. Sie haben ohne Krankentagegeld gar keine Absicherung im Krankheitsfall.
  • Angestellte, die in der GKV versichert sind und nach sechs Wochen Lohnfortzahlung nur noch das gesetzliche Krankengeld erhalten – das deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt.
  • Angestellte, die in der PKV versichert sind und nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung keine Leistungen mehr erhalten.

In allen Fällen hilft das Krankentagegeld, finanzielle Lücken zu schließen und Fixkosten weiter zu decken.

Für den Fall einer stationären Aufnahme kann auch der zusätzliche Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wer erhält Krankengeld – und wer nicht?
  • GKV, Angestellte: Krankengeld ab Woche 7, für maximal 72 Wochen – in reduzierter Höhe.
  • GKV, Selbstständige: Durch einen höheren Beitragssatz ab der 7. Woche. Vorher nur mit zusätzlichem Wahltarif (nicht automatisch).
  • PKV, Angestellte & Selbstständige: Kein Krankengeld – nur mit zusätzlichem Krankentagegeldtarif abgesichert.
Zahlt die Krankentagegeld­versicherung bei Berufsunfähigkeit?

Nein. Die Krankentagegeldversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie berufsunfähig sind, endet auch der Bezug des Krankentagegelds. Für die Absicherung des BU-Risikos können Sie eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Kann ich das Krankentagegeld nachträglich anpassen?

Ja – bei steigendem Einkommen kann der Tagessatz vom Krankentagegeld bis zu 10  % ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Für höhere Anpassungen ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Wann beginnt die Auszahlung vom Krankentagegeld?

Das hängt vom gewählten Tarif ab:

  • Selbstständige können Tarife ab dem 8. Krankheitstag (KT1) wählen.
  • Angestellte sichern sich meist ab dem 43. Tag (KT6) ab – nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Die Zahlung beginnt, sobald Sie eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Solange Sie arbeitsunfähig sind – ohne zeitliche Begrenzung. Im Gegensatz zum Krankengeld der GKV, das auf 72 Wochen limitiert ist, leisten unsere Tarife, bis Sie wieder gesund sind.

Ab wann benötige ich Krankentagegeldleistungen?
  • Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten zunächst für sechs Wochen weiterhin Lohn vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag springt das gesetzliche Krankengeld ein – das jedoch deutlich niedriger ist als das gewohnte Nettoeinkommen.
    Eine Krankentagegeldversicherung ergänzt hier sinnvoll und schließt die finanzielle Lücke.
  • Angestellte in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten ebenfalls sechs Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Um auch im Anschluss finanziell abgesichert zu sein, müssen sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten, sollten frühzeitig abgesichert sein – idealerweise bereits ab der zweiten Krankheitswoche.
    Wir bieten Tarife an, die frühestens ab dem 8. Krankheitstag leisten.

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