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Neue Hürden für Gebrauchtwagen: Ab 2026 ohne TÜV kein Verkauf mehr möglich?

Was Sie jetzt wissen müssen 

  • Pflicht für TÜV oder Gutachten: Fahrzeuge ohne eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dürfen möglicherweise schon ab 2026 nicht mehr verkauft werden. Alternativ könnte ein technisches Gutachten vorgelegt werden, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert.
  • Verkäufer in der Verantwortung: Private und gewerbliche Verkäufer müssten dann sicherstellen, dass der Nachweis vorliegt. Käufer wären verpflichtet, diesen zu prüfen.
  • Europaweite Verordnung: Auch für den Export in andere EU-Länder könnte die Nachweispflicht dann gelten.

Welche Fakten aktuell über die Altfahrzeugverordnung bekannt sind

Während verschiedene Quellen anderes behaupten, hat eine Pressereferentin der Europäischen Kommission (Vertretung in Deutschland) auf Anfrage mitgeteilt, dass „das Europäische Parlament und der Rat der EU (nationalen Minister) (…) im Dezember eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge erzielt” (Aussage vom 09. Januar 2026) haben.

Somit steht eine förmliche Annahme und damit ein rechtsgültiger Beschluss und ein Inkrafttreten der Verordnung noch aus.

Aktuell gilt daher Folgendes:

Meldung Faktenlage
„Ab 1. Januar 2026 dürfen keine Gebrauchtwagen mehr ohne TÜV verkauft werden.” Falsch / Nicht belegt
„Gebrauchtwagen online verkaufen ist 2026 verboten.” Falsch / Nicht belegt
„Der nicht online stattfindende Privatverkauf von Gebrauchtwagen ist von der Verordnung ausgenommen.” Unklar / Bisher nicht in Kraft getreten
„Bei Online-Inseraten gilt die Verordnung, bei analogen Inseraten nicht.” Unklar / Bisher nicht in Kraft getreten

Realistisch ist, dass die Verordnung noch in diesem Jahr beschlossen wird und entweder noch 2026 oder erst 2027 umgesetzt wird.

Was bei Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2026 auf Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen zukommen könnte, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Auto ohne TÜV verkaufen? Ab 2026 könnte das teuer werden

Der Verkauf von Gebrauchtwagen wird frühestens ab 2026 möglicherweise deutlich strenger geregelt. Was bisher oft unkompliziert ablief, könnte durch neue EU-Vorgaben anspruchsvoller werden.

Die aktuell diskutierte sogenannte Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles, ELV) würde für Verkäufer womöglich mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten, für Käufer jedoch mehr Sicherheit.

Was könnte sich 2026 bei TÜV und Gebrauchtwagenverkauf ändern?

Frühestens ab 2026 könnte in der EU eine neue Richtlinie gelten: Gebrauchtwagen dürften dann nur noch mit einem gültigen HU-Bericht (beispielsweise vom TÜV) oder einem entsprechenden Sachverständigen-Gutachten verkauft werden.

Das Ziel der Richtlinie ist, die Umwelt zu schützen, den illegalen Verkauf von Schrottfahrzeugen ins Ausland zu verhindern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Käufer besser vor versteckten Mängeln und sogenannten Altautos zu schützen.

Wäre der Verkauf von Gebrauchtwagen 2026 dadurch komplizierter oder transparenter?

Die neuen Regeln würden den Gebrauchtwagenverkauf transparenter gestalten, aber auch aufwendiger. Verkäufer müssten sicherstellen, dass ein gültiger TÜV-Bericht oder ein technisches Gutachten vorliegt. Das würde zusätzliche Kosten und Zeitaufwand bedeuten.

Käufer könnten jedoch von mehr Sicherheit profitieren, da sie sich auf den dokumentierten Zustand des Fahrzeugs verlassen könnten. Mehr dazu lesen Sie in unserer Checkliste für den Autokauf.

Was würden die neuen EU-Vorgaben beim Gebrauchtwagenverkauf für Verkäufer und Käufer bedeuten?

Die neue EU-Richtlinie für den Gebrauchtwagenverkauf würde sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen:

Für Verkäufer:

  • Mehr Aufwand: Ein fehlender TÜV-Bericht müsste vor dem Verkauf nachgeholt werden.
  • Höhere Kosten: Die Erstellung eines technischen Gutachtens kann teuer sein.
  • Mehr bürokratischer Aufwand für Händler: Für Gewerbetreibende und Plattformen könnte eine Aufbewahrungspflicht der schriftlichen Nachweise über die Fahrtauglichkeit des verkauften Fahrzeugs über zwei Jahre gelten.

Für Käufer:

  • Mehr Sicherheit: Versteckte Mängel ließen sich durch den Nachweis besser erkennen.
  • Klare Dokumentation: Der Zustand des Fahrzeugs wäre durch den TÜV-Bericht oder das Gutachten eindeutig belegt.

Gut zu wissen: Eine Ausnahme von der aktuell diskutierten EU-Richtlinie ab 2026 könnte für private Autoverkäufe gelten: Wer dann sein Auto ohne Online-Anzeige und ohne gewerbliche Absicht im privaten Umfeld verkauft, wäre möglicherweise von der Regelung ausgenommen.

Mögliche TÜV-Regelung beim Verkauf von Gebrauchtwagen frühestens ab 2026: Strengere Regeln, mehr Sicherheit

Die mögliche neue TÜV-Regel ab 2026 würde den Gebrauchtwagenverkauf in der EU transparenter gestalten, aber auch anspruchsvoller. Verkäufer müssten mehr Aufwand betreiben, während Käufer von klaren Nachweisen profitieren könnten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über mögliche neue Regelungen, um beim Verkauf eines Gebrauchtwagens auf der sicheren Seite zu sein.

Erfahren Sie mehr über die Änderungen, die Autofahrer ab 2026 beachten sollten und bleiben Sie bestens informiert!

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026

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