Eine Lehrerin sitzt in der Schule an ihrem Schreibtisch und erklärt ihrer Schülerin etwas in einem Heft.
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Focus Money Siegel: Exzellente Kompetenz in der Lebensversicherung mit der Note Sehr Gut, Ausgabe 22/2025.

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

Finanzielle Sicherheit im Ernstfall

  • Spezieller Schutz für jeden Beamtenstatus
  • Leistung bereits ab Feststellung durch den Dienstherren, dank echter Dienstunfähigkeitsklausel
  • Günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute bis 30 Jahre
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Dienstunfähig? Mit unserer Dienst­unfähigkeits­versicherung auf der sicheren Seite

Eine Krankheit oder ein Unfall kann vieles verändern – auch an der Beamtenlaufbahn. Doch was, wenn es zum Ernstfall kommt und Sie Ihren Dienst plötzlich nicht mehr ausüben können?

Besonders Beamtenanwärter oder Beamte auf Probe stehen dann schnell ohne Versorgung da. Aber auch Beamte auf Lebenszeit müssen mit spürbaren finanziellen Einbußen rechnen.

In diesen Fällen ist es gut, einen starken Partner an Ihrer Seite zu haben. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG schließen Sie diese Versorgungslücke zuverlässig. Egal ob als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf: Wir sichern Sie ab – zu günstigen Preisen und von Anfang an.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Beamtenverhältnis arbeiten können – also dienstunfähig werden.

Der große Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Für Beamte gelten andere gesetzliche Regelungen. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Sie als Beamter oder Beamtin nicht nachweisen, dass Sie Ihren Beruf zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben können. Es genügt, wenn der Dienstherr feststellt, dass Sie Ihre dienstlichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Das wird durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung fängt Beamte genau hier auf und zahlt Ihnen eine monatliche Rente. So bleibt Ihr Einkommen stabil – auch wenn der Dienst endet.

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„Das Risiko, dienstunfähig zu werden, wird unterschätzt – die Versorgung dagegen überschätzt.“

Oliver Luthardt
Lebens­versicherungs-Experte bei der HUK-COBURG
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„Das Risiko, dienstunfähig zu werden, wird unterschätzt – die Versorgung dagegen überschätzt.“

Oliver Luthardt
Lebens­versicherungs-Experte bei der HUK-COBURG

Für Beamte auf Lebenszeit bedeutet das, dass sie oft nur rund die Hälfte ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt erhalten.

Noch gravierender ist es für junge Beamte unter fünf Jahren Dienstzeit, Beamte auf Probe und Widerruf sowie Zeitsoldaten: Sie haben keinen Versorgungsanspruch und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das Problem: Die Wartezeit von fünf Jahren ist meist nicht erfüllt – womit Ihnen keine staatliche Unterstützung zusteht.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein Muss für alle Beamten und Anwärter. Sie schließt die Versorgungslücke, die auch dann bestehen bleibt, wenn der Dienstherr das Ruhegehalt zahlt – und bietet somit eine verlässliche Absicherung für Berufseinsteiger.

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Wie sinnvoll ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Dienstunfähigkeit – ein oft unterschätztes Risiko

Die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit wird häufig unterschätzt – obwohl der Druck in der Arbeitswelt stetig wächst. Rund 17 % aller Verbeamteten scheiden mittlerweile vorzeitig aus dem Dienst aus. Psychische Erkrankungen wie Burnout oder Erschöpfungszustände stehen dabei ganz oben, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats.

Das macht das Risiko für eine Dienstunfähigkeit nicht nur bei körperlich anspruchsvollen Berufen greifbar. Komplexere Aufgaben und eine anhaltende mentale Belastung führen auch bei Sozial- oder Verwaltungsstellen immer häufiger zu dauerhaften Ausfällen.

Ursachen für Dienstunfähigkeit

Schematische Darstellung der häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit: 68 % Psychische Erkrankungen, 16 % Muskel-Skelett-System, 8 % Sonstiges, 4% Krebs, 4 % Kreislauf

Bestand HUK-COBURG Stand 09.2025

Auch für Beamtenberufe mit geringer körperlicher Belastung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung daher eine sinnvolle Ergänzung – denn Absicherung zählt überall.

