Was gehört zum digitalen Nachlass?
Während Dateien und Bilder auf dem PC in der Regel einfach zu sichten sind, können die Hinterbliebenen auf Konten und Daten bei digitalen Diensten häufig nicht so einfach zugreifen. Dennoch haben die Hinterbliebenen ein berechtigtes Interesse an einem Zugriff auf das digitale Erbe des Verstorbenen. Nur die wenigsten Verträge enden mit dem Tod des Vertragspartners, meist gehen die Verträge auf die Erben über. Für eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung und die Abwicklung des Erbes muss ein Zugriff sichergestellt werden, damit zum Beispiel per E-Mail eingehende Rechnungen beglichen werden können.
Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur Daten, sondern auch Verträge bei Onlineanbietern, Accounts bei Onlineshops und E-Mail-Anbietern.
Auch Accounts bei sozialen Netzwerken wie:
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Facebook
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Instagram
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Pinterest
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Snapchat
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TikTok
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Tinder
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X (Twitter)
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YouTube
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Xing
Und Mitgliedschaften bei Streamingdiensten wie:
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Amazon Prime
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Apple
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DAZN
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Deezer
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Disney+
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Netflix
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Sky Ticket
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Spotify
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Twitch
Außerdem wird häufig ein Teil der eigenen Daten in Cloud-Diensten ausgelagert, teilweise vollautomatisch über das Smartphone. Insofern gehören zum digitalen Nachlass auch Dienste wie:
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Google Drive
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Microsoft OneDrive
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Apple Cloud