Was bedeutet die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?
Die Gliedertaxe sorgt dafür, dass finanzielle Entschädigungen der privaten Unfallversicherung nach klaren Kriterien berechnet werden können und ist ein wichtiger Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung.
Sie legt fest, welcher Prozentsatz der versicherten Summe bei Verlust oder dauerhafter Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen gezahlt wird. Dies dient der klaren und nachvollziehbaren Berechnung der Invaliditätsleistung.
Verliert jemand durch einen schweren Unfall zum Beispiel eine Hand, wird dies in der Gliedertaxe mit einem Invaliditätsgrad von 55 % bewertet. Bei einem Verlust eines Daumens liegt der Grad bei etwa 20 %. Diese Prozente sind in einer Tabelle aufgeführt, die die Prozente der Invalidität wiedergibt und sich an der Schwere des Schadens orientiert.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich dann nach der vereinbarten Versicherungssumme. Liegt die versicherte Summe etwa bei 100.000 € und der Invaliditätsgrad beträgt 55 %, so ergibt sich eine Auszahlung von 55.000 €.
Einige Versicherer bieten spezielle Varianten der Gliedertaxe an, bei denen die Bewertung einzelner Körperteile höher ausfällt als in der Standardversion. So kann der Verlust einer Hand beispielsweise mit bis zu 70 % statt den üblichen 55 % bewertet werden. Dadurch erhöht sich die Auszahlung erheblich und bietet insbesondere Menschen, die beruflich oder privat stark auf die Nutzung eines bestimmten Körperteils angewiesen sind, zusätzlichen finanziellen Schutz. Diese angepasste Gliedertaxe ist besonders vorteilhaft für Chirurgen, Musiker oder Menschen mit hohen körperlichen Anforderungen im Alltag.