Schritt-für-Schritt-Anleitung: Richtiges Verhalten nach einem Unfall
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1Unfallstelle sichern
Eigenschutz hat oberste Priorität
- Warnblinkanlage sofort einschalten.
- Warnweste anlegen (idealerweise noch im Fahrzeug).
- Insassen in Sicherheit bringen (hinter die Leitplanke begeben).
- Warndreieck aufstellen (§ 15 StVO):
- Innerorts: ca. 50 Meter
- Landstraße: ca. 100 Meter
- Autobahn/Schnellstraße: mindestens 150 Meter
(vor Kurven oder Kuppen entsprechend weiter).
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie aus dem Auto aussteigen. Beobachten Sie den Verkehr. Zum eigenen Schutz läuft man am besten hinter der Leitplanke.
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2Verletzten helfen
Notruf 112 & Erste Hilfe
Besteht der Verdacht auf Verletzungen, wählen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.
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3Polizei rufen
Wann muss die Polizei verständigt werden?
Verpflichtend oder dringend erforderlich bei:
- Personenschäden oder verletzten Tieren (Wildunfall)
- Hohem Sachschaden
- Gefährdung (Unfallstelle kann nicht geräumt werden und stellt eine Gefahr für den restlichen Verkehr dar)
- Unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht
- Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum
- Ausländischen Fahrzeugen
- Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs (wenn der Halter nicht da ist)
- Miet- oder Firmenwagen
Nicht nötig bei:
- Reinen Bagatellschäden (z. B. leichte Parkrempler/Lackkratzer) oder
- Eindeutiger Einigkeit der Parteien.
Achtung Unfallflucht (§ 142 StGB): Wer sich nach einem Parkrempler entfernt, ohne die Polizei oder den Halter zu informieren, macht sich strafbar.
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4Unfall dokumentieren
Beweise für die Versicherung sichern
- Eckdaten: Ort, Datum, Uhrzeit und Unfallhergang notieren.
- Fotos machen: Gesamtübersicht der Endpositionen, Nahaufnahmen der Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern notieren.
Nutzen Sie dafür am besten den Europäischen Unfallbericht aus Ihrem Handschuhfach.
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5Daten austauschen
Persönliche Informationen am Unfallort austauschen.
Es ist wichtig, dass Sie Daten zu Personalien, Kennzeichen und zu den jeweiligen Kfz-Versicherungen austauschen. Am besten geht das mit Ihrer Schadenvisitenkarte aus Ihrem Handschuhfach. Oder mit Ihrer digitalen Karte, die Sie in „Meine HUK“ finden.
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6Versicherung informieren
Schadenmeldung
Melden Sie den Schaden zügig Ihrer Versicherung.
Kunden der HUK-COBURG nutzen dafür einfach die Online-Schadenmeldung. Alle weiteren Informationen zur Schadenmeldung bei der HUK-COBURG finden Sie auf unserer Schadenservice-Seite.
Leisten Sie Erste Hilfe
Wurden bei dem Unfall Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Seien Sie im Zweifel eher übervorsichtig, Verletzungen kann man nicht immer auf den ersten Blick erkennen.
Haben Sie auch keine Angst im Notfall etwas verkehrt zu machen. Als Ersthelfer kann man nicht falsch helfen. Das Schlimmste ist nichts zu tun. Setzen Sie einen Notruf ab. Leisten Sie Erste Hilfe!
Um die Bedeutung der schnellen Alarmierung zu unterstreichen, findet jährlich am 11.2. der Tag des Notrufs statt – ein guter Anlass, sich die Nummer 112 und die wichtigsten Sofortmaßnahmen wieder ins Gedächtnis zu rufen.
Apropos: Wie lange ist Ihr Erste-Hilfe-Kurs her? Vielleicht wäre ein Auffrischungskurs beim DRK eine gute Idee?
Nehmen Sie Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr
Bei kleinen Blechschäden dürfen Sie den Verkehrsfluss nicht behindern, sondern müssen die Fahrbahn zügig räumen. Machen Sie möglichst noch an der Unfallstelle Fotos von der Endstellung der beteiligten Fahrzeuge – am besten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Bei schweren Unfällen und unklaren Situationen ist es besser, die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei stehen zu lassen. Die Polizei entscheidet je nach Schwere des Schadens, ob sie nur eine „vereinfachte Sachverhaltsfeststellung“ vornimmt oder weiter ermittelt.
Was macht die Polizei am Unfallort und wer zahlt den Einsatz?
Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren. Jeder Unfallbeteiligte hat das Recht, die Polizei zu verständigen. Warten Sie gemeinsam mit den Unfallbeteiligten und Zeugen an der Unfallstelle.
Aufgaben der Polizei: Die Beamten sichern die Unfallstelle ab, nehmen den Unfallhergang sowie Personalien auf, sichern Spuren, befragen Zeugen und veranlassen bei Bedarf Alkoholeinzeltests oder die Räumung der Fahrbahn.
Kosten des Polizeieinsatzes: Der reguläre Polizeieinsatz zur Unfallaufnahme ist für die Beteiligten in der Regel kostenlos (durch Steuern abgedeckt). Verursacht jedoch ein Beteiligter den Unfall grob fahrlässig, unter Alkoholeinfluss oder begeht Unfallflucht, können Gebühren erhoben werden. Verwarnungs- oder Bußgelder bei Verkehrsverstößen fallen unabhängig davon an.