Prozesskosten
Was kostet ein Anwalt?
Anwälte sind bei der Honorarberechnung grundsätzlich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Aus diesem ergeben sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Um eine genaue Information zu erhalten, fragen Sie am besten den Anwalt, der für Sie infrage kommt.
Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie einige Beispiele für Kosten, die bei der Beauftragung eines Anwalts im zivilrechtlichen Bereich entstehen. Angegeben ist dabei nur die jeweilige Grundgebühr (d. h. die volle Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,0).
Die Grundgebühren ergeben nicht automatisch die Kosten für einen Rechtsstreit. Je nach Komplexität des Falls werden diese mit einem Faktor multipliziert oder mehrfach erhoben. Darüber hinaus richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Mehrwertsteuer ist noch nicht berücksichtigt und muss bei den Anwaltsgebühren hinzugerechnet werden. Auf Gerichtsgebühren fällt keine Mehrwertsteuer an.
| Streitwert | Anwaltsgebühr | Gerichtsgebühr | |
|---|---|---|---|
| Beispiel 1 | 1.000 € | 88,00 € | 58,00 € |
| Beispiel 2 | 5.000 € | 334,00 € | 161,00 € |
| Beispiel 3 | 10.000 € | 614,00 € | 266,00 € |
| Beispiel 4 | 25.000 € | 874,00 € | 411,00 € |
Wie teuer ist eine Erstberatung beim Anwalt?
Eine Erstberatung ist in der Regel nicht kostenlos. Es gibt aber Anwälte, die Erstberatungen ohne Kosten anbieten. Diese sind häufig auf ein bestimmtes Thema spezialisiert und bieten die Beratung nur in diesem Bereich an.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt. Mehr als 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer darf ein Anwalt nicht berechnen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ein pauschales Honorar für die Erstberatung mit dem Anwalt zu vereinbaren.
Wie teuer sind außergerichtliche Tätigkeiten?
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die bei einer außergerichtlichen Tätigkeit anfallen, sind im zivilrechtlichen Bereich abhängig vom Streitwert und vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.
Erhoben wird eine Grundgebühr, die mit einem Faktor multipliziert wird. Macht ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten z. B. eine Forderung von 1000 € außergerichtlich geltend, beträgt die Grundgebühr 88,00 €. Diese ist in durchschnittlichen Angelegenheiten mit dem Faktor 1,3 zu multiplizieren, so dass der Anwalt eine Gebühr von 114,40 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen in Rechnung stellen kann, insgesamt also 159,94 € brutto.
Was kostet die gerichtliche Vertretung?
Die Kosten für eine Vertretung vor Gericht richten sich ebenfalls nach dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert. Zu den Kosten für den Anwalt kommen dann noch die Gerichtsgebühren, die ebenfalls mit einem Faktor multipliziert werden oder mehrfach anfallen können.
Abhängig vom Ergebnis der Verhandlung werden z. B. Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr oder Vergleichsgebühr fällig. Die Gebühren können auch nebeneinander anfallen.