Eine Spardose in Form eines kleinen gelben Fiat 500 mit Geldschein und einer Münze im Schlitz.
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Kfz-Versicherung kündigen

Die wichtigsten Infos im Überblick

Fristen & Termine (Ordentliche Kündigung)

  • Einmonatige Frist: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen.
  • Stichtag 30. November: Bei Ablauf 01.01. muss die Kündigung bis 30.11. beim alten Versicherer vorliegen.
  • Unterjährige Verträge: Läuft Ihr Vertrag z. B. am 14. Juni aus, ist der 13. Mai Ihr persönlicher Kündigungsstichtag.

Sonderkündigungsrecht (Außerordentlich)

  • Beitragserhöhung: Erhöht Ihr Versicherer Ihren Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, haben Sie einen Monat Zeit für die Kündigung, nachdem er Sie darüber informiert hat.
  • Nach einem Schaden: Sobald die Entschädigungsverhandlung abgeschlossen ist, können beide Seiten den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Trennen Sie sich von Ihrem alten Fahrzeug, können Sie den Versicherer für Ihr neues frei wählen.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung in 2026 kündigen?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist heute in Deutschland für nahezu alle Kraftfahrzeuge Pflicht.

Entsprechend viele unterschiedliche Versicherer lassen sich auf dem Markt finden und auch bei der Höhe des Versicherungsbeitrags gibt es teilweise sehr große Unterschiede.

Wer seine Versicherung clever wechselt, kann von einer großen Beitragsersparnis profitieren. Zuvor allerdings muss die alte Autoversicherung fristgerecht gekündigt werden.

Was für Ihren Vertrag genau zutrifft, steht in Ihren Versicherungsunterlagen. Ein Blick hinein lohnt sich also, damit die Kündigung auch akzeptiert wird.

Achtung: Sie sollten Ihre Kündigung rechtzeitig und mit genug Vorlauf zum Kündigungsstichtag übermitteln. Ein entsprechendes Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie hier in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Es gibt 3 Möglichkeiten die Versicherung zu kündigen:

  • ordentlich zum Ablauf des Vertrags
  • außerordentlich nach einem Schadenfall
  • außerordentlich bei einer Erhöhung des Beitrags

Nachfolgend gehen wir besonders auf die ordentliche Kündigung zum Ablauf ein, da das Kündigungsrecht am häufigsten zur Anwendung kommt.

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.

  • Die sogenannte Hauptfälligkeit eines Kfz-Versicherungsvertrags ist in vielen Fällen der 01. Januar eines Jahres, der Stichtag für die Kündigung ist also meistens der 30. November.
  • Zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen, damit diese zum 01. Januar angenommen wird.
  • Liegt die Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Bei Saisonkennzeichen gibt es eine Ausnahme. Hier liegt die Hauptfälligkeit auf dem Tag des Saisonbeginns. Bei einem Saisonkennzeichen mit Gültigkeit von April bis Oktober gilt also der 01. April als Hauptfälligkeit.

Zunehmend gibt es Kfz-Versicherer, die eine unterjährige Hauptfälligkeit anbieten. Diese kann an einem beliebigen Tag liegen.

Auch für den Fall, dass Ihr Vertrag mitten im Kalenderjahr abläuft, gilt die einmonatige Kündigungsfrist. Das heißt, wenn z. B. die Police Ihrer Autoversicherung zum 30. Juni endet, muss Ihre Kündigung spätestens am 29. Mai bei der Versicherung vorliegen.

Exemplarisch haben wir Ihnen einige Hauptfälligkeiten mit dem entsprechenden Kündigungstermin zusammengestellt.

Die Kündigung muss dem Versicherer zu diesem Termin vorliegen.

Hauptfälligkeit Spätester Kündigungstermin
01.01. 30.11.
01.04. 28.02. bzw. 29.02.
15.06. 14.05.

Kann man seine Kfz-Versicherung auch nach dem Kündigungsstichtag noch kündigen?

Ja, das ist unter bestimmten Umständen noch möglich. Alle Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie in unserem Ratgeber.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Kfz-Beiträge gestiegen? Jetzt Sonderkündigungsrecht nutzen

  • Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert?
  • Dann können Sie Ihre Autoversicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.
  • Achtung: Das muss nicht unbedingt die Rechnung sein!
  • Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung.

Welche Form muss die Kündigung haben?

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel unkompliziert, sofern man die Fristen einhält und sich an die geforderte Form des Versicherers hält.

Dies sind die gängigsten Wege, den Vertrag zu kündigen:

  • Persönlich
  • Telefonisch
  • Schriftlich per Post oder Fax
  • Digital per E-Mail oder Kundenportal
  • Vergleichsportal
Die persönliche Kündigung

Wenn Sie Ihre Versicherung über einen Ansprechpartner vor Ort abgeschlossen haben, können Sie dort meist auch persönlich kündigen.