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Siegel WirtschaftsWoche, Leistungsstärkster Lebensversicherer, Ausgabe 40/2025

Die HUK-COBURG Dienstunfähigkeitsversicherung: Passend zu ihrem Beamtenstatus

Auf staatliche Unterstützung allein sollten Sie sich im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht verlassen. Dafür umso mehr auf uns: Mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung bleiben Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Als Beamtenspezialist mit über 90 Jahren Erfahrung kennen wir die besonderen Anforderungen im Beamtenverhältnis genau. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, berechnen Ihre Ansprüche sowie Ihr späteres Ruhegehalt und finden die passende Lösung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf verbeamtet sind: Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie in jeder Phase Ihres Berufswegs. Als einer der wenigen Versicherer garantieren wir eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Das heißt, wir folgen der Entscheidung Ihres Dienstherrn – wir leisten, sobald Sie es brauchen.

Die HUK-COBURG Dienst­unfähigkeits­versicherung: Passend zu ihrem Beamtenstatus

Siegel WirtschaftsWoche, Leistungsstärkster Lebensversicherer, Ausgabe 40/2025

Auf staatliche Unterstützung allein sollten Sie sich im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht verlassen. Dafür umso mehr auf uns: Mit unserer Dienst­unfähigkeits­versicherung bleiben Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Als Beamtenspezialist mit über 90 Jahren Erfahrung kennen wir die besonderen Anforderungen im Beamtenverhältnis genau. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, berechnen Ihre Ansprüche sowie Ihr späteres Ruhegehalt und finden die passende Lösung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf verbeamtet sind: Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie in jeder Phase Ihres Berufswegs. Als einer der wenigen Versicherer garantieren wir eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Das heißt, wir folgen der Entscheidung Ihres Dienstherrn – wir leisten, sobald Sie es brauchen.

Optimale Unterstützung je nach Beamtenstatus
Schematische Darstellung der Versorgungslücke und Ausgleich durch die Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie gut Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit abgesichert sind, hängt in erster Linie von Ihrem Beamtenstatus ab. Deshalb garantiert unsere Dienstunfähigkeitsversicherung nicht nur Beamten auf Lebenszeit eine angemessene Versorgung. Auch junge Verbeamtete und Anwärter erhalten die Sicherheit, im Ernstfall nicht ins finanzielle Aus zu geraten – denn die Lücken sind immens.

Beamte auf Lebenszeit (min. 5 Jahre Dienstzeit) Beamte auf Probe, auf Widerruf & Beamte auf Lebenszeit (unter 5 Jahre Dienstzeit)
Bei Dienstunfähigkeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Dieses fällt jedoch oft deutlich niedriger aus als erwartet: Versorgungskürzungen von bis zu 10,8 %, die eingeschränkte Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre und ein gesenkter Höchstsatz von 71,75  % führen zu erheblichen Einbußen. Manchmal greift sogar nur das Mindestruhegehalt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung füllt diese Lücke auf – und hilft, den Lebensstandard zu halten.

Beamte auf Probe und Widerruf, aber auch auf Lebenszeit Verbeamtete unter fünf Jahren Dienstzeit haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Stattdessen erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort sind jedoch häufig nicht genug Beitragszeiten vorhanden, um finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auch in diesen Fällen eine monatliche Rente – und bleiben von Anfang an gut abgesichert.
Volle Absicherung – auch bei spezieller Dienstunfähigkeit

Einige Berufsgruppen wie Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte sind in ihrem Dienst hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Können sie diese besonderen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen und werden aus dem aktiven Dienst entlassen, gelten sie als speziell dienstunfähig.

​So kann bei einem Polizeibeamten bereits Dienstunfähigkeit vorliegen, wenn er lediglich seinen Zeigefinger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Aufgrund dieser Einschränkung liegt keine allgemeine Dienstunfähigkeit vor, hier greift die spezielle Dienstunfähigkeit.

Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung erkennt die spezielle Form der Dienstunfähigkeit automatisch an – ohne zusätzlichen Nachweis. Wir leisten, sobald Ihr Dienstherr die Entscheidung trifft. Dabei sind Sie unabhängig vom Beamtenstatus abgesichert: Egal ob auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf.

Staatliche Unterstützung je nach Beamtenstatus
Schematische Darstellung der Versorgungslücke und Ausgleich durch die Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie gut Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit abgesichert sind, hängt in erster Linie von Ihrem Beamtenstatus ab. Deshalb garantiert unsere Dienstunfähigkeitsversicherung nicht nur Beamten auf Lebenszeit eine angemessene Versorgung. Auch junge Verbeamtete und Anwärter erhalten die Sicherheit, im Ernstfall nicht ins finanzielle Aus zu geraten – denn die Lücken sind immens.

