Paar auf einem Roller

Leicht­kraftrad-Versicherung

  • Günstige Beiträge
  • Transportschäden in der Vollkasko mitversichert
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Paar auf einem Roller

Leicht­kraftrad-Versicherung

  • Günstige Beiträge
  • Transportschäden in der Vollkasko mitversichert
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Was sind Leichtkrafträder?

Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer 80er oder 125er. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie.

Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen.

Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1. April 1980 erworben wurde, darf ein Leichtkraftrad gefahren werden. Das macht den Roller zu einem beliebten Zweitfahrzeug, hervorragend geeignet für den schnellen Abstecher in die Stadt. 

Für die Versicherung ist es dabei unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden.

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Welche Leichtkrafträder versichern wir?

Wir versichern:

  • Ihr Leichtkraftrad – über 50 ccm bis 125 ccm
  • Ihren Leichtkraftroller – über 50 ccm bis 125 ccm

Schwächer motorisierte Zweiräder (Kleinkrafträder), z. B. ein Roller mit 50 ccm, der ein Versicherungskennzeichen benötigt, können über unsere Mopedversicherung versichert werden.

Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum profitieren von unserer Motorrad-Versicherung

Ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Motorrädern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern sowie eine Übersicht der Führerscheinklassen, die zum Fahren des jeweiligen Kraftrads berechtigen, finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Kraftrad.

Wie muss ich mein Leicht­kraftrad versichern?

Für Leichtkrafträder ist die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Kaskoversicherung hingegen schließen Sie freiwillig ab. Sie müssen abwägen, ob sich der Abschluss einer Kaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad lohnt. Sie stellt in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung dar.

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Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihr Leicht­kraftrad

Viele genießen bei einer Fahrt das Gefühl grenzenloser Freiheit. Damit Sie dieses Gefühl voll auskosten können, sichern Sie sich mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung optimal ab.

  • Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. € je geschädigte Person).
  • Wir berücksichtigen Ihre alten schadenfreien Jahre, wenn Sie nach einer längeren Pause wieder einsteigen.
  • Bei Leichtkrafträdern sinkt der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach 3 unfallfreien Jahren auf 30%.
  • Und Sie? Sparen und genießen Ihr Freiheitsgefühl auf 2 Rädern.

Was übernimmt die Kfz-Haftpflicht?

Wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, sichert Sie die Kfz-Haftpflicht gegen den finanziellen Schaden ab, der Ihnen aus den Unfallfolgen entstehen kann.

  • Die Kfz-Haftpflicht kommt für die berechtigten Schadenersatzforderungen Ihres Unfallgegners bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.
  • Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten
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Die Kasko­versicherung

Ein gefräßiger Marder, ein Sturm oder ein Kurzschluss: Für einige Schäden an Ihrem Leichtkraftrad können Sie oft nichts. Darum schützt Sie unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu besonders günstigen Konditionen.

  • Wir kommen im Kaskofall für Reparaturen an Ihrem Zweirad auf.
  • Wir ersetzen Ihnen im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert.
  • In der Vollkaskoversicherung sinkt bei Leichtkrafträdern der Beitragssatz schon nach 3 unfallfreien Jahren auf 45 %.
  • Und Sie? Freuen sich auf die nächste Tour.

Wann übernimmt die Teilkasko oder Vollkasko?

Die Kaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen Leichtkraftrad ab.

  • Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen wie z. B. Hagelschäden. Sturmschäden übernehmen wir schon ab Windstärke 7.
  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist und Transportschäden werden übernommen. 

Beispiele für Transportschäden:

Die Vollkasko leistet für Schäden am versicherten Fahrzeug, wenn

  • das Leichtkraftrad hinten am eigenen Campingfahrzeug oder auf einem Anhänger transportiert wird und herunterfällt
  • oder Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller in der Heckgarage des eigenen Campers transportiert werden und umfallen.

Eine abgeschlossene Vollkasko beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. 

Der Abschluss einer Vollkasko empfiehlt sich, wenn es sich beim Fahrzeug um ein fabrikneues Leichtkraftrad oder einen neuen Leichtkraftroller handelt.

