HUK Ratgeber

Reform der privaten Alters­vorsorge & Alters­vorsorge­depot

Lesezeit: 9 Minuten
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Aktualisiert am: 21.08.2026
Vater und Sohn sitzen lächelnd am Tisch auf dem Geld und 2 Sparschweine liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Moderne Altersvorsorge

    Mit der Reform werden neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukte eingeführt. Das Altersvorsorgedepot ist eines der neuen Produkte.

  • Mehr Auswahl bei der Vorsorge

    Künftig können Sie zwischen Altersvorsorgedepots ohne Garantie und Garantieprodukten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Das Standarddepot ist eine besonders einfach ausgestaltete Form des Altersvorsorgedepots.

  • Staatliche Förderung

    Der Staat unterstützt Sie jährlich mit bis zu 540 € Grundzulage für den Sparer und bis zu 300 € pro Kind.

Die neue private Altersvorsorge – neue Chancen für Ihre Rente

Der Deutsche Bundesrat hat am 08. Mai 2026 der umfassenden Reform der privaten Altersvorsorge offiziell zugestimmt. Damit ist der Weg endgültig frei: Die neue Produktwelt kommt - und damit das neue Altersvorsorgedepot! Als Nachfolger der Riester Rente bringt es einen echten Paradigmenwechsel – weg von starren Garantien und hin zu mehr Flexibilität mit höheren Chancen auf Rendite.

Wir als HUK-COBURG begrüßen diese Reform ausdrücklich und bereiten derzeit mehrere Produkte vor, die ab Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderfähig sein sollen. Hinterlassen Sie hier Ihre Kontaktdaten und gehören Sie zu den Ersten, die wir vor Produktstart mit allen wichtigen Informationen versorgen.

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Welche neuen Chancen sich durch die Reform ergeben, für wen die neue Förderung interessant sein kann und warum bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell gekündigt werden sollten, erklären unsere Experten im Video.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine der neuen Lösungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Anders als bei bisherigen Riester-Produkten ist keine Beitragsgarantie vorgeschrieben. Dadurch kann das angesparte Geld stärker kapitalmarktorientiert angelegt werden, beispielsweise in Fonds oder ETFs.

Neben dem Altersvorsorgedepot stehen künftig auch ein Standarddepot sowie Garantieprodukte zur Verfügung.

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie
    • individuell ausgestaltetes Altersvorsorgedepot
    • Standarddepot
  • Garantieprodukt
    • 80 % Garantie
    • 100 % Garantie

Warum wird die Riester Rente abgelöst?

Die bisherige Riester Rente war aufgrund ihrer staatlichen Zulagen jahrzehntelang ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Für viele Sparer hatte sie jedoch einen entscheidenden Haken: Das Gesetz verlangte eine starre 100-Prozent-Garantie. Das bedeutet, dass der Anbieter zu Rentenbeginn jeden eingezahlten Euro garantieren musste.

Was gut klingt, brachte in der Praxis entscheidende Nachteile mit sich. Um die 100 % Beitragsgarantie einzuhalten, mussten Anbieter das Geld in sehr sichere, aber oft wenige rentable Anlagen investieren.

Die Folge: Gerade in der langjährigen Niedrigzinsphase fielen die Renditen nur gering aus – meist unterhalb der Inflationsrate.

Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

Im Rahmen der neuen Produktwelt werden die Forderungen der Versicherer und Verbraucher umgesetzt. Die Reform bringt für Anleger attraktive Neuerungen:

  • Höhere Renditechancen

    Mit dem Altersvorsorgedepot ist künftig eine kapitalmarktorientierte Anlage ohne Beitragsgarantie vorgesehen. Dadurch haben Sie künftig die Option, Ihr Geld gewinnbringend in Investmentfonds oder ETFs anzulegen.

  • Vorsorge für jeden Geldbeutel

    Das System für staatliche Zulagen wird leichter zugänglich. Damit entlastet der Staat gezielt Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen.

  • Faire Kostenobergrenzen

    Hohe, oft undurchsichtige Gebühren gehören der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die jährlichen Kosten für Standdepots maximal 1,0 % betragen dürfen.

  • Mehr Anlagemöglichkeiten

    Anleger können die Vorsorge an Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis anpassen. Setzen Sie ganz auf die Chancen am Kapitalmarkt oder entscheiden Sie sich für optionale Sicherheitsmechanismen.

Für wen ist die neue geförderte Altersvorsorge interessant?

Welche Form der neuen privaten Altersvorsorge geeignet ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Ein knappes Budget ist dabei künftig kein Hindernis mehr. Die neuen staatlichen Zulagen verstärken die eigenen Sparbeiträge, sodass sich der Vermögensaufbau gerade für Familien, Berufseinsteiger und Menschen mit kleineren Einkommen richtig auszahlt.

Junge Familie tollt am Strand herum.

Familien und Alleinerziehende

Dank der Kinderzulage lohnt sich der Vermögensaufbau ganz besonders. Der Staat bezuschusst jeden Euro Eigenbeitrag eins zu eins mit einem weiteren Euro – bis zu max. 300 € pro Kind und Jahr.

Frau steht am Schreibtisch einer Loft-Wohnung und arbeitet

Selbstständige

Endlich: Künftig sind auch Selbstständige förderberechtigt. Die neuen Produkte schaffen eine einfache Lösung, um Versorgungslücken im Alter zu schließen.

Drei junge Arbeitskollegen gehen durchs Büro und schauen sich dabei Zettel an.

Berufseinsteiger und junge Erwachsene

Wer früh startet, profitiert am meisten vom Zinseszinseffekt. Als zusätzliche Starthilfe gibt es für alle unter 25 Jahren einen einmaligen Startbonus von 200 € vom Staat.

Junge Frau steht in der geöffneten Eingangstür zum Coffee Shop und wartet auf Gäste

Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen

Gerade kleinere Sparbeiträge werden über die Grundzulage prozentual stärker bezuschusst. So rechnet sich die Vorsorge auch dann, wenn am Monatsende nicht viel Budget übrig ist.

Welche neuen Altersvorsorgeprodukte gibt es?

Im Kern ist das neue Altersvorsorgedepot eine moderne Option der staatlich geförderten Vorsorge. Der große Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten: Anleger entscheiden künftig selbst, wie chancen- oder sicherheitsorientiert sie ihr Geld investieren möchten. Zur Wahl stehen vollständige Anlagen in Fonds oder Modelle mit 80 % bzw. 100 % Beitragsgarantie.

  • Altersvorsorgedepot (100 % Fondsanlage)

    Volle Kontrolle und maximale Flexibilität

  • 80 % Beitragsgarantie

    Hohe Sicherheit

  • Standarddepot (100 % Fondsanlage)

    Komfortabel und kosteneffizient

  • 100 % Beitragsgarantie

    Maximale Sicherheit

Chancenorientiert: Anlage in Fonds

Hier verzichten Anleger auf ein klassisches Sicherheitsnetz. Das Geld fließt vollständig in renditeorientierte Anlagen wie weltweite ETFs oder Investmentfonds (100 % Fondsquote). Innerhalb dieser Kategorie gibt es künftig zwei Produkte:

  • Das Altersvorsorgedepot

    Für alle, die volle Kontrolle mit größtmöglicher Flexibilität verbinden möchten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestimmen Sparer hier selbst über Auswahl, Mischung und Gewichtung der ETFs und Fonds und können diese bei Bedarf laufend anpassen.

  • Das Standarddepot

    Eine komfortable, vorkonfigurierte Lösung mit einer festen Auswahl an Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen. Anleger müssen lediglich entscheiden, wie Sie Ihren Sparbeitrag auf die beiden Fonds verteilen.

    Der große Vorteil: Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1 % pro Jahr.

Sicherheitsorientiert: Anlage mit Beitragsgarantie

Wer Wertschwankungen zum Rentenbeginn ausschließen möchte, kann auf ein festes Sicherheitsnetz setzen. Konkret sind Modelle mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie vorgesehen.

  • 80 % Beitragsgarantie

    Diese Variante ermöglicht eine höhere Fondsquote und damit zusätzliche Renditechancen, während ein Großteil der Einzahlungen weiterhin verlässlich im Sicherungsvermögen angelegt ist.