Beamte auf Lebenszeit (min. 5 Jahre Dienstzeit)

Bei Dienstunfähigkeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Dieses fällt jedoch oft deutlich niedriger aus als erwartet: Versorgungskürzungen von bis zu 10,8 %, die eingeschränkte Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre und ein gesenkter Höchstsatz von 71,75 % führen zu erheblichen Einbußen. Manchmal greift sogar nur das Mindestruhegehalt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung füllt diese Lücke auf – und hilft, den Lebensstandard zu halten.

Beamte auf Probe, auf Widerruf & Beamte auf Lebenszeit (unter 5 Jahre Dienstzeit)

Beamte auf Probe und Widerruf, aber auch auf Lebenszeit Verbeamtete unter fünf Jahren Dienstzeit haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Stattdessen erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort sind jedoch häufig nicht genug Beitragszeiten vorhanden, um finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auch in diesen Fällen eine monatliche Rente – und bleiben von Anfang an gut abgesichert.

Volle Absicherung – auch bei spezieller Dienstunfähigkeit

Einige Berufsgruppen wie Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte sind in ihrem Dienst hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Können sie diese besonderen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen und werden aus dem aktiven Dienst entlassen, gelten sie als speziell dienstunfähig.

​So kann bei einem Polizeibeamten bereits Dienstunfähigkeit vorliegen, wenn er lediglich seinen Zeigefinger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Aufgrund dieser Einschränkung liegt keine allgemeine Dienstunfähigkeit vor, hier greift die spezielle Dienstunfähigkeit.

Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung erkennt die spezielle Form der Dienstunfähigkeit automatisch an – ohne zusätzlichen Nachweis. Wir leisten, sobald Ihr Dienstherr die Entscheidung trifft. Dabei sind Sie unabhängig vom Beamtenstatus abgesichert: Egal ob auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf.

Die Vorteile unserer Dienst­unfähigkeits­versicherung auf einen Blick

Mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden Sie sich für einen starken Schutz – und einen Partner, der Ihre berufliche Situation als Beamtin oder Beamter versteht.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Optimale Absicherung – Wir sichern Sie sowohl bei allgemeiner als auch bei spezieller Dienstunfähigkeit ab.
  • Gilt für jeden Beamtenstatus – Voller Versicherungsschutz für Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf.
  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel – Wir leisten bereits ab Feststellung durch den Dienstherrn, ohne zusätzliche Prüfung.
  • Sie legen die Höhe Ihrer monatlichen Rente selbst fest – passend zu Ihrem Lebensstandard und Einkommen.
  • Flexible Anpassung möglich – Sie können die Rentenhöhe nachträglich ändern, z. B. bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Gehaltssteigerung.
  • Einfacher Abschluss, faire Beiträge und persönliche Beratung – Nutzen Sie bequem unser Online-Formular, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.

Von Anfang an geschützt: Die Start Police für junge Leute

Störer: über 50 % günstiger

Gerade am Anfang der Beamtenlaufbahn ist das Budget oft begrenzt – der Absicherungsbedarf aber hoch. Deshalb bieten wir jungen Leuten bis 30 Jahre eine Dienst­unfähigkeits­versicherung, die genau dafür gemacht ist: Die Start Police.

Sie erhalten von Anfang an den vollen Versicherungsschutz. Egal ob Sie noch studieren, sich in der Anwartschaft befinden oder frisch verbeamtet sind.

So funktioniert die Start Police:

1.–3. Jahr: Sie zahlen einen besonders niedrigen Beitrag – über 50 % günstiger.

4.–10. Jahr: Der Beitrag steigt jährlich moderat an, passend zu Ihrer finanziellen Entwicklung während der ersten Dienstjahre.

Ab dem 11. Jahr: Sie erreichen die Zielphase mit einem stabilen Beitrag über die restliche Laufzeit.

Säulendiagramm Beitragsentwicklung Start Police

Die Start Police ist die ideale Lösung für alle, die frühzeitig vorsorgen wollen. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot:

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Was kostet unsere Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Die Beitragshöhe für die Dienstunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Ihr Alter, die gewünschte Rentenhöhe und die Laufzeit der Versicherung.

Bei uns erhalten Sie bereits mit kleinen Monatsbeiträgen eine zuverlässige Absicherung. Gemeinsam mit Ihnen berechnen wir, wie hoch die Versorgungslücke im Ernstfall wäre – und was es kostet, diese sinnvoll zu schließen.

HUK-COBURG-Experte Oliver Luthardt im Gespräch zur Bedeutung der Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte

Herr Luthardt vor dem Gebäude der HUK-COBURG

Das Thema Dienstunfähigkeit ist für viele erst einmal ein sehr unangenehmes Thema. Was sagen Sie den Leuten, die keine Lust haben, sich damit auseinanderzusetzen?
Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein unangenehmes Thema, welches gerne verdrängt wird. Wer denkt schon gerne darüber nach, dass eine Krankheit einen aus der Bahn wirft und man dadurch auch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Und wer möchte sich in einer solchen Situation auch noch mit existenzbedrohenden finanziellen Sorgen plagen.

Sind Beamte in solchen Fällen nicht durch den Staat komplett abgesichert?
Das Risiko, dienstunfähig zu werden, wird unterschätzt, und die Versorgung wird überschätzt! So unwahrscheinlich es auch klingen mag: Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Im Fall der Fälle müssen auch Beamte finanzielle Einschnitte hinnehmen, da der Versorgungsanspruch die vorherigen Dienstbezüge nicht komplett abdeckt. Deshalb ist die Ergänzung der staatlichen Absicherung durch eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung ein absolutes Muss für jeden Beamten.

Wie oft kommt es vor, dass ein Beamter frühzeitig seinen Dienst einstellen muss?
Öfter als man denkt. Gerade das Thema Unfall, auch in der Freizeit, wird in dem Zusammenhang oft unterschätzt. Und insgesamt spielen neben Muskel- und Skeletterkrankungen auch die wachsenden psychischen Belastungen in der Arbeitswelt eine entscheidende Rolle.

Interview weiterlesen

Sie haben maßgeblich an der Einführung der Dienstunfähigkeitsversicherung bei der HUK-COBURG mitgewirkt?
Ich komme aus dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung, da war es dann nur noch ein kleiner Schritt zur Einführung der Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Zum Verständnis: Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist äquivalent zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen?
Richtig. Im Kern sind eine Berufsunfähigkeits- und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung ähnlich. Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist jedoch für Beamte sehr unspezifisch. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten.

Können Sie die Veränderungen, die sich im Hinblick auf die gesetzliche Absicherung bei der Dienstunfähigkeit ergeben haben, einmal näher erklären?
Der Gesetzgeber hat seit vielen Jahren immer wieder Reformen bei der Besoldung und Versorgung beschlossen. In den meisten Fällen haben diese zu deutlichen Verschlechterungen geführt. Beamte waren lange Zeit der Meinung, dass sie mit dem Eintritt in den Beamtenstatus die Vollkasko für ihre gesamte Versorgung abgeschlossen haben. Dem ist aber ganz und gar nicht so.

Und daraus hat sich ein erhöhter Bedarf für eine ergänzende private Absicherung ergeben?
Die gesetzliche Absicherung durch den Dienstherrn reicht nicht mehr aus. Nach einer Faustformel vermindert sich das Einkommen im Falle der Dienstunfähigkeit auf 50 bis 60 %. Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung muss der Betroffene dann mit circa der Hälfte des ursprünglichen Einkommens auskommen.

Wie sieht im Falle einer Dienstunfähigkeit die Versorgung ganz konkret aus?
Die gesetzliche Absicherung ist bei Beamten und bei Beamtenanwärtern sehr verschieden. Deshalb lohnt es sich, beide Gruppen jeweils getrennt zu betrachten. Schauen wir uns zunächst die Beamten auf Lebenszeit an: Sie werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wie bereits erwähnt, stehen bei Dienstunfähigkeit nur 50 bis 60 % der vorherigen Bezüge zur Verfügung. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird diese Lücke geschlossen.

Und was heißt das in Zahlen?
Nehmen Sie einen Beamten mit einem Einkommen von 2000 € netto. 40 % davon sind als monatliche Rente abgesichert. Der Beamte würde dann, wenn er morgen dienstunfähig wird, Monat für Monat 800 € bekommen.

Gibt es sonst noch Vorteile?
Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Beamter dienstunfähig wird, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter, und er erhält nur noch Leistungen. Von den 800 € muss also kein Beitrag mehr bezahlt werden.

Und wie sieht es bei Beamtenanwärtern aus?
Bei Einsteigern in den Beamtenstatus ist die Situation ganz klar geregelt. Sie haben bei Dienstunfähigkeit keinerlei Versorgungsanspruch. Das heißt: Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das hat gravierende Konsequenzen, meist ist nämlich die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt. Das hat zur Folge, dass in der Regel überhaupt keine staatlichen Leistungen fließen.

Was müssen sich Beamte also unbedingt bewusst machen?
Wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Leben plötzlich komplett umkrempelt, und das Einkommen bricht entweder ganz oder zur Hälfte weg, dann kann das dramatische Folgen haben. Bei Beamtenanwärtern hat man es von der Altersstruktur in aller Regel mit 16- bis 25-Jährigen zu tun. Da kommen vor allem Sport- und Verkehrsunfälle infrage. In späteren Jahren spielt eher das Thema Krankheit eine Rolle.

Was können Sie dieser jungen Gruppe raten?
Der HUK-COBURG liegt es besonders am Herzen, diese junge Gruppe anzusprechen. Da sie noch keinen großen Geldbeutel haben, aber die Absicherung für sie extrem wichtig ist, bieten wir für Beamtenanwärter und allgemein Personen bis 30 einen preiswerten Einstieg an.

Wie sieht dieses Angebot denn aus?
Man zahlt in der Startphase besonders günstige Anfangsbeiträge und genießt dennoch von Anfang an den vollen Versicherungsschutz. Außerdem können die Verträge später flexibel über Nachversicherungsgarantien angepasst werden. Und: Je jünger ich bin, desto niedriger ist der Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Gibt es sonst noch Argumente, die Sie nennen können?
Auch Verbraucherschützer stützen diese Empfehlungen. Sie raten jedem Beamten, neben einer Privathaftpflicht und einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Worauf muss man bei der Auswahl des Versicherers achten?
Zunächst einmal sollte es ein Unternehmen sein, das die beamtenspezifischen Besonderheiten kennt, um hier die passenden Lösungen anbieten zu können. Außerdem ist eine solide Finanzstärke und ein fairer Umgang mit den Kunden Grundvoraussetzung.

Und die HUK-COBURG ist ein solcher Partner?
Absolut. Mit ihrer über 80-jährigen Erfahrung als Versicherer im öffentlichen Dienst und einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis ist die HUK-COBURG ein Partner, bei dem alles passt.

Oliver Luthardt: Geboren 1969 in Coburg, nach einer Ausbildung und einem berufsbegleitenden Studium zum Versicherungsfachwirt, ist er seit 1992 in verschiedenen Funktionen bei der HUK-COBURG tätig gewesen. Seit 2007 in der Vertriebsunterstützung der Lebensversicherung. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Themen Aus- und Weiterbildung, Produktentwicklung und Marktbeobachtung. Hier war er intensiv für die Produktentwicklung und die Einführung der Dienstunfähigkeitsversicherung bei der HUK-COBURG verantwortlich.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen zur Dienst­unfähigkeits­versicherung

Brauchen Beamte eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für alle Beamtenanwärter und Beamten ein Muss.

Je nach Beamtenverhältnis besteht im Fall einer Dienstunfähigkeit nämlich kein oder nur ein stark reduzierter Anspruch auf Ruhegehalt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke zuverlässig – gerade für junge Verbeamtete, die noch keine Ansprüche auf die Beamtenversorgung haben.

Wann bin ich als Beamter dienstunfähig?

Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff, der in den §§ 44 bis 49 BBG (Bundesbeamtengesetz) bzw. den entsprechenden Landesgesetzen geregelt ist.

Ein Beamter bzw. eine Beamtin ist demnach dienstunfähig, wenn er oder sie

  • aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen,
  • innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit vom Dienst ferngeblieben ist und
  • voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig wird.

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr – auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.

Für wen lohnt sich eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Grundsätzlich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für alle Beamten sinnvoll. Besonders wichtig ist sie für junge Beamte, Beamtenanwärter sowie Beamten auf Probe und Zeitsoldaten, die oft keinen Anspruch auf staatliche Versorgung haben. Aber auch für Beamte auf Lebenszeit lohnt sich die Versicherung, um im Ernstfall Versorgungslücken durch das reduzierte Ruhegehalt auszugleichen.

Insbesondere Beamte aus Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst sowie Lehrkräfte oder Richterinnen und Richter sollten auf den Schutz nicht verzichten. Sie haben ein höheres Risiko, dienstunfähig zu werden – und profitieren vor allem von der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit.

Was ist eine echte Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt, sobald Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlässt. Die Versicherung folgt dieser Entscheidung und verzichtet auf eine eigene Prüfung – z. B. auch darüber, ob Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.

