Ein gelbes Auto mit Wechselkennzeichen fährt auf einer Straße.
Ein gelbes Auto mit Wechselkennzeichen fährt auf einer Straße.

Wechselkennzeichen

Funktion & Tipps

Wechselkennzeichen: Ein Kennzeichen für zwei Autos, Motorräder und Anhänger

Zwei Fahrzeuge – das klingt nach Freiheit. Morgens das Stadtauto, am Wochenende das Cabrio oder der Oldtimer. Wer nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig braucht, fragt sich vielleicht: Lässt sich das nicht irgendwie clever regeln?

Eine Möglichkeit dafür ist das Wechselkennzeichen. Es erlaubt, zwei Fahrzeuge abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu nutzen. Klingt praktisch – hat aber seinen Haken. Denn beide Fahrzeuge müssen versichert und versteuert sein, obwohl nur eines auf die Straße darf.

Wann sich ein Wechselkennzeichen lohnen kann und wann eher nicht, erklären wir hier.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen – teilweise auch Doppelkennzeichen genannt – ist eine besondere Form der Fahrzeugzulassung, bei der zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse abwechselnd mit demselben Kennzeichen genutzt werden können.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das andere muss in der Zeit auf privatem Grund stehen – zum Beispiel in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz.

Das Prinzip klingt auf den ersten Blick praktisch – doch der Aufwand bleibt: Für beide Fahrzeuge müssen jeweils ein Versicherungsvertrag und die Kfz-Steuer bezahlt werden. Ein echter Spareffekt entsteht dadurch nicht.

Ob sich ein Wechselkennzeichen im Einzelfall lohnt, hängt vor allem vom Nutzungsverhalten und den persönlichen Umständen ab.

Welche Voraussetzungen gelten für Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse beantragt werden. Dabei gelten klare Vorgaben – sowohl in Bezug auf die Fahrzeugart als auch auf die technischen Details.

Erlaubt ist die Nutzung nur für bestimmte Klassen nach EU-Richtlinie:

 

Fahrzeugklasse Beispiele Wechselkennzeichen möglich?
M1 – Pkw Stadtauto, SUV, Cabrio, Wohnmobil
L – Motorräder Motorrad, Leichtkraftrad, Quad
O1 – Anhänger Kleinanhänger bis 750 kg
Kombination M1 & L Pkw & Motorrad
Kombination M1 & O1 Pkw & Anhänger

 

Erlaubt sind Pkw, die zur Klasse M1 gehören – also Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wechselkennzeichen gibt es auch für Motorräder und Anhänger – allerdings nur in bestimmten Fahrzeugklassen.

Möglich sind Motorräder der Klasse L (dazu zählen Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge und Krafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge) sowie Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.

Ein Wechselkennzeichen kann zudem nur für Fahrzeuge einer Art – beispielsweise zwei Motorräder oder zwei Pkw – genutzt werden. Auch die Kennzeichengröße muss bei beiden Fahrzeugen gleich sein. Ob die Voraussetzungen für die Nutzung eines Wechselkennzeichens erfüllt sind, liegt im Ermessen der zuständigen Zulassungsbehörde.

Wie ist ein Wechselkennzeichen aufgebaut?

Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:

  • Einem fahrzeugbezogenen Teil, der dauerhaft am jeweiligen Fahrzeug angebracht ist
  • Und einem gemeinsamen Wechselteil, das jeweils an das aktiv genutzte Fahrzeug gesteckt wird.

An dem vorderen Kennzeichenteil befindet sich die Länderkennung (z. B. „D” für Deutschland), daneben die Stempelplakette der Zulassungsstelle. Der Buchstabe „W” steht für die flexible Zulassung und ist Bestandteil des offiziellen Kennzeichens.

Die HU-Plakette (für die Hauptuntersuchung) wird auf das fahrzeugbezogene hintere Kennzeichen aufgeklebt – genau wie bei regulären Kennzeichen. Nur wenn beide Teile vollständig angebracht sind, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden. Das ungenutzte Fahrzeug ist in dieser Zeit nicht fahrbereit und muss auf Privatgrund abgestellt werden.

Übrigens: Ein Kennzeichen für zwei Autos kann auch bei einem H- und einem E-Kennzeichen beantragt werden. Dann ist das Wechselkennzeichen für einen Pkw, beziehungsweise Oldtimer mit Verbrennungsmotor und ein E-Fahrzeug gültig. Voraussetzung ist aber auch hier, dass beide Fahrzeuge zur Klasse M1 gehören.