  • 100 % Beitragsgarantie

    Zum Rentenbeginn sind alle eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen garantiert. Dafür fallen die Renditechancen geringer aus.

So funktioniert die Förderung der neuen privaten Altersvorsorge

Wer sich für eines der neuen Produkte entscheidet, profitiert ab 2027 von einem deutlich einfacheren staatlichen Fördersystem. Unabhängig vom gewählten Anlagemodell unterstützt der Staat den privaten Vermögensaufbau durch attraktive Zulagen und Steuervorteile, die sich an der Beitragshöhe orientieren.

  • 120 € Mindestbeitrag im Jahr

    Der Eigenbeitrag: Bereits mit dem Mindestbeitrag von 10 € im Monat (120 € im Jahr) legen Sparer die Basis, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Als Maximalbeitrag sind 6.840 € im Jahr vorgesehen.

  • Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr

    Die Grundzulage: Auf jeden eingezahlten Euro legt der Staat bis zu einem Sparbetrag von jährlich 360 € satte 50 % obendrauf. Für weitere Beiträge bis 1.800 € gibt es noch einmal 25 % Förderung. Das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 € im Jahr.

  • Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr

    Die Kinderzulage: Für jeden selbst gesparten Euro gibt der Staat einen weiteren Euro für ein Kind dazu – bis zu maximal 300 € pro Kind im Jahr. Durch diesen 1:1-Zuschuss wächst das Guthaben von Familien besonders schnell.

  • 200 € Berufseinsteiger-Bonus (einmalig)

    Berufseinsteiger-Bonus: Wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt bei Abschluss einmalig 200 € als Berufseinsteiger-Bonus dazu.

  • Zusätzliche Vorteile

    Eigene Einzahlungen können zusammen mit den erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben werden. Das Finanzamt prüft dann automatisch per Günstigerprüfung, ob die dadurch erzielte Steuerersparnis höher ist als die staatlichen Zulagen, und erstattet den Differenzbetrag zurück.

Eine Mutter mit zwei Kindern fährt Lastenfahrrad. Ein Kind fährt mit einem Kinderrad nebenher, das zweite sitzt im Lastenrad.

Beispielrechnung für das Altersvorsorgedepot

Wie attraktiv staatliche Zulagen sind, zeigt das Beispiel von Anna (Büroangestellte und alleinerziehende Mutter von 2 Kindern). Sie möchte monatlich 40 € für ihr Alter zurücklegen.

Einzahlung und Förderung (pro Jahr) Betrag
Annas Eigenbeitrag (12 x 40 €) 480 €
+ Grundzulage (50 % auf die ersten 360 €) 180 €
+ Grundzulage (25 % auf die restlichen 120 €) 30 €
+ Kinderzulage (1:1-Zuschuss, max. 300 € pro Kind) 600 €
Gesamte staatliche Zulagen 810 €
Summe im Altersvorsorgedepot (ohne Rendite und Steuereffekte) 1.290 €

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wer nichts ändern möchte, kann seinen Vertrag grundsätzlich mit den bisherigen Vertragsbedingungen und der bisherigen Förderung weiterführen.

Ab 2027 stehen jedoch zusätzliche Optionen zur Verfügung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und der persönlichen Situation ab.

  • In einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln

    Anleger können ihr Guthaben vollständig in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Das bisher angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen wird dabei einfach übernommen.

  • Bestehenden Vertrag auf die neue Förderung umstellen

    Man kann aktiv entscheiden, ob man in das neue Fördersystem wechseln möchte, das heißt am bestehenden Riester-Vertrag wird festgehalten und auf die neue Förderung umgestellt.

  • Riester-Vertrag ruhend stellen und neuen Vertrag abschließen

    Wer sein bisheriges Riester-Produkt behalten und das Guthaben nicht antasten möchte, kann den alten Vertrag beitragsfrei stellen (ruhen lassen). Für alle künftigen Sparbeiträge wird ein neuer Altersvorsorgevertrag eröffnet.

