Führerschein
Kosten, Klassen, Umtausch
Alles Wissenswerte rund um den Führerschein
Das eigene Auto oder Motorrad ist noch immer der Inbegriff der Freiheit für viele junge Erwachsene – insbesondere auf dem Land, wo es nur wenig öffentliche Verkehrsmittel gibt.
Die erste Fahrerlaubnis kann schon mit Erreichen des 15. Lebensjahrs erworben werden. Wer die Prüfung besteht, darf ein Moped mit bis zu 45 km/h bewegen.
Aber welche Führerscheinklassen gibt es noch? Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb dieser Klassen? Mit welchen Kosten ist die Fahrschule verbunden?
Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber, worauf Sie achten müssen und welche Kosten für die einzelnen Führerscheinklassen entstehen.
Wir klären auch, was es mit dem von der EU beschlossenen Umtausch von Papierführerscheinen und älteren Scheckkarten-Formaten auf sich hat.
In Deutschland sind noch Millionen der alten „Lappen“ im Umlauf, die gegen fälschungssichere Kartenführerscheine umgetauscht werden sollen. Erfahren Sie, wann Sie reagieren sollten und was das mit Ihrem Geburtsjahr zu tun hat.
Inhaltsverzeichnis
Führerscheinklassen
| Klasse | Fahrzeugart | Beschränkung |
|---|---|---|
| AM | Moped, Roller, Leichtkraftfahrzeuge | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung, ab 15 Jahren. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. |
A1 |
Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, ab 16 Jahren, dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW |
A2 |
Krafträder |
Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich |
A |
Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung |
B |
Pkw |
Max. 3.5 t Gewicht, max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg oder mehr, wenn Gesamtgewicht des Zuges 3.5 t nicht überschreitet |
BE |
Pkw |
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger, Gewicht zwischen 0,75 t und 3,5 t |
C1 |
Lkw |
Gesamtgewicht zwischen 3.5 und 7.5 t, nicht mehr als 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, mit Anhänger bis 750 kg |
C1E |
Lkw |
Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 in Kombination mit Anhänger mit mehr als 750 kg (C1) bzw. 3.500 kg (BE) mit Gesamtgewicht bis 12 t |
C |
Lkw |
Gewicht über 3.5 t, mit Anhänger bis 750 kg |
CE |
Lkw |
Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
D1 |
Bus |
Max. 17 Plätze, Länge max. 8 Meter, mit Anhänger bis 750 kg |
D1E |
Bus |
Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg |
D |
Bus |
Mehr als 9 Plätze, mit Anhänger bis 750 kg |
DE |
Bus |
Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
T |
Zugmaschinen |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils mit Anhängern, möglich ab 16 Jahren mit Beschränkung auf 40 km/h |
L |
Zugmaschinen |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, Kombinationen mit Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Ähnliches bis 25 km/h |
| Klasse | AM | A1 | A2 | A | B | BE | C1 | C1E | C | CE | D1 | D1E | D | DE | T | L |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fahrzeugart | Moped, Roller, Leichtkraftfahrzeuge | Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge | Krafträder | Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge | Pkw | Pkw | Lkw | Lkw | Lkw | Lkw | Bus | Bus | Bus | Bus | Zugmaschinen | Zugmaschinen |
| Beschränkung | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung, ab 15 Jahren – Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. |
Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, ab 16 Jahren, dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW | Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich | Mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung | Max. 3.5 t Gewicht, max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg oder mehr, wenn Gesamtgewicht des Zuges 3.5 t nicht überschreitet | Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger, Gewicht zwischen 0,75 t und 3,5 t |
Gesamtgewicht zwischen 3.5 und 7.5 t, nicht mehr als 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, mit Anhänger bis 750 kg | Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 in Kombination mit Anhänger mit mehr als 750 kg (C1) bzw. 3.500 kg (BE) mit Gesamtgewicht bis 12 t | Gewicht über 3.5 t, mit Anhänger bis 750 kg | Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
Max. 17 Plätze, Länge max. 8 Meter, mit Anhänger bis 750 kg | Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg |
Mehr als 9 Plätze, mit Anhänger bis 750 kg | Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils mit Anhängern, möglich ab 16 Jahren mit Beschränkung auf 40 km/h | Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, Kombinationen mit Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Ähnliches bis 25 km/h |
Kosten
Was kostet ein Führerschein?
Die Kosten für einen Führerschein richten sich vor allem nach den gewünschten Führerscheinklassen und der Region, in der Sie ihn machen.
Fahrschulen, die in ländlichen Regionen mit einer geringeren Kaufkraft ansässig sind, verlangen oft geringere Gebühren als vergleichbare Schulen in Großstädten und Ballungsgebieten.
Neben der Grundgebühr sind weitere Gebühren zu leisten, und zwar für:
- Lernmaterialien
- Anmeldungen zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung
- Fahrstunden
- Sowie für den Führerscheinantrag bei der Straßenverkehrsbehörde
Nur die Kosten für Fahrstunden sind variabel. Je länger Sie für den Führerschein brauchen, desto höher werden die Gesamtgebühren ausfallen. Weitere Kosten können entstehen, wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen und diese wiederholen müssen.
Eine übliche Fahrstunde dauert 45 Minuten. Der Preis für die Stunde liegt je nach Fahrschule und Region zwischen 65 € und 135 €. Selbst innerhalb einer Stadt kann es deutliche Preisunterschiede geben, vergleichen Sie daher die Angebote der einzelnen Schulen.
Generell hängt die Höhe der Kosten von Ihrer eigenen Lernkurve ab. Sie benötigen eine individuelle Anzahl an Übungsstunden – auch Grundfahrstunden genannt.
Für die Zulassung zur praktischen Führerscheinprüfung sind mindestens 12 Sonderfahrten Pflicht, von denen
- 5 Überlandfahrten,
- 4 Autobahnfahrten und
- 3 Nachtfahrten (Dämmerungs- und Dunkelheitsfahrten sind möglich)
sein müssen. Diese Sonderfahrten sind laut Gesetz „am Ende der Fahrausbildung anzusetzen“.
Durchschnittlich benötigen Fahrschüler in ländlichen Regionen 25 bis 30 Fahrstunden, in Großstädten und Ballungsräumen können es 35 bis 40 Stunden sein.
Was muss ich bei einem Foto für den Führerschein beachten?
Die Fotos für den Führerschein müssen biometrisch sein. Ihr Gesicht muss frontal fotografiert werden, es muss 80 % des Bildes einnehmen und keine Schatten oder Reflexionen zeigen. Haare dürfen das Gesicht nicht verdecken und Sie müssen einen neutralen Gesichtsausdruck zeigen. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt. Ihre Brille dürfen Sie tragen, wenn sie nicht spiegelt. Getönte Gläser und Sonnenbrillen sind nicht erlaubt.
Wo können Passbilder gemacht werden?
Sie können Passfotos bei professionellen Fotografen, in Fotoautomaten oder zu Hause machen. Die Voraussetzungen für ein biometrisches Foto müssen erfüllt werden, sonst gibt es keine besonderen Vorgaben. Passbilder sind in Behörden und Drogeriemärkten schon für rund 6 € erhältlich. Professionelle Fotografen verlangen zwischen 15 und 25 €. Zu Hause können Sie die Fotos sogar kostenlos erstellen. Die meisten Fahrschulen verlangen die Passbilder für den Führerschein bereits bei der Anmeldung.
Wo kann man einen Sehtest machen?
Einen Sehtest machen Sie entweder beim Augenarzt oder beim Optiker Ihrer Wahl. Wenn Sie einen Führerschein der Klassen A, B, L oder T erwerben möchten, reicht ein einfacher Sehtest aus. Führerscheine der Klassen C und D benötigen eine augenärztliche Untersuchung. Der Arzt prüft dabei das Gesichtsfeld, das räumliche Sehen, die Augenbeweglichkeit, das Dämmerungs- und Farbensehen und die Blendungsempfindlichkeit. Grundsätzlich darf der Sehtest nicht älter als 2 Jahre sein, es gibt aber auch Führerscheinstellen, die abweichend davon einen maximal 4 Wochen alten Test verlangen.
Was passiert, wenn ich beim Sehtest durchfalle?
Wenn Sie beim Sehtest durchfallen, wartet ein Termin beim Augenarzt auf Sie. Dieser bestätigt dann noch einmal die Sehschwäche und erstellt ein entsprechendes Gutachten für den Führerschein. In dem Schein wird dann vermerkt, dass Sie eine Sehhilfe tragen müssen. Das Fahren ohne diese kostet Sie dann bei einer Kontrolle mindestens 25 €.
Wie teuer ist ein Sehtest?
Der Sehtest ist bei den meisten Optikern kostenfrei, allerdings berechnen diese eine Gebühr für die Bescheinigung für die Führerscheinstelle. Wie hoch diese Kosten sind, bestimmt jeder Optiker selbst, mehr als 10 € sind es aber selten. Ein erweiterter Sehtest kann beim Optiker zwischen 25 € und 50 € kosten.
Warum benötige ich einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Gerade als Autofahrer kommen Sie schnell in Situationen, in denen lebensrettende Maßnahmen erforderlich sind. Fahranfänger sind daher verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen, um bei Unfällen im Zweifelsfall Erste Hilfe leisten zu können.
Wo kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?
Erste-Hilfe-Kurse finden fast überall regelmäßig statt. Sie werden von verschiedenen Trägern organisiert. Zu den größten Anbietern gehören das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der Arbeiter-Samariter-Bund und der ADAC.
Was sind die Inhalte eines Erste-Hilfe-Kurses?
Die Teilnehmer eines Erste-Hilfe-Kurses lernen die gesetzlichen Grundlagen für die Erste Hilfe kennen und erhalten wertvolle Hinweise für das Verhalten bei Unfällen. Sie erlernen unter anderem die Wiederbelebung durch Herzdruckmassage und Beatmung, wie sie eine Person in die stabile Seitenlage bringen und wie sie einen Helm nach einem Unfall sicher abnehmen können. Erfahren Sie mehr über Sofortmaßnahmen für Helfer in unserem Ratgeber.
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
Es gibt Kurse mit verschiedenen Schwerpunkten und Dauern. Damit ein Kurs für die Führerscheinprüfung anerkannt wird, muss er mindestens neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten dauern. Längere Kurse werden ebenfalls anerkannt.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben, ist dieser zeitlich unbegrenzt gültig. Auch wenn es empfehlenswert ist, den Kurs alle 3 - 5 Jahre zu wiederholen, gibt es keine gesetzliche Auflage. Auch eine 10 Jahre alte Bescheinigung muss von der Führerscheinstelle akzeptiert werden.
Wie teuer ist ein Erste-Hilfe-Kurs?
Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs betragen je nach Anbieter und Region zwischen 40 € und 60 €. Kurse, die über private Anbieter gebucht werden, können noch etwas teurer sein.
Erfahren Sie alles Wissenswerte zur Ersten Hilfe und welche Sofortmaßnahmen im Straßenverkehr wichtig sind.
Reform des PKW-Führerscheins in Deutschland: Geplante Maßnahmen zur Kostensenkung
Der Führerschein soll günstiger werden. Eine Reform der Bundesregierung sieht umfangreiche Maßnahmen vor, um die stark gestiegenen Preise abzufedern. Laut des Bundesverkehrsministers soll das Gesetzgebungsverfahren noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden, um zum 1. Januar 2027 zu greifen.
- Reduzierung der Sonderfahrten: Die bislang verpflichtenden 12 Sonderfahrten (à 45 Minuten) für Überland, Autobahn und Nacht sollen deutlich reduziert werden. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen (z. B. Klasse B) sind künftig nur noch 3 Einheiten à 45 Minuten vorgesehen. Da Fahrstunden zu den größten Kostenfaktoren zählen, ergibt sich hier ein erhebliches Einsparpotenzial.
- Einführung der Laienausbildung: Nach der Theorieprüfung und ersten Fahrstunden in der Fahrschule können Fahrschüler einen Teil ihrer Fahrpraxis – konkret 1.000 Kilometer – privat mit einer Begleitperson absolvieren. Dadurch kann sich die Anzahl kostenpflichtiger Fahrstunden in der Fahrschule deutlich reduzieren.
- Weniger Schaltstunden: Die verpflichtenden Stunden mit einem Schaltfahrzeug werden von 10 auf 7 Fahrstunden gesenkt.
- Erhöhter Simulator-Einsatz: Größere Teile der Ausbildung können künftig am Fahrsimulator absolviert werden, was die Betriebskosten senkt und langfristig zu günstigeren Preisen führen soll.
- Flexibler Online-Theorieunterricht: Durch verstärkte digitale Lernangebote im Theorieunterricht können Fahrschulen Raumkosten sparen, was sich perspektivisch auch auf die Preise für Fahrschüler auswirken kann.
- Mehr Preistransparenz durch Online-Meldepflicht: Fahrschulen müssen ihre Preise künftig regelmäßig online veröffentlichen, was den Vergleich für Verbraucher deutlich erleichtert. Zusätzlich stärkt das den Wettbewerb und kann langfristig zu günstigeren Angeboten beitragen.
Prüfungsablauf
Die Prüfungen
Die Führerscheinprüfungen werden vom TÜV oder von der DEKRA abgenommen. Sie erhalten eine Zulassung für die theoretische Führerscheinprüfung, wenn Sie mindestens 14 Grund- und 2 Zusatz-Doppelstunden im Theorieunterricht absolviert werden.
Die Zusatzstunden sind „klassenspezifisch“: Sie werden als Lernstoff spezielle Regelungen für "Ihre" Klasse durchnehmen. Zudem dürfen Sie frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters an der Prüfung teilnehmen.
Wenn Sie den Führerschein mit 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens erwerben möchten, dürfen Sie im Alter von 16 Jahren und 9 Monaten an der Prüfung teilnehmen. Wenn Sie nur den normalen Führerschein erwerben, verschiebt sich die Altersgrenze um 12 Monate nach oben.
Für die praktische Führerscheinprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Praxisteil muss innerhalb von 12 Monaten nach dem schriftlichen Teil erfolgen, sonst muss auch die theoretische Prüfung neu abgelegt werden.
Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung fallen je nach Klasse Kosten in unterschiedlicher Höhe an.
Die theoretische Prüfung kostet für alle Klassen mit Ausnahme des Mofaführerscheins 24,99 €.
Die theoretische Prüfung für den Mofaführerschein kostet 17,26 €. Die Gebühren werden bei einer erneuten Anmeldung wieder in derselben Höhe fällig.
Sie können die Führerscheinprüfung nur in dem Bundesland ablegen, in dem sich auch Ihre Fahrschule befindet.
Was brauche ich für die theoretische Führerscheinprüfung?
Um an der theoretischen Prüfung teilzunehmen, bringen Sie folgende Unterlagen zur Prüfung mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beleg der Gebührenzahlung für die theoretische Prüfung
- Bescheinigung über den Abschluss der theoretischen Ausbildung
Wie läuft die theoretische Führerscheinprüfung ab?
Die Prüfung erfolgt immer nach demselben Schema:
Aus einem Pool von über 1.000 Fragen werden zufällig 30 Fragen ausgewählt, die Sie beantworten müssen:
- 20 Fragen zum Grundstoff und
- 10 klassenspezifische Fragen
Die Prüfung findet dabei entweder an einem Computer oder einem Tablet statt, die Fragen werden digital gestellt.
Sie haben 30 - 45 Minuten Zeit.
Neben Multiple-Choice-Fragen kommen in der theoretischen Prüfung auch Videofragen vor. Die Prüflinge sehen einen kurzen, maximal 15 Sekunden Videoclip und müssen dann dazu eine Frage beantworten.
Der Fragenkatalog wird zweimal jährlich aktualisiert, immer im April und im Oktober eines Jahres kommen neue Fragen hinzu oder werden überarbeitet. Die Fragen gestaltet eine Arbeitsgemeinschaft aus DEKRA und TÜV.
Wie viele Fehler sind in der theoretischen Führerscheinprüfung erlaubt?
Prüflinge dürfen in der theoretischen Führerscheinprüfung maximal 10 Fehlerpunkte haben, um die Prüfung zu bestehen.
Die Fragen haben eine unterschiedliche Fehlerwertigkeit, wer 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet, ist ebenfalls durchgefallen.
Es ist aber möglich, mit 3 falschen Antworten zu bestehen, wenn alle Fragen maximal 3 Fehlerpunkte einbringen.
Wie läuft die Praktische Prüfung für den Führerschein ab?
Die praktische Prüfung dauert in den Führerscheinklassen A1, B und BE insgesamt 45 Minuten, inklusive eines 5-minütigen Feedbackgesprächs.
Prüflinge der Klasse A fahren 60 Minuten. Die Prüfungsfahrt darf im Stadtverkehr, auf der Landstraße, auf Kraftfahrtstraßen oder der Autobahn stattfinden.
Der Prüfer kontrolliert, ob Sie den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug beherrschen und die geltenden Verkehrsregeln korrekt anwenden. Zudem prüft er grundlegende Fahraufgaben wie eine Vollbremsung, Anfahren am Berg oder Rückwärts-Seitwärts-Einparken.
Während der Fahrt sollten keine dieser groben Fehler passieren, sonst ist die Prüfung sofort beendet:
- Fahrstreifenwechsel ohne Beachtung des Verkehrs
- Überfahren einer roten Ampel
- Nichtbeachten einer Vorfahrtssituation
- Zu schnelles oder deutlich zu langsames Fahren
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
- Vergessen des Blinkers
- Erfolgloses Einparken, wobei mehrere Versuche bis zum Stand in Ordnung sind
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Was passiert, wenn ich bei einer Führerschein-Prüfung durchfalle?
Nach einer nicht bestandenen Prüfung kann die Wiederholung des Tests nach 2 Wochen erfolgen.
Eine Ausnahme gibt es nur bei Personen, die Täuschungsversuche unternommen haben. Diese müssen 6 Wochen warten, bis sie erneut zur Prüfung erscheinen dürfen.
Sie können die theoretische und praktisch Prüfung so oft wiederholen, wie so wollen, müssen aber jedesmal erneut die Prüfungsgebühren zahlen.
Knapp 37 % der Teilnehmer einer theoretischen Führerscheinprüfung fallen durch. Auch bei den praktischen Prüfungen erreichen 28 % der Teilnehmer nicht das gewünschte Ziel.
Kann ich Moped- und Autoführerschein gleichzeitig machen?
Wenn Sie den Autoführerschein der Klassen B oder BE machen, ist die Klasse AM automatisch enthalten und Sie dürfen auch Mopeds und Roller fahren. Umgekehrt gilt das allerdings nicht.
Mehr zum Thema Moped- bzw. Roller-Führerschein und den verschiedenen Führerscheinklassen lesen Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 und A.
Motorradführerschein
Welche Voraussetzungen gelten für den Motorradführerschein?
Die Voraussetzungen für den Erwerb des Motorradführerscheins sind abhängig von bereits bestehenden Führerscheinen:
- Wer bereits den Führerschein der Klasse B besitzt, muss nur noch 6 Doppelstunden Theorieunterricht absolvieren und darf danach zur theoretischen Prüfung zugelassen werden.
- Ohne Führerschein sind die normalen 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff notwendig.
- Mehr Details dazu in unserem Ratgeber zum Motorradführerschein
Der Erwerb des Motorrad-Führerscheins mit einer eigenen Maschine ist möglich, wenn die Fahrschule damit einverstanden ist.
Sie benötigen dafür zwingend die Einverständniserklärung des Fahrzeugversicherers und die Maschine muss die Voraussetzungen für die gewünschte Fahrerlaubnis erfüllen.
- Die Gebühr für die theoretische Fahrprüfung liegt wie beim Autoführerschein bei 24,99 €.
- Die praktische Prüfung kostet bei Direkteinstieg 162,67 €, bei Aufstieg 141,13 €.
- Fahrstunden kosten zwischen 60 € und 100 €, je nach Region und Preisstruktur.
- Die Gebühren für das Lernmaterial und den theoretischen Unterricht sind bei den meisten Fahrschulen genau so hoch wie für den Autoführerschein.
- Insgesamt kostet der Motorradführerschein damit ungefähr dasselbe wie eine Fahrerlaubnis für Autos.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 135 Minuten Nachtfahrt, 180 Minuten Autobahnfahrt und 225 Minuten Überlandfahrt.
In der Praxis brauchen die meisten Fahrschüler zwischen 20 und 30 Fahrstunden.
Ja, der gleichzeitige Erwerb ist möglich und verringert die Kosten.
So fallen Grundgebühren und alle Kosten für Lehrmaterialien nur einmal an. Auch die theoretische Prüfung muss nur einmal abgelegt werden und die Gebühren für das Ausstellen der Fahrerlaubnis fallen ebenfalls einmalig an.
Wenn Sie bereits seit 5 Jahren einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen, können Sie für ungefähr 700 € einen Führerschein der Klasse B mit Schlüsselnummer 196 erwerben.
Damit dürfen Sie Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum fahren. Prüfungen sind dafür nicht notwendig, Sie müssen nur 4 Doppelstunden theoretischen Unterricht und 5 Doppelstunden Fahrpraxis nachweisen. Diese spezielle Fahrerlaubnis gilt aber nur im Inland.
- Die theoretische Prüfung ist identisch zur Prüfung beim Erwerb des Autoführerscheins. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die bereits einen Führerschein besitzen. Hier werden statt 30 nur 20 Fragen gestellt.
- In der praktischen Prüfung fahren Ihnen der Prüfer und Ihr Fahrlehrer hinterher. Die Prüfung dauert 60 Minuten. In dieser Zeit bewältigen Sie neben dem Fahren im normalen Verkehr auch bestimmte Grundfahrübungen wie Slalomfahrt, Ausweichen mit und ohne Bremsung, Kreisfahrt, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit oder Stop-and-go-Verkehr.
Führerschein auf Probe
Warum gibt es eine Probezeit beim Führerschein?
Die Probezeit gilt ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis und soll insbesondere Fahranfänger für die Teilnahme am Straßenverkehr und den daraus resultierenden Gefahren sensibilisieren.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gilt eine Null-Promille-Regelung für Fahranfänger. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist dabei selbst bei geringsten Mengen nicht erlaubt.
Grundsätzlich dauert die Probezeit 2 Jahre. Sie beginnt mit der Aushändigung des ersten Führerscheins.
Für die Führerscheinklassen T, L und AM gibt es keine Probezeit.
Wer sich mit Vollendung des 16. Lebensjahres für einen Führerschein der Klasse A1 entscheidet, kann schon mit 18 die vollständige Probezeit durchlaufen haben.
Sie beginnt übrigens auch zu laufen, wenn Sie einen Führerschein mit 17 machen und nur begleitet fahren dürfen.
Ein Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit kann schwerwiegende Auswirkungen haben. Die Probezeit kann sich dadurch auf bis zu 4 Jahre verlängern.
Die Behörden unterscheiden zwischen A- und B-Verstößen.
Bei allen Vergehen, die gemäß Straßenverkehrsordnung Punkte nach sich ziehen, handelt es sich um A-Verstöße.
B-Verstöße sind weniger schwerwiegend. B-Verstöße sind z. B. das Überziehen des TÜVs um mehr als 8 Monate, das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Parken in einer Feuerwehrzufahrt.
Alle Informationen rund um den Bußgeldkatalog finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Bußgeld.
- Nach 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößen verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Erfolgt der Teilnahmenachweis nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zugang des Schreibens, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
- Bei 2 A- oder 4 B-Verstößen erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Bei 3 A- oder 6 B-Verstößen wird Ihnen sofort der Führerschein entzogen und Sie erhalten eine Sperrfrist für die Wiedererlangung. Diese ist abhängig vom Einzelfall und dauert mindestens 6 Monate, maximal sind 5 Jahre möglich. Eine Verkürzung der Sperrfrist ist möglich, wenn Sie an einer MPU teilnehmen und diese bestehen. Aber auch falls eine Verkürzung möglich ist, darf die Fahrerlaubnis frühestens nach 3 Monaten wieder erteilt werden.
Ob ein Vergehen im Straßenverkehr als A- oder B-Verstoß eingestuft ist, können Sie im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes einsehen.
Fahrsicherheitstraining
Kann ich vor der Teilnahme an der praktischen Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren?
Ohne Führerschein können Sie nicht an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen.
Sie dürfen aber auf speziellen Verkehrsübungsplätzen in Begleitung einer weiteren Person fahren üben, wenn die Person mindestens 21 Jahre alt ist und seit 3 Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt.
Sie lernen Ihr fahrerisches Können und den Grenzbereich Ihres Fahrzeugs besser kennen. Dadurch können Sie in Gefahrensituationen besser reagieren.
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug an einem Sicherheitstraining teilnehmen oder auf einem Verkehrsübungsplatz fahren wollen, nehmen Sie am besten immer mit Ihrer Kfz-Versicherung Kontakt auf und klären den Versicherungsschutz ab.
Einige Veranstalter bieten auch Erweiterungen des Vertrags an, bei denen auch eine Kaskodeckung für den Tag des Trainings enthalten ist.
Gegebenenfalls ist eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll.
Die Kosten für ein Training liegen zwischen 85 € und 200 €. Häufig gibt es Vergünstigungen für Teilnehmer, die in einem Automobilklub Mitglied sind.
Bei bestimmten Ausbildungsberufen, bei denen das Fahrsicherheitstraining obligatorisch ist, übernehmen die Ausbildungsbetriebe die Kosten.
Fahrsicherheitstrainings finden in den meisten Fällen auf
- Rennstrecken,
- in Fahrsicherheitszentren oder
- auf speziellen Fahrsicherheitsgeländen der Veranstalter statt.
In Deutschland bieten der ADAC, Verkehrswachten und der TÜV die meisten Trainings an.
Im Rahmen von bestimmten Aktionen können Führerscheinneulinge nach Bestehen der praktischen Prüfung an kostenfreien oder preisreduzierten Trainings teilnehmen.
Häufig sind die kostenfreien Angebote nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Automobilklub möglich.
Bei den meisten Anbietern ist auch die Teilnahme ohne eigenes Auto möglich, aber nicht zu empfehlen.
Sie lernen insbesondere beim Training mit dem eigenen Fahrzeug die Grenzen Ihres fahrerischen Könnens kennen und wissen, wie sich Ihr Auto in Grenzbereichen verhält.
Sie lernen vor allem den Umgang mit Ihrem Fahrzeug in Grenzsituationen.
So werden Kurven- und Slalomfahrten trainiert, das Bremsen auf verschiedenen Fahrbahnuntergründen und das Abfangen und Stabilisieren von schleudernden Autos.
Auch das Ausweichen bei Hindernissen bei Nässe wird trainiert.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Das gilt für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
Bis zum Jahr 2033 werden alle bestehenden Führerscheine umgetauscht und durch neue Dokumente ersetzt.
Die Führerscheine werden zentral in einer Datenbank erfasst, um einen Missbrauch zu verhindern. Die Umstellung auf die Kartenführerscheine geschieht aufgrund einer EU-Richtlinie, die ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument an Stelle des teilweise noch im Umlauf befindlichen Papierführerscheins fordert.
Aber auch die älteren Karten-Führerscheine sind betroffen. Prüfen Sie einfach, ob Ihr Führerschein ein Ablaufdatum hat - falls nicht, müssen Sie ihn umtauschen.
In Deutschland wird per Gesetz geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen können.
Für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre wurde ein zeitlicher Stufenplan mit entsprechend gestaffelten Umtauschfristen eingeführt, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Sie müssen sich selbst um den Umtausch kümmern und werden auch nicht von den Behörden informiert. Setzen Sie sich am besten rechtzeitig eine Erinnerung.
Beim Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein droht ein Bußgeld.
Welche Fristen gelten für die jeweiligen Kategorien?
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein erneuert werden muss |
|---|---|
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.07.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder Später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
|---|---|
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Info: Ein freiwilliger Führerscheinumtausch ist jederzeit, d. h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.
Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates erklärt, dass man Personen, die vor 1953 geboren wurden, das Prozedere des Umtauschens ersparen möchte.
Außerdem will man auch hier durch die Frist bis 2033 einen zu großen Ansturm auf die Behörden vermeiden, da ab 2028 die ersten neuen Führerscheine, welche ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schon wieder auslaufen.
Ziel ist also, dass bis 2028 den Hauptanteil der alten Fahrerlaubnisdokumente umgetauscht ist.
Erst muss man einen persönlichen Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes stellen.
Bei den Motorrad- und Pkw-Klassen wird das neue Fahrdokument ohne weitere Prüfung ausgehändigt.
Hierbei gilt es zu beachten, dass man für den Umtausch seinen
- Personalausweis oder gültigen Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto und
- seinen aktuellen Führerschein
parat haben sollte.
Falls sich der aktuelle Wohnsitz nicht mit dem zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung vorliegenden deckt, benötigt man zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift von der Behörde, welche den alten Führerschein ausgehändigt hat.
Dieses Dokument kann auf Anfrage telefonisch, per Mail oder online beantragt werden und wird daraufhin automatisch an das zuständige Amt des gegenwärtigen Wohnsitzes geschickt.
Ist der Führerschein einmal erneuert, reicht dieser für 15 Jahre und muss danach, um seine Gültigkeit zu verlängern, wieder aktualisiert werden.
Wer seinen alten „Lappen“ liebt und es aus nostalgischen Gründen behalten möchte, kann beruhigt sein: Sein altes Fahrausweisdokument kann man nach dem Umtausch wieder mit nach Hause nehmen, jedoch ist dieses entwertet, da es von der Behörde entsprechend gestanzt wird.
Die Kosten für die Umstellung betragen einmalig ca. 25 €. Der Betrag setzt sich aus Bearbeitungsgebühr und den Kosten für das Dokument selbst zusammen.
Für Lkw-Fahrer gelten ohnehin gesonderte Fristen. Lkw-Führerscheine müssen alle 5 Jahre verlängert werden.
Eine Ausnahme gibt es für Führerscheine der Klassen C1 und C1E, diese sind grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers gültig und müssen erst ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängert werden.
Ausblick: Das ändert sich durch die neue EU-Reform
Die Europäische Union hat eine umfassende Reform des Führerscheinrechts beschlossen. Ziel der 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist es, die Mobilität innerhalb Europas zu vereinheitlichen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen. Nach dem Inkrafttreten am 25. November 2025 ist nun der deutsche Gesetzgeber am Zug: Die neuen EU-Vorgaben müssen erst noch in nationales Recht überführt werden, damit sie auch hierzulande verbindlich gelten. Dafür haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit – plus ein weiteres Jahr, um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Digitaler Führerschein
Bis Ende 2029 muss der digitale Führerschein EU-weit als Ergänzung zur Plastikkarte eingeführt werden und kann dann bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. In Deutschland soll er bereits Ende 2026 kommen. - EU-weites Begleitetes Fahren (BF17)
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren wird offiziell auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, sodass Fahrpraxis auch bei Auslandsreisen gesammelt werden kann. - Niedrigere Altersgrenzen für Lkw und Busse
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für Lkw-Fahrer auf 18 Jahre und für Busfahrer auf 21 Jahre gesenkt. - Senioren & Fahrtauglichkeit
Die geplante Pflicht zu regelmäßigen Gesundheitschecks für Autofahrer über 70 Jahre wurde vorerst gestoppt; es bleibt bei der bisherigen Eigenverantwortung und den bestehenden Regelungen zur Fahrtauglichkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026