Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?
Es gibt 3 Möglichkeiten die Versicherung zu kündigen:
- ordentlich zum Ablauf des Vertrags
- außerordentlich nach einem Schadenfall
- außerordentlich bei einer Erhöhung des Beitrags
Nachfolgend gehen wir besonders auf die ordentliche Kündigung zum Ablauf ein, da das Kündigungsrecht am häufigsten zur Anwendung kommt.
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.
- Die sogenannte Hauptfälligkeit eines Kfz-Versicherungsvertrags ist in vielen Fällen der 01. Januar eines Jahres, der Stichtag für die Kündigung ist also meistens der 30. November.
- Zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen, damit diese zum 01. Januar angenommen wird.
- Liegt die Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Bei Saisonkennzeichen gibt es eine Ausnahme. Hier liegt die Hauptfälligkeit auf dem Tag des Saisonbeginns. Bei einem Saisonkennzeichen mit Gültigkeit von April bis Oktober gilt also der 01. April als Hauptfälligkeit.
Zunehmend gibt es Kfz-Versicherer, die eine unterjährige Hauptfälligkeit anbieten. Diese kann an einem beliebigen Tag liegen.
Auch für den Fall, dass Ihr Vertrag mitten im Kalenderjahr abläuft, gilt die einmonatige Kündigungsfrist. Das heißt, wenn z. B. die Police Ihrer Autoversicherung zum 30. Juni endet, muss Ihre Kündigung spätestens am 29. Mai bei der Versicherung vorliegen.
Exemplarisch haben wir Ihnen einige Hauptfälligkeiten mit dem entsprechenden Kündigungstermin zusammengestellt.
Die Kündigung muss dem Versicherer zu diesem Termin vorliegen.
| Hauptfälligkeit | Spätester Kündigungstermin |
|---|---|
| 01.01. | 30.11. |
| 01.04. | 28.02. bzw. 29.02. |
| 15.06. | 14.05. |
Kann man die Kfz-Versicherung auch nach dem Kündigungsstichtag kündigen?
Ja, das ist unter bestimmten Umständen noch möglich. Alle Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie in unserem Ratgeber.