eVB-Nummer einfach erklärt
Was ist eine eVB-Nummer?
Ohne sie geht nichts – wer keine eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorlegt, kann auch kein Fahrzeug zulassen oder ummelden. Jährlich werden bei der HUK-COBURG – als Deutschlands größten Kfz-Versicherer – über 3 Millionen eVBs erstellt.
- Die eVB-Nummer ist der Nachweis, dass Sie für Ihr Fahrzeug bzw. Ihren Anhänger auch eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.
- Die eVB ist der elektronische Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung erforderlich war.
- Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden. Das Verfahren ist damit viel unkomplizierter geworden.
- Sie erhalten die eVB-Nummer direkt nach dem Antrag einer Kfz-Versicherung – entweder telefonisch oder online per Email.
Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung für Sie zusammengestellt.
Ersetzt die eVB-Nummer die alte Doppelkarte?
Ja. Die elektronische Versicherungsbestätigung hat im Jahr 2008 die alte „Doppelkarte“ (auch Deckungskarte oder Versicherungsbestätigungskarte in Papierform) vollständig abgelöst. Das Verfahren wurde digitalisiert, um den Zulassungsprozess zu beschleunigen und Schreibfehler zu minimieren.
Braucht man noch eine Doppelkarte?
Nein, 2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt, die Doppelkarte bzw. Deckungskarte gibt es nicht mehr.
Der Begriff Doppelkarte stammt aus der Zeit vor 2003, als der Versicherungsnachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde.
- Während die Zulassungsstellen früher keinerlei Kopien akzeptierten und immer die originale Deckungskarte verlangt haben, ist heute kein Papier mehr notwendig.
- Der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung ist vollkommen ausreichend.
- Auch das kurzfristige Ausstellen der Bestätigung ist mit dem neuen System der eVB unproblematisch, die Daten werden fast ohne Zeitverzögerung zentral hinterlegt.
- Wenige Sekunden nach dem Ausstellen der Karte kann die Zulassungsbehörde auf die Daten zugreifen.
Früher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese musste zwingend im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die eVB bringt somit eine wesentliche Erleichterung.