In welchen Fahrzeugen muss man einen Verbandskasten mitführen?
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle Autofahrer einen Kfz-Verbandskasten in ihrem Fahrzeug haben.
Auch in Kraftomnibussen, die nicht mehr als 22 Fahrgastplätze bieten, ist ein Verbandskasten verpflichtend. In anderen bzw. größeren Kraftomnibussen müssen sogar 2 Verbandskästen verfügbar sein.
Zweiradfahrer (z. B. Motorräder) und Fahrer von einachsigen Arbeits- oder Zugmaschinen müssen dagegen in der Regel keine Verbandsmaterialien dabeihaben.
Auf welche Norm sollte man beim Auto-Verbandskasten achten?
Die DIN-Norm legt fest, welche Bestandteile in den Kfz-Verbandskasten gehören.
Nach dem Verkehrsrecht muss jeder Pkw einen Verbandskasten der DIN 13164 mitführen. Neue Verbandkästen müssen seit Februar 2023 der DIN 13164:2022 entsprechen.
Ältere dürfen noch bis zum Ablauf des auf dem Verbandkasten angedruckten Ablaufdatums weiterverwendet werden.