Riester Rente
- Staatlich gefördert durch Zulagen und Steuervorteile
- Bürgergeld- und pfändungssicher – Ihre Vorsorge bleibt geschützt
- Beiträge flexibel anpassen und Zahlungspausen einlegen
Ihre Vorteile der Riester Rente
- Langlebig abgesichert: Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung.
- Flexibel: Passen Sie die Höhe der Beiträge zur Riester Rente flexibel an.
- Ausgezeichnet – Focus Money zählt uns zu den Lebensversicherern mit exzellenter Kompetenz (Ausgabe 22/2025).
Ihre Vorteile der Riester Rente im Überblick
- Langlebig abgesichert: Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung.
- Flexibel: Passen Sie die Höhe der Beiträge zur Riester Rente flexibel an.
- Ausgezeichnet: Focus Money zählt uns zu den Lebensversicherern mit exzellenter Kompetenz (Ausgabe 22/2025).
Heute loslegen und mit der Riester Rente langfristig profitieren
„An die Rente denken? Mach ich später.“ So geht es wohl den meisten. Vor allem, wenn die monatlichen Ausgaben ohnehin schon gut verplant sind. Doch was, wenn der Staat beim Sparen hilft?
Die Riester Rente macht es ganz einfach. Denn wir legen Ihre Sparbeiträge und staatlichen Zuschüsse sicher und unkompliziert für eine lebenslange Rente an. Schon mit einem kleinen jährlichen Sparbeitrag erhalten Sie staatliche Zuschüsse – und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Riester Rente?
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte, aber privat finanzierte Form der Altersvorsorge. Das bedeutet: Sie zahlen selbst regelmäßig Geld ein und der Staat unterstützt Sie zusätzlich mit Zulagen und Steuervorteilen.
Der Name geht auf Walter Riester zurück, den damaligen Arbeitsminister, der das Konzept Anfang der 2000er mit eingeführt hat.
Die Riester-Förderung hilft dabei, sich heute schon für später abzusichern. Sie soll die sogenannte Renten-Lücke im Alter schließen. Das ist die Differenz zwischen dem Betrag, der Ihnen als Rente gezahlt wird und dem Einkommen, das Sie im Ruhestand wirklich benötigen.
Wie viel Sie einzahlen, hängt dabei ganz von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.
Wer darf „riestern“?
-
Pflichtversicherte in der
gesetzlichen Rentenversicherung -
Beamte und Angestellte
im öffentlichen Dienst -
Pflichtversicherte
Selbstständige -
Eltern während der
Kindererziehungszeit
Ihre Lebenssituation sieht anders aus? Kein Problem! Lassen Sie sich einfach beraten und wir finden gemeinsam heraus, ob die Riester-Rente zu Ihnen passt.
Für wen ist die Riester Rente sinnvoll?
Für manche ist die Riester Rente besonders sinnvoll, weil sie deutlich von der Förderung profitieren. Dazu gehören:
- Familien mit Kindern (Zulagen, Reduzierung des Mindesteigenbeitrags)
- Geringverdiener (geringfügige Beschäftigung, niedriger Mindesteigenbeitrag, Zulage in voller Höhe)
- Gut verdienende Singles (hoher Steuersatz, hoher Steuervorteil)
- Berufseinsteiger (Bonus bei Abschluss)
Für Familien mit Kindern lohnt sich dieses Finanzprodukt vor allem, weil für Kinder Extra-Zulagen gezahlt werden. Aufgrund dieser Zuschüsse reduziert sich der sogenannte Mindesteigenbeitrag.
Auch für Geringverdiener sind die staatlichen Zulagen interessant, da sie unabhängig vom Einkommen in voller Höhe geleistet werden. Außerdem ist wegen des geringen Einkommens der Mindesteigenbeitrag niedrig.
Unterdessen profitieren Gutverdiener von möglichen Steuervorteilen: So macht sich der Abzug von Sonderausgaben vor allem für gut verdienende Singles bemerkbar. Wer hingegen den höchsten Steuersatz zahlt, für den fällt der Steuervorteil durch den Abzug entsprechend hoch aus.
Entscheiden sich Berufseinsteiger bis 25 Jahre für die Riester Rente, können sie sich über einen einmaligen Bonus freuen.
