Ein Kind hält sich auf einem Spielplatz an einem Kletterseil fest.
Ein Kind hält sich auf einem Spielplatz an einem Kletterseil fest.
Focus Money Siegel, Fairster Unfallversicherer, Ausgabe 29/2025

Kinder­unfall­versicherung

  • Starker Schutz zum kleinen Beitrag – fairster Versicherer im Test
  • Rund um die Uhr und weltweit geschützt – vom Sofa bis zum Strand
  • Keine versteckten Kosten für risikoreiche Hobbys und Co.
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Focus Money Siegel, Fairster Unfallversicherer, Ausgabe 29/2025

Das müssen Sie wissen:

  • Eine private Unfallversicherung für Kinder schützt dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht oder nur unzureichend greift.
  • Unfälle zu Hause, im Urlaub oder unterwegs in der Freizeit sind typische Fälle für eine private Kinderunfallversicherung.
  • Dabei sind auch risikoreiche Hobbys wie Reiten oder Tauchen abgedeckt. Zudem bietet unsere Kinderunfallversicherung umfangreiche Inklusivleistungen.
Inhaltsverzeichnis

Abgesichert, wenn’s drauf ankommt mit der Kinder­unfall­versicherung

Ihr Kind entdeckt die Welt jeden Tag neu – voller Energie und Abenteuerlust. Doch wo gespielt, getobt und ausprobiert wird, kann auch schnell etwas schiefgehen.

Ein Sturz vom Klettergerüst, ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Freundin – in Sekundenschnelle ist alles anders.

Eine Unfallversicherung für Kinder unterstützt und gibt Sicherheit, wenn sie am meisten gebraucht wird.

Für wen ist eine private Kinder­unfall­versicherung sinnvoll?

In der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und nach Hause sind Kinder und Jugendliche in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Die meisten Unfälle passieren jedoch genau dann, wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift: Im eigenen zu Hause oder in der Freizeit.

Deshalb ist eine Unfallversicherung für Kinder eine sinnvolle Ergänzung für jede Familie.

Bei kleinen Kindern bis zum vierten Lebensjahr sind es überwiegend die typischen Unfälle zu Hause, größere Kinder verletzen sich besonders häufig beim Spielen und beim Sport.

Mit unserer privaten Kinderunfallversicherung sorgen Sie deshalb bewusst für den Ernstfall vor.

Wann greift die Unfall­versicherung für mein Kind?

Ein Unfall bedeutet: Ein Ereignis, das von außen, plötzlich und unfreiwillig auf den Körper einwirkt und eine Verletzung oder andere Gesundheitsschäden nach sich zieht.

Wenn sich Ihr Kind bei einem Unfall also so verletzt, dass dadurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, greift die Kinderunfallversicherung der HUK-COBURG.

Vor allem wenn Ihr Kind einem risikoreichen Hobby wie Reiten, Turnen oder Judo nachgeht, sollten Sie eine Kinderunfallversicherung abschließen.

Aber auch bei alltäglichen Freizeitbeschäftigungen kann das Risiko für einen Unfall groß sein.

Unser Vorteil: Auch Verletzungen, wie Muskel- oder Bänderrisse, aufgrund erhöhter Kraftanstrengung gelten bei uns als Unfall.

Der Versicherungsschutz besteht zu Hause, unterwegs und auf Reisen weltweit – rund um die Uhr. Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung.

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Was kostet die Kinder­unfall­versicherung?

Für Ihr Kind kostet die Kinderunfallversicherung mit der von uns empfohlenen Absicherung 84,80 € im Jahr. *

Möchten Sie sich und ihr Kind gemeinsam versichern, liegt der Beitrag bei 210,90 € jährlich.*

Wie viel der individuelle Unfallversicherungsschutz kostet, entscheiden Sie selbst. Wählen Sie dazu den für Sie und Ihr Kind passenden Tarif aus.

Beitragsbeispiele und Empfehlungen: Wie sollte ich mein Kind absichern?

Ein schwerer Unfall kann das Leben dauerhaft verändern – auch das von Kindern.

