Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es bei der Motorrad-Schutzkleidung?
Es gibt grundsätzlich nur wenige Vorschriften bei der Motorradbekleidung: Ein Motorradfahrer ist allein gesetzlich dazu verpflichtet einen Motorradhelm zu tragen.
- Der Motorradhelm ist wichtiger Bestandteil der Schutzausrüstung von Motorradfahrern.
- Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer eingeführt.
- Die besagt laut StVO, dass die Fahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h während der Fahrt einen „geeigneten“ Schutzhelm zu tragen haben.
- Das gilt genauso für die Mitfahrer.
Das Tragen von Motorradschutzkleidung ist allerdings entscheidend, ob der Fahrer im Falle eines Unfalls eine Mitschuld trägt.
Ein Motorradfahrer trägt Mitschuld selbst, wenn der Unfall als solches nicht zu verantworten ist, aber die Folgen eines Unfalls geringer ausgefallen wären, wenn der Motorradfahrer entsprechende Motorradschutzkleidung getragen hätte.
Gut zu wissen
Neben der richtigen Ausrüstung ist auch eine passende Versicherung unerlässlich, um optimal für die Motorradsaison gerüstet zu sein. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Versicherungen für Biker Pflicht sind und welche zusätzlichen Absicherungen sinnvoll sein können.
Motorradkleidung – Die Top 5 im Video
Motorradfahren strahlt Lässigkeit, Unabhängigkeit und Freiheit aus. Bei aller Coolness sollte die Sicherheit jedoch nicht zu kurz kommen, denn je mehr man auf sich achtet, desto länger ist einem der Fahrspaß garantiert.
Die meisten denken natürlich an den Helm, doch damit allein ist es nicht getan. Ob Hals, Rumpf oder Extremitäten – es gibt für jeden Körperteil den passenden Schutz.
Wir wünschen viel Spaß beim neu entdecken und eine allzeit sichere Fahrt.