Sie möchten wissen, ob sich die Riester-Rente auch für Sie lohnt? Lassen Sie sich jetzt individuell beraten und entdecken Sie Ihre Fördermöglichkeiten.
Höchst- und Mindestbetrag: Wie funktioniert die Riester Rente?
Um die volle staatliche Förderung zu bekommen, muss selbst ein Mindestbetrag in die Riester Rente eingezahlt werden. Der richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Seit 2008 sind das 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Riester-Zulagen.
Diese Zulagen setzen sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen:
- Staatliche Riester-Grundzulage: 175 € pro Jahr
- Riester-Kinderzulage: 185 € (geboren bis 31.12.2007) bzw. 300 € (geboren ab 01.01.2008) pro Kind
- Berufseinsteiger Bonus: 200 € einmalig für unter 25-Jährige
Gleichzeitig gibt es auch einen Höchstbeitrag für die Riester Rente. Der liegt seit 2008 bei 2.100 € pro Jahr. Das bedeutet, auch wenn die 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres höher ausfallen, ist der Eigenanteil auf diesen Betrag (minus die Zulagen) begrenzt.
Wann lohnt sich die Riester Rente besonders?
Rechenbeispiel 1:
Jana ist 34 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder (geb. 2019 und 2021). Seit der Elternzeit arbeitet sie in Teilzeit und hat im Vorjahr ein Bruttoeinkommen von 25.000 € verdient.
Jetzt möchte sie riestern und fragt sich, wie viel sie einzahlen muss und welche Förderung sie dafür bekommt.
Der Mindestbeitrag für die Riester Rente sind 4 % von Janas 25.000 €, also 1.000 € im Jahr.
Davon wird die Riester-Förderung abgezogen. Die setzt sich bei Jana so zusammen:
| Grundzulage: | 175 € |
| Kinderzulage: | 2 × 300 € = 600 € |
| Gesamtzulage vom Staat: | 775 € pro Jahr |
Von ihrem Mindestbetrag von 1.000 € können also 775 € abgezogen werden. Jana muss also nur 225 € im Jahr selbst einzahlen, um die volle staatliche Unterstützung zu erhalten.
Das sind weniger als 19 € im Monat – und trotzdem sorgt Sie damit langfristig fürs Alter vor.
Rechenbeispiel 2:
Tom ist 24 Jahre und Single. Gerade arbeitet er als Softwareentwickler mit einem Jahresbrutto von 55.000 € in seinem ersten Job.
Altersvorsorge? Hat er bisher aufgeschoben. Doch weil seine Eltern ihn darauf hinweisen, dass es einen Bonus gibt, schaut er sich die Riester-Rente näher an.
Bei seinem Jahresgehalt gilt für Tom der Höchstbeitrag von 2.100 €, obwohl das weniger als 4% seines Einkommens sind.
Seine Riester-Zulagen berechnen sich so:
| Grundzulage: | 175 € |
| Bonus für Berufseinsteiger: | 200 € |
| Gesamtzulage vom Staat: | 375 € pro Jahr |
Von seinem Höchstbeitrag können also 375 € abgezogen werden.
Zusätzlich kommt bei Tom der sogenannte Sonderausgabenabzug zum Tragen. Dafür gibt er seinen Sparbetrag inklusive der staatlichen Riester-Zulagen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung an. Nach der Prüfung durch das Finanzamt bekommt er 392,00 € Steuerentlastung zurück.
In Summe muss er also nur 1.333 € im Jahr selbst zahlen und spart trotzdem 2.100 € fürs Alter an.
Sie möchten wissen, wie viel der Staat zu Ihrer Vorsorge mit der Riester Rente dazugibt? Jetzt Förderhöhe und Steuervorteil berechnen lassen.
Für wen lohnt sich eine Riester Rente nicht?
Die Förderberechtigung zur Riester-Rente hängt eng mit der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen, weshalb bei Selbstständigen eine Unterscheidung notwendig ist. Pflichtversicherte Selbstständige, wie z. B. Handwerker, Hebammen, freie Künstler, Journalisten oder Lehrkräfte, sind förderberechtigt und erhalten die Riester-Förderung ebenso wie Angestellte.