Das gibt Ihnen die Sicherheit, im Ernstfall bedingungslos abgesichert zu sein. Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung garantiert Ihnen genau diesen Schutz – zuverlässig und unkompliziert.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeits­versicherung und Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – unabhängig davon, ob Sie verbeamtet sind. Entscheidend ist das medizinische Gutachten.

Für Beamte reicht das jedoch nicht aus: Wer vom Dienstherrn als dienstunfähig entlassen wird, ist oft noch nicht im Sinne der BU berufsunfähig – und erhält dann keine Leistung.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG zahlt, sobald Ihr Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.

Beispiel: Wird ein Beamter aus dem Dienst entlassen, zahlt unsere Versicherung zu 100 %. Eine BU ohne echte Dienstunfähigkeits-Klausel würde in diesem Fall nicht leisten – obwohl keine Diensttätigkeit mehr möglich ist.

Wie hoch sollte die Absicherung in der Dienst­unfähigkeits­versicherung sein?

Die passende Rentenhöhe richtet sich nach Ihrer persönlichen Versorgungslücke.

  • Wir empfehlen Beamten auf Lebenszeit, bis zu 40 % ihres aktuellen Bruttogehalts abzusichern.
  • Beamtenanwärter und Beamte auf Probe, die in der Regel keinerlei Versorgungsanspruch haben, sollten mindestens 1.000 € als Absicherung wählen.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, die optimale Lösung zu finden.

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Wie hoch ist die Mindestpension bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Lebenszeit erhalten im Fall einer Dienstunfähigkeit mindestens 35 % der letzten Bezüge, das sogenannte Mindestruhegehalt.

Jüngere Beamtinnen und Beamte haben jedoch oft keinen Anspruch darauf, da sie die ruhegehaltsfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren noch nicht erfüllen.

Das gleiche gilt auch für Beamte auf Widerruf oder Probe – für sie ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig.

Was passiert im Leistungsfall?

Informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit festgestellt wurde – z. B. über unser Kontaktformular oder das Kontaktcenter.

Sobald wir den Leistungsfall bestätigen, beginnt die Auszahlung Ihrer vereinbarten monatlichen Rente. Gleichzeitig entfällt Ihre Beitragspflicht – Sie müssen also keine Beiträge mehr zahlen, solange die Dienstunfähigkeit besteht.

Die Leistung erfolgt bis zum vereinbarten Ende der Versicherung oder solange Sie dienstunfähig sind.

Wie lange sollte die Dienst­unfähigkeits­versicherung laufen?

Wir empfehlen, dass Sie die Versicherung bis zum 67. Lebensjahr abschließen – also bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze für Beamte. So bleiben Sie durchgehend finanziell geschützt.

Denn: Wird die Versicherung zu früh beendet (z. B. mit 60), besteht keine Absicherung mehr, obwohl Sie noch dienstunfähig werden könnten.

Kann ich die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente nach Vertragsabschluss erhöhen?

Ja, mit unserer Erhöhungsoption können Sie Ihren Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Diese Nachversicherung erfolgt z. B. bei den nachfolgenden Ereignissen:

  • Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption
  • Kauf oder Bau einer selbstbewohnten Immobilie
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe
Was bringt die Dynamik – und kann ich sie aussetzen?

Mit der Dynamik können Sie die Leistungen und Beiträge Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung jedes Jahr automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. So behält Ihre Absicherung auch bei steigenden Lebenshaltungskosten und Inflation ihren Wert.

Bei uns können Sie die Dynamik auf Wunsch zweimal in Folge aussetzen, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert. Informieren Sie uns dazu innerhalb von vier Wochen, nachdem die Erhöhung in Kraft getreten ist – z. B. über unser Kontaktformular oder das Kontaktcenter.

Wenn Sie die Dynamik das 3. Mal in Folge ablehnen, erfolgt ein Dynamikausschluss – das heißt, dass die Dynamik für die Zukunft entfällt.

Gibt es Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen?

Um Sie passend absichern zu können, stellen wir Ihnen bei Vertragsabschluss einige Fragen zu Ihrer Gesundheit. Mit dieser sogenannten Gesundheitsprüfung ermöglichen wir Ihnen eine faire Einschätzung Ihres individuellen Beitrags.

Eine Wartezeit gibt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht. Sie erhalten den vollen Versicherungsschutz direkt ab Vertragsbeginn – sobald Ihr Antrag bestätigt wurde.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie sind Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst und wollen sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern? Dann empfehlen wir Ihnen unsere günstige Berufsunfähigkeitsversicherung.

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