Wie sind ehrenamtliche Helfer versichert?
Zunächst gilt es zwischen 2 verschiedenen Fällen zu unterscheiden.
Kommt es bei der Ausübung eines Ehrenamts zu einem Unfall und Sie verletzen sich dabei, genießen Sie als ehrenamtlich Tätiger in vielen Bereichen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt sowohl die Kosten für die Heilbehandlung als auch die Kosten für eine Rehabilitation oder eine dauerhafte Rente bei schweren dauerhaften Gesundheitsschäden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie kostenfrei, Sie zahlen keine Beiträge dafür.
Solange Sie Ihr Ehrenamt im Auftrag eines Vereins oder einer Initiative ausführen, die gemeinnützig tätig ist, sind Sie versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet nicht zwischen eingetragenen Vereinen und anderen Initiativen, bei denen es keine Eintragung in das Vereinsregister gibt. Zu den versicherten Personengruppen gehören auch Ehrenamtler, die im Auftrag von kirchlichen Institutionen oder der Gemeinde tätig sind. Einige Vereine haben zusätzlich eine private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, die bei einer dauerhaften Invalidität eine einmalige Zahlung an das verunfallte Vereinsmitglied erbringt.
Für Schäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei fremden Personen entstehen, gibt es keine gesetzliche Absicherung. Hier ist eine Absicherung über eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese hat aber nicht unbedingt jeder Verein. Wenn Sie regelmäßig für einen Verein tätig sind, sollten sie überprüfen, inwieweit dort Versicherungsschutz vorhanden ist. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich für eine Tätigkeit im Vorstand entscheiden. Sprechen Sie Ihre Vereinskollegen auf den gegebenenfalls notwendigen Versicherungsschutz an und klären Sie intern, ob eine Versicherung sinnvoll ist.