Der Abschluss der Vollkaskoversicherung ist online nicht möglich. Möchten Sie Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller Vollkasko versichern, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berater vor Ort. Oder rufen Sie uns an 09561 96 101.

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort:
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Ist Schutzkleidung mitversichert?

Eine Kaskoversicherung ist immer auch eine Investition in die Sicherheit im Straßenverkehr, denn die Schutzkleidung ist hier als Zubehör mitversichert.

Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt. 

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Der Überblick im Kompaktformat

Welche Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko-Tarifen bestehen, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber.

Alle Leistungen der Leicht­kraftrad-Versicherung im Überblick

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Leichtkraftrads durch Fremde/Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren 
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Leichtkraftrad bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug und Folgeschäden bis 20.000 €
Transport des Leichtkraftrads auf einem Schiff
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Die optimalen Ergänzungen für Ihre Leicht­kraftrad-Versicherung

Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihre Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf. Ein Vergleich lohnt sich. Denn guter Schutz kann so günstig sein! 

Icon: Schutzbrief
Kfz-Schutzbrief

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 6,00 € im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B.:

  • Wir bieten Ihnen schnelle Pannenhilfe.
  • Wir schicken einen Abschleppdienst oder Bergungsdienst.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport.
  • Und Sie? Kommen gut nach Hause.

Sie sind noch nicht bei uns versichert?

Schließen Sie den Schutzbrief direkt in der Leichtkraftrad-Versicherung mit ein.

Sie sind bereits bei uns versichert?

Noch mehr Schutz in der Leichtkraftrad-Versicherung: Unser Kfz-Schutzbrief.

Icon: Unfallversicherung
Unfallschutz

Warum ist Unfallschutz wichtig? Wie ist der Fahrer bei einem Unfall versichert?

Wenn Sie bei einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden, zahlt unsere Unfallversicherung die vorher vereinbarte Summe an Sie aus.

Diese Summe wird unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen erbracht. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad bzw. Leichtkraftrad.

Die Unfallversicherung bietet eine 24-Stunden-Deckung und leistet bei allen Unfällen im beruflichen und privaten Bereich.

Icon: Ausland-Schadenschutz
Ausland-Schadenschutz

Fahren Sie gerne mit dem Wohnmobil in Urlaub? Wenn ja, und wenn in Ihrer Heckgarage ausreichend Raum ist, nehmen Sie sicher auch das Leichtkraftrad oder einen Roller mit.

Das garantiert Ihnen Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit auch am Urlaubsort.

Damit Sie beruhigt und gut abgesichert Ihren Urlaub genießen können, bieten wir Ihnen für Ihr Leichtkraftrad unseren Ausland-Schadenschutz zu günstigen Konditionen.

Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns

Falls Sie also Ihr Leichtkraftrad mit im „Gepäck“ haben oder planen, mit dem Leichtkraftrad ins Ausland zu fahren und sich entsprechend absichern möchten, sprechen Sie uns bitte an.

Durch den Ausland-Schadenschutz sparen Sie sich die Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer.

Sie erhalten z. B. folgende Leistungen:

  • Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Leichtkraftrad, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.
  • Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
  • Und Sie? Erholen sich in Ihrem Urlaub.
Icon: Rechtsschutz
Rechts­schutz­versicherung

Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz? Was deckt Verkehrsrechtsschutz ab?

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen unter anderem bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche gegenüber Unfallgegnern.

Zudem können Sie anwaltliche Hilfe ohne Kostenrisiko in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Fahrverbot durch eine Ordnungswidrigkeit, wie zu schnelles Fahren, droht.

Auch bei Streitigkeiten mit Verträgen rund um Ihr Fahrzeug schützt Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung vor einem hohen Kostenrisiko.

Den Verkehrsrechtsschutz gibt es in zwei Varianten, einmal als reine Verkehrsrechtsschutzversicherung und einmal als Bestandteil des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Fahren Sie mit Sicherheit günstig: mit der Leichtkraftrad-Versicherung der HