Die Schuldfrage beim Auffahrunfall
Wer auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffährt, ist schuld. So lautet eine scheinbar klare Regel im Straßenverkehr. Doch ganz so einfach ist es nicht – jedenfalls nicht immer.
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Fahrzeugfahrer vor sich einen so großen Sicherheitsabstand einzuhalten, dass er rechtzeitig reagieren kann, wenn der Vordermann zum Beispiel unerwartet „in die Eisen steigt“.
Dann muss man selbst so schnell bremsen können, dass es nicht zu einem Auffahrunfall kommt.
Soweit der Standardfall. Doch inzwischen gehen immer mehr Richter auf Distanz zu dem sogenannten Anscheinsbeweis „wer auffährt, hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand“.
Sie orientieren sich in ihren Urteilen bei der Klärung der Schuldfrage mehr an den Fakten des Einzelfalls. Die können nämlich gegebenenfalls auf eine Mitschuld des Vorausfahrenden hinweisen.
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