Vor Reiseantritt: Schutz & notwendige Unterlagen
Sorgen Sie bereits vor Reiseantritt für den richtigen Schutz
Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel auch das dortige Schadenersatzrecht: Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder auch Anwaltskosten stehen dem Geschädigten nicht in allen europäischen Staaten und zum Teil nicht in der hier üblichen Höhe zu.
Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Versicherung eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abschließen. Der eigene Versicherer reguliert Personen- und Sachschäden so, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.
Ein Unfall im Ausland ist stressig – gut, wenn man den Versicherungsschutz im Vorfeld geklärt hat. Wo genau gilt die deutsche Kfz-Haftpflicht und welche Länder erfordern Zusatzschutz? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber „Mit dem Auto ins Ausland: Wo Ihre Kfz-Haftpflicht greift”.
Packen Sie alle notwendigen Unterlagen ein
Um für alle Fälle gerüstet zu sein und bei einem Unfall eine unkomplizierte Schadensabwicklung zu ermöglichen, packen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. Dazu zählen vor allem der Europäische Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, kurz: IVK). In welchen Ländern Sie diese benötigen lesen Sie in unserem Ratgeber zur Internationalen Versicherungskarte.
Hinweis
Bitte beachten Sie: Seit Oktober 2020 wird die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier ausgestellt.
Musste bis Ende 2024 die Versicherungskarte immer als Ausdruck mitgeführt werden, weil eine digitale Version der Karte nicht anerkannt wurde – ist es seit 2025 noch einfacher für Sie. Die bislang noch verpflichtende Papierform ist verschwunden. Stattdessen reicht es aus, die Internationale Versicherungskarte als PDF auf dem Smartphone dabeizuhaben.
Die Versicherungskarte bekommen Sie bei Bedarf ganz unkompliziert online über Ihren persönlichen Kundenbereich „Meine HUK“. Sie können die Internationale Versicherungsbescheinigung im Menüpunkt „Dokumente“ unter „Bescheinigungen & Services“ anfordern. Sie können die Karte zudem telefonisch bei unserer Servicehotline unter 09561 96 101 anfordern oder vor Ort in Geschäftsstellen und Kundendienstbüros erhalten.
Der standardisierte Europäische Unfallbericht erleichtert die Protokollierung eines Unfalls – im In- wie im Ausland. Auch er ist bei jeder Kfz-Versicherung erhältlich. Unbedingt notieren sollte man sich vor einer Autofahrt ins Ausland zudem die Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 2 502 600 bzw. aus dem Ausland +49 40 300 330 300) und die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.