Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?
Welche Kosten der Vermieter umlegen darf, ist im Mietvertrag geregelt. Es ist die Umlage von folgenden Posten möglich:
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Grundsteuer
Der Vermieter darf die Grundsteuer für die Immobilie bzw. das Haus auf den Mieter umlegen. Zu 100 % wenn die Immobilien alleine bewohnt wird und anteilig, wenn mit man z. B. mit dem Vermieter im Haus wohnt.
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Allgemeinstrom
Hierzu zählt Strom für die Bereiche, die von allen Mietern genutzt werden, z. B. die Beleuchtung von Außenanlagen, Treppen, Fluren, Bodenräumen, Keller und Waschküchen.
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Kaltwasser und Abwasser
Regenwasser, Niederschlagswasser und Oberflächenwasser dürfen vom Vermieter als Kosten für Entwässerung berechnet werden.
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Versicherungen für das Haus
Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung für das Haus sind Teil der Betriebskosten.
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Hausmeister bzw. Hauswart
Hierzu zählen entsprechende Kosten für das Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge des Hausmeisters. Es dürfen ausschließlich Hausmeistertätigkeiten abgerechnet werden. Verwaltungstätigkeiten oder Reparaturen zählen nicht dazu.
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Reinigung
Kosten für Reinigungspersonal und Putzmittel für z. B. die Treppenreinigung dürfen umgelegt werden.
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Gartenpflege
Kosten für die Pflege und einzelne Pflanzen, die ersetzt werden müssen, können Teil der Nebenkostenabrechnung sein. Die Gartenneuanlagen gehören nicht dazu.
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Straßenreinigung
Kosten für die regelmäßige Straßenreinigung, aber auch Räum- und Streukosten bei Schnee bzw. Eis zählen ebenfalls zu den Nebenkosten.
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Müllabfuhr
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Schornsteinreinigung
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Wartungskosten
Für Aufzüge oder Rauchmelder, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
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Kabelanschluss
Kosten für den Kabelanschluss dürfen nur umgelegt werden, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Vermieter den Service-Vertrag mit einem Anbieter abschließt.
Ab dem Jahr 2024 kann der Mieter den Anbieter selbst wählen.
Nicht zu den Nebenkosten gehören übrigens Kosten für die Hausverwaltung oder Reparaturen.
Schon gewusst?
Die Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten werden basierend auf der Heizkostenabrechnung für das kommende Jahr angepasst.
Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen: Steigen die Energiepreise beispielsweise plötzlich massiv an, wie es im Jahr 2022 der Fall war, müssen Mieter im Folgejahr mit deutlich höheren Nebenkostenvorauszahlungen rechnen.
Achtung: Durch die enorm gestiegenen Energiepreise gehen viele Nebenkostenabrechnungen auch mit einer hohen Nachzahlung einher.
Wie werden Nebenkosten bei mehreren Parteien verteilt?
Die Verteilung der Nebenkosten geschieht über einen Umlageschlüssel bzw. Verteilerschlüssel. Dabei werden die Kosten oft anteilig über die Nutzfläche der Wohnung oder über die Anzahl der im Haus lebenden Personen verteilt.
Auch nicht vermietete Wohneinheiten müssen dabei mitberücksichtigt werden. Denn die Kosten hierfür trägt der Vermieter.
Gut zu wissen
Ziehen Sie im Laufe des Jahres in eine neue Wohnung, dürfen Ihnen die Betriebskosten nur anteilig für den Zeitraum berechnet werden, in dem Sie die Wohnung auch bewohnt haben.
Die Verteilung der Heizkosten wird von der Heizkostenverordnung bestimmt, um den monatlichen Wärmeverbrauch zu gewichten. Bei der Berechnung wird auch die Zwischenablesung berücksichtigt.