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Erste Hilfe im Straßenverkehr

Lesezeit: 6 Minuten
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Aktualisiert am: 22.06.2026
Eine Sanitäterin zeigt auf ein Flipchart und ein Sanitäter macht eine Herzdruckmassage an einer Erste-Hilfe-Puppe.

Erste-Hilfe Kenntnisse auffrischen

Erste Hilfe kann Leben retten. Doch Studien zufolge liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs bei rund 37% aller deutschen Autofahrer mehr als 10 Jahre zurück.

Das bedeutet konkret: Mehr als jeder dritte Fahrer dürfte nicht mehr genau wissen, wie er im Notfall einem Unfallopfer helfen sollte. Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfehlen, Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.

Was ist Erste Hilfe?

Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, bei Unfällen oder lebensbedrohlichen Notfällen durch medizinische Laien oder Ersthelfer Leben zu retten, Folgeschäden zu verhindern oder den Zustand des Betroffenen bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte zu stabilisieren.

Die grundlegenden Schritte der Ersten Hilfe lassen sich in der Regel so zusammenfassen:

  • 1
    Absichern

    Die Unfallstelle sichern, um sich selbst und andere nicht zu gefährden (Warnweste, Warndreieck).

  • 2
    Notruf absetzen

    Den Rettungsdienst (in Europa unter 112) rufen und die "5 W-Fragen" beantworten:

    • Wo ist es passiert?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele Verletzte?
    • Welche Art der Verletzungen?
    • Warten auf Rückfragen.
  • 3
    Erste Hilfe leisten

    Je nach Situation Maßnahmen wie die stabile Seitenlage, Blutstillung durch Verbände oder bei Herz-Kreislauf-Stillstand die Herzdruckmassage (Reanimation) durchführen.

  • 4
    Betreuen

    Den Betroffenen beruhigen und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei ihm bleiben.

In Deutschland ist jeder Verkehrsteilnehmer und jeder Bürger gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet, sofern dies ohne eigene erhebliche Gefahr möglich ist (§ 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung).

Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat

Wenn man als einer der Ersten an einem Unfallort eintrifft gilt immer: unbedingt helfen! Denn das ist gesetzlich vorgeschriebene Pflicht – unterlassene Hilfeleistung eine Straftat.

Da lässt der Paragraph 323 c Strafgesetzbuch (StGB) keine Zweifel: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es da.

Zusätzlich drohen 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg. Ausreden gelten nicht - nicht zu handeln ist schlimmer als die Angst etwas falsch zu machen und dabei untätig zu bleiben.

Jeder Fahrschüler muss einen achtstündigen Lehrgang zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolvieren. Der Kurs soll den Führerschein-Anwärtern die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln und sie mit lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut machen. Denn jeder ist dazu verpflichtet bei einem Unfall zu helfen.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Rettungskette einhalten – so geht's!

Wir erklären was an einem Unfallort zu tun ist. Experten raten dabei, nach der sogenannten „Rettungskette" vorzugehen. Die beginnt damit, dass zunächst die Unfallstelle gesichert wird. Das bedeutet für Autofahrer, die am Unfallort eintreffen:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand abstellen. Dies sollte möglichst in einem sicheren Abstand zur Unfallstelle geschehen.
  • Warnweste anlegen
  • Mobiltelefon, Verbandskasten und Warndreieck zur Unfallstelle mitnehmen.

Warndreieck richtig aufstellen

Das Warndreieck wird in der richtigen Entfernung in Fahrtrichtung vor dem Unfallort aufgestellt. Diese Distanz beträgt

  • in der Stadt rund 50 Meter
  • auf Landstraßen 100 Meter
  • auf der Autobahn mindestens 150 Meter.

Bei Kurven und Hügeln oder Bergen ist das Warndreieck immer davor aufzustellen. Den Weg zum Platzieren des Warndreiecks sollte man – wenn vorhanden – hinter einer Schutzplanke zurücklegen, andernfalls am äußersten Straßenrand. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, das aufgeklappte Warndreieck dabei vor sich herzutragen.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

An der Unfallstelle muss sich der Ersthelfer einen Überblick verschaffen, um bei dem anschließend abzusetzenden Notruf alle für die Rettungskräfte wichtigen Informationen übermitteln zu können:

  • Wo befindet sich der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor?

Gut zu wissen: Passend zur Notrufnummer 112 erinnert der jährliche Tag des Notrufs am 11.2. daran, wie entscheidend schnelles Handeln und die richtige Alarmierung im Ernstfall sind.

