Altersvorsorgedepot
Alles zum Nachfolger der Riester-Rente
Was Sie wissen müssen:
- Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte, private Zusatzrente und Nachfolger der Riester-Rente. Startpunkt ist der 01.01.2027.
- Beim Altersvorsorgedepot haben Sie die Wahl: Sie können chancenorientiert in ETFs investieren oder ein sicheres Modell mit 80 % oder 100 % Garantie wählen.
- Der Staat unterstützt Sie jährlich mit bis zu 540 € Grundzulage für den Sparer und bis zu 300 € pro Kind.
Das Altersvorsorgedepot – neue Chancen für Ihre Rente
Der Deutsche Bundesrat hat am 08. Mai 2026 der umfassenden Reform der privaten Altersvorsorge offiziell zugestimmt. Damit ist der Weg endgültig frei: Das Altersvorsorgedepot kommt! Als Nachfolger der Riester-Rente bringt es einen echten Paradigmenwechsel – weg von starren Garantien und hin zu mehr Flexibilität mit höheren Chancen auf Rendite.
Wir als HUK-COBURG begrüßen diese Reform ausdrücklich. Sie ebnet den Weg für eine zeitgemäße, renditeorientierte Vorsorge, die sich passgenau an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst.
Der Startschuss für die neue Altersvorsorgewelt fällt am 01.01.2027. Doch wie genau funktioniert das Altersvorsorgedepot? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Renditechancen und was Sie am besten tun, wenn Sie bereits eine Riester-Rente besparen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie löst die bisherige Riester-Rente ab und tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Der Clou: Beim Altersvorsorgedepot entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie. Das heißt, Sie können Ihr Geld neuerdings auch chancenorientiert anlegen, z. B. in Fonds oder ETFs – und damit effektiv für das Alter vorsorgen.
Warum wird die Riester-Rente abgelöst?
Die bisherige Riester-Rente war aufgrund ihrer staatlichen Zulagen jahrzehntelang ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Für viele Sparer hatte sie jedoch einen entscheidenden Haken: Das Gesetz verlangte eine starre 100-Prozent-Garantie. Das bedeutet, dass der Anbieter zu Rentenbeginn jeden eingezahlten Euro garantieren musste.
Was gut klingt, brachte in der Praxis entscheidende Nachteile mit sich. Um die 100 % Beitragsgarantie einzuhalten, mussten Anbieter das Geld in sehr sichere, aber oft wenige rentable Anlagen investieren.
Die Folge: Gerade in der langjährigen Niedrigzinsphase fielen die Renditen nur gering aus – meist unterhalb der Inflationsrate.
Welche Neuerungen bringt das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorgedepot werden die Forderungen der Versicherer und Verbraucher umgesetzt. Die Reform bringt für Anleger attraktive Neuerungen:
- Höhere Renditechancen: Der bisherige Zwang zu einer vollständigen Garantie entfällt. Dadurch haben Sie künftig die Möglichkeit, Ihr Geld gewinnbringend in Investmentfonds oder ETFs anzulegen.
- Vorsorge für jeden Geldbeutel: Das System für staatliche Zulagen wird leichter zugänglich. Damit entlastet der Staat gezielt Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen.
- Faire Kostenobergrenzen: Hohe, oft undurchsichtige Gebühren gehören der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die jährlichen Kosten für Standdepots maximal 1,0 % betragen dürfen.
- Mehr Anlagemöglichkeiten: Anleger können die Vorsorge an Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis anpassen. Setzen Sie ganz auf die Chancen am Kapitalmarkt oder entscheiden Sie sich für optionale Sicherheitsmechanismen.
Für wen eignet sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für jeden, der langfristig vorsorgen möchte. Ein knappes Budget ist dabei künftig kein Hindernis mehr. Die neuen staatlichen Zulagen verstärken die eigenen Sparbeiträge, sodass sich der Vermögensaufbau gerade für Familien, Berufseinsteiger und Menschen mit kleineren Einkommen richtig auszahlt.
Familien und Alleinerziehende
Dank der Kinderzulage lohnt sich der Vermögensaufbau ganz besonders. Der Staat bezuschusst jeden Euro Eigenbeitrag eins zu eins mit einem weiteren Euro – bis zu max. 300 € pro Kind und Jahr.
Selbstständige
Endlich: Künftig sind auch Selbstständige förderberechtigt. Das Altersvorsorgedepot ist für sie eine einfache Option, um Versorgungslücken im Alter zu schließen.
Berufseinsteiger und junge Erwachsene
Wer früh startet, profitiert am meisten vom Zinseszinseffekt. Als zusätzliche Starthilfe gibt es für alle unter 25 Jahren einen einmaligen Startbonus von 200 € vom Staat.
Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen
Gerade kleinere Sparbeiträge werden über die Grundzulage prozentual stärker bezuschusst. So rechnet sich die Vorsorge auch dann, wenn am Monatsende nicht viel Budget übrig ist.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Im Kern ist das neue Altersvorsorgedepot eine moderne Option der staatlich geförderten Vorsorge. Der große Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten: Anleger entscheiden künftig selbst, wie chancen- oder sicherheitsorientiert sie ihr Geld investieren möchten. Zur Wahl stehen vollständige Anlagen in Fonds oder Modelle mit 80 % bzw. 100 % Beitragsgarantie.
100 % Beitragsgarantie
Maximale Sicherheit
80 % Beitragsgarantie
Hohe Sicherheit
Standarddepot
(0 % Beitragsgarantie)
Komfortabel und kosteneffizient
Individualprodukt
(0 % Garantie)
Volle Kontrolle und maximale Flexibilität
100 % Beitragsgarantie
Maximale Sicherheit
80 % Beitragsgarantie
Hohe Sicherheit
Standarddepot
(0 % Beitragsgarantie)
Komfortabel und kosteneffizient
Individualprodukt
(0 % Garantie)
Volle Kontrolle und maximale Flexibilität
Chancenorientiert: Anlage ohne Beitragsgarantie
Hier verzichten Anleger auf ein klassisches Sicherheitsnetz. Das Geld fließt vollständig in renditeorientierte Anlagen wie weltweite ETFs oder Investmentfonds (100 % Fondsquote). Innerhalb dieser Kategorie gibt es künftig zwei Produkte:
Das Standarddepot:
Eine komfortable, vorkonfigurierte Lösung mit einer festen Auswahl an Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen. Anleger müssen lediglich entscheiden, wie Sie Ihren Sparbeitrag auf die beiden Fonds verteilen.
Der große Vorteil: Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1 % pro Jahr.
Das Individualprodukt:
Für alle, die volle Kontrolle mit größtmöglicher Flexibilität verbinden möchten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestimmen Sparer hier selbst über Auswahl, Mischung und Gewichtung der ETFs und Fonds und können diese bei Bedarf laufend anpassen.
Sicherheitsorientiert: Anlage mit Beitragsgarantie
Wer Wertschwankungen zum Rentenbeginn ausschließen möchte, kann beim Altersvorsorgedepot auf ein festes Sicherheitsnetz setzen. Konkret sind Modelle mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie vorgesehen.
80 % Beitragsgarantie:
Diese Variante ermöglicht eine höhere Fondsquote und damit zusätzliche Renditechancen, während ein Großteil der Einzahlungen weiterhin verlässlich im Sicherungsvermögen angelegt.
100 % Beitragsgarantie:
Zum Rentenbeginn sind alle eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen garantiert. Dafür fallen die Renditechancen geringer aus.
So setzt sich die Förderung beim Altersvorsorgedepot zusammen
Wer in ein Altersvorsorgedepot investiert, profitiert ab 2027 von einem deutlich einfacheren staatlichen Fördersystem. Unabhängig vom gewählten Anlagemodell unterstützt der Staat den privaten Vermögensaufbau durch attraktive Zulagen und Steuervorteile, die sich an der Beitragshöhe orientieren.
