HUK Ratgeber

eVB-Nummer

Lesezeit: 6 Minuten
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Aktualisiert am: 22.06.2026
Frau hält in einer Werkstatt einen Autoschlüssel hoch.

Das Wichtigste im Überblick

  • Monatsübersicht planen, Monatsübersicht planen
    Wann wird sie benötigt?

    Zum Beispiel bei Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechseln, Wiederzulassung nach Stilllegung oder für Kurzzeitkennzeichen.

  • Nachricht senden, Nachricht senden
    Wie erhalte ich sie?

    Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Sie kann online, telefonisch oder vor Ort beantragt werden. Die Zustellung erfolgt in der Regel sofort – beispielsweise per E-Mail.

  • Kosten & Gültigkeit

    Die eVB-Nummer wird kostenlos ausgestellt. Sie ist 18 Monate gültig und kann nur einmalig verwendet werden.

Jetzt eVB-Nummer anfordern

eVB-Nummer einfach erklärt

Was ist eine eVB-Nummer?

Ohne sie geht nichts – wer keine eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorlegt, kann auch kein Fahrzeug zulassen oder ummelden. Jährlich werden bei der HUK-COBURG – als Deutschlands größten Kfz-Versicherer – über 3 Millionen eVBs erstellt.

  • Die eVB-Nummer ist der Nachweis, dass Sie für Ihr Fahrzeug bzw. Ihren Anhänger auch eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.
  • Die eVB ist der elektronische Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung erforderlich war.
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden. Das Verfahren ist damit viel unkomplizierter geworden.
  • Sie erhalten die eVB-Nummer direkt nach dem Antrag einer Kfz-Versicherung – entweder telefonisch oder online per Email.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung für Sie zusammengestellt.

HUK-COBURG-Experte Karl
Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG
„Alte Hasen reden immer noch von der „Versicherungs-Doppelkarte”. Die musste man sich früher bei der Versicherung abholen, bevor man ein Fahrzeug zulassen konnte. Heute ist das viel einfacher. Die „elektronische Versicherungs-Bescheinigung”, kurz eVB-Nummer bekommen Sie auch am Telefon oder per Mail, was schon mal einen Weg vor der Zulassung erspart.”
Mehr zu unserem Experten

Ersetzt die eVB-Nummer die alte Doppelkarte?

Ja. Die elektronische Versicherungsbestätigung hat im Jahr 2008 die alte „Doppelkarte“ (auch Deckungskarte oder Versicherungsbestätigungskarte in Papierform) vollständig abgelöst. Das Verfahren wurde digitalisiert, um den Zulassungsprozess zu beschleunigen und Schreibfehler zu minimieren.

Braucht man noch eine Doppelkarte?

Nein, 2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt, die Doppelkarte bzw. Deckungskarte gibt es nicht mehr.

Der Begriff Doppelkarte stammt aus der Zeit vor 2003, als der Versicherungsnachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde.

  • Während die Zulassungsstellen früher keinerlei Kopien akzeptierten und immer die originale Deckungskarte verlangt haben, ist heute kein Papier mehr notwendig.
  • Der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung ist vollkommen ausreichend.
  • Auch das kurzfristige Ausstellen der Bestätigung ist mit dem neuen System der eVB unproblematisch, die Daten werden fast ohne Zeitverzögerung zentral hinterlegt.
  • Wenige Sekunden nach dem Ausstellen der Karte kann die Zulassungsbehörde auf die Daten zugreifen.

Früher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese musste zwingend im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Die eVB bringt somit eine wesentliche Erleichterung.

Für welche Fahrzeuge brauche ich eine eVB-Nummer?

Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. bei Anmeldungen von:

  • PKW
  • Motorrädern
  • Anhängern
  • Wohnmobilen
  • Lieferwagen
  • LKWs

Brauche ich eine eVB für ein Motorrad?

Ja, für ein Motorrad brauchen Sie in der Regel eine eVB-Nummer, und zwar immer dann, wenn es bei der Zulassungsstelle angemeldet oder umgemeldet wird.

