Was ist Fahrerflucht?
Verkehrsteilnehmer, die einen Unfall verursachen und weder auf den Geschädigten warten noch die Polizei rufen, begehen Fahrerflucht. Juristisch wird die Unfallflucht in §142 des Strafgesetzbuches (StGB) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort definiert. Sie stellt damit eine Straftat dar.
Ein besonders drastisches Beispiel für Fahrerflucht: Der Täter überfährt eine rote Ampel, rammt dann ein anderes Auto und flieht anschließend vor der Polizei. In einem solchen Fall hilft dem Fahrer wohl nur noch ein sehr guter Anwalt.
Derartige Verkehrs-Rowdies sind aber nicht die Zielgruppe für diesen Ratgeber-Artikel. Wir wollen uns stattdessen um all diejenigen kümmern, die in ihren Augen nur ein Bagatelldelikt begehen, situationsbedingt in Stress geraten und in Folge einer Kurzschlussreaktion einfach weiterfahren.
Wir zeigen Ihnen die Folgen einer Fahrerflucht (oder Unfallflucht) auf, wenn diese gemeldet werden und es zur Anzeige kommen sollte. Außerdem geben wir Empfehlungen für alle, die nach einem fremdverursachten Unfall bemerken, dass der Verursacher sich aus dem Staub gemacht hat, ohne die Verantwortung für den entstandenen Schaden zu übernehmen.
Typische Beispiele für Fahrerflucht
Natürlich gibt es unzählige unterschiedliche Fälle von Fahrerflucht, wir konzentrieren uns deshalb auf 2 typische Unfallsituationen.
Situation a)
Sie verursachen einen Unfall im fließenden Straßenverkehr und unter Beteiligung von anderen Verkehrsteilnehmern. Typische Fälle sind z. B.:
- Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein anderes Auto gestreift und einen Lackschaden verursacht.
- Sie haben bei einem anderen Fahrzeug den Seitenspiegel abgefahren.
Haben Sie einen solchen (oder ähnlichen) Unfall verursacht, heißt die Devise: Sofort anhalten, denn sonst können Sie sich strafbar machen.
Situation b)
Sie wollen eigentlich nur ausparken, doch plötzlich: Ein Rucken, ein unangenehm knirschendes Geräusch und schon hat der Kotflügel Ihres Wagens die Seite des Autos auf dem Nachbarparkplatz unsanft berührt. Wenn Sie jetzt – nach diesem Parkrempler – einfach Adresse und Telefonnummer auf einem Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens stecken und anschließend wegfahren, riskieren Sie wegen Unfallflucht belangt zu werden.