Nicht pflichtversicherte Selbstständige hingegen sind weder förderberechtigt für die Riester-Rente noch versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung. Sie sind in der Regel in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert, z. B. als Rechtsanwalt, Architekt, Arzt oder Apotheker. Für diese Zielgruppe empfehlen wir die Rürup-Rente als passende Alternative.
Wie flexibel ist die Riester Rente?
Mit unserer Riester Rente können Sie jederzeit flexibel „riestern“, weil Sie Ihren individuellen Beitrag einfach an diese Entwicklungen und Ihre Lebensumstände anpassen können:
- Passen Sie die Höhe der Beiträge zur Riester Rente an, z. B., wenn sich Ihr Einkommen ändert oder Sie eine Familie gründen.
- Wir bieten Ihnen mit unserer Riester Rente die Möglichkeiten für Zuzahlungen und Beitragspausen.
- Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Auszahlung der Riester Rente schon mit 62 Jahren oder erst später erhalten möchten.
- Sie entscheiden, ob Sie sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres Kapitals auszahlen lassen.
Das Leben ändert sich jederzeit und wir passen Ihre Altersvorsorge daran an. Jetzt flexibel vorsorgen mit der Riester Rente der HUK-COBURG.
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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Riester Rente.
Häufige Fragen zur Riester Rente
Ihnen steht eine staatliche Zulage von 175 € pro Jahr zu, wenn Sie 4 % Ihres Brutto-Einkommens in der Riester Rente ansparen.
Zulage für Kinder: Pro Kind bekommen Sie zusätzlich 185 € oder 300 €, je nach Geburtsjahr vor oder nach 2008.
Berufseinsteigerbonus: Wer bei Vertragsabschluss zur Riester Rente jünger als 25 Jahre ist, erhält einen Bonus von 200 €.
| Grundzulage Ehemann: 175 € für 37 Jahre | 6.475 € |
| Grundzulage Ehefrau: 175 € für 37 Jahre | 6.475 € |
| Kinderzulage: 300 € Kind 1: 23 Jahre lang , Kind 2: 21 Jahre lang |
13.200 € |
| Gesamtzulage vom Staat: | 26.150 € |
Familie mit 2 Kindern: Mann/Frau 30 Jahre alt, zwei Kinder: 2 und 4 Jahre alt, Riester-Vertrag läuft bis 67.
Nein! Sie bestimmen selbst, wie viel Sie für Ihre Altersvorsorge investieren. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulage anteilig gutgeschrieben.
Wer also nur 2% statt der 4% Mindestbeitrag einzahlt, bekommt auch nur die Hälfte der Riester-Zulagen.
Ja, das ist möglich: Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter oder dem gewählten Produkt (Fondsgebundene Riester Rente, Riester-Fondssparplan oder Riester-Banksparplan) unzufrieden sind, dürfen Sie mit Ihrem Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln. Aufgrund unserer niedrigen Kosten lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.
Möchten Sie Ihren Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter auf einen Vertrag bei uns übertragen? Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Verstirbt die versicherte Person vor Beginn der Rente, wird das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben – abzüglich der staatlichen Zulagen und steuerlichen Förderungen – an die von Ihnen benannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Ist die bezugsberechtigte Person Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, kann das vorhandene Guthaben alternativ auch auf dessen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden.
Bei Tod nach Rentenbeginn, wird die garantierte Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an die von Ihnen benannte bezugsberechtigte Person weitergezahlt. Alternativ ist auch eine einmalige Auszahlung der noch ausstehenden garantierten Renten möglich. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die staatlichen Zulagen und steuerlichen Förderungen nicht erhalten bleiben.
Die noch ausstehenden Rentenzahlungen können auf Wunsch auch auf einen eigenen Riester-Vertrag Ihres hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartners übertragen oder für die Zahlung einer sofort beginnenden, lebenslangen Hinterbliebenenrente verwendet werden. Diese Varianten sichern den Erhalt der staatlichen Zulagen und steuerlichen Förderungen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern der Vertragsabteilung oder in den Versicherungsbedingungen.
In der Zeit, in der Sie noch keine Renten beziehen, werden Ihre Beiträge durch Zulagen vom Staat und den Sonderausgabenabzug bei Ihrer Steuererklärung gefördert.
Die späteren Rentenzahlungen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, der zu Rentenbeginn meist deutlich niedriger ist als während des Arbeitslebens.
Sie dürfen bis zu 2.100 € jährlich (abzüglich Ihrer staatlichen Zulagen) in die Riester Rente investieren.
Diesen steuerlichen Höchstbetrag können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. So sparen Sie Steuern und erhalten zum Rentenbeginn eine hohe monatliche Rente.
Mit der Riester Rente profitieren Sie nicht nur von hohen staatlichen Zulagen, sondern auch von einer zusätzlichen steuerlichen Förderung. Wie Sie die Beiträge in wenigen Schritten als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen, zeigen wir Ihnen in den drei folgenden Beispielen:
Die Zulagen müssen nach Ablauf eines Kalenderjahres bei der zentralen Zulagenstelle beantragt werden. Mit Abschluss der Riester Rente bieten wir Ihnen automatisch den Service, diese Beantragung für Sie zu übernehmen (Dauerzulagenantrag). Somit können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir den Behördenkontakt übernehmen.
Die Zulagenstelle überweist die Zulagen anschließend direkt auf Ihren Vertrag. Sie erhalten jährlich von uns eine Mitteilung über die Höhe der Zulagen (Bescheinigung nach § 92 EStG).
Ändern sich in Zukunft Ihre zulagenrelevanten Daten (z. B. durch Geburt eines Kindes oder Änderung Ihres Einkommens), so informieren Sie uns darüber bitte auf einem Zulagenantrag/Kinder-Ergänzungsbogen des entsprechenden Folgejahres. Auch wenn Sie uns bevollmächtigen, erhalten Sie jährlich die Antragsunterlagen, damit Sie uns bei Bedarf Ihre Änderungen mitteilen können.
Bestehen Einwände gegen die Höhe, der in den jährlichen Unterlagen ausgewiesenen Zulagen, kann ein Antrag auf Festsetzung der Zulage gestellt werden. Dieser ist innerhalb eines Jahres nach Erhalt der § 92 EStG beim Anbieter zu stellen, der diesen dann an die ZfA leitet. Ein Exemplar dieses Antrags können Sie sich hier herunterladen.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Bescheinigung nach §92 EStG bei. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Zur Beantragung einer Riester Rente benötigen Sie entweder eine Sozialversicherungsnummer oder eine Zulagennummer.
Die Sozialversicherungsnummer finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis oder in Ihrem Nachweis zur Sozialversicherung.
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Personalstelle kann Ihnen hierüber nähere Auskünfte erteilen. Wenn Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, benötigen Sie keine extra Zulagennummer.
Entscheiden Sie sich als Beamter für die Riester Rente, beantragen Sie Ihre Zulagennummer über Ihren Dienstherrn.
Alle anderen Förderberechtigten ohne Sozialversicherungsnummer können die Zulagennummer direkt über uns beantragen.
Auf einen Schlag kann die Riester Rente nicht ausgezahlt werden, aber eine Teilauszahlung ist möglich: Riester-Sparer können sich bei Rentenbeginn 30 % des für die Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen.
Diese Auszahlung ist voll steuerpflichtig und verringert die anschließende Rente.
Da sich Ihr Förderstatus bzw. Ihre Förderbeiträge jeweils nach Ihren aktuellen persönlichen Verhältnissen im Kalenderjahr richten, sollten Sie uns Änderungen (wie z. B. Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes, Änderung des Vorjahreseinkommens) zeitnah mitteilen.
Nur so stellen Sie sicher, dass Sie die jeweils optimale Förderung erhalten!
Wir werden Sie auf jeden Fall im Rahmen der jährlichen Information zu Ihrer Riester Rente daran erinnern, uns Änderungen mitzuteilen.
Sie möchten uns Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen melden? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Natürlich haben Sie bei uns die Möglichkeit, Zuzahlungen (mindestens 50 €) in den Vertrag einfließen zu lassen, um somit Ihre spätere Rente zu erhöhen und die für die steuerliche Förderung geltenden Beitragsgrenzen (2.100 €/Jahr) voll auszuschöpfen.