HUK-COBURG Experte Marian Schmidt
Marian Schmidt
Lebens­versicherung, HUK-COBURG
„Kündigen Sie bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell auf! Eine Kündigung ist fast immer förderschädlich. Das bedeutet: Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Warten Sie ab, bis die neuen Produkte verfügbar sind. Wir rechnen dann gemeinsam mit Ihnen durch, ob sich ein Wechsel in Ihrem Fall lohnt.“
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Riester Rente vs. Altersvorsorgedepot im Vergleich

Wer noch einen alten Riester-Vertrag besitzt, sollte sich die neuen Regelungen genau ansehen. Gegenüber der alten Riester-Rentenversicherung punktet das Altersvorsorgedepot vor allem mit höheren Zulagen und mehr Flexibilität:

Bisherige Riester-Rente Altersvorsorgedepot Garantieprodukt
Förderung

bisherige Riester-Förderung

neue Förderung

neue Förderung

Beitragsgarantie

grundsätzlich 100 %

keine

80 % oder 100 %

Kapitalanlage

durch Garantie geprägt

kapitalmarktorientiert

abhängig von der Beitragsgarantie

Renditechancen

eher gering

höhere Chancen, aber auch höhere Risiken

abhängig von Garantiestufe – eher gering

Kosten

vertragsabhängig

max. 1 % Effektivkosten beim Standarddepot

vertragsabhängig

Wie erfolgt die Auszahlung?

Das neue Gesetz bietet Anlegern verschiedene Optionen, um das angesparte Vermögen an die persönlichen Bedürfnisse im Alter anzupassen. Folgende Auszahlungswege stehen zur Wahl:

  • Symbol: Schloss
    Lebenslange Rente

    Lebenslange Ausgaben erfordern lebenslange Einnahmen. Mit der lebenslangen Rente erhalten Sparer ein monatliches Zusatzeinkommen bis ans Lebensende – unabhängig davon, wie alt sie werden.

  • Symbol: Hände
    Der Auszahlplan

    Statt einer lebenslangen Rentenzahlung lässt sich das Guthaben auch schrittweise auszahlen. Das Geld muss bei diesem Modell planmäßig mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen.

  • Fonds­gebundener Rentenbezug

    Ein Großteil der Rente ist fest garantiert, während das übrige Kapital weiterhin chancenorientiert investiert bleibt. So können Anleger auch noch während der Auszahlungsphase von Erträgen profitieren.

  • Symbol: Pfeile in drei Richtungen
    Teilkapitalauszahlung

    Wer zum Rentenstart einen größeren Geldbetrag benötigt, kann sich bis zu 30 % des Guthabens auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Restbetrag wird anschließend in eine monatliche Auszahlung umgewandelt.

  • Symbol: Drei Personen
    Hinterbliebenen­schutz & Vererben

    Um die Familie abzusichern, können Anleger für die Rentenzeit eine Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Zudem lässt sich das angesparte Vermögen im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen – und zwar ohne, dass die staatlichen Fördervorteile abgezogen werden.

Das Ablaufmanagement: Sicherheit kurz vor der Rente

Wer sich in der Ansparphase für ein chancenorientiertes Altersvorsorgedepot entscheidet (ohne Beitragsgarantie), profitiert stark von den Entwicklungen an der Börse. Doch was passiert, wenn die Märkte kurz vor dem Renteneintritt plötzlich einbrechen?

Um das Ersparte vor starken Verlusten auf der Zielgeraden zu schützen, sieht der Gesetzgeber standardmäßig ein sogenanntes Ablaufmanagement vor. Dabei werden die Gelder aus Aktienfonds in den letzten Jahren vor der Rente schrittweise und automatisch in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. Das reduziert Kursschwankungen und stabilisiert das aufgebaute Kapital genau dann, wenn der Auszahlungsbeginn immer näher rückt.

Sie interessieren sich für unser Altersvor­sorgedepot?

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Keine Lust zu warten? Die Premium Rente schon heute nutzen

Die neuen Produkte starten ab dem 01.01.2027. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits heute mit dem Vermögensaufbau loslegen.