Typische Fälle, in denen Sie für ein Motorrad eine eVB brauchen:

  • Erstzulassung (Neumotorrad)
  • Wiederzulassung (z.B. nach Stilllegung)
  • Halterwechsel (gebrauchtes Motorrad auf Sie ummelden)
  • Zulassung nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (wenn eine Ummeldung nötig ist)
  • Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten/Überführungen (dann spezielle eVB dafür)

Nur wenn Ihr Fahrzeug in eine Sonderkategorie fällt (z.B. bestimmte Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen / Mopedkennzeichen), ist keine eVB und keine Zulassung bei der Zulassungsstelle nötig – dort reicht dann das kleine Versicherungskennzeichen von der Versicherung. Das betrifft z.B. oft:

  • Mopeds / Roller bis 50 ccm und 45 km/h
  • E-Scooter mit Versicherungsplakette

Für ein normales Motorrad mit großem Kennzeichen gilt aber: Ja, Sie brauchen eine eVB.

Ist eine eVB-Nummer für Anhänger notwendig?

Ja, auch für die Zulassung eines Anhängers (z. B. Pkw-Anhänger, Wohnwagen) ist eine eigene eVB-Nummer zwingend erforderlich, da in Deutschland auch für Anhänger eine separate Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.

Eine Ausnahme gibt es bei Sportanhängern. Wenn diese allein für den Transport von Sportgeräten eingesetzt werden, sind diese zulassungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen, für das keine eVB-Nummer notwendig ist.

Von dieser Befreiung betroffen sind in erster Linie Pferdeanhänger und Bootstrailer, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Sollen auch andere Gegenstände mit Sportanhängern transportiert werden, beispielsweise bei einem Umzug, ist eine normale Zulassung mit eVB-Nummer notwendig.

Auch bei Anhängern, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, besteht teilweise keine Zulassungspflicht.

In welchen Situationen ist eine eVB erforderlich?

Situation

eVB notwendig?

Neuwagen zulassen

Ja

Gebrauchtwagen anmelden

Ja

Fahrzeug ummelden

teilweise

Versicherungswechsel ohne Zulassung

Nein
(hier ist zwar eine eVB notwendig, wird aber üblicherweise von der neuen Versicherung direkt an die Zulassungsbehörde geschickt)

Kurzzeitkennzeichen

Ja (besondere eVB)

Wiederzulassung

Ja

Wohnortswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk

Ja

Wohnortswechsel im gleichen Zulassungsbezirk

Nein

Änderung von Fahrzeugdaten, z. B. Leistungsänderung nach Tuning

Nein

Muss ich bei einem Versicherungswechsel die eVB vorlegen?

Bei einem Versicherungswechsel ist man nicht selbst verpflichtet, die elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen.

Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde, erfolgt automatisch durch den neuen Versicherer.

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs gibt es 2 Möglichkeiten:

  • 1
    Vertrag beendet

    Ist das Fahrzeug aufgrund eines Fahrzeugverkaufs oder Verschrottung abgemeldet worden, wird der Vertrag vollständig abgerechnet. Es besteht nun kein Versicherungsschutz mehr.

  • 2
    Ruhe­versicherung

    Ist das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz und wird eventuell wieder zugelassen, ruht der Vertrag. Und für Ihr Fahrzeug besteht Versicherungsschutz im Umfang der beitragsfreien Ruheversicherung. Weitere Informationen entnehmen Sie den AGB’s.

Kann ich ohne eVB ein Auto anmelden?

Nein. Für ein regulär zugelassenes Auto in Deutschland kommen Sie ohne eVB nicht durch die Zulassung.

Die Zulassungsstelle braucht die eVB, um elektronisch zu prüfen, dass:

  • eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht bzw. zugesagt ist.
  • die Versicherung auf Sie bzw. den richtigen Halter ausgestellt ist.

Ohne diese Bestätigung:

  • wird Ihr Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet.
  • Sie bekommen kein Kennzeichen / keine Plaketten.
  • Sie dürfen das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Ausnahmen wie früher (z.B. „Deckungskarte“ in Papierform) gibt es faktisch nicht mehr – die eVB ist der heutige Standard.

Kann man ein Auto ohne eVB-Nummer abmelden?

Ja, für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs wird keine eVB-Nummer benötigt. Hierfür sind lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie die Kennzeichen zur Entwertung erforderlich.

eVB-Nummer beantragen

So einfach geht’s: In nur 3 Schritten zur eVB-Nummer

Besonders schnell geht es über unseren Kfz-Tarifrechner. Sie berechnen Ihren Wunschtarif für Ihre neue Autoversicherung und mit nur wenigen Klicks senden wir Ihnen die gewünschte eVB-Nummer mit der Bestätigung des Versicherungsantrags per E-Mail zu.

  • 1
    Beitrag online berechnen
  • 2
    Kfz-Versicherung online abschließen
  • 3
    eVB-Nummer sofort erhalten

Welche Angaben brauche ich für eine eVB?

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Halters
  • Fahrzeugtyp
  • HSN/TSN
  • Erstzulassung
  • gewünschter Versicherungsbeginn
  • gewünschte Nutzungsart (privat oder gewerblich)
  • ggf. Kennzeichen
  • Kennzeichenart (normale Zulassung, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen)

Wo kann ich eine eVB-Nummer beantragen?

Sie erhalten Ihre elektronische Versicherungsbestätigung über

Die Übermittlung an Sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB im Original versandt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.Auch die telefonische Nennung der eVB oder der Versand per E-Mail reichen aus.

Jetzt eVB-Nummer anfordern

Wie schnell bekomme ich eine eVB?

Meist bekommen Sie die eVB-Nummer innerhalb von wenigen Minuten.

Die eVB ist kein langwieriger Vorgang – die „Arbeit“ ist eher die Tarifauswahl und Dateneingabe. Sobald der Antrag angelegt ist, ist die eVB in den meisten Fällen in Echtzeit verfügbar. Die meisten eVB-Anfragen erfolgen in der Wechselsaison – Oktober & November.

Kann ich mehrere eVB-Nummern haben?

Ja, Sie können grundsätzlich mehrere gültige eVB-Nummern gleichzeitig haben.

  • Pro Fahrzeugzulassung wird genau eine eVB-Nummer verbraucht.
    Sobald die Zulassung bei der Zulassungsstelle erfolgt ist, ist diese eVB „aufgebraucht“.
  • Mehrere eVBs sind z.B. sinnvoll, wenn:
    • Sie noch nicht sicher sind, bei welcher Versicherung Sie bleiben möchten (Angebote vergleichen, aber schon Zulassungstermine haben).
    • Sie mehrere Fahrzeuge zulassen möchten.
    • Ein Zulassungstermin platzt (Termin verpasst, Unterlagen unvollständig) und die alte eVB kurz vor dem Ablauf steht – dann wird oft eine neue eVB ausgestellt.

Gültigkeit, Fristen & mögliche Kosten

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Sowohl bei der HUK-COBURG als auch bei der HUK24 ist die eVB-Nummer ab dem Ausstelldatum 18 Monate gültig und kann einmalig verwendet werden.

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, stellen wir Ihnen gern eine zusätzliche eVB-Nummer dafür aus.

Wie lange darf ich mit der eVB-Nummer fahren?

Mit der reinen eVB-Nummer dürfen Sie ohne Kennzeichen überhaupt nicht im Straßenverkehr fahren. Eine Ausnahme gilt nur für Fahrten, die im direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (z. B. die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung) innerhalb des zugewiesenen Zulassungsbezirks, sofern die Zulassungsstelle vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Kann eine eVB-Nummer ablaufen oder mehrfach genutzt werden?

Nach Ablauf der 18 Monate verfällt der Code ungenutzt und es entstehen keine Verpflichtungen. Da jede eVB-Nummer ein Single-Use-Code ist, muss bei einer erneuten Zulassung oder einem weiteren Fahrzeug eine neue Nummer generiert werden.

Was passiert, wenn die eVB abläuft?

Wenn eine eVB-Nummer abläuft, passiert im Normalfall Folgendes:

  • Die Zulassungsstelle kann sie nicht mehr verwenden.

    Die Nummer ist dann ungültig – eine Zulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung mit dieser eVB ist nicht mehr möglich.

  • Es kommt zu keiner automatischen Versicherung.

    Läuft die eVB ab, ohne dass ein Fahrzeug zugelassen wurde, kommt in der Regel kein Versicherungsvertrag zustande. Sie haben also keine laufende Kfz-Versicherung aus dieser eVB.

  • Sie brauchen dann eine neue eVB.

    Wollen Sie das Fahrzeug später doch noch zulassen, müssen Sie bei Ihrer Versicherung eine neue eVB-Nummer anfordern.

  • Kein Bußgeld allein durchs Ablaufen.

    Solange Sie das Fahrzeug ohne Zulassung nicht im Straßenverkehr nutzen, hat das reine Ablaufen der eVB keine rechtlichen Konsequenzen – es ist eher eine organisatorische Sache.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Die Generierung und Ausstellung einer eVB-Nummer ist bei der HUK-COBURG vollständig kostenlos. Kosten für den Versicherungsschutz entstehen erst rückwirkend ab dem Tag, an dem das Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsstelle angemeldet wird (Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes)

Aufbau der eVB-Nummer & spezielle Varianten

Wie sieht die eVB-Nummer aus?

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die sich aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination zusammensetzt.

Die Buchstaben I und O werden nicht eingesetzt, damit es nicht zu Verwechslungen zwischen den Buchstaben und den Ziffern 0 und 1 kommt.

Mit der siebenstelligen Nummer kann die Zulassungsstelle über ein zentrales System alle relevanten Daten abrufen.

Aufbau einer eVB-Nummer

Infografik: Aufbau der evB-Nummer aus Versicherungskennung (zwei Buchstaben) und automatisch generierter Kombination von 5 Stellen mit Buchstaben und Zahlen

Gibt es spezielle eVB-Nummern?

Die elektronische Versicherungsbestätigung kann mit verschiedenen Merkmalen ausgestattet werden.

Mit einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde die Kennzeichen, die für maximal 6 Tage für Überführungs- und Probefahrten eingesetzt werden. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage. Eine Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU).

Möchten Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Saisonzeitraum anmelden, ist ebenfalls eine spezielle eVB notwendig. Für ein Saisonkennzeichen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die „normale“ Zulassung, beispielsweise bezüglich der Hauptuntersuchung.

Für gewerbliche Kunden gibt es zusätzlich Versicherungsbestätigungen für dauerhafte rote Sonderkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Diese bietet die HUK-COBURG nicht an. Auch rote 07er-Kennzeichen für Oldtimersammlungen bieten wir nicht an.

Versicherungsschutz: Was gilt mit einer eVB wirklich?

Habe ich mit einer eVB-Nummer schon Versicherungsschutz?

Ja, sobald Sie von uns eine eVB-Nummer bekommen, haben Sie immer vorläufigen Versicherungsschutz (in der Regel beschränkt auf die gesetzliche Kfz-Haftpflicht). Dieser Schutz tritt jedoch erst in dem Moment in Kraft, in dem das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle offiziell angemeldet wird oder auf der direkten Fahrt zur Zulassung (siehe Sonderregelungen), gilt also frühestens ab dem Tag der Zulassung. Das bloße Besitzen des Codes im E-Mail-Postfach bedeutet noch keinen aktiven Versicherungsschutz.

Und wenn vereinbart, dann auch hier:

  • Autoschutzbrief
  • Fahrerschutz
  • Auslands-Schadenschutz

Der Schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens ab dem Tag an dem Sie mit dieser eVB-Nummer Ihr Auto zulassen.

In der Kasko-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir Ihnen den Schutz ausdrücklich zugesagt haben.

Wenn Sie dann den im Versicherungsschein genannten ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung über. Zahlen Sie nicht rechtzeitig und haben die Nichtzahlung auch zu vertreten, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend. Beachten Sie daher unbedingt Ihre Pflichten zur Zahlung, die Sie in Ihrem Versicherungsschein finden.

Bedeutet die eVB automatisch Vollkasko?

Nein. Die eVB bestätigt zunächst nur den Haftpflichtschutz.

Brauche ich bei einem Versicherungswechsel immer eine neue eVB?

Nicht zwingend. Ohne neue Zulassung oder Ummeldung meist nicht.

Kann ich trotz eVB-Nummer die Versicherung wechseln?

Ja. Solange Sie die eVB-Nummer noch nicht bei der Zulassungsstelle eingelöst haben, sind Sie an keinen Vertrag gebunden und können die Versicherung frei wechseln. Erst mit der tatsächlichen Anmeldung des Autos bei der Behörde unter Verwendung der eVB-Nummer wird der Versicherungsvertrag bei der jeweiligen Gesellschaft (z.B. HUK-COBURG) rechtskräftig aktiv.

Entspannt durch die Kfz-Zulassung

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs ist die elektronische Versicherungsbestätigung unerlässlich, um den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung nachzuweisen.

Daneben benötigen Sie aber noch einige weitere Unterlagen, damit die Anmeldung reibungslos verläuft und Sie schnell mit Ihrem neuen Kfz fahren können.

Nähere Informationen zu den Unterlagen haben wir in unserem Ratgeber Kfz-Zulassung in 5 Schritten für Sie zusammengestellt.

Welche Dokumente brauche ich neben der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei Verwendung des Reisepasses ist auch eine Meldebescheinigung der Gemeinde vorzulegen, da im Reisepass keine Wohnadresse vermerkt ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht / "TÜV")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Die 7-stellige eVB-Nummer der HUK-COBURG

Wie lange dauert die Zulassung mit eVB?

Die eVB selbst ist sofort nutzbar – die Dauer hängt fast nur von der Zulassungsstelle und Ihren Unterlagen ab.

1. Vor Ort bei der Zulassungsstelle

Je nach Region und Andrang:

  • Mit Termin:
    • Wartezeit: oft 0–30 Minuten
    • Vorgang am Schalter: meist 10–20 Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind
  • Ohne Termin:
    • Wartezeit: oft bis zu mehreren Stunden möglich
    • Bearbeitung am Schalter ebenfalls meist 10–20 Minuten

2. Online-Zulassung (i-Kfz, wenn in Ihrem Kreis verfügbar)

  • Antrag online ausfüllen, eVB eingeben
  • Oft innerhalb weniger Minuten bis Stunden erledigt
  • Kennzeichen dann prägen lassen und per Post Zusendung der Unterlagen / Plaketten (insgesamt meist einige Tage, je nach Ablauf)

Kann ich mit einer eVB-Nummer schon fahren?

Nein. Die eVB ersetzt nicht die Fahrzeugzulassung.

Kann ich mit der eVB-Nummer zur Zulassung fahren?

Ja, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen direkt zur Zulassungsstelle oder zur Durchführung einer Hauptuntersuchung sind innerhalb des zuständigen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks erlaubt, wenn die Versicherung (durch die eVB-Nummer) den Schutz für solche Fahrten bestätigt und die Behörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt hat.

In 4 Schritten zum Kfz-Kennzeichen mit der eVB-Nummer

  • 1
    Beantragung

    eVB-Nummer online im Tarifrechner, per Servicehotline (09561 96 101) oder vor Ort anfordern.

  • 3
    Zulassungsstelle

    eVB-Nummer beim Sachbearbeiter der Zulassungsstelle vorlegen.

  • 2
    Erhalt

    Zusendung der 7-stelligen eVB-Nummer sofort per E-Mail oder SMS.

  • 4
    Abgleich

    Digitaler Abgleich der Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt und Zuteilung des Kennzeichens.

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