Der vordere Teil des Wechselkennzeichens:

Illustration eines deutschen Wechsel-Kennzeichens, welches am vorderen Teil des Autos befestigt werden muss. Links ist ein blauer Bereich mit dem EU-Sternenkreis und dem Buchstaben D für Deutschland. Es folgen Buchstaben und Zahlen, die den wechselnden Teil des Kennzeichens darstellen. Auf der rechten Seite befindet sich ein Kreis und darunter eine rechteckige Plakette mit der Nummer 1 und der Kennung CO XY 12, bezeichnet als fest angebrachter Teil.

Der hintere Teil des Wechselkennzeichens:

Illustration eines deutschen Wechsel-Kennzeichens, welches am hinteren Teil des Autos angebracht werden muss. Das Kennzeichen unterscheidet sich in nur einem Punkt zum Teil, welches vorne angebracht werden muss. Es hat auf der kleinen rechteckigen Plakette eine 2. Diese Nummer bedeutet, dass es hinten angebracht werden muss.

Für wen ein Wechselkennzeichen sinnvoll sein kann

Das Wechselkennzeichen bringt in Deutschland keine Steuerersparnis mit sich. Auch bei der Versicherung müssen für beide Fahrzeuge separate Verträge abgeschlossen werden.

Die einzigen möglichen Vorteile eines Wechselkennzeichens betreffen den Zulassungsprozess: Hier können im Vergleich zur Anmeldung von zwei Einzelkennzeichen einmalige Kosten gespart werden.

Lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Ob sich ein Doppelkennzeichen für Sie lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie oft Sie die verschiedenen Fahrzeuge tatsächlich im Straßenverkehr nutzen. Wenn Sie beispielsweise ein Auto für den Alltag und ein Cabrio für die Freizeit besitzen, kann ein Wechselkennzeichen eine Lösung sein.

Auch bei einer Kombination von beispielsweise Oldtimer und Alltagswagen kann ein Wechselkennzeichen von Vorteil sein.

Verschiedene Fahrzeugarten, beispielsweise ein Auto und ein Motorrad, lassen sich nicht mit einem Wechselkennzeichen kombinieren.

Was kostet ein Wechselkennzeichen?

Die Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen belaufen sich auf rund 65 €. Obendrauf kommen dann die regionalen Gebühren für die Prägung der beiden Schilder, die etwa 20 bis 30 € betragen. Insgesamt sollten Sie daher mit Gesamtkosten von rund 85 bis 105 € rechnen.

Die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines einzelnen Fahrzeugs liegen je nach Region zwischen 26 und 30 €. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder, die für ein Paar in der Regel zwischen 20 und 30 € betragen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für die Zulassung eines Einzelkennzeichens auf etwa 46 bis 60 €.

Ein Wechselkennzeichen ist also in der Regel bei der Zulassung und Verwaltung insgesamt günstiger als zwei Einzelkennzeichen. Die Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen werden einmal gezahlt, bei zwei Einzelzulassungen fallen die Gebühren zwei Mal an.

Kostenvergleich Zulassung und Kennzeichen:

 

Kostenpunkt Wechselkennzeichen Zwei Einzelkennzeichen
Verwaltungsgebühren ca. 65 € ca. 50 - 60 € je Fahrzeug (also 100 - 120 €)
Kennzeichenprägung ca. 20 - 40 € für zwei Sätze ca. 40 - 60 € für zwei Fahrzeuge
Gesamtkosten 85 - 105 € 140 - 180 €

Von den Verwaltungsgebühren her ist das Wechselkennzeichen günstiger, da man die Zulassung nur einmal bezahlt.

Allerdings gibt es einen Haken: Es wird trotzdem für beide Fahrzeuge einzeln die Steuer berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wechselkennzeichen und einem Saisonkennzeichen?

Auf den ersten Blick verfolgen Wechsel- und Saisonkennzeichen ähnliche Ziele: Beide sind darauf ausgerichtet, dass ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt wird. Doch es gibt wichtige Unterschiede:

  • Beim Saisonkennzeichen wird ein fester Nutzungszeitraum für ein einzelnes Fahrzeug festgelegt – beispielsweise wird ein Motorrad oder Cabrio in der Zeit von April bis Oktober angemeldet. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Der Vorteil daran ist, dass das Fahrzeug nur während der Saison versichert und versteuert werden muss.
  • Beim Wechselkennzeichen hingegen werden zwei Fahrzeuge abwechselnd mit einem gemeinsamen Kennzeichen genutzt. Allerdings müssen beide das ganze Jahr über versichert und versteuert werden, auch wenn nur eins zurzeit genutzt werden darf.

