Neuer Bußgeldkatalog – was ändert sich ab November 2021?
Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder sich durch die Rettungsgasse drängelt, muss bald tiefer in die Tasche greifen.
Der neue Bußgeldkatalog wurde am 8. Oktober vom Bundesrat verabschiedet und ist seit November 2021 in Kraft getreten.
Bereits Anfang des Jahres 2021 war der Bußgeldkatalog verschärft worden. Nach langen Verhandlungen wurden diese Änderungen allerdings wieder verworfen.
Der Bußgeldkatalog regelt Verwarnungen, Bußgelder und Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Zuvor hatten das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer um eine Lösung gerungen. Scheuer selbst spricht von einem „fairen Kompromiss”, der die Verkehrssicherheit stärke. Auf was sich Autofahrer jetzt einstellen müssen, lesen Sie hier.
1. Was ändert sich für Temposünder?
Wer zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mehr. So kostet eine Überschreitung von 10 km/h innerorts künftig nicht mehr 15 €, sondern 30 €. Wer in der Ortschaft 21 bis 25 km/h zu schnell unterwegs ist, muss 115 € (bisher 80) bezahlen. Alle Änderungen im Überblick:
Innerhalb geschlossener Ortschaften
| Überschreitung in km/h | Bußgeld neu | Bußgeld alt |
|---|---|---|
| Bis 10 | 30 € | 15 € |
| 11-15 | 50 € | 25 € |
| 16-20 | 70 € | 35 € |
| 21-25 | 115 € | 80 € |
| 26-30 | 180 € | 100 € |
| 31-40 | 260 € | 160 € |
| 41-50 | 400 € | 200 € |
| 51-60 | 560 € | 280 € |
| 61-70 | 700 € | 480 € |
| Über 70 | 800 € | 680 € |
Außerhalb geschlossener Ortschaften
| Überschreitung in km/h | Bußgeld neu | Bußgeld alt |
|---|---|---|
| Bis 10 | 20 € | 10 € |
| 11-15 | 40 € | 20 € |
| 16-20 | 60 € | 30 € |
| 21-25 | 100 € | 70 € |
| 26-30 | 150 € | 80 € |
| 31-40 | 200 € | 120 € |
| 41-50 | 320 € | 160 € |
| 51-60 | 480 € | 240 € |
| 61-70 | 600 € | 440 € |
| Über 70 | 700 € | 600 € |
Innerhalb geschlossener Ortschaften
| Überschreitung in km/h | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Bis 10 | - | - |
| 11-15 | - | - |
| 16-20 | - | - |
| 21-25 | 1 | - |
| 26-30 | 1 | 1 Monat * |
| 31-40 | 2 | 1 Monat |
| 41-50 | 2 | 1 Monat |
| 51-60 | 2 | 2 Monate |
| 61-70 | 2 | 3 Monate |
| Über 70 | 2 | 3 Monate |
Außerhalb geschlossener Ortschaften
| Überschreitung in km/h | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Bis 10 | - | - |
| 11-15 | - | - |
| 16-20 | - | - |
| 21-25 | 1 | - |
| 26-30 | 1 | 1 Monat * |
| 31-40 | 1 | 1 Monat * |
| 41-50 | 2 | 1 Monat |
| 51-60 | 2 | 1 Monat |
| 61-70 | 2 | 2 Monate |
| Über 70 | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Hinweis: Die Änderungen betreffen lediglich die Bußgelder. Punkteregelungen sowie Fahrverbotsregeln bleiben unverändert.
2. Was ändert sich für Falschparker?
Auch beim regelwidrigen Parken wird es teurer. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 € angehoben.
Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bus-Sonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 € auf bis zu 100 € erhöht.
Widerrechtliches Stehen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet dann 55 € (bisher 35 €), ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Straßenstellen und in scharfen Kurven.
Auch wird ein komplett neuer Tatbestand eingeführt: Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos steht, muss ein Verwarnungsgeld von 55 € zahlen.
3. Behinderung von Rettungskräften
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt hindurchfährt, wird mit einem Bußgeld von 200 bis 320 € geahndet. Zudem gibt es einen Monat Fahrverbot.
Behindert ein Fahrer mit seinem geparkten Auto Rettungsfahrzeuge oder hält in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, wird ein Bußgeld von bis zu 100 € fällig.
4. Was ändert sich sonst noch?
Das vorschriftswidrige Nutzen von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen kann bis zu 100 € kosten (bisher bis zu 25 €).
Verstoßen Lkw-Fahrer gegen die neu eingeführte Pflicht, beim Rechtsabbiegen im Ort Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen sie ein Bußgeld von 70 € zahlen.
Auch das sogenannte „Auto-Posing” wird teurer: Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung sowie das „belästigend, unnütze Hin- und Herfahren” kann statt bis zu 20 € Bußgeld dann bis zu 100 € kosten.
Bußgeldkatalog: „Maßstab sollte sein, niemanden zu gefährden“
Fünf Fragen an: Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer
„Rasen wird teurer” – zu Recht? Welchen Anteil haben überhöhte Geschwindigkeiten am Unfallaufkommen?
Das können wir leider in der Statistik nicht sehen. Da ist es in den meisten Fällen die „nicht angepasste Geschwindigkeit“. Die heißt ja nicht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Gleichwohl hat man sich ja bei den entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen analog zur Gefahrenlage etwas gedacht. Und je höher die Geschwindigkeit, umso länger der Anhalteweg, umso größer die Energie bei einer Kollision. Es ist also wichtig, dass wir die Straßenverkehrsordnung auch durchsetzen.
Was heißt das für die Versicherten?
Als Unfallforscher ist es mir vor allem wichtig, Unfälle, vor allem mit Verletzten und Getöteten, zu vermeiden. Das sollte auch das Interesse aller Versicherten sein. Neben der zivilrechtlichen Regulierung des Schadens gibt es ja auch noch eine strafrechtliche Verantwortung.
Und für die Versicherungen?
Es geht ja auch darum, ein Prämienniveau zu erhalten, dass niemanden von der Mobilität ausschließt. Insofern profitieren alle davon, die Gemeinschaft der Versicherten, die sich die Prämien leisten kann und der Versicherer, der hoffentlich auskömmliche Prämien anbieten kann. Eine Win-Win-Situation für alle.
Reichen die Anhebungen der Bußgelder aus?
Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Bußgeldhöhe und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei den Geschwindigkeiten wird man häufiger erwischt, da wirkt ein höheres Bußgeld sofort. Beim Thema Parken auf Geh- und Radwegen, besonders wenn es nicht lange dauert, ist es eher unwahrscheinlich, dass man erwischt wird. Da wirkt dann auch ein höheres Bußgeld kaum.
Stichwort Unfallvermeidung: Was sollten Autofahrer am meisten beherzigen?
Vor allem nicht zum Verhaltensmaßstab machen, was kostet es oder werde ich erwischt. Maßstab sollte sein, niemanden zu gefährden. So steht es schon im Paragraphen 1 der Straßenverkehrsordnung. Aber das beherzigen viele leider nicht.
Was ist der Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog (BKat) ist die gesetzliche Grundlage für die Bestrafung von verkehrswidrigen Verhalten.
Diese bundesweite Verordnung gilt seit 2002 und ersetzte damals die bisher bestehenden Landesverordnungen. Verkehrsverstöße werden mit einer Verwarnung, Geldbußen, Punkten und Fahrverboten bestraft.
Grundlage für die Bestrafung ist die Straßenverkehrsordnung, die die Verkehrsregeln festlegt.
Daneben gelten noch weitere gesetzliche Grundlagen:
- Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)
Welche Verkehrswidrigkeiten deckt der Bußgeldkatalog ab?
Der Bußgeldkatalog deckt eine Vielzahl von möglichen Verstößen ab. Dazu gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Halten im Halteverbot
- Nichtdurchführen von Hauptuntersuchungen
- Verkehrswidriges Parken
- Abstandsregelungen nicht eingehalten
- Alkohol, Drogen oder Handys am Steuer
- Unfälle, die auf einem Verschulden beruhen
- Fehlerhafte oder fehlende Ladungssicherung, Überladung von Fahrzeugen
- Vorfahrtsmissachtungen
- Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer
- Verstöße gegen die Warnwestenpflicht
- Tuningverstöße
Gut zu wissen
Nicht nur klassische Verkehrsverstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Auch im Alltag drohen Kosten – etwa wenn Sie Ihr Auto im Winter im Stand warmlaufen lassen oder an Feiertagen waschen.
Warum das Warmlaufenlassen technisch und umweltseitig problematisch ist und wann beim Autowaschen ein Bußgeld droht, lesen Sie in unseren Ratgebern „Auto im Stand warmlaufen lassen“ und „Autowaschen an Feiertagen“.
Bußgeldkatalog Handy
Zu viele Autofahrer nutzen ihr Smartphone am Steuer zum Telefonieren, Nachrichten Schreiben oder aus anderen Gründen. Doch bereits seit 2001 ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland verboten und das hat seine Gründe – Experten schätzen, dass das Handy am Steuer mittlerweile indirekt Unfallursache Nummer 1 ist.
War man als Fahrer leichtsinnig, muss man mit den folgenden rechtlichen Strafen rechnen:
| Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|
| Handy am Steuer benutzt | 100 € | 1 | - |
| Handy am Steuer benutzt und andere dadurch gefährdet | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Handy am Steuer benutzt und dadurch einen Unfall verursacht | 200 € | 2 | 1 Monat |
Welche Verstöße sind am schwerwiegendsten und welche Folgen haben diese?
Alkohol und Drogen am Steuer sind besonders schwerwiegend. Ab einem Wert von 1,1 Promille gelten Fahrten unter Alkoholeinfluss als Straftat und führen zu einem sofortigen Fahrverbot und der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Auch deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Überfahren von roten Ampeln (Rotlichtverstöße) gehören zu den schwerwiegenden Verstößen.
Rote Ampeln
Man hat sich bei der Gelbphase verschätzt und schon ist es passiert: Man ist bei Rot über die Ampel gefahren! Und das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch Konsequenzen haben. Zu erwartende Strafen sind Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot. Doch muss man sofort mit hohen Strafen rechnen?
Zuerst muss man zwischen einem Rotlichtverstoß und einem Haltelinienverstoß unterscheiden:
- Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn man in den Kreuzungsbereich einfährt.
- Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn man nach der Haltelinie, aber vor dem Kreuzungsbereich zum Stehen kommt.
Das Bußgeld für einen Haltelinienverstoß fällt in der Regel etwas günstiger aus, als beim Rotlichtverstoß, da man hier nicht bis zur Kreuzungsmitte kommt. Hält man nach der Haltelinie, kostet dies 10 €. Wurden dabei jedoch Mitmenschen gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 70 € und 1 Punkt in Flensburg. Gab es sogar einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 €.
Ob es sich beim Rotlichtverstoß um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß handelt, ist abhängig davon, wie lange die Ampel bereits auf Rot steht.
- Stand die Ampel maximal 1 Sekunde auf Rot, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß. Hier muss man mit einer Strafe von 90 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Kommt eine Gefährdung von Mitmenschen dazu, erhöht sich die Strafe auf 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wurde dadurch ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 240 €.
- Beim qualifizierten Rotlichtverstoß stand die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot. Hier liegt die Strafe bei 200 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung erhöht sich die Strafe auf 320 €. Wurde ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 360 €. In allen 3 Fällen ist aber sogar eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich.