HUK Ratgeber

Begleitetes Fahren – BF 17 in der Kfz-Versicherung

Lesezeit: 4 Minuten
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Aktualisiert am: 03.09.2026
Blick aus einem Auto auf zwei Frauen, die sich unterhalten und spazieren gehen..

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bild zeigt ein stilisiertes Symbol eines Autos in einfacher, dunkelblauer Linienzeichnung. Es ist von vorne dargestellt und betont die Form des Fahrzeugs.
    Früher Fahrpraxis sammeln

    Fahranfänger starten bereits ab 17 Jahren mit einer Begleitperson. Das Sammeln von Fahrpraxis senkt das Unfallrisiko nachweislich.

  • Begleitperson richtig wählen

    Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Sie muss seit fünf Jahren ununterbrochen den Pkw-Führerschein besitzen.

  • Beiträge sparen

    Das Begleitete Fahren senkt das spätere Unfallrisiko. Versicherungen belohnen diese Fahrpraxis oft mit günstigeren Beiträgen.

Sicher und selbstbewusst in die Fahrpraxis: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 starten Jugendliche schon vor ihrem 18. Geburtstag entspannt in den Straßenverkehr. Unterstützt durch eine erfahrene Begleitperson sammeln Fahranfänger wertvolle Praxiserfahrung und senken ihr Unfallrisiko nachweislich.

Erfahren Sie hier alles zu den Voraussetzungen, den Regeln für Begleiter und wie Sie mit BF17 bei der Kfz-Versicherung sparen.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?

Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ist ein Sondermodell der Pkw-Führerschein-Ausbildung (Klasse B/BF17) in Deutschland.

Es ermöglicht Jugendlichen, die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren abzulegen. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine befristete Prüfungsbescheinigung, mit der sie bis zu ihrem 18. Geburtstag ein Auto fahren dürfen – allerdings nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Begleitperson.

Ziel des Modells ist es, jungen Fahranfängern den Einstieg in den Straßenverkehr zu erleichtern, wertvolle Fahrpraxis in einem geschützten Rahmen zu bieten und das Unfallrisiko signifikant zu senken.

Wann kann man den Führerschein mit 17 anfangen?

Jugendliche können sich 6 Monate vor Vollendung ihres 17. Lebensjahrs in einer Fahrschule zur Ausbildung für den Führerschein der Klasse B oder BE (Pkw) anmelden.

Außerdem müssen sie einen Antrag auf „Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter“ bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Dieser Antrag muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten enthalten.

In dem Antrag werden bereits die Begleitpersonen namentlich aufgeführt. Diese Liste kann später noch erweitert werden.

Für die Prüfung gilt Folgendes:

  • Die theoretische Führerscheinprüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegt werden.
  • Die praktische Führerscheinprüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.

Nach bestandener Prüfung bekommt der Fahranfänger zunächst eine Prüfbescheinigung als „Führerscheinersatz“ ausgestellt. Den richtigen Scheckkartenführerschein gibt es erst ab 18.

Übrigens

Der Führerscheinersatz behält nach dem 18. Geburtstag des Fahranfängers noch für weitere 3 Monate die Gültigkeit. In dieser Zeit muss die Bescheinigung dann jedoch gegen die richtige Fahrerlaubnis eingetauscht werden – wiederum bei der Führerscheinstelle.

Wann beginnt beim BF17 die Probezeit und wie lange dauert sie?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung und dauert die üblichen 2 Jahre.

Verkehrsverstöße während dieser Zeit haben dieselben Konsequenzen wie bei jedem Führerschein auf Probe.

Welche Führerscheinklassen beinhaltet das Begleitete Fahren?

Mit dem Bestehen der BF17-Prüfung erwerben Fahranfänger nicht nur die Fahrerlaubnis für die Klasse B (Pkw), sondern automatisch auch die Klassen AM (z. B. Mopeds, Roller, S-Pedelecs bis 45 km/h) und L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h).

Fahrzeuge, die mit den Führerscheinklassen AM und L gefahren werden dürfen, können mit Besitz der Prüfbescheinigung BF 17 ohne eine Begleitperson gefahren werden.

Die Begleitperson

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Damit eine Begleitperson eingetragen werden kann, muss sie gesetzliche Kriterien erfüllen. Neben den Eltern können auch Verwandte, Bekannte oder Freunde eingetragen werden. Zudem ist die Anzahl der Begleitpersonen unbegrenzt.

