Wann muss ich mein Auto abmelden?
In folgenden Fällen ist die Abmeldung Ihres Fahrzeuges notwendig:
- Verkauf des Fahrzeuges
- Diebstahl des Autos
- Versterben des Fahrzeugbesitzers: Hier wird die Abmeldung durch die Erben vorgenommen
- Verschrottung, z. B. in Folge eines Totalschadens
Seit dem 1. März 2007 wird nicht mehr zwischen einer endgültigen Abmeldung des Autos und der vorübergehenden Außerbetriebnahme unterschieden.
Die Fahrzeuge werden im Zuge der Abmeldung stillgelegt. Die Betriebserlaubnis bleibt allerdings für die nächsten 7 Jahre noch erhalten.
Wer das Auto nach diesem Zeitraum wieder zulassen will, muss eine HU (Hauptuntersuchung) sowie eine AU (Abgasuntersuchung) durchführen lassen und nachweisen.
Bei einem Umzug muss der Pkw nicht abgemeldet werden. Allerdings müssen Sie eine Ummeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle vornehmen – die alleinige Ummeldung des Wohnorts beim Einwohnermeldeamt reicht dafür nicht aus.
Die Kfz-Versicherung muss bei der Abmeldung nicht extra gekündigt werden. Sie ruht im Zuge der Abmeldung für zunächst 18 Monate. In diesem Zeitraum müssen Sie dann auch keine Versicherungsbeiträge zahlen.
Der Versicherungsschutz besteht während dieser Zeit allerdings ausschließlich auf dem Abstellplatz. Lassen Sie das Fahrzeug innerhalb dieser 18 Monate erneut zu, wird der Versicherungsschutz auch ohne Ihr zutun automatisch wieder aktiv.