Der Eigenbeitrag: Bereits mit dem Mindestbeitrag von 10 € im Monat (120 € im Jahr) legen Sparer die Basis, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Als Maximalbeitrag sind 6.840 € im Jahr vorgesehen.
Die Grundzulage: Auf jeden eingezahlten Euro legt der Staat bis zu einem Sparbetrag von jährlich 360 € satte 50 % obendrauf. Für weitere Beiträge bis 1.800 € gibt es noch einmal 25 % Förderung. Das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 € im Jahr.
Die Kinderzulage: Für jeden selbst gesparten Euro gibt der Staat einen weiteren Euro für ein Kind dazu – bis zu maximal 300 € pro Kind im Jahr. Durch diesen 1:1-Zuschuss wächst das Guthaben von Familien besonders schnell.
Berufseinsteiger-Bonus: Wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt bei Abschluss des Altersvorsorgedepots einmalig 200 € als Berufseinsteiger-Bonus dazu.
Zusätzliche Vorteile: Eigene Einzahlungen können zusammen mit den erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben werden. Das Finanzamt prüft dann automatisch per Günstigerprüfung, ob die dadurch erzielte Steuerersparnis höher ist als die staatlichen Zulagen, und erstattet den Differenzbetrag zurück.
Beispielrechnung für das Altersvorsorgedepot
Wie attraktiv staatliche Zulagen sind, zeigt das Beispiel von Anna (Büroangestellte und alleinerziehende Mutter von 2 Kindern). Sie möchte
monatlich 40 € für ihr Alter zurücklegen.
| Einzahlung und Förderung (pro Jahr) | Betrag | ||
| Annas Eigenbeitrag (12 x 40 €) | 480 € | ||
| + Grundzulage (50 % auf die ersten 360 €) | 180 € | ||
| + Grundzulage (25 % auf die restlichen 120 €) | 30 € | ||
| + Kinderzulage (1:1-Zuschuss, max. 300 € pro Kind) | 600 € | ||
| Gesamte staatliche Zulagen | 810 € | ||
| Summe im Altersvorsorgedepot (ohne Rendite und Steuereffekte) | 1.290 € |
Was passiert mit dem alten Riester-Vertrag?
Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot
Anleger können ihr Guthaben vollständig in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Das bisher angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen wird dabei einfach in den neuen Vertrag übertragen.
Altvertrag ruhend stellen (beitragsfrei stellen)
Wer sein bisheriges Riester-Produkt behalten und das Guthaben nicht antasten möchte, kann den alten Vertrag beitragsfrei stellen (ruhen lassen). Für alle künftigen Sparbeiträge wird ein Altersvorsorgedepot eröffnet, in das die neuen, großzügigeren Zulagen fließen.
Bestandsschutz
Wer gar nichts ändern möchte, muss auch nicht aktiv werden. Der Vertrag läuft dann einfach unverändert zu den bisherigen Bedingungen und dem bisherigen Fördersystem weiter.
„Achtung: Kündigen Sie bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell auf! Eine Kündigung ist fast immer förderschädlich. Das bedeutet: Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Warten Sie ab, bis die neuen Produkte verfügbar sind. Wir rechnen dann gemeinsam mit Ihnen durch, ob sich ein Wechsel in Ihrem Fall lohnt.“
„Achtung: Kündigen Sie bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell auf! Eine Kündigung ist fast immer förderschädlich. Das bedeutet: Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Warten Sie ab, bis die neuen Produkte verfügbar sind. Wir rechnen dann gemeinsam mit Ihnen durch, ob sich ein Wechsel in Ihrem Fall lohnt.“
Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot im Vergleich
Wer noch einen alten Riester-Vertrag besitzt, sollte sich die neuen Regelungen genau ansehen. Gegenüber der alten Riester-Rentenversicherung punktet das Altersvorsorgedepot vor allem mit höheren Zulagen und mehr Flexibilität:
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Bisherige Riester-Rente | |
|---|---|---|
| Grundzulage | Max. 540 € pro Jahr (50 % bzw. 25 % Förderung) | Max. 175 € pro Jahr (wenn Sparleistung min. 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens) |
| Kinderzulage | Bis zu 300 € (1 € Zuschuss je eigenem Euro) | 300 € (für ab 2008 Geborene) |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig 200 € (unter 25 Jahre) | Einmalig 200 € (unter 25 Jahre) |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € pro Jahr | 60 € pro Jahr |
| Garantie | 0 %, 80 % oder 100 % Garantie wählbar | 100 % Garantie |
| Anlage | Renditeorientierte Anlagen (z. B. ETFs/Fonds) | Überwiegend risikoarme Zinsanlagen |
| Kosten | Max. 1 % Effektivkosten p.a. im Standarddepot | Oft deutlich mehr als 1 % Effektivkosten p.a. |
Wie erfolgt die Auszahlung des Altersvorsorgedepots?
Das neue Gesetz bietet Anlegern verschiedene Optionen, um das angesparte Vermögen im Altersvorsorgedepot an die persönlichen Bedürfnisse im Alter anzupassen. Folgende Auszahlungswege stehen zur Wahl:
Lebenslange Ausgaben erfordern lebenslange Einnahmen. Mit der lebenslangen Rente erhalten Sparer ein monatliches Zusatzeinkommen bis ans Lebensende – unabhängig davon, wie alt sie werden.
Statt einer lebenslangen Rentenzahlung lässt sich das Guthaben auch schrittweise auszahlen. Das Geld muss bei diesem Modell planmäßig mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen.
Ein Großteil der Rente ist fest garantiert, während das übrige Kapital weiterhin chancenorientiert investiert bleibt. So können Anleger auch noch während der Auszahlungsphase von Erträgen profitieren .
Wer zum Rentenstart einen größeren Geldbetrag benötigt, kann sich bis zu 30 % des Guthabens auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Restbetrag wird anschließend in eine monatliche Auszahlung umgewandelt.
Um die Familie abzusichern, können Anleger für die Rentenzeit eine Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Zudem lässt sich das angesparte Vermögen im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen – und zwar ohne, dass die staatlichen Fördervorteile abgezogen werden.
Wer sich in der Ansparphase für ein chancenorientiertes Altersvorsorgedepot entscheidet (ohne Beitragsgarantie), profitiert stark von den Entwicklungen an der Börse. Doch was passiert, wenn die Märkte kurz vor dem Renteneintritt plötzlich einbrechen?
Um das Ersparte vor starken Verlusten auf der Zielgeraden zu schützen, sieht der Gesetzgeber standardmäßig ein sogenanntes Ablaufmanagement vor. Dabei werden die Gelder aus Aktienfonds in den letzten Jahren vor der Rente schrittweise und automatisch in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. Das reduziert Kursschwankungen und stabilisiert das aufgebaute Kapital genau dann, wenn der Auszahlungsbeginn immer näher rückt.
Keine Lust zu warten? Die Premium Rente schon heute nutzen
Das Altersvorsorgedepot startet ab dem 01.01.2027. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits heute mit dem Vermögensaufbau loslegen.
Wenn Sie jederzeit flexibel auf ihr Erspartes zugreifen möchten, ohne eine Rückzahlung der staatlichen Förderung befürchten zu müssen, ist die Premium Rente der HUK-COBURG eine attraktive Lösung:
- Maximale Flexibilität: Sie sparen unabhängig von strengen gesetzlichen Vorgaben, können jederzeit auf Ihr Kapital zugreifen und Ihre Beiträge flexibel anpassen.