Der Vorteil: Sie können sich die Kündigung direkt vor Ort schriftlich bestätigen lassen. Das ist die sicherste Form des Nachweises.

Beratung inklusive: Oft wird der Berater versuchen, Ihnen ein Gegenangebot zu machen, um Sie als Kunden zu behalten – das kann eine Chance auf einen besseren Tarif sein.

Die telefonische Kündigung

Einige Versicherer akzeptieren die Kündigung auch am Telefon, allerdings ist hier Vorsicht geboten.

Nachweisbarkeit: Da Sie am Telefon keinen schriftlichen Beleg erhalten, sollten Sie unbedingt um eine Bestätigung per E-Mail oder Post bitten.

Identifikation: Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und Ihre persönlichen Daten bereit, damit der Mitarbeiter Sie am Telefon eindeutig identifizieren kann.

Die schriftliche Kündigung

Der rechtssicherste Weg bleibt die Schriftform*:

Per Post: Am besten als Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen hieb- und stichfesten Beleg über den fristgerechten Eingang.

Per Fax: Ein Fax mit Sendeprotokoll gilt ebenfalls als anerkannter Nachweis.

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

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*

Die Schriftform erfordert zwingend eine Unterschrift auf Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur.

Die digitale Kündigung

E-Mail: In der Regel reicht die Textform* aus. Fordern Sie hierbei aktiv eine Eingangsbestätigung an.

Kundenportal: Manche Anbieter haben in ihrem Online-Portal einen "Kündigungs-Button". Dies ist oft der schnellste und unkomplizierteste Weg.

*

Die Textform ist formlos, verlangt nur ein lesbares Dokument (E-Mail, SMS), das dauerhaft speicherbar ist, und ermöglicht die Angabe des Namens ohne physische Unterschrift.

Kündigung über Vergleichsportale

Wenn Sie über Vergleichsportale zu einem neuen Anbieter wechseln, bieten diese oft einen Kündigungsservice an. Dabei bevollmächtigen Sie das Portal, die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer für Sie abzuwickeln.

Ist eine Kündigung per E-Mail möglich?

Ja, eine Kündigung ist in der Regel auch per E-Mail möglich. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift
  • Versicherungsnummer
  • eindeutige Kündigungserklärung
  • gewünschter Beendigungszeitpunkt

Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, um die Wirksamkeit nachweisen zu können. Entscheidend ist, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingeht.

Möchten Sie Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG kündigen, ist dies auch per E-Mail an info@huk-coburg.de möglich.

Jetzt schnell und einfach Kfz-Versicherung kündigen

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

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Kfz-Versicherung kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ablauf der Kündigung – In 5 Schritten Kfz-Versicherung wechseln und sparen

Schritt 1: Prüfen des Kündigungsgrunds

Prüfen Sie, ob ein Kündigungsgrund für Ihren Vertrag vorliegt. Mögliche Gründe sind:

Außerdem können Sie Ihren Vertrag zum Ablauf kündigen, wenn keiner der oben genannten Gründe vorliegt.

Schritt 2: Prüfen, welche Fristen einzuhalten sind

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigung dem Versicherer mindestens einen Monat vor Ablauf vorliegen.

Bei einer Sonderkündigung nach Beitragserhöhung seitens der Kfz-Versicherung oder aufgrund eines Schadenfalls müssen Sie eine Frist von einem Monat ab der Kenntnis des Kündigungsgrunds einhalten.

Innerhalb dieser Frist muss die Kündigung der Kfz-Versicherung vorliegen.

Schritt 3: Neue Kfz-Versicherung suchen und abschließen
  • Finden Sie eine Kfz-Versicherung, die Ihren individuellen Bedarf deckt.
  • Neben dem Preis und der versicherten Leistung lassen sich die Unternehmen nach Kriterien wie Schadenservice, Rabattmöglichkeiten (z. B. Kombi-Bonus) oder zusätzliche Angebote vergleichen (Kfz-Schutzbrief, Rabattschutz etc.).
  • Vorteilhaft ist die Auswahl eines Versicherers, der möglichst viele Kriterien erfüllt, die Ihnen wichtig sind.

Dabei sind nicht alle günstigen Kfz-Versicherungen, wie z. B. die HUK-COBURG, auf Vergleichsportalen zu finden – umschauen lohnt sich!

Für die Suche nach der richtigen Kfz-Versicherung haben wir 2 Tipps für Sie:

  • Wenn Sie lange Jahre unfallfrei fahren, suchen Sie nach einer Versicherung mit Rabattschutz, damit Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall sichern können.
  • Die meisten für einen Versicherungsvergleich nötigen Angaben finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und auf der letzten Rechnung Ihres aktuellen Kfz-Versicherers. Halten Sie diese beiden Dokumente nach Möglichkeit bereit.