Erst dann beginnt die eigentliche Erste Hilfe:

  • Den oder die Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu schaffen.
  • Den Zustand des oder der Verletzten zu prüfen: Atmung, Bewusstsein, Verletzungen etc.
  • Bewusstlose Unfallopfer, die aber normal atmen, bringt man in die stabile Seitenlage.
  • Bei einem Atemstillstand ist sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.

Stabile Seitenlage: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Was ist die Rettungskette?

Die Rettungskette bezeichnet das ineinandergreifende System von aufeinanderfolgenden Maßnahmen, die notwendig sind, um bei einem Notfall das Überleben eines Patienten zu sichern und eine optimale Versorgung bis zur Ankunft im Krankenhaus zu gewährleisten. Das Ziel ist eine lückenlose Betreuung vom Unfallort bis zur Klinik.

Sie besteht aus 5 zentralen Gliedern:

  • 1
    Absichern und Notruf

    Die Unfallstelle wird abgesichert (Eigenschutz), und umgehend wird der Rettungsdienst (112) alarmiert. Dies ist der Startpunkt der Kette.

  • 2
    Erste Hilfe

    Sofortmaßnahmen durch Laien oder Ersthelfer am Unfallort (z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Blutstillung, Stabile Seitenlage).

  • 3
    Rettungsdienst 

    Eintreffen von Rettungs- oder Notarztwagen. Fachpersonal übernimmt die medizinische Erstversorgung und die Stabilisierung der lebenswichtigen Funktionen.

  • 4
    Transport

    Der Transport des Patienten in ein geeignetes Krankenhaus unter fortlaufender Überwachung und Behandlung durch das Rettungsfachpersonal.

  • 5
    Klinische Versorgung

    Die Aufnahme in die Notaufnahme oder das Krankenhaus, wo die spezialisierte medizinische Weiterbehandlung erfolgt.

Wichtige Grundregel

Die Rettungskette funktioniert nur dann effektiv, wenn jedes Glied ineinandergreift. Das schwächste Glied bestimmt die Qualität der Rettung. Da die professionellen Rettungskräfte meist erst nach einigen Minuten eintreffen, sind die ersten beiden Glieder (Absichern/Notruf und Erste Hilfe durch Laien) die entscheidende Basis für das Überleben und den Heilungsverlauf des Betroffenen.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Hilfsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer bei Unfällen grundsätzlich vorhanden ist. Mangels Übung sind viele Autofahrer aber sehr unsicher und haben Angst etwas falsch zu machen.“
Cornelia Florschütz
ASB Coburg

Erste-Hilfe-Kurs alle 5 Jahre auffrischen

Wissen Sie noch wie Sie einen Verletzten in die stabile Seitenlage bringen? Wie ging nochmal der Rettungsgriff?

In Notsituationen hat man keine Zeit lange zu überlegen, da müssen alle Handgriffe sitzen. Deshalb empfehlen Experten, mindestens alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu absolvieren. Die geringen Kosten und die Zeit, die Autofahrer dafür aufwenden, können sich auch für sie selbst auszahlen – wenn sie als Unfallopfer mal auf sachkundige Ersthelfer angewiesen sind. Denn dann ist man meist für jeden dankbar, der weiß, was er tut.

„Der ASB bietet Erste-Hilfe-Fresh-up-Kurse an, bei denen die Teilnehmer in einem Abendlehrgang ihre Kenntnisse erneuern können. Das Ganze dauert lediglich 3 Stunden und kostet nur 15 €. Leider sind bisher nur wenige bereit, diese Zeit aufzubringen. Auch das DRK bietet solche Kurse an.“
Cornelia Florschütz
ASB Coburg

Sie möchten Ihren Erste-Hilfe-Kurs auffrischen? Der ASB berät Sie gerne und hilft Ihnen, Ihre Kenntnisse zu erneuern.

„Im jugendlichen Alter, in dem ein solcher Kurs meist absolviert wird, fehlt häufig die Einsicht. Es ist eben eine Pflicht, einen solchen Kurs zu machen. Erst später erkennen die Jugendlichen, dass diese Kenntnisse wichtig sind und eine Auffrischung von Nöten wäre. Die Erkenntnis, ihren Erste-Hilfe-Kurs auffrischen zu müssen, ist bei vielen da. Es mangelt oft jedoch an der Umsetzung.“
Cornelia Florschütz
ASB Coburg

Erste-Hilfe-Ausrüstung prüfen

Ist der Inhalt des Verbandkastens komplett und das Haltbarkeitsdatum für Verbandsmaterial noch nicht überschritten?

