Kurzzeitkennzeichen
Kosten – Versicherung – eVB
Die wichtigsten Infos im Überblick
Zweck & Dauer
- Das Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen genannt – gilt für Probefahrten & Überführungen in Deutschland.
- Es ist maximal 6 Tage gültig – bei uns sind es 5 Tage.
Zulassung
- Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis,
- Fahrzeugpapiere & HU-Bericht (ggf. Kopie),
- eVB-Nummer.
- Tipp: Eine Beantragung ist am Wohnsitz oder am Standort des Autos möglich.
Versicherung & Kosten
- Es besteht nur Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Die Kosten sind wie folgt aufgeteilt: Amt ca. 13 €, Schilder ca. 30 € + Versicherung (wird bei dauerhafter Zulassung oft verrechnet).
Seit dem 01.04.2015 dürfen in Deutschland nur noch Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, die eine gültige Hauptuntersuchung besitzen. Vor der Gesetzesänderung konnten auch Fahrzeuge ohne gültigen TÜV mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Ohne eine bestandene Hauptuntersuchung sind nach §42 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung FZV ausschließlich Fahrten zu einer Prüfstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde oder in einem angrenzenden Bezirk erlaubt. Aber manche Zulassungsbehörden haben auch strengere Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
Wie sehen Kurzzeitkennzeichen aus?
- Bei einem Kurzzeitkennzeichen gibt es kein EU-Logo auf der linken Seite.
- Der Hauptteil des Kennzeichens besteht aus den Buchstaben für den Zulassungsbezirk und einer bis zu sechsstelligen Ziffernfolge, die immer mit 03 oder 04 beginnt. Einen zweiten Buchstabenblock wie bei normalen Kennzeichen gibt es nicht.
- Auf der rechten Seite ist ein gelber Block mit eingeprägten schwarzen Ziffern abgebildet, die von oben nach unten gelesen die maximale Gültigkeitsdauer des Kennzeichens ergeben.
1. Zulassungsbezirk
2. Die amtliche Stempelplakette
3. Erkennungsnummer
4. Kennzeichennummer
5. Ablaufdatum: Tag, Monat und Jahr
In 3 Schritten zum Kurzzeitkennzeichen
1. evB-Nummer beantragen
Bei uns telefonisch oder persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
2. Zulassungsstelle besuchen
Erforderliche Unterlagen vorlegen.
3. Schilder prägen
Vor Ort oder online.
eVB-Nummer bei der Versicherung beantragen
Während der Überführungs- oder Probefahrt ist das Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel nicht möglich.
- Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie bei Ihrem Versicherer erhalten.
- Die eVB-Nummer enthält spezielle Einschränkungen, mit denen nur die Zulassung für maximal 6 Tage möglich ist. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage.
- Wollen Sie Ihr Fahrzeug danach normal zulassen, brauchen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung für die endgültige Zulassung.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für eine normale Anmeldung:
- Zulassungsbescheinigung I (ehem. Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (ehem. Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Personalausweis
- eVB-Nummer
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie ein Fahrzeug im Auftrag anmelden möchten
Das Fahrzeug, das das Kurzzeitkennzeichen erhalten soll, muss zudem mindestens einen Tag vor der Anmeldung abgemeldet worden sein. Möchten Sie das Fahrzeug auf ein Unternehmen zulassen, benötigen Sie zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug.
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Kfz-Zulassung: So bleiben Sie entspannt.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Zulassungsbehörde nach, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen.
Wo werden Kurzzeitkennzeichen ausgestellt?
Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde.
Die Dauer der Terminvergabe variiert je nach zuständiger Zulassungsstelle teils erheblich. Während in kleineren Städten und ländlichen Regionen oft kurzfristige Termine verfügbar sind, kommt es in Großstädten wie Berlin, Bremen oder Hamburg erfahrungsgemäß zu deutlich längeren Wartezeiten von bis zu zwei Wochen oder mehr.
Bis zum Jahr 2015 durfte nur die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen für Sie ausstellen.
Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen. So können Fahrzeuge auch bei größeren Entfernungen vor dem Kauf noch überprüft werden und das Kennzeichen kann vor Ort erworben werden.
Kann ich Kurzzeitkennzeichen online bestellen?
Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Sie selbst müssen dann nicht bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.
Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem. Dafür erhalten Sie die Kennzeichen aber nicht sofort und bei den meisten Anbietern können Sie so die wenigen Tage nicht voll nutzen, weil 1-2 Tage für den Versand benötigt werden.
Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie zudem die Unterlagen für die Zulassung zunächst im Original an den Anbieter schicken, sodass noch mehr Zeit verloren geht. Im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug, das Sie erwerben möchten, dann schon an einen anderen Käufer vergeben.
Der eigene Weg zur Zulassungsstelle ist immer deutlich schneller.
Versicherungen online managen, ohne auf persönliche Beratung zu verzichten
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Dazu kommen noch ungefähr 30,00 € für das Ausstellen und Prägen der Schilder.
Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen. Dazu kommt dann noch die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wird nur das Kurzzeitkennzeichen benötigt, liegen die einmaligen Kosten für die Versicherung beispielsweise zwischen 30,00 € und 120 € für 5 Tage.
Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag.
Dies gilt auch für die HUK-COBURG. Ihr Vertrag beginnt bei uns dann technisch 5 Tage vor der eigentlichen Zulassung.
Bei uns liegen die Kosten für die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens einmalig bei bis zu 50 €. Wenn Sie Ihr Fahrzeug anschließend bei uns versichern, berechnen wir nur den anteiligen Betrag unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Tarifmerkmale der Autoversicherung.
Wie kann ein Fahrzeug ohne Kurzzeitkennzeichen überführt werden?
Alternativ zum Kurzzeitkennzeichen gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrzeug zu überführen:
- Händler übernimmt Zulassung: Der Händler meldet das Fahrzeug direkt an, so dass ein dauerhaftes Nummernschild angebracht wird. Dies ist besonders praktisch, wenn das Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf genutzt werden soll.
- Persönliche Zulassung vor Abholung: Das Fahrzeug wird vor der Abholung regulär von Ihnen zugelassen. Hierfür sind die Originalpapiere erforderlich. So kann das Fahrzeug mit einem regulären Kennzeichen überführt und im Anschluss gefahren werden.
- Transport auf Trailer oder per Spedition: Eine weitere Möglichkeit ist der Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger oder durch eine professionelle Spedition. Dies ist besonders sinnvoll bei längeren Strecken oder wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.
- Überführung mit Kennzeichen des Verkäufers: Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und der Verkäufer zustimmt, kann die Überführung mit dem Kennzeichen des Verkäufers erfolgen.
Diese Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen bieten je nach Situation und Bedarf unterschiedliche Vorteile und sollten individuell abgewogen werden.
Was ist der Unterschied zu roten Kennzeichen?
Rote Kennzeichen sind – mit Ausnahme der roten Oldtimer-Nummer, die immer mit 07 beginnt – ausschließlich für die gewerbliche Nutzung durch Kfz-Händler, Sachverständige oder Prüfer vorgesehen.
Umgangssprachlich werden sie auch als Händlerkennzeichen oder Rote Nummer bezeichnet. Privatpersonen können diese Kennzeichen gar nicht beantragen.
Sie sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und immer ein Jahr lang gültig. Die Gültigkeit kann immer um jeweils ein Jahr verlängert werden, solange die weiteren Voraussetzungen für die Nutzung des Kennzeichens gegeben sind.
Bei uns können Sie keine roten Kennzeichen versichern.
Ausfuhrkennzeichen: Das Überführungskennzeichen fürs Ausland
Auch für das Kurzzeitkennzeichen gelten die normalen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Diese bieten im Normalfall Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist aber an Bedingungen gebunden. So muss sich das Fahrzeug, das das Kennzeichen erhalten soll, bei der Anmeldung in Deutschland befinden.
- Überführung aus dem Ausland nach Deutschland:
Ein kurzzeitiges Kennzeichen darf also nicht verwendet werden, um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen. - Überführung von Deutschland ins Ausland:
Soll das Fahrzeug ins Ausland überführt werden, besteht dort grundsätzlich Versicherungsschutz. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass die Behörden des jeweiligen Landes die Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen erlauben.
Im Zweifelsfall sollten Sie direkt mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen und Ausfuhrkennzeichen beantragen:
- Ausfuhrkennzeichen werden auch Zollkennzeichen genannt und ähneln dem Kurzzeitkennzeichen.
- Statt dem gelben Balken, haben Ausfuhrkennzeichen einen roten Balken am rechten Rand, auf dem das Ablaufdatum vermerkt ist.
- Das Fahrzeug muss bis zum Ablaufdatum ins Ausland überführt worden sein.
- Ausfuhr- oder Zollkennzeichen können bis zu 12 Monate lang gültig sein.
- Sie sind wie ein normales Überführungskennzeichen auch an ein Fahrzeug gebunden.
Versicherungsschutz für Ausfuhrkennzeichen für die Überführung ins Ausland bieten wir allerdings nicht an.
Unterschiede der einzelnen Kennzeichen
| Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes 06er-Kennzeichen | Rotes 07er-Kennzeichen | |
|---|---|---|---|---|
| Zweck | Überführung innerhalb Deutschland | Ausfuhr aus Deutschland | Probe-, Test- und Überführungsfahrten des Kfz-Gewerbes | Probe-, Test- und Überführungsfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen |
| Gültigkeit Dauer | Max. 6 Tage (bei uns 5 Tage) |
Mind. 2 Wochen, max. 1 Jahr | Meist befristet, kann aber verlängert werden | Unbegrenzt |
| Gültigkeit Region | Grundsätzlich Deutschland, in einigen Nachbarländern geduldet. | Europa | Grundsätzlich Deutschland, aber in Italien, Österreich, Dänemark und der Schweiz häufig toleriert. | Grundsätzlich Deutschland, aber in Italien, Österreich, Dänemark und der Schweiz häufig toleriert. |
| Zuteilung | Juristische und natürliche Personen | Juristische und natürliche Personen, auch bei keinem Wohnsitz in Deutschland | Zuteilung nur an Kfz-Handel und Handwerk | Zuteilung an Person, Fahrzeuge mind. 30 Jahre alt (Oldtimer) |
| Anzahl der Fahrzeuge | Ein bestimmtes | Ein bestimmtes | Nicht begrenzt | Max. 10 bestimmte Fahrzeuge |
| Kosten Vers. | Ca. 30 bis 120 € | Je nach Fahrzeug und Dauer | Nicht bekannt | Je nach Anzahl und Art der Fahrzeuge |
| Hinweise | Wird bei Anschlussversicherung beim VU oft „verrechnet“ | Fahrtenbuch erforderlich | Fahrtenbuch erforderlich |
„Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich – wie auch bei den roten Nummern – um regionale Regelungen und nicht um offizielle Zulassungsdokumente mit EU-weiter Gültigkeit. Zwar gibt es eine Empfehlung der EU an die Mitgliedsstaaten, diese zu tolerieren. Das ist aber kein Gesetz, so dass einzelne Länder die Kurzzeitkennzeichen nicht anerkennen (auch wenn der Versicherungsschutz europaweit besteht).
Außerdem weichen manche Zulassungsbehörden in Details von den oben gemachten Angaben ab. So erlaubt die Zulassungsstelle Coburg Fahrten zu einer Prüfstelle für eine HU nur im eigenen Zulassungsbereich, nicht in angrenzende Bereiche (Stand März 2026).
Auch bei den vorzulegenden Unterlagen gibt es unterschiedliche Regelungen, so wird manchmal die Vorlage des Kaufvertrags verlangt. Bei Campern kommen ggf. weitere Dokumente dazu. Deshalb die dringende Empfehlung: Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach, welche Papiere verlangt werden und welche Fahrten ohne HU erlaubt sind.”
„Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich – wie auch bei den roten Nummern – um regionale Regelungen und nicht um offizielle Zulassungsdokumente mit EU-weiter Gültigkeit. Zwar gibt es eine Empfehlung der EU an die Mitgliedsstaaten, diese zu tolerieren. Das ist aber kein Gesetz, so dass einzelne Länder die Kurzzeitkennzeichen nicht anerkennen (auch wenn der Versicherungsschutz europaweit besteht).
Außerdem weichen manche Zulassungsbehörden in Details von den oben gemachten Angaben ab. So erlaubt die Zulassungsstelle Coburg Fahrten zu einer Prüfstelle für eine HU nur im eigenen Zulassungsbereich, nicht in angrenzende Bereiche (Stand März 2026).
Auch bei den vorzulegenden Unterlagen gibt es unterschiedliche Regelungen, so wird manchmal die Vorlage des Kaufvertrags verlangt. Bei Campern kommen ggf. weitere Dokumente dazu. Deshalb die dringende Empfehlung: Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach, welche Papiere verlangt werden und welche Fahrten ohne HU erlaubt sind.”
Stand: März 2026
Noch Fragen zur Versicherung eines Fahrzeugs während einer Überführungs- oder Probefahrt?
Gern beraten wir Sie bei allen Fragen und Problemen rund um Kurzzeitkennzeichen. Wenn Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns oder Ihrem Vertreter vor Ort in Verbindung.
Wir nennen Ihnen gern die Voraussetzungen und die konkreten Tarifinformationen für Ihr Kennzeichen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!