Die aktuelle Rechtslage zur Nebenkostenabrechnung
Hausverwaltungen und Vermieter stehen in der Pflicht, sämtliche Positionen, die sie in der Nebenkostenabrechnung aufführen, nachzuweisen, wenn der Mieter dies anfragt oder darum bittet.
Das schließt nicht nur die Warmwasser- und Gaskosten mit ein, sondern auch alle weiteren Kosten, wie beispielsweise Kosten für den Hausmeister, die Garten- und Grundstückspflege oder die Dachrinnenwartung.
Zudem ist der Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr spätestens bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres zukommen zu lassen.
Innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung muss dann die Nach- bzw. Rückzahlung erfolgen. Hat Ihr Vermieter diese Fristen nicht eingehalten, ist es für Sie an der Zeit, Ihren Rechtsschutz heranzuziehen.