Wenn Sie jederzeit flexibel auf ihr Erspartes zugreifen möchten, ohne eine Rückzahlung der staatlichen Förderung befürchten zu müssen, ist die Premium Rente der HUK-COBURG eine attraktive Lösung:

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Gesetz für die Reform wurde von Bundestag und Bundesrat offiziell abgesegnet. Offizieller Startschuss für die neue Produktwelt ist der 01.01.2027. Ab diesem Stichtag können Sie bei uns die neuen Verträge abschließen.

Soll ich meine Riester Rente jetzt kündigen?

Nein, auf keinen Fall. Eine sofortige Kündigung ist fast immer ein Verlustgeschäft, da Sie die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssten. Warten Sie in Ruhe ab. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, und ab 2027 gibt es die Möglichkeit, das Geld verlustfrei in das neue System zu übertragen.

Auch die unabhängigen Experten von Finanztest (Stiftung Warentest) raten von Kurzschlusshandlungen ab: „Die Wechselmöglichkeiten sollen sich mit neuen Regelungen ab 2027 deutlich verbessern. Warten Sie diese ab, bevor Sie überstürzt Ihren Vertrag jetzt kündigen.“

Und keine Sorge: Wenn die neue Produktwelt auf dem Markt ist, lassen wir Sie mit der Entscheidung nicht allein. Wir unterstützen Sie gerne persönlich dabei, ganz in Ruhe zu analysieren, ob sich ein Wechsel in das neue System für Sie wirklich lohnt.

Was passiert mit meiner alten Riester-Rente?

Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, stehen Ihnen ab 2027 drei Wege offen: Sie können das Guthaben komplett in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, Ihren alten Riester-Vertrag auf das neue (großzügigere) Fördersystem umstellen oder alles exakt so weiterlaufen lassen wie bisher.

Gerne stehen wir Ihnen bereits jetzt zur Verfügung und prüfen Ihre bestehende Altersvorsorge gemeinsam mit unseren Spezialisten im Rahmen eines individuellen Vorsorgechecks.

Sobald die neuen Produkte verfügbar sind, beraten und unterstützen wir Sie gerne beim weiteren Umgang mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag sowie bei möglichen Anpassungs- oder Optimierungsmöglichkeiten.

Wichtig für Sie: Start der neuen geförderten Altersvorsorge ist Anfang 2027. Daher ist keine vorschnelle Entscheidung nötig. Wir beraten Sie auch jetzt schon zur Altersvorsorge und machen eine Bestandsaufnahme – kontaktieren Sie uns dazu einfach persönlich.

Wie hoch wird die staatliche Förderung sein?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 € pro Jahr. Sie setzt sich zusammen aus:

  • 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und
  • 25 % Förderung auf weitere Einzahlungen bis 1.800 €.

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 € (1 € Zuschuss für jeden selbst gesparten Euro) sowie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für junge Menschen unter 25 Jahren.

Kann ich mein bestehendes ETF-Depot nutzen?

Nein, nach den derzeitigen bestehenden Regelungen ist die Nutzung eines bestehenden ETF-Depots künftig nicht vorgesehen. Private Depots (zum Beispiel bei Neobrokern oder Hausbanken) erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben für die staatliche Förderung. Sie müssen einen neuen, zertifizierten Altersvorsorgevertrag eröffnen. Allerdings wird es möglich sein, bestehendes Kapital durch Zuzahlungen in das neue Depot einzubringen.

Kann das Vermögen aus neuen geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen vererbt werden?

Ja, das Kapital ist vererbbar. Verstirbt der Vertragsinhaber, kann das angesparte Altersvorsorgevermögen ohne Verlust der staatlichen Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag des verbleibenden Ehepartners übertragen werden. Zudem lässt sich für den Rentenbezug eine Garantiezeit (z. B. 10 oder 20 Jahre) vereinbaren, um Hinterbliebene abzusichern.

Kann ich bei den neuen Produkten jederzeit Geld entnehmen?

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist staatlich gefördert und zweckgebunden für den Ruhestand. Wenn Sie sich das Geld vor Renteneintritt auszahlen lassen, gilt dies als „förderschädliche Entnahme“. In diesem Fall müssen Sie alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Eine Ausnahme gibt es für das eigene Zuhause: Für eine selbst genutzte Immobilie dürfen Sie bis zu 100 % des Guthabens entnehmen und behalten die volle Förderung.

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