Rechtsschutzfall? Erhalten Sie sofort Unterstützung
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von spezialisierten Rechtsdienstleistern telefonisch beraten oder melden Sie Ihren Fall direkt online – ohne Selbstbeteiligung.
Kostenlose Leistungen für Rechtsschutz-Versicherte
Sie haben rechtliche Fragen zu einem Anliegen?
Nutzen Sie die kostenlose rechtliche Beratung von spezialisierten Rechtsanwälten für eine schnelle Orientierung und erste Einschätzung. Danach können Sie sinnvolle Schritte planen.
-
Telefonische Rechtsberatung
Sie werden direkt mit einem passenden Rechtsdienstleister verbunden. Dieser unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen.
Rund um die Uhr erreichbar – 24/7.
-
Rechtsberatung per Chat
Lassen Sie sich schriftlich über den Chat der Kanzlei DAHAG rechtlich beraten.
Mo bis Sa von 8 – 20 Uhr, außer an bundesweiten Feiertagen.
Die Beratung erfolgt durch unabhängige Rechtsdienstleister und Partneranwälte – nicht durch die HUK-COBURG. Halten Sie bitte Ihre Referenznummer (z.B. 423/XXXXXX-X01) bereit.
Bei welchem Anliegen können wir Sie unterstützen?
Wählen Sie den passenden Bereich aus und melden Sie Ihren Rechtsschutzfall in nur wenigen Minuten online. Am Ende der Meldung entscheiden Sie, ob Sie den spezialisierten Rechtsdienstleister kostenlos beauftragen möchten.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Vorfahrtsverletzung oder eines anderen Vergehens im Straßenverkehr?
Gegen Sie wird ermittelt oder Sie haben eine Beschuldigtenanhörung erhalten (z. B. wegen des Vorwurfs der Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr)?
Sie möchten nach einem Unfall Ansprüche geltend machen oder prüfen lassen, z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Gibt es Probleme rund um Ihre Verträge, Einkäufe oder Reisen? Wir unterstützen Sie u.a bei:
- Ärger mit Online-Bestellungen, Abonnements oder Dienstleistungen
- Unstimmigkeiten bei Rechnungen, Abschlagszahlungen oder dem Wechsel von Energieversorgern
- Flugverspätungen, Annullierungen oder Reisemängeln
Haben Sie ein Fahrzeug oder Fahrzeugteile angeschafft oder verkauft? Haben sich nach einem Kauf Mängel ergeben?
Es gibt Unstimmigkeiten rund um Ihre Mietwohnung oder Ihr Eigentum, z.B. wegen einer Nebenkostenabrechnung, einer Kündigung oder wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten?
Sie erleben Konflikte an Ihrem Arbeitsplatz, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Kündigung, einer Abmahnung oder offenen Gehaltsfragen?
Für Anliegen im Beamtenrecht steht derzeit keine Online-Meldung zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung an.
Für Anliegen im Familien- und Erbrecht steht derzeit keine Online-Meldung zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen unsere kostenlose Rechtsberatung an – telefonisch oder per Chat.
Sie haben einen konkreten Rechtsfall? Nutzen Sie die Online-Meldung.
Die Online-Meldung ist sinnvoll, wenn ...
- Ihr Anliegen keiner rechtlichen Einordnung mehr bedarf
- Sie die nächsten Schritte direkt einleiten möchten
- Sie Ansprüche geltend machen oder überprüfen möchten
- Sie bereits wissen, worum es in Ihrem Fall geht
So funktioniert die Online-Meldung
-
1Rechtschutzfall melden
Sie haben bereits ein Kundenkonto bei uns? Dann melden Sie Ihren Fall ganz einfach über unsere Online-Schadenmeldung.
-
2Anliegen schildern
Wählen Sie die passende Kategorie und beschreiben Sie Ihr Anliegen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Meldung.
-
3Weiteres Vorgehen festlegen
Am Ende der Meldung entscheiden Sie, ob Sie einen spezialisierten Rechtsdienstleister kostenlos beauftragen möchten.
-
4In Kontakt treten
Beauftragen Sie den Rechtsdienstleister, meldet sich dieser innerhalb von 24h direkt bei Ihnen. Alternativ nimmt das Team der HUK-COBURG Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Unsere Ratgeber zu Rechtsangelegenheiten
Häufige Fragen rund um Rechtsberatung und Rechtsschutzfälle
Viele Anliegen lassen sich bereits durch eine rechtliche Beratung klären. Unsere Rechtsdienstleister geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und klären Sie über die möglichen nächsten Schritte auf. Ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsbedarf, können Sie Ihren Fall im Rahmen unserer Online-Schadenmeldung einreichen.
Sie werden direkt mit einem spezialisierten Rechtsdienstleister verbunden. Beachten Sie, dass dieser keine Fragen zum Inhalt Ihrer Rechtsschutzversicherung beantworten kann. Sollten Sie explizit Fragen zu Ihrem Rechtsschutzvertrag haben, lassen Sie sich bitte von dem Rechtsdienstleister am Telefon mit einem Mitarbeitenden der HUK-Coburg verbinden.
Ja – auch wenn sich später herausstellen sollte, dass in Ihrem Fall weitere Schritte nicht gedeckt sind. Die Beratung selbst bleibt weiterhin kostenfrei.
Rechtsberatung
Halten Sie bitte Ihre Referenznummer bereit. Beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz – so kann Ihnen schneller geholfen werden.
Online-Meldung
Nach dem Login und Aufruf der Online-Meldung werden Sie Schritt für Schritt durch die Meldung geführt. Alles, was Sie dann brauchen, sind die wichtigsten Informationen zu Ihrem Fall. Dokumente, wie z.B. einen vorhandenen Schriftwechsel, können Sie bei Bedarf direkt hochladen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von
- der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und
- Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.
Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt.
Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.
Nein. Die Meldung ist unverbindlich. Die Selbstbeteiligung wird erst fällig, wenn Sie privat einen Anwalt beauftragen oder unser Rechtsdienstleister gerichtlich tätig werden muss.
Ausgeschlossen sind z. B.
- Streitfälle, die bei Abschluss des Vertrags bereits bestanden haben,
- Streitfälle, die innerhalb der Wartezeit auftreten,
- Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheiden sich die Leistungen im Familien- und Erbrecht. Grundsätzlich sind die Leistungen hier durch unsere Versicherungsbedingungen begrenzt.
Nähere Informationen zu den versicherten Bereichen entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag gültigen Bedingungen.
Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei. Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir
- im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
- für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
Aber nicht, wenn
- der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
- der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, abgeschlossen ist.
- der Rechtsschutzfall durch einen Online-Service abgeschlossen ist.
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl. Das bedeutet, Sie können jederzeit einen eigenen Anwalt beauftragen. Bitte beachten Sie: In diesem Fall können Kosten für Sie entstehen, z.B. weil die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt.
Wenn Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsdienstleister wählen, ist die Unterstützung für Sie zunächst kostenlos. Erst wenn der Rechtsdienstleister gerichtlich tätig wird, können Kosten entstehen.
Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits innerhalb der Wartezeit Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt. Die Wartezeit beträgt i.d.R. 3 Monate.
Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Sie haben noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.
Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag für das betroffene Risiko erfüllt haben, werden angerechnet, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten.
Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.
Beispiele:
- Sie stellen ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
- Sie haben die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.
3 Monate Wartezeit bestehen bei folgenden Leistungsarten:
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
- Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten (sofern zusätzlich abgeschlossen)
- Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten (sofern zusätzlich abgeschlossen)
Soweit Sie den Rechtsschutz PLUS gegen Mehrbeitrag abgesichert haben, gelten auch für diese Leistungsarten 3 Monate Wartezeit:
- Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
- Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, wenn es sich umTrennungs- oder Scheidungsangelegenheiten handelt
- Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn es sich um Trennungs- oder Scheidungsangelegenheiten handelt
Hinweis: Es gelten 3 Jahre Wartezeit beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen.
Keine Wartezeit:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Anwaltliche Sofortberatung
- Steuer-Rechtsschutz
- alle Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Online-Services (Vertragscheck, Rechtsberatung, Muster-Formulare)
Versicherungsschutz besteht:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Azoren
- auf Madeira
- auf den Kanarischen Inseln
Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht ebenfalls bis zu 3 Jahren Versicherungsschutz.
Wir übernehmen Kosten bis 1 Million Euro.
Der Steuer-, Opfer-, Sozial- oder der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten.
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist und ein Gericht oder eine Behörde aus dem oben genannten Geltungsbereich für diesen Streit gesetzlich zuständig wäre.