- Rendite und Sicherheit: Sie wählen Ihre Anlagestrategie genau nach Ihren persönlichen Zielen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das Gesetz für die Reform wurde von Bundestag und Bundesrat offiziell abgesegnet. Offizieller Startschuss für die neue Produktwelt ist der 01.01.2027. Ab diesem Stichtag können Sie bei uns die neuen Verträge abschließen.
Nein, auf keinen Fall. Eine sofortige Kündigung ist fast immer ein Verlustgeschäft, da Sie die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssten. Warten Sie in Ruhe ab. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, und ab 2027 gibt es die Möglichkeit, das Geld verlustfrei in das neue System zu übertragen.
Auch die unabhängigen Experten von Finanztest (Stiftung Warentest) raten von Kurzschlusshandlungen ab: „Die Wechselmöglichkeiten sollen sich mit neuen Regelungen ab 2027 deutlich verbessern. Warten Sie diese ab, bevor Sie überstürzt Ihren Vertrag jetzt kündigen.“
Und keine Sorge: Sobald die neuen Altersvorsorgedepots auf dem Markt sind, lassen wir Sie mit der Entscheidung nicht allein. Wir unterstützen Sie gerne persönlich dabei, ganz in Ruhe zu analysieren, ob sich ein Wechsel in das neue System für Sie wirklich lohnt.
Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, stehen Ihnen ab 2027 drei Wege offen: Sie können das Guthaben komplett in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, Ihren alten Riester-Vertrag auf das neue (großzügigere) Fördersystem umstellen oder alles exakt so weiterlaufen lassen wie bisher.
Gerne stehen wir Ihnen bereits jetzt zur Verfügung und prüfen Ihre bestehende Altersvorsorge gemeinsam mit unseren Spezialisten im Rahmen eines individuellen Vorsorgechecks.
Sobald die neuen Produkte verfügbar sind, beraten und unterstützen wir Sie gerne beim weiteren Umgang mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag sowie bei möglichen Anpassungs- oder Optimierungsmöglichkeiten.
Wichtig für Sie: Start der neuen geförderten Altersvorsorge ist Anfang 2027. Daher ist keine vorschnelle Entscheidung nötig. Wir beraten Sie auch jetzt schon zur Altersvorsorge und machen eine Bestandsaufnahme – kontaktieren Sie uns dazu einfach persönlich.
Die Grundzulage beträgt maximal 540 € pro Jahr. Sie setzt sich zusammen aus:
- 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und
- 25 % Förderung auf weitere Einzahlungen bis 1.800 €.
Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 € (1 € Zuschuss für jeden selbst gesparten Euro) sowie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für junge Menschen unter 25 Jahren.
Nein, nach den derzeitigen bestehenden Regelungen ist die Nutzung eines bestehenden ETF-Depots künftig nicht vorgesehen. Private Depots (zum Beispiel bei Neobrokern oder Hausbanken) erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben für die staatliche Förderung. Sie müssen ein neues, zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnen. Allerdings wird es möglich sein, bestehendes Kapital durch Zuzahlungen in das neue Depot einzubringen.
Ja, das Kapital ist vererbbar. Verstirbt der Vertragsinhaber, kann das angesparte Altersvorsorgevermögen ohne Verlust der staatlichen Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag des verbleibenden Ehepartners übertragen werden. Zudem lässt sich für den Rentenbezug eine Garantiezeit (z. B. 10 oder 20 Jahre) vereinbaren, um Hinterbliebene abzusichern.
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist staatlich gefördert und zweckgebunden für den Ruhestand. Wenn Sie sich das Geld vor Renteneintritt auszahlen lassen, gilt dies als „förderschädliche Entnahme“. In diesem Fall müssen Sie alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Eine Ausnahme gibt es für das eigene Zuhause: Für eine selbst genutzte Immobilie dürfen Sie bis zu 100 % des Guthabens entnehmen und behalten die volle Förderung.