Das Kündigungsrecht des Energieversorgers
Die gute Nachricht vorab: Einen laufenden Vertrag können Energieversorger in der Regel nicht vorzeitig kündigen. Dafür müssen erhebliche Gründe vorliegen.
Die weltweite Steigerung der Energiepreise reicht als Grund für die Kündigung durch den Energieversorger ebenso wenig aus wie die mutmaßliche Vermeidung einer Insolvenz.
Die Fortsetzung des Vertrags müsste für das Unternehmen unzumutbar sein. Was das im Einzelfall bedeutet? Die Rechtslage ist kompliziert.
Gerichte befassen sich bereits mit der Rechtmäßigkeit etlicher außerordentlicher Kündigungen.
Kündigungsrecht Stromanbieter
In gewissen Fällen greift jedoch das Kündigungsrecht: Stromanbieter müssen bestehende Verträge nach dem Ende der Laufzeit nicht fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass die im Vertrag verankerte Kündigungsfrist vom Energieversorger eingehalten wird.
Dieses Kündigungsrecht gilt für alle Energieversorger, egal ob Gas- oder Stromlieferant. Gleichzeitig dürfen sie ihren Kunden einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen anbieten. Dieses Vorgehen ist rechtlich abgesichert, wenngleich Sie als Kunde das neue Angebot natürlich nicht akzeptieren müssen und zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Natürlich haben auch Energiekunden Kündigungsrechte. Sobald Anbieter eine Erhöhung der Preise ankündigen, steht Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, spätestens einen Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten.