Was ist bei einem Umzug oder Halterwechsel zu beachten?
Typische Anlässe für eine Ummeldung
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Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
- Ummeldung muss bei der für den neuen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist erforderlich.
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Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks
- In vielen Kommunen ist es nicht mehr notwendig, die Ummeldung bei der Zulassungsstelle vorzunehmen. Die Änderung kann direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgerservice oder Bürgerbüro genannt – bei der Bekanntgabe des Umzugs erfolgen.
- Keine eVB erforderlich.
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Halterwechsel (Kauf oder Verkauf)
- Ein Halterwechsel wird vorgenommen, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Das kann z. B. beim Kauf eines Fahrzeugs geschehen, wenn der vorherige Halter verstirbt oder wenn ein Kfz im Familien- oder Bekanntenkreis weitergegeben wird.
- Bei einem Halterwechsel ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des neuen Halters zuständig.
- Elektronische Versicherungsbestätigung ist erforderlich.
Hinweis
Wer sein Auto nicht ummeldet, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Eine zu späte Ummeldung auf eine neue Wohnadresse kann 15 € kosten, ein nicht erfolgter Halterwechsel wird mit bis zu 40 € Bußgeld bestraft.