Wir empfehlen deshalb folgende Absicherung:

Kinder­unfall­versicherung für 84,80 € im Jahr:

  • Invaliditätsleistung: Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression. Das entspricht 500.000 € bei voller Invalidität.
  • Todesfall-Leistung: Versicherungssumme 10.000 €
  • Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe
  • Unfall-Schutzbrief für Kinder
  • kein öffentlicher Dienst
  • Beispiel-PLZ: 67655 Kaiserslautern

Kinderunfall- und Erwachsenenunfall­versicherung für 210,90 € im Jahr

Kinderunfallversicherung:

  • Invaliditätsleistung: Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression. Das entspricht 500.000 € bei voller Invalidität.
  • Todesfall-Leistung: Versicherungssumme 10.000 €
  • Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe
  • Unfall-Schutzbrief für Kinder
  • kein öffentlicher Dienst
  • Beispiel-PLZ: 67655 Kaiserslautern

Erwachsenenunfallversicherung:

  • Invaliditätsleistung: Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression. Das entspricht 500.000 € bei voller Invalidität.
  • Todesfall-Leistung: Versicherungssumme 10.000 €
  • Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe
  • Gefahrengruppe A
  • kein öffentlicher Dienst
  • Beispiel-PLZ: 67655 Kaiserslautern

Leistungsbeispiele: Was ist in der Unfall­versicherung für Kinder abgedeckt?

Junge Familie tollt am Strand herum.

Invalidität

Beim Baden im Urlaub verunfallt Ihr Kind. Durch eine hohe Welle wird es zu lange unter Wasser gedrückt und das Gehirn wird nicht mehr ausreichend versorgt. Der Unfall hat zu einer dauerhaften Hirnschädigung geführt. Sofern Sie die „Invaliditätsleistung” mit uns vereinbart haben, erhalten Sie für Ihr Kind eine Kapitalzahlung.

Familie beim Fahrradfahren

Kosmetische Operationen

Ihr Kind ist mit dem Fahrrad zum Spielplatz unterwegs und kommt vom Weg ab. Beim Sturz ins Gebüsch zieht es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Der Heilungsprozess verläuft gut, aber es bilden sich unschöne Narben. Wir übernehmen die Kosten für kosmetische Operationen bis 50.000 €.

Ärztin überprüft Herzfrequenz eines Jungen

Schwere Krankheiten

Bei Ihrem Kind wird erstmalig Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert. Wenn Sie für Ihr Kind den „Unfall-Schutzbrief” vereinbart haben, leisten wir eine Einmalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten in Höhe von 10.000 €.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfall- und Kinderunfallversicherung

Bis zu welchem Alter gilt die Kinder­unfall­versicherung?

Bis zum Alter von 18 Jahren können Sie Ihre Kinder zum Kindertarif mit einer privaten Unfallversicherung absichern.

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind volljährig wird, erfolgt der Wechsel automatisch auf den Erwachsenentarif. Ihr Kind muss sich nicht neu versichern.

Sie entscheiden dabei, ob der Beitrag erhöht wird und die Versicherungssummen unverändert bleiben oder ob der Beitrag gleich bleibt und die Versicherungssumme angepasst wird.

Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag: Ihre Vorteile der Kinder­unfall­versicherung der HUK-COBURG

Die Kinderunfallversicherung Classic greift in vielen verschiedenen Fällen, die über den Grundschutz hinaus gehen. Hier haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt:

  • Einmalzahlung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €.
  • Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen (Impfschäden).
  • Bei erstmaligen Infektionen: Beispielweise bei Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich.
  • Bei allergischen Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. bei Insektenstichen oder -bissen.
  • Bei Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (ausgenommen sind Alkoholvergiftungen bei Personen ab 14 Jahren).
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen (2.500 €) oder bei Kur-Maßnahmen (1.000 €)
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 20 % der Versicherungssumme für die Invaliditäts- oder Rentenleistung (min. 10.000 €, max. 20.000 €)
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall: Wir zahlen bis zu 50.000 €.
  • Bei Unfällen durch epileptische oder andere Krampfanfälle, Herz- oder Kreislaufstörungen oder bei einem Zuckerschock infolge von Diabetes.
  • Bei tauchtypischen Gesundheitsschäden: z. B. durch einen Dekompressionsunfall.
  • Bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Alkohol (begrenzt bei Fahrern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Kosten für Serviceleistungen, wie z. B. Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, übernehmen wir bis zu 50.000 €.
  • Vorausgesetzt es wurde keine weitere Straftat begangen, springt die Unfallversicherung auch dann ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden.

