Widerspruch einlegen: Form und Fristen
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung einlegen: Darauf müssen Sie als Mieter achten
Sie erhalten von Ihrem Vermieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung. Das heißt, für 2025 muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.
Bekommen Sie von Ihrem Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung, dann ist der Betrag in der Regel spätestens 30 Tage nach Erhalt zu zahlen.
Wollen Sie gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen, so sollte dies in Ihrem eigenen Interesse schriftlich und begründet bei Ihrem Vermieter erfolgen.
Wie lange kann ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?
Sie haben 12 Monate Zeit, um gegen eine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen.
Nach Ablauf dieser Frist haben Sie in der Regel keine Möglichkeit mehr die Abrechnung zu beanstanden.
Legen Sie Widerspruch ein, dann ist die Angabe konkreter Gründe erforderlich, denn pauschale Aussagen ohne Angabe einer schlüssigen Begründung genügen nicht.
- Enthält die Abrechnung formale Fehler, ist sie meist nichtig und der Mieter hat unter anderem den Anspruch auf Erstellung einer „neuen“ Abrechnung.
- Bei inhaltlichen Fehlern muss der Mieter den Betrag innerhalb der Widerspruchsfrist begleichen und einen Hinweis wie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung“ ergänzen.