BF 17 – Wie funktioniert das Begleitete Fahren?
Jugendliche können sich 6 Monate vor Vollendung ihres 17. Lebensjahrs in einer Fahrschule zur Ausbildung für den Führerschein der Klasse B oder BE anmelden.
Außerdem müssen sie einen Antrag auf „Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter“ bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Dieser Antrag muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten enthalten.
In dem Antrag werden bereits die Begleitpersonen namentlich aufgeführt. Diese Liste kann später noch erweitert werden.
Wann kann man den Führerschein mit 17 anfangen?
Wer sich dafür entscheidet, kann bereits mit sechzehneinhalb Jahren beginnen, den Führerschein zu machen.
- Nach der Fahrausbildung können die Jugendlichen die theoretische Führerscheinprüfung frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen.
- Die praktische Führerscheinprüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
- Nach bestandener Prüfung bekommt der Fahranfänger zunächst eine Prüfbescheinigung als „Führerscheinersatz“ ausgestellt.
- Den richtigen Scheckkartenführerschein gibt es erst ab 18.
Übrigens
Der Führerscheinersatz behält nach dem 18. Geburtstag des Fahranfängers noch für weitere 3 Monate die Gültigkeit. In dieser Zeit muss die Bescheinigung dann jedoch gegen die richtige Fahrerlaubnis eingetauscht werden – wiederum bei der Führerscheinstelle.
Wann beginnt beim BF17 die Probezeit und wie lange dauert sie?
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung und dauert die üblichen 2 Jahre.
Verkehrsverstöße während dieser Zeit haben dieselben Konsequenzen wie bei jedem Führerschein auf Probe.