Damit ist Ihr Kind nicht nur versichert, sondern richtig gut abgesichert. Gleich hier Ihren Tarif kalkulieren.

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Zusatzbausteine: Die Kinder­unfall­versicherung optimal ergänzt

Unfall PLUS
  • Sofortzahlung bei Knochenbrüchen oder einem Oberschenkelhalsbruch – bis zu 1.500 €
  • Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen – bis zu 100.000 €
  • Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen – bis zu 100.000 €
  • Erhöhte Reha-Beihilfe – Erhöhung auf 5.000 €
  • Behindertengerechter Umbau von Kraftfahrzeug und Wohnung – Kosten bis zu 30.000 €
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel – bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für einen Blindenführhund – bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für Umschulungsmaßnahmen – bis 10.000 €
  • Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag: Um mind. 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung
Unfall-Schutzbrief für Kinder

Haben Sie in dem Versicherungsvertrag für Ihr Kind Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief gegen einen Zusatzbeitrag vereinbart, stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung – z. B.:

  • Unfallbedingter Nachhilfeunterricht
  • Psychologische Erstberatung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Fahrservice und Begleitung bei Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik- und Behördengängen
  • Medizinische Beratung
  • Betreuung von Geschwistern
Schwere Krankheiten bei Kindern

Schwere Krankheiten bei Kindern sind eine große seelische Belastung für die ganze Familie. Sofern Sie die Kinderunfallversicherung mit Unfall-Schutzbrief abschließen, erhalten Sie weitere finanzielle Unterstützung.

Wir zahlen einen einmaligen Betrag in Höhe von 10.000 € bei folgenden Erkrankungen:

  • Krebs
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Verlust des Sehvermögens**
  • Verlust des Sprachvermögens**
  • Verlust des Hörvermögens**

** Wenn dieser Verlust durch Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen nicht mehr verbessert werden kann.

Krankenhaustagegeld mit Krankenhaustagegeld PLUS

Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Krankenhausbehandlung notwendig, erhält das versicherte Kind für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld – höchstens für 3 Jahre.

Im Anschluss daran erhält das versicherte Kind für jeden Kalendertag, für den Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, das Krankenhaustagegeld PLUS – längstens für 18 Monate.

Wollen Sie Ihr Kind während dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt begleiten?

Dann zahlen wir für die gesamte Dauer der Begleitung die doppelte Summe, wenn:

  • Ihr Kind in Folge eines Unfalls in einer vollstationären Heilbehandlung war.
  • Ihr Kind zu Beginn dieser Behandlung noch keine 18 Jahre alt war.
  • Dem Erziehungsberechtigten als Begleiter ein weiteres Krankenhausbett im Zimmer des Kindes bereitgestellt wurde (Rooming-In).

Besonderheiten im Sterbefall

Da die Versicherung Ihres Kindes über Sie und nicht direkt über Ihr Kind läuft, gibt es im Sterbefall des Versicherungsnehmers ein paar Besonderheiten.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Person unter 21 Jahren versichert haben und vor Erreichen des 21. Lebensjahrs des Kindes versterben, führen wir die Versicherung beitragsfrei weiter.

Maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr erreicht hat.

Dabei bleiben sämtliche Konditionen und Versicherungssummen unverändert. Ihr Kind ist somit weiterhin geschützt. Falls nicht anders vereinbart, wird der gesetzliche Vertreter Ihres Kindes zum neuen Versicherungsnehmer.

Hier den passenden Schutz auswählen und beruhigt in den Alltag starten.

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Download: Alle Leistungen der Kinder­unfall­versicherung auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Unfall- und Kinder­unfall­versicherung

Häufige Fragen zur Kinder­unfall­versicherung

Sind Kinder im Kindergarten unfallversichert?