Die Entscheidung für eines der Kennzeichen hängt also vom Einsatzzweck ab: Wenn Sie ein Fahrzeug nur saisonal nutzen, ist das Saisonkennzeichen meist die einfachere und günstigere Lösung.

Wenn Sie zwei Fahrzeuge derselben Klasse besitzen, die nie gleichzeitig gefahren werden, kann ein Wechselkennzeichen wiederum eine Option sein – auch wenn der finanzielle Vorteil in Deutschland begrenzt ist.

Wechselkennzeichen und Versicherung – das ist zu beachten

Auch wenn nur ein Fahrzeug zurzeit im Straßenverkehr unterwegs ist, muss für beide Fahrzeuge auch mit Wechselkennzeichen eine separate Versicherung abgeschlossen werden – genauso wie bei Dauer- und Saisonkennzeichen. Es gibt keine automatische Übertragung des Versicherungsschutzes vom ersten auf das zweite Fahrzeug.

Die Beiträge richten sich bei uns nach den üblichen Faktoren: Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, jährliche Fahrleistung, Abstellort (z. B. Garage) und weiteren individuellen Merkmalen. Wir geben keinen Rabatt oder Sondertarif für Wechselkennzeichen.

Wir beraten Sie gerne, um Ihren Beitrag zu berechnen – ganz egal, ob Sie ein Wechselkennzeichen oder eine andere Lösung nutzen möchten.

Besonderheiten mit einem Wechselkennzeichen im Schadenfall

Sollte es mal zu einem Unfall oder Schadenfall kommen, gelten bei der HUK-COBURG die üblichen Regelungen für Kfz-Versicherungen. Wichtig ist, dass sich der Versicherungsschutz immer nur auf das gerade genutzte Fahrzeug bezieht. Beide Fahrzeuge haben ihren eigenen Versicherungsvertrag. Kommt es zu einem Schaden, wirkt sich das nur auf den jeweiligen Vertrag aus.

Das betrifft entsprechend auch die Schadenfreiheitsklasse: Bei einem Wechselkennzeichen wird nur das Fahrzeug mit dem Schaden zurückgestuft. Das andere bleibt gleich. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, um die optimale Absicherung für Ihre Fahrzeuge zu finden.

Wechselkennzeichen für Motorrad, Anhänger und Co.

Eine flexible Zulassung kann teilweise auch für Anhänger oder Motorräder genutzt werden. Doch bei der Nutzung für unterschiedliche Fahrzeugarten gibt es spezielle Regelungen:

  • Motorräder: Wenn Sie ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder zulassen möchten, gilt auch hier, dass nur eines der beiden Fahrzeuge gleichzeitig auf der Straße bewegt werden darf. Das bedeutet, dass die Motorräder beide versichert und zugelassen sein müssen.
  • Anhänger: Auch für zwei Anhänger derselben Fahrzeugklasse (O1 – zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) kann ein Wechselkennzeichen genutzt werden. Wie bei Pkw oder Motorrädern darf auch hier immer nur ein Anhänger aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und muss hierfür sowohl versichert als auch zugelassen sein.

Das Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto darf sich nicht überkreuzen. Ein Kennzeichen kann also für zwei Autos oder für zwei Motorräder verwendet werden, allerdings nicht für ein Pkw in Kombination mit einem Motorrad oder einem Anhänger.

Wechselkennzeichen sind außerdem nicht möglich, wenn es sich um ein rotes Kennzeichen oder ein Ausnahmekennzeichen wie Kurzzeit-, Ausfuhr- und Saisonkennzeichen handelt.

Wechselkennzeichen anbringen: So geht's

Das Anbringen eines Wechselkennzeichens ist im Grunde einfach – es müssen allerdings bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Sobald das Wechselkennzeichen angemeldet ist, erhalten Sie insgesamt sechs Kennzeichen-Teile für beide Fahrzeuge – bestehend aus jeweils einem festen fahrzeugbezogenen Teil (vorn und hinten) und einem gemeinsamen Wechselteil (ebenfalls vorn und hinten), das zwischen den Fahrzeugen getauscht wird.

Wenn Sie mit Ihrem Pkw unterwegs sind, müssen die beiden Wechselteile vorne und hinten angebracht werden – nur mit vollständigem Wechselkennzeichen darf das Fahrzeug gefahren oder im öffentlichen Raum abgestellt werden.

Das zweite Fahrzeug bleibt in dieser Zeit ohne Wechselteile und darf nicht genutzt werden. Es muss auf einem privaten Stellplatz oder in der Garage abgestellt werden.

