Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick (AM, A1, A2, A)
Insgesamt gibt es 4 verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder in Deutschland:
- AM
- A1
- A2
- A
Dazu kommt noch die Mofa-Fahrerlaubnis, die ebenfalls das Fahren von motorisierten Zweirädern erlaubt, aber kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist. Grundsätzlich ist das Erlernen des Motorradfahrens in jungen Jahren einfacher, da sich der Gleichgewichtssinn und die Feinmotorik noch besser trainieren lassen.
Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann. Bei einer Hochstufung eines bestehenden Führerscheins ist das frühestens einen Monat vor Erreichen der zweijährigen Frist möglich.
Mofa-Fahrerlaubnis
In Deutschland ist für das Führen eines Mofas kein Führerschein notwendig, eine bestandene Mofa-Prüfung reicht aus.
Sie benötigen für die Erlangung der Fahrerlaubnis 6 Unterrichtseinheiten in der Theorie und meistens 1 bis 2 Einheiten für die Praxis. Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Fahrschule, liegen aber im Durchschnitt zwischen 100 € und 150 € insgesamt. Nach dem Bestehen des Tests erhalten Sie eine Prüfbescheinigung der Fahrschule, die als Nachweis und Erlaubnis gilt. Diese muss immer mitgeführt werden.
Eine Ausnahme gibt es für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden: Diese dürfen Mofas auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Ab wann kann ich Mofa fahren?
Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen.
Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren. Alle Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig und benötigen ein Mofakennzeichen.
Führerscheinklasse AM: Der Rollerführerschein
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso. Leichtkraftfahrzeuge dürfen zudem maximal 350 kg Leergewicht haben.
Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Beim praktischen Unterricht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Übungsstunden, der tatsächliche Bedarf orientiert sich am Leistungsvermögen des Fahrschülers.
Ab wann kann ich Roller fahren?
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit. Die Probezeit gilt nur für Fahrerlaubnisklassen, bei denen der Führerschein „auf Probe“ erteilt wird, wie zum Beispiel für Motorräder.
Die Kosten für den Rollerführerschein sind von der Region und dem Fahrvermögen des Fahrschülers abhängig, in den meisten Fällen liegen sie zwischen 500 € und 800 €.
Führerscheinklasse A1: Kleiner Motorradführerschein
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Der A1-Führerschein heißt daher umgangssprachlich auch „125 ccm-Führerschein“.
Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist.
Ab wann kann ich 125er fahren?
Das Mindestalter für den A1-Führerschein liegt bei 16 Jahren.
Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen. Über den Zwischenschritt A2 kann man auf den A-Führerschein hinarbeiten.
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können. Maschinen mit bis zu 125 ccm Hubraum benötigen eine Motorradversicherung, ein Versicherungskennzeichen reicht nicht mehr aus.
Führerscheinklasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.
Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht.
Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen. Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.
Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die reine Praxisprüfung für die Hochstufung von A1 auf A2 kostet zwischen 300 € und 400 €.
Führerscheinklasse A: Großer Motorradführerschein
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Im A-Führerschein sind die Klassen A1, A2 und AM enthalten, Sie dürfen also auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen fahren.
Die Voraussetzungen für den „offenen“ Motorradführerschein sind dieselben wie beim A1- und A2-Führerschein:
- 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff sind in der Theorie notwendig,
- dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen.
- Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen. Der Sprung von A1 auf A ist nicht möglich, hier müssen Sie den Zwischenschritt über den A2-Führerschein gehen.