Sie möchten eine Zuzahlung leisten? Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Folgende Personen sind selbst nicht unmittelbar förderberechtigt:
- Freiwillig gesetzlich Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke (z. B. viele Apotheker, Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte)
- Rentner, die eine Altersrente erhalten
- Sozialhilfeempfänger
- Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte
- Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
- Nicht versicherungspflichtig beschäftigte Studenten
Tipp: Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner förderberechtigt ist, können auch Sie über einen Ehegattenvertrag die staatliche Förderung erhalten. Gerne informieren wir Sie!
Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie riestern können, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nein! Es reicht aus, wenn Sie im jeweiligen Beitragsjahr einen Monat lang berechtigt waren und den entsprechenden Beitrag gezahlt haben.
Ja, auch Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner kann Zulagen beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie beide jeweils eine eigene Riester Rente abschließen.
Die Kinderzulage der Riester wird gezahlt, solange Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, er erlischt normalerweise, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Studium oder Ausbildung, wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bei Ehepaaren erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Sie können aber auch zusammen beantragen, dass die Zulage dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben wird.
Bei einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz steht die Kinderzulage dem Lebenspartner zu, dem das Kindergeld ausbezahlt wird. Die Kinderzulage kann auf Anfrage auch dem anderen Lebenspartner gutgeschrieben werden.
Sind Sie nicht verheiratet oder verpartnert, dann wird immer dem Partner die Kinderzulage gutgeschrieben, der auch das Kindergeld erhält.
Die Riester Rente fördert die private Vorsorge durch Zulagen und mögliche Steuervorteile für Sparer – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig. Letzteres ist aber eher ein Nebeneffekt, primär profitiert man von den Zulagen.
Mit der Rürup Rente wurde eine Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige geschaffen. Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Steuervorteil. In 2025 können Beiträge bei Ledigen bis zu 29.344 € und bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern bis zu 58.688 € in voller Höhe steuermindernd als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zu beispielweise berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Zu der Frage Riester oder Rürup kann man zusammenfassend sagen: Die beiden Vorsorgeformen unterscheiden sich vor allem in der Art der Förderung und in der Auszahlungsform.
Auch ist die jeweilige Zielgruppe unterschiedlich: Die Rürup Rente richtet sich primär an Gutverdiener, während die Riester-Rente Familien und Geringverdiener anspricht.
Ja, mit uns bleiben Sie flexibel! Sie können den Rentenbeginn frühestens auf den ersten Versicherungsjahrestag vorziehen, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres oder auf das Einsetzen des Bezugs von Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem folgt.
Sie können den vereinbarten Rentenbeginn hinausschieben, höchstens jedoch bis zu dem Versicherungsjahrestag, der der Vollendung Ihres 85. Lebensjahres vorausgeht
Wenn Sie von der Option des flexiblen Rentenbeginns Gebrauch machen möchten, dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Eine Kündigung des Vertrags und vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist möglich, aber nicht empfehlenswert.
Denn eine vorzeitig ausgezahlte Riester-Rente wird per Gesetz als „förderschädlich“ eingestuft. Alle staatlichen Zuschüsse sowie die gesparten Steuern müssen zurückgezahlt werden.
Der sogenannte „Rückkaufswert“ wird also deutlich niedriger ausfallen als das auf Ihrem Rentenkonto angesparte Kapital.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn man den angesparten Betrag zur Finanzierung einer Immobilie einsetzt, kommt man ohne Verluste aus dem Vertrag. Eine Immobilie, die man selbst im Alter nutzen möchte, wird vom Staat nicht als „förderschädlich“ eingestuft.
Die Riester Rente wurde eingeführt, um das rückläufige Niveau der gesetzlichen Rente abzufedern. Prinzipiell wird die Riester Rente demnach zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Eine Ausnahme bildet der Fall Riester Rente und Grundsicherung: Hier gibt es einen Freibetrag.
Alles, was darüber hinausgeht, wird bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen angerechnet, allerdings nicht in voller Höhe: In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es einen Freibetrag von 100 € monatlich.
Bezieht man also Grundsicherung und die Riester-Rente liegt über 100 € gilt Folgendes: Der übersteigende Betrag ist zu 30 Prozent anrechnungsfrei.
Lassen Sie sich individuell beraten, um das Beste aus ihrem Riester-Vertrag herauszuholen.