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, schließen Sie gleich den neuen Vertrag zum gewünschten Stichtag ab.

Ihr neuer Versicherer meldet den Wechsel der Kfz-Versicherung dann automatisch der Zulassungsbehörde.

Tipp: Der neue Versicherungsschutz greift nur dann, wenn Sie die Zahlungsfrist Ihres Versicherungsscheins einhalten. Achten Sie daher auf eine fristgerechte Zahlung, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Schritt 4: Bestätigung des neuen Versicherers abwarten
  • Beantragen Sie Ihren neuen Versicherungsschutz beim ausgewählten Versicherer.
  • Bitten Sie um eine zügige Bearbeitung, damit Sie die Kündigungsfrist noch einhalten können.

Hintergrund ist folgender:

  • Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, kündigen Sie die alte Police möglichst erst, wenn Sie die Bestätigung des neuen Versicherers vorliegen haben.
  • Diese kann entweder durch ein separates Schreiben oder durch die Zusendung des Versicherungsscheins erfolgen.
  • Die Versicherer sind zwar verpflichtet, jedem Kunden eine Haftpflichtversicherung anzubieten, Ihr Antrag für Teil- oder Vollkaskotarife darf jedoch abgelehnt werden.
  • In diesem Fall müssen Sie noch einmal nach einem neuen Angebot suchen, um einen für Sie passenden Vertrag abschließen zu können.
Schritt 5: Bestehende Versicherung kündigen

Wenn Sie die Bestätigung des neuen Versicherers erhalten haben, können Sie den alten Vertrag kündigen.

  • Für die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres reicht eine formlose Mitteilung, welche Versicherung (Nummer des Versicherungsscheines) Sie zu welchem Stichtag kündigen.
  • Bei außerordentlichen Kündigungen müssen Sie im Kündigungsschreiben zudem den Grund für die Kündigung (Schadenfall oder Beitragserhöhung durch den Versicherer) angeben.
  • Die meisten Autoversicherer nehmen die Kündigung mittlerweile auch telefonisch oder per E-Mail an.
  • Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie auf dem Postweg per Einschreiben kündigen. Es ist ebenfalls möglich die Kündigung per Fax zu schicken.

Tipp: Bitten Sie um eine zeitnahe Kündigungsbestätigung.

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

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Kündigung durch den Versicherer

Darf mir der Kfz-Versicherer kündigen?

Ihr Kfz-Versicherer darf den Vertrag unter Einhaltung von Fristen ebenfalls kündigen.

  • Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise zum Ablauf des Vertrags.
  • Die Kündigung muss Ihnen mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags zugehen.
  • Zudem darf der Versicherer den Vertrag außerordentlich nach einem Schadenfall kündigen.
  • Wenn der Versicherer dieses Recht wahrnimmt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang des Kündigungsschreibens bei Ihnen wirksam.

Besonderheit beim Fahrzeugwechsel

Was ist besser: Erst kündigen oder erst wechseln?

Es ist empfehlenswert, zunächst ein neues, verbindliches Angebot einzuholen und den neuen Vertrag abzuschließen, bevor Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke und bleiben durchgehend versichert. Für den Wechsel benötigen Sie zudem eine eVB-Nummer der neuen Versicherung.

Kündigt die neue Versicherung automatisch die alte?

Nein, die neue Versicherung kündigt die alte nicht automatisch. Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie Ihren alten Vertrag in der Regel selbst fristgerecht kündigen.

Auto abmelden oder verkaufen

Was passiert bei Abmeldung oder Verkauf?

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs besteht der Versicherungsvertrag zunächst im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung weiter. Lässt der Halter das Fahrzeug später wieder zu, lebt der alte Versicherungsvertrag wieder auf. Wird das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen, endet der Vertrag, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Beim Verkauf geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über. Dieser kann den Vertrag jedoch im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts beenden, z. B. indem er bei der Ummeldung die eVB seines neuen Versicherers vorlegt. Der Verkauf Ihres Autos sollte in jedem Fall zeitnah Ihrer Versicherung gemeldet werden.

Noch Fragen?

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen?

Wenn Sie sich für unsere Kfz-Versicherung interessieren, steht Ihnen unsere Kundenbetreuung bei allen Fragen zu den Leistungen unserer Autoversicherung gern telefonisch und vor Ort zur Verfügung.

Wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Berater vor Ort oder alternativ an unsere Servicehotline. Gemeinsam finden wir die perfekte Absicherung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Stand: Mai 2026

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