Viele Verbandkästen werden nur für ein Pflaster geöffnet und dann wieder weggepackt. Geplünderte Kästen sind im Ernstfall aber keine Hilfe. Deshalb sollten Sie verbrauchten Inhalt sofort ersetzen. Sonst fehlen im Notfall Verbandpäckchen, Kompressen und Wundschnellverbände.

Oft wird der Kasten auch im Auto deponiert und dort nie wieder beachtet. So hat man ihn zwar immer dabei, die böse Überraschung ist aber vorprogrammiert: Das Verfallsdatum ist überschritten, Verbandsmaterial und Pflaster sind unbrauchbar, Einmalhandschuhe spröde.

Ist dies der Fall, riskieren Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 €. Auch bei der Hauptuntersuchung liegt hier ein geringer Mangel vor.

Nachfüllpacks sind sehr günstig zu bekommen, Verbandskästen gibt es in fast jeder Tankstelle.

Was befindet sich in einem Verbandskasten?

Die DIN-Norm 13164 Version 2022 listet auf, was in einem Verbandskasten enthalten sein muss. Folgende Dinge gehören 2026 in den Verbandskasten Ihres Fahrzeugs:

Stückzahl Bezeichnung Erläuterung & Details
1 Heftpflaster
DIN 13019-A
Pflaster(-rolle) auf Spule mit Außenschutz
5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverband
DIN 13019-E

Pflasterverband
10 x 6 cm

Im 14-teilig Fertig-Pflasterset enthalten.

2 Fingerkuppenverbände Im 14-teilig Fertig-Pflasterset enthalten.
2 Fingerverbände

12 x 2,0 cm

Im 14-teilig Fertig-Pflasterset enthalten.

2 Pflasterstrips

1,9 x 7,2 cm

Im 14-teilig Fertig-Pflasterset enthalten.

4 Pflasterstrips

2,5 x 7,2 cm
1,9 x 7,2 cm

Im 14-teilig Fertig-Pflasterset enthalten.

1 Verbandpäckchen K
DIN 13151 - K
K= Klein, 3 m x 6 cm
Kompresse: 6 x 8 cm
2 Verbandpäckchen M
DIN 13151- M
M= Mittel, 4 m x 8 cm
Kompresse: 8 x 10 cm
1 Verbandpäckchen G
DIN 13151- G
G= Groß, 4 m x 10 cm
Kompresse: 10 x 12 cm
1 Verbandtuch (DIN 13152- BR)
1 Verbandtuch (DIN 13152- A)
2 Fixierbinde DIN 61634- FB 6

Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch

4 m x 6 cm

3 Fixierbinde DIN 61634- FB 8

Einzeln, staubgeschützt verpackt, elastisch

4 m x 8 cm

1 Rettungsdecke

Metallisierte Folie, Reißkraft, Reflexionsvermögen, Temperatur- u. Alterungsbeständigkeit, Wärmeleitfähigkeit, staubgeschützt verpackt

Mindestmaße: 21 cm x 16 cm, Dicke: 12 µm

6 Kompresse

Wundauflage steril, max. paarweise verpackt, saugfähig

100 x 100 mm

2 Dreiecktuch DIN 13168- D Ggf. einzeln, staubgeschützt verpackt
1 Verbandkastenschere DIN 58279- A 145
2 Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut
4 Medizinische Handschuhe, DIN EN 455-1 bis -4 Staubgeschützt (max. 4 Stück) verpackt, nahtlos, zum einmaligen Gebrauch
1

Erste-Hilfe-Broschüre

Informationen zur Ersten Hilfe, mind. der für Sofortmaßnahmen am Unfallort; entspricht LSM- Broschüre des DRK
2 Medizinische Gesichtsmasken Gesichtsmaske, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
1 Inhaltsverzeichnis Mit Option, individuelle Daten einzutragen (z. B. KFZ- Kennzeichen, Fahrzeughalter)

Der Verbandkasten gehört nicht in den Kofferraum

Verbandkasten und Warndreieck sollten bei jeder Fahrt immer schnell und einfach zugänglich sein.

Der beste Aufbewahrungsort für die Verbandtasche, bzw. den Verbandkasten ist übrigens nicht der Kofferraum. Der wird bei Unfällen oft beschädigt. Bewahren Sie den Verbandkasten in der Fahrgastzelle auf. Auch die Warnweste sollte immer griffbereit im Auto liegen.

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