96448 Coburg

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Ihre Schadenmeldung ist der erste Schritt zur schnellen und exakten Regulierung. Egal ob Haftpflicht- oder Hausrat- oder Kfz-Glasschaden, Sie können uns Ihren Schaden online, telefonisch oder bei einer unserer Schadenaußenstellen melden.
Schaden telefonisch melden
In Deutschland | |
Autounfall, Panne, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden | 0800 2485445 |
Rechtsschutz | 0800 2485732 |
Fahrrad-Schutzbrief | 069 66555130 |
Im Ausland | |
Autounfall oder Panne | +49 69 6655566 |
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice | +49 69 6655544 |
* Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, rund um die Uhr
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Kfz-Glasschaden melden
Bei Steinschlag, Glasbruch und Rissen in Fahrzeugscheiben kooperieren wir mit Carglass. Melden Sie Ihren Schaden bei Carglass und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kümmern uns um die Regulierung.
Schaden als Geschädigter melden
Ihr Fahrzeug wurde von einem Versicherungsnehmer der HUK-COBURG beschädigt? Selbstverständlich können auch Sie als Geschädigter diesen Schaden bei uns melden.
Schadenaußenstellen: Schaden persönlich melden
Wenden Sie sich nach einem Schadenfall an unsere Mitarbeiter in den Schadenaußenstellen. Sie erhalten schnelle und fachmännische Unterstützung bei allem, was dann nötig ist.
Schaden online melden
Ob Geschädigter oder Versicherungsnehmer: hier können Sie Ihren Schaden auch ohne Anmeldung melden. Wählen Sie dazu einfach die entsprechende Versicherung aus.
Kfz-Glasschaden
Bei Steinschlag, Glasbruch und Rissen in Fahrzeugscheiben kooperieren wir mit Carglass, um Ihnen eine unkomplizierte Schadenregulierung zu ermöglichen. Melden Sie dazu Ihren Glasschaden unter der Angabe des Kennzeichens bei Carglass und vereinbaren Sie einen Werkstatt-Termin. Wir stimmen die Regulierung direkt mit Carglass ab.
Selbstverständlich können Sie Ihren Schaden auch über unseren Schadenservice melden.
Kfz-Schaden
Kfz-Schadenservice Ausland
Wir übernehmen die Bearbeitung des Schadens für einen ausländischen Versicherer.
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung & Wohngebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
„Meine HUK“ ist der Ort, an dem ich von überall den Überblick habe
Einfach online um Versicherungen kümmern.

Häufige Fragen zum Schadenservice
Wie kann ich einen Schaden melden?
Schäden können Sie wie folgt melden:
- Über die Online-Schadenmeldung
- Telefonisch im Inland: Telefonnummer 0800 2 485 445 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
- Telefonisch im Ausland: Telefonnummer +49 69 66 555 66
- Persönlich in den HUK-COBURG-Schadenaußenstellen
- Schriftlich per Brief an HUK-Coburg, 96448 Coburg
- Schriftlich per Fax an 0800 2 153 486
Wie wirkt sich die Kfz-Schadenmeldung auf meinen Vertrag aus?
Sie können die Auswirkung auf Ihren Vertrag (Rückstufung und Beitragsmehrbelastung) im Schadenrechner jederzeit problemlos selbst berechnen. Den Schadenrechner finden Sie in Ihrem persönlichen Serivcebereich „Meine HUK“ unter Schadenservice.
Wie kann im Schadenfall Belege oder Fotos zur Verfügung stellen?
Fotos und Belege können Sie uns gerne per E-Mail an info@huk-coburg.de zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie zusätzlich Ihre Schadennummer an, damit wir die Belege und Fotos entsprechend zuordnen können.
Führt bereits die Meldung eines Schadens zur Rückstufung?
Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, muss der Versicherer hierfür eine Schadenrückstellung bilden, das heißt, Geld für etwaige Entschädigungsleistungen bereithalten. Diese Rückstellung führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.
Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder weil Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.
Wie kann ich meine laufende Schadenmeldung online einsehen?
In Ihrer Schadenübersicht im Servicebereich „Meine HUK“ werden Ihnen alle laufenden Schäden zu Ihrer KFZ-Versicherung, zu Ihrer Haftpflichtversicherung sowie zu Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angezeigt.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung bei einem Kfz-Versicherungsschaden?
Im Schadenfall für die Kfz-Haftpflichtversicherung (d.h. Sie haben einer anderen Person einen Schaden zugefügt) haben Sie keinen Eigenanteil zu tragen (Ausnahme: Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Obliegenheiten z.B. Alkohol am Steuer).
Bei einem Schadenfall an Ihrem eigenen Fahrzeug kann je nach Ursache ein Selbstbehalt anfallen. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsübersicht.
Haben Sie den Schadenfall bereits gemeldet, können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung auch in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ beim Navigationspunkt „Schadenservice“ unter „Gemeldete Schäden“ zum jeweiligen Schadenfall auffinden.
Ich habe meine Schadenvisitenkarte ausgehändigt. Wie erhalte ich eine neue Karte?
Eine neue Schadenvisitenkarte können Sie im Kundenbereich bei Auswahl des jeweiligen Vertrages unter „Verträge“ über „Bescheinigungen“ jederzeit kostenfrei anfordern. Die neuen Karten erhalten Sie dann schnellstmöglich per Post zugestellt.
Worauf sollte ich beim Kfz-Unfall achten?
Eine umfassende Unfallaufnahme am Unfallort ist entscheidend, denn fehlende Daten können später oft nicht mehr beschafft werden.
Folgendes sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt beachten:
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinklicht anschalten, Warndreieck aufstellen) und helfen Sie Verletzten.
- Verständigen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt wurden oder ein größerer Sachschaden eingetreten ist.
- Fotografieren Sie bei größeren Unfällen die beteiligten Fahrzeuge unverzüglich und möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände fest (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse).
- Bitten Sie Zeugen an der Unfallstelle zu bleiben und notieren Sie deren Personalien (Name/Adresse).
- Notieren Sie die Personalien (Name/Adresse) aller am Unfall Beteiligten und die Kennzeichen der Fahrzeuge.
- Notieren Sie die Namen der Versicherer und ggf. die Versicherungsscheinnummer der am Unfall Beteiligten. Händigen sie ggf. Ihre Schadenvisitenkarte aus. Bei einem Unfall im Ausland lassen Sie sich ggf. das Doppel der Grünen Karte des Unfallgegners aushändigen.
- Bitte fertigen Sie immer Fotos von Ihrem eigenen Fahrzeug und halten Sie diese im Bedarfsfall bereit. Die Fotos dienen unserem Schadenteam auch zur Prüfung der gestellten Ansprüche.
Verwenden Sie zur Unfallaufnahme den Europäischen Unfallbericht. Wir empfehlen, sich diesen auszudrucken und ihn zusammen mit der Schadenvisitenkarte im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs aufzubewahren. Grundsätzlich sollte man bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuziehen. Die Telefonnummern des 24-Stunden-Notruf-Services finden Sie auf Ihrer Schadenvisitenkarte.
Die Schadenvisitenkarte erhalten Sie nach der Übermittlung des Versicherungsscheins per Post. Sie können die Schadenvisitenkarte auch in Ihrem persönlichen Versicherungsordner beantragen.
Wie lautet meine Schadennummer?
Die Schadennummer zur Ihrem Schadenfall finden Sie in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ beim Navigationspunkt „Schadenservice“ unter „Gemeldete Schäden“.