Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Motorräder, Autos und andere Kraftfahrzeuge können auch mit regulärem Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden.
Dennoch hat ein Saisonkennzeichen Vorteile:
Für alle, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchten, spart ein Saisonkennzeichen nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.
Das Saisonkennzeichen wird, wie jedes andere Kennzeichen auch, bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt und ist für Motorräder, Leichtkrafträder und Wohnmobile geeignet, die lediglich saisonal zum Einsatz kommen.
Doch auch für Autofahrer ist das Saisonkennzeichen interessant, wenn sie ihre Fahrzeuge nur in der Saison nutzen möchten. Das gilt insbesondere für Besitzer von:
Motorräder, Autos und andere Kraftfahrzeuge können auch mit regulärem Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden.
Dennoch hat ein Saisonkennzeichen Vorteile:
Gebühren für das Saisonkennzeichen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, die meisten Zulassungsstellen verlangen ca. 25-30 €. Die Kosten für neue Kennzeichen (Nummernschilder) belaufen sich auf ca. 10-20 € pro Stück.
Soll der Zulassungszeitraum bei einem bestehenden Saisonkennzeichen angepasst werden, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Damit wird auch die entsprechende Zulassungsgebühr erneut fällig.
Ist Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, besteht Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen Zeitraums (= Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie für das Fahrzeug meist nur eingeschränkten Versicherungsschutz über eine Ruheversicherung. Was der Ruheversicherungsschutz umfasst, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte.
In unserer Ruheversicherung bleibt Ihre Kfz-Versicherung bestehen. Zum Beispiel auch eine abgeschlossene Vollkasko, sodass Vandalismusschäden am Fahrzeug ganzjährig versichert sind.
Fakt ist aber immer: Außerhalb der Saison müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. in einer Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun eingegrenzt wird.
Nein, das Kfz darf während der Ruhemonate zu keinem Zeitpunkt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Oftmals wird die Schadensfreiheitsklasse des Fahrers verbessert, wenn das Saisonkennzeichen für mindestens 6 Monate im Einsatz ist und keine Unfälle registriert werden.
Zulassungen von 6 Monaten oder auch mehr Monaten lohnen sich deshalb, um bei der Kfz-Versicherung längerfristig zu sparen.
Wie wir Ihren Vertrag einstufen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Schadenfreiheitsklasse.
Nicht nur beim Erstabschluss lohnt es sich, die verschiedenen Angebote der Versicherer zu vergleichen.
Da immer neue Versicherungstarife auf den Markt kommen und die Konditionen aufgrund der ständig wachsenden Konkurrenz kontinuierlich verbessert werden, können Sie mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung unter Umständen viel Geld sparen.
Für Versicherungen mit Saisonkennzeichen gilt in der Regel eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf.
Das Ablaufdatum ist in den meisten Fällen mit dem Beginn der neuen Laufzeit identisch. Beginnt diese beispielsweise am ersten März, muss die Kündigung bis Ende Januar beim Versicherer eingegangen sein.
Beachten Sie aber, dass nicht alle Kündigungsfristen einheitlich geregelt sind. Insbesondere beim Saisonkennzeichen legen einige Versicherer das Vertragsende und damit den Stichtag für die Kündigung unterschiedlich fest.
Werfen Sie deshalb vor der Kündigung einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie beim Kundenservice Ihres Versicherers nach. Der Kfz-Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Stichtag verstreicht.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.
Bedenken Sie auch, dass für die Kündigung das Eingangsdatum beim Versicherer zählt und nicht der Tag, an dem Sie den Brief bei der Post aufgegeben haben.
Ist der neue Anbieter gefunden, erfolgt der Versicherungswechsel in der Regel schnell und unbürokratisch.
Vor der Kündigung sollten Sie allerdings bereits über ein neues, verbindliches Versicherungsangebot verfügen. Denn theoretisch kann ein Versicherungsantrag – zumindest für den Kaskoschutz – von der Gesellschaft auch abgelehnt werden.
Die alte Versicherung sollte schriftlich gekündigt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
Verschicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten. Auf diese Weise erhalten Sie einen eindeutigen Kündigungsnachweis und beugen eventuellen Unstimmigkeiten vor.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Autoversicherung, zur Motorradversicherung oder zur Wohnmobil-Versicherung haben, dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung.
Oder rufen Sie uns alternativ einfach über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 an.
Wir freuen uns auf Sie!