  • Wer darf begleiten? Eltern, Verwandte, Freunde oder Bekannte.
  • Anzahl: Beliebig viele Personen können eingetragen werden.
  • Keine Schulung: Begleitpersonen müssen vorab keine spezielle Schulung oder Prüfung absolvieren.
  • Mindestalter: Mindestens 30 Jahre alt.
  • Fahrpraxis: Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B).
  • Punktegrenze: Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bei der Antragstellung.
  • Promillegrenze: Während der Begleitung gilt die 0,5-Promille-Grenze (sowie das Verbot berauschender Mittel).
Wichtig

Die Begleitperson sitzt ausschließlich beratend auf dem Beifahrersitz und greift nicht aktiv in das Lenkrad oder die Pedale ein.

Wo muss die Begleitperson sitzen?

Die Begleitperson muss sich im Fahrzeug befinden, weitere Vorgaben macht der Gesetzgeber nicht.

Es ist also völlig egal, ob sie auf dem Beifahrersitz oder hinten sitzt, bei Vans und Bussen ist auch die dritte Sitzreihe kein Problem.

Die Begleitperson darf ohnehin nicht eingreifen. Ihr ist es untersagt, während der Fahrt aktiv einzugreifen. Sie darf also vor allem nicht ins Lenkrad greifen.

Allerdings ist der Beifahrersitz vorteilhaft, weil die Fahranfängerin oder der Fahranfänger Begleitpersonen dort besser wahrnimmt. Außerdem hat die Begleiterin oder der Begleiter vorne im Auto eine bessere Übersicht über den Verkehr und kann die jungen Fahrenden besser unterstützen.

Wie viel Promille darf der Beifahrer haben?

Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein, sprich im Höchstfall einen Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille aufweisen.

Aber Begleitpersonen sind Vorbilder im Straßenverkehr und sollten deshalb ganz auf Alkohol verzichten. Natürlich sind auch andere Drogen tabu.

Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind dafür verantwortlich, dass ihre Begleitpersonen die Regeln einhalten. Sie selbst dürfen gar keinen Alkohol trinken, auch besteht für sie ein striktes Konsum-Verbot von anderen berauschenden Mitteln.

Wie hoch ist das Bußgeld für Begleitetes Fahren ohne Begleitperson?

Das Bußgeld für Fahren ohne Begleitperson beträgt 70 €. Das ist aber noch lange nicht alles, denn der Verstoß hat weitere Folgen: Es gibt einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE wird widerrufen. Das heißt, mit dem Begleiteten Fahren ist erst mal Schluss. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt frühestens zum 18. Geburtstag, und der Fahranfänger muss wahrscheinlich vorher noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) absolvieren.

Außerdem gilt Fahren ohne Begleitperson als „schwerwiegender Verstoß“ (Kategorie A), was eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre mit sich bringt.

Die Folgen für das Fahren ohne Begleitperson auf einen Blick:

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • Ein Bußgeld von 70 €
  • Ein Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • Pflicht zur Absolvierung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis

BF17 im Ausland: Wo gilt die Prüfbescheinigung?

Unsere europäischen Nachbarn erkennen die Prüfungsbescheinigung nicht als Führerscheinersatz an.

Ist Begleitetes Fahren im Ausland erlaubt?

Nein, beim Begleiteten Fahren handelt es sich um eine nationale Regelung, die im Ausland nicht gilt.

Einzige Ausnahme für erlaubtes Begleitetes Fahren im Ausland ist Österreich bei Einhaltung der in Deutschland geltenden Voraussetzungen.

Allerdings gilt das nur exakt bis zum 18. Geburtstag. Eine 3-monatige Verlängerung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht!

BF17 und die Kfz-Versicherung: Meldepflicht und mögliche Rabatte

Muss ich meiner Versicherung die Teilnahme am BF17 melden?

Wenn das versicherte Fahrzeug im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 genutzt wird, ändert sich der Fahrerkreis und eine Meldung an den Versicherer ist erforderlich.

Wird Begleitetes Fahren bei der Versicherung angerechnet?

Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 hat einen positiven Einfluss auf das Unfallrisiko. Viele Versicherer belohnen deshalb die Teilnahme.

Wird die Kfz-Versicherung durch Begleitetes Fahren teurer?