Sowohl im Kindergarten als auch auf dem Hin- und Rückweg sowie bei allen mit der Betreuung verbundenen Aktivitäten sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Das bedeutet, auch auf Wanderungen, Ausflügen oder Feiern, die die Betreuungseinrichtung veranstaltet, ist Ihr Kind gesetzlich versichert.

Ist mein Kind unfallversichert, wenn es zur Schule geht?

In der Schule, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Sogar bei einem Schülerpraktikum sind Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert.

Was passiert, wenn mein Kind nach einem Unfall im Krankenhaus übernachten muss und ich es begleiten möchte?

Haben Sie das Krankenhaustagegeld in der Kinderunfallversicherung vereinbart, dann zahlen wir Ihnen für die gesamte Dauer der Begleitung das doppelte Krankenhaus-Tagegeld.

Dies gilt, sofern Ihr Kind nicht älter als 18 Jahre ist. Damit können z. B. die Kosten für Ihre Übernachtung im Krankenhaus gedeckt werden.

Greift die Unfall­versicherung für Kinder auch bei Aufenthalten im Ausland?

Ja, mit unserer Unfallversicherung ist Ihr Kind auf Reisen im Ausland weltweit und rund um die Uhr abgesichert.

Was ist die Invaliditätsleistung?

Invalidität bedeutet, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des versicherten Kindes ist aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt.

Dauerhaft heißt: Die Beeinträchtigung besteht aller Voraussicht nach länger als drei Jahre und eine Verbesserung des Zustands ist nicht zu erwarten.

Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Zahlung, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität orientiert.

Die Kinderunfallversicherung der HUK COBURG leistet bereits ab 1 % Invalidität.

Beispiel: Eine Versicherungssumme von 100.000 € und ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 30 % = einmalige Zahlung von 30.000 €

Was bedeutet die Progression bei einer Kinder­unfall­versicherung?

Eine vereinbarte Progression bedeutet, dass sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 % erhöht.

Bei unserer Kinderunfallversicherung haben Sie die Wahl zwischen den Progressionen 225 %, 500 % oder 1.000 %.

Unsere Kinderunfallversicherung mit Invaliditätsleistung enthält - sofern keine der vorgenannten Progressionen gewählt wird - mindestens die 90 %-Klausel.

Führen also unfallbedingte Dauerfolgen zu einem Invaliditätsgrad von 90 % und mehr, verdoppeln wir die Versicherungsleistung.

Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und 500 % Progression hingegen, kann die Leistung bei vollständiger Invalidität auf bis zu 500.000 Euro steigen.

Was ist die Unfallrente?

Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, unterstützen wir die versicherte Person mit einer monatlichen Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Diese Rentenleistung erhält die versicherte Person lebenslang.

Sind Neugeborene in der Unfall­versicherung mitversichert?

Neugeborene sind in der Unfallversicherung der Eltern zeitlich begrenzt mitversichert.

Für sie gilt die Vorsorge-Versicherung, die Teil der Unfallversicherung ist. Dabei besteht allerdings nur Versicherungsschutz für die Invaliditäts- und die Todesfallleistungen sowie für das Krankenhaustagegeld.

Die Vorsorge-Versicherung bietet für ein Jahr Versicherungsschutz. Danach muss eine eigene Kinderunfallversicherung abgeschlossen werden.

Außerdem gilt die Vorsorge-Versicherung nur für:

  • Leibliche und adoptierte Kinder der versicherten Person: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt mit der Geburt oder dem Tag der Adoption.
  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner der versicherten Person sowie ihre leiblichen oder adoptierten Kinder unter 18 Jahren.
    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Heirat oder dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Die Versicherungssummen der Vorsorgeversicherung betragen je Person (sofern der Versicherungsnehmer diese Leistungen vereinbart hat):

  • 100.000 € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
  • 20.000 € für den Todesfall
  • 20 € für das Krankenhaustagegeld

*Die genannten Beispiele orientieren sich an den aktuellen Beiträgen unserer Unfall- und Kinderunfallversicherung.

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