Ein Kennzeichen für zwei Autos – mögliche Fallstricke

Auch wenn ein Wechselkennzeichen auf den ersten Blick praktisch wirkt: Es gibt einige Fallstricke und Einschränkungen, die Sie kennen sollten.

Wichtig zu wissen:

Nur das Fahrzeug, an dem aktuell beide Teile des Wechselkennzeichens (vorne und hinten) montiert sind, darf auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Dieses Fahrzeug gilt als aktiv genutzt.

Das zweite Fahrzeug – also das sogenannte Passivfahrzeug – ist zwar ebenfalls zugelassen, darf aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden, solange es ohne die beiden Wechselteile ist. Es muss auf Privatgrund abgestellt sein, etwa in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz.

Andernfalls drohen Verwarnungsgelder – zum Beispiel, wenn ein passives Fahrzeug auf öffentlicher Straße steht oder wenn ein Fahrzeug nur mit einem unvollständigen Kennzeichen bewegt wird.

Spart man mit einem Wechselkennzeichen Kfz-Steuer?

In Deutschland gibt es keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer – die fällt auch bei mehreren Fahrzeugen an. Daran ändert auch ein Wechselkennzeichen nichts.

Je nachdem, wann und wie oft Sie die Fahrzeuge nutzen, kann auch ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Hier werden nur für die angemeldeten Monate Beiträge fällig.

Versicherungspflicht für Fahrzeuge

Für jedes Fahrzeug besteht die Pflicht für eine Kfz-Haftpflichtversicherung – auch beim Wechselkennzeichen. Alle Fahrzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden, müssen grundsätzlich versichert sein. Es reicht nicht aus, nur eine Autoversicherung für das genutzte Fahrzeug abzuschließen; auch das zweite Fahrzeug muss versichert sein, falls es zu einem Unfall kommt.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung bietet die HUK-COBURG verschiedene Möglichkeiten für weitergehenden Schutz – etwa durch Teil- oder Vollkasko sowie passende Zusatzbausteine.

So lässt sich der Versicherungsschutz individuell auf Ihre Fahrzeuge und Ihren Bedarf abstimmen. Es gibt übrigens auch eine passende Versicherung für Oldtimer und Youngtimer sowie eine spezielle Versicherung für Elektroautos.

Tipps für Fahrzeughalter mit Wechselkennzeichen

Siegel Focus Money: Fairste Schadenregulierung, Ausgabe 11/2025.

Wenn Sie ein Wechselkennzeichen nutzen, gibt es einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können, das Beste aus dieser Möglichkeit herauszuholen.

  • Achten Sie darauf, das Kennzeichen korrekt zwischen den Fahrzeugen zu wechseln. Halten Sie die Zulassungsdokumente und Versicherungsunterlagen griffbereit, um im Falle einer Kontrolle schnell nachweisen zu können, dass das Fahrzeug korrekt zugelassen und versichert ist.
  • Achten Sie auf wichtige Fristen, wie etwa die TÜV-Prüfungen für beide Fahrzeuge. Beide Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), auch wenn nur eines der beiden Fahrzeuge im Verkehr ist.
  • Wenn Sie auch einen Anhänger besitzen, sollten Sie darauf achten, dass die Zulassung korrekt erfolgt.
  • Da für jedes Fahrzeug eine separate Versicherung abgeschlossen werden muss, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz jeweils zu Fahrzeugtyp und Nutzung passt. Die HUK-COBURG bietet Kfz-Versicherungen mit fairster Schadenregulierung (Ausgezeichnet von Focus Money), ergänzenden Zusatzbausteinen und Sparmöglichkeiten, sodass Sie im Schadenfall kompetent und umfangreich abgesichert sind.

Wenn das Wechselkennzeichen für Ihre Situation nicht die passende Lösung ist, könnte ein Saisonkennzeichen für Sie infrage kommen – besonders, wenn Sie ein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten nutzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Saisonkennzeichen.

Ob Sie ein Kennzeichen für zwei Autos nutzen, neben Ihrem Fahrzeug einen Anhänger mit einem Wechselkennzeichen anmelden möchten oder sich für eine saisonale oder dauerhafte Zulassung entscheiden: Jedes Ihrer Fahrzeuge sollte bestmöglich und nach Ihren individuellen Anforderungen abgesichert sein.

Wechselkennzeichen können nicht im Online-Tarifrechner berechnet werden. Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Dauerkennzeichen und Saisonkennzeichen können Sie hingegen bequem online kalkulieren lassen. Mit der HUK-COBURG haben Sie eine faire und verlässliche Versicherung an Ihrer Seite.

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