Ein Umzug ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags.
Ausnahme: Sie dürfen Ihren Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich Ihr Beitrag erhöht hat, weil Sie in ein anderes Postleitzahlengebiet gezogen sind. Den Vertrag können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt unseres neuen Versicherungsscheins kündigen. Ihre Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam.
Wichtig: Erhöht sich der Beitrag nur, weil Sie in eine größere Wohnung ziehen und dadurch die Versicherungssumme steigt, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Umzug ins Ausland geht die Hausratversicherung nicht auf die neue Wohnung im Ausland über. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung besteht während des Umzugs und endet automatisch spätestens 2 bis 3 Monate nach Umzugsbeginn
Ziehen Partner zusammen, dann ist es sinnvoll, eine Police zu kündigen. Für die private Haftpflichtversicherung gilt, dass der ältere Vertrag bestehen bleibt – er muss aber möglicherweise angepasst werden. Für die Zusammenlegung der Hausratversicherungen kontaktieren Sie ggf. die beiden Versicherer und bitten um einen Lösungsvorschlag
Kündigungsfristen müssen Sie dabei generell beachten.