Ab dem 17. Geburtstag darf nach bestandener Prüfung und mit Begleitung gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt ist deshalb der Versicherung der weitere Fahrer mitzuteilen.

Waren bisher nur Fahrer über 25 Jahre eingetragen, wird es wohl etwas teurer werden. Im Vergleich zum Fahrer ohne Teilnahme am Begleiteten Fahren wird es aber meist günstiger sein.

Was kostet die Versicherung für Begleitetes Fahren?

Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. vom Alter des Fahrers. Der positive Effekt des Begleiteten Fahrens kann sich bis zum Alter von 25 Jahren vorteilhaft auf den Beitrag auswirken.

Was gilt für die HUK-COBURG?

Wenn das Auto bei uns versichert ist, informieren Sie uns, dass es von einem Führerscheinneuling für Begleitetes Fahren benutzt wird. Ihren Fahrerkreis können Sie einfach und schnell in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine HUK" ändern.

Wir berechnen den Versicherungsbeitrag dann neu. Da das Unfallrisiko bei jungen Fahrern erhöht ist, wird es teurer.

Wir unterstützen aber das BF17 als Maßnahme zur Senkung des Unfallrisikos bei Fahranfängern.

So erhalten z. B. Familien, deren Kinder an diesem Programm teilnehmen bzw. teilgenommen haben einen günstigeren Beitrag, als wenn die Kinder ohne das Programm zu absolvieren mit 18 das Fahren beginnen.

Denn: Wer am Begleiteten Fahren teilgenommen hat, ist seltener in einen Unfall verwickelt als derjenige, der erst mit 18 seinen Führerschein macht und dann allein am Steuer sitzt.

Informationen erhalten Sie von unserem Serviceteam unter 09561 96 101.

Informieren Sie sich auch über die Fahranfänger-Versicherung.

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Wie geht es mit dem Begleiteten Fahren weiter?

Das ist geplant und wird diskutiert:

  • EU-weite Anerkennung

    Die Europäische Union hat eine umfassende Reform des Führerscheinrechts beschlossen. Ziel der 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist es, die Mobilität innerhalb Europas zu vereinheitlichen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen. Nach dem Inkrafttreten am 25. November 2025 ist nun der deutsche Gesetzgeber am Zug: Die neuen EU-Vorgaben müssen erst noch in nationales Recht überführt werden, damit sie auch hierzulande verbindlich gelten. Dafür haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit – plus ein weiteres Jahr, um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten. Über die EU-Führerscheinrichtlinie soll auch das Begleitete Fahren künftig europaweit harmonisiert werden.

  • Diskussion um BF16

    Fahrlehrerverbände und Verkehrsexperten fordern Testprojekte für ein Begleitetes Fahren ab 16 Jahren.

    Das Ziel: Jugendliche sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren noch mehr Fahrpraxis im geschützten Rahmen sammeln.

Wichtig zu wissen

Aktuell wird generell über eine Reform des Pkw-Führerscheins in Deutschland nachgedacht, um die Führerscheinkosten zu senken. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Gut zu wissen – Das Grünpfeil-Schild

grüner Ampelpfeil

Der deutsche Schilderwald ist nicht nur groß, manche Zeichen sind auch so selten, dass viele gar nicht wissen, was sie eigentlich bedeuten.

Dieses Grünpfeil-Schild ist eine nicht leuchtende Ergänzung an Ampeln, durch welches die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild, rechts neben dem roten Licht der Ampel. Übernommen wurde er aus der Straßenverkehrsordnung der DDR, allerdings mit einer wichtigen Änderung: Die Pflicht zum vorherigen Anhalten wurde dazu ergänzend erst im Jahr 1990 eingeführt.

Und so verhält man sich bei roter Ampel in Kombination mit einem Grünpfeil-Schild richtig, wenn man rechts abbiegen möchte:

  • Jedes Fahrzeug muss an der Haltelinie anhalten. Das gilt immer auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (wie beim STOP-Schild).
  • Querverkehr und Fußgänger dürfen bei dem Vorgang nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Erst, wenn alles frei ist, darf man vorsichtig rechts abbiegen.

Verstößt man gegen diese Regeln, wird dies ähnlich geahndet wie das Missachten einer roten Ampel. Es empfiehlt sich daher mit geringer Geschwindigkeit an eine rote Ampel mit Grünpfeil-Schild heranzufahren.

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