Fahrradunfall – was tun an der Unfallstelle?
Das ist zu tun, falls sie in einen Fahrradunfall haben:
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1Unfallstelle sichern
Sichern der Unfallstelle, um weitere Schäden/Unfälle zu verhindern. Falls Sie selbst oder andere Personen verletzt wurden, wählen Sie den Notruf (112) und leisten Sie, wenn nötig, erste Hilfe.
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2Polizei informieren
Bei hohem Sachschaden, Personenschaden und Uneinigkeiten oder gar Streit über den Unfallhergang, sollten Sie die Polizei rufen. Das gilt auch, falls Beteiligte des Unfalls alkoholisiert wirken oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen könnten.
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3Unfallgeschehen festhalten
Schießen Sie Fotos vom Unfallort und machen Zeugen ausfindig. Wenn andere Personen beteiligt sind, machen Sie Fotos der Personalausweise und gegebenenfalls der Fahrzeuge (auch der Kennzeichen). Bei Autofahrern sollten Sie fragen, ob Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere abfotografieren dürfen.
Auch Zeugen sollten Sie nach Ihren Personalien fragen. Tauschen Sie im Idealfall mit allen Unfallbeteiligten Adressen und Telefonnummern aus. Falls Personen nicht bereit sind, persönliche Daten rauszugeben, sollten Sie die Polizei rufen, um eine Einigung zu finden.
Wenn Sie selbst verletzt sind, suchen Sie einen Arzt auf, um die Verletzungen attestieren zu lassen. Gerade im Falle einer Schmerzensgeldforderung ist das wichtig.
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4Versicherung informieren
Bei der HUK-COBURG melden Sie Ihren Schaden ganz unkompliziert online. Nutzen Sie dafür das Online-Meldeformular in Ihrem persönlichen Kundenbereich.
So funktioniert die Fahrradunfall-Meldung
- Im Kundenbereich anmelden:
Sie finden die Meldung in Ihrem persönlichen Kundenbereich in der Vertragsübersicht. - Öffnen Sie das Melde-Formular:
In der Online-Meldung werden Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte geführt. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie alle Dokumente an und senden Sie das Formular ab. - Im Schadenservice informiert bleiben:
Sehen Sie sich jederzeit den aktuellen Status Ihrer Online-Meldung an.
- Im Kundenbereich anmelden:
Übrigens
Beim Informieren der Versicherung, denken Sie bitte sowohl an Ihre eigene als auch an die des Unfallgegners. Sofern dieser ein Kfz-Fahrer ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer oder mithilfe Ihrer eigenen Versicherung herausfinden, wo das gegnerische Kfz haftpflichtversichert ist. Dazu benötigen Sie das Kennzeichen des Kfzs der anderen Person.
Gut zu wissen
Wenn Ihr Fahrrad nach einem Radunfall (oder einer Panne) nicht mehr fahrbereit ist oder wenn Sie bei dem Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie nicht weiterfahren können, sorgt ein Fahrrad-Schutzbrief für schnelle Unterstützung: Hier werden zum Beispiel der Abtransport des beschädigten Fahrrads in eine Werkstatt und auch Ihre Rückfahrt nach Hause organisiert.
Bei uns erhalten Sie den Fahrrad-Schutzbrief automatisch und kostenlos, wenn Sie den Fahrrad-Schutz abschließen oder wenn Sie im Rahmen der Hausratversicherung den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen haben.