Was ist ein E-Bike, was ein Pedelec?
Was ist ein E-Bike?
Als „E-Bike” werden heutzutage alle Fahrräder bezeichnet, die mit einem elektrischen Motor ausgestattet sind. Hinter dieser allgemeinen Bezeichnung verbergen sich jedoch drei unterschiedliche Fahrzeuge – das E-Bike, das Pedelec und das S-Pedelec.
Daher ist die Verallgemeinerung nicht ganz korrekt: Ein E-Bike zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es auch ohne Trittunterstützung fahren kann, ähnlich wie ein E-Scooter. Ein E-Bike ist also ein selbstfahrendes Rad.
E-Bikes müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungspflichtig, denn sie werden – je nach Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung – zu den (Leicht-)Mofas bzw. Kleinkrafträdern gezählt. Allein dies bringt schon den ersten Unterschied zum Pedelec mit sich, denn diese zählen rechtlich zu den Fahrrädern.
Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein E-Bike mit Trittunterstützung fährt, variiert je nach Modell – es gibt E-Bikes mit Unterstützung bis 20, 25 und 45 km/h. Welche Vorschriften für die unterschiedlichen Varianten im Straßenverkehr gelten, erfahren Sie weiter unten im Text.
Was ist ein Pedelec?
Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Fahrrad, das mit elektrischer Unterstützung fährt. Der Motor eines Pedelecs kann sowohl eine Anfahrhilfe bis 6 km/h bieten, als auch, im Unterschied zum E-Bike, nur beim Treten der Pedale aktiv werden.
Auch hier unterstützt der E-Motor die eigene Leistung, und das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Jedoch können Sie mit eigener Kraft auch höhere Geschwindigkeiten erreichen oder, bei der Pedelec-Variante mit Anfahrhilfe, die Starthilfe bis 6 km/h beanspruchen.