Die Schuldfrage beim Auffahrunfall
Wer auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffährt, ist schuld. So lautet eine scheinbar klare Regel im Straßenverkehr. Doch ganz so einfach ist es nicht – jedenfalls nicht immer.
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Fahrzeugfahrer vor sich einen so großen Sicherheitsabstand einzuhalten, dass er rechtzeitig reagieren kann, wenn der Vordermann zum Beispiel unerwartet „in die Eisen steigt“.
Dann muss man selbst so schnell bremsen können, dass es nicht zu einem Auffahrunfall kommt.
Soweit der Standardfall. Doch inzwischen gehen immer mehr Richter auf Distanz zu dem sogenannten Anscheinsbeweis „wer auffährt, hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand“.
Sie orientieren sich in ihren Urteilen bei der Klärung der Schuldfrage mehr an den Fakten des Einzelfalls. Die können nämlich gegebenenfalls auf eine Mitschuld des Vorausfahrenden hinweisen.
Hat es schon gekracht? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten.
Gilt immer der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden?
Wie der Begriff „Anscheinsbeweis“ schon sagt, „hat es den Anschein, dass …“ Der erste Anschein spricht also dafür. Gibt es aber Hinweise, dass es anders war, gilt das nicht mehr. Dann gilt es, Beweise dafür vorzulegen, dass der/die Auffahrende Schuld hat. Das können z. B. Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen sein.
Typische Beispiele für einen Auffahrunfall
An der Ampel einen Moment unaufmerksam, beim Stop and Go abgelenkt oder vom plötzlichen Stau auf der Autobahn überrascht: Ein Auffahrunfall ist schnell passiert. Deshalb ausreichend Abstand einhalten und auch die Straßenverhältnisse im Blick haben.
Was kann bei einem Auffahrunfall kaputt gehen?
Die Schwere der Schäden hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Restgeschwindigkeit, Gewicht des auffahrenden Fahrzeugs und Konstruktion des Fahrzeugs.
Oft ist mit bloßem Auge kein Schaden am vorderen Fahrzeug sichtbar, gleichwohl kann unter der Plastikstoßstange hoher Schaden entstanden sein. Dort sitzen z. B. verformbare Elemente. Während die elastische Stoßstange ihre Ursprungsform wieder annimmt, sind diese Elemente aber hinüber.
Deshalb unbedingt Daten der Unfallbeteiligten und der Zeugen erfassen und Fahrzeug zeitnah in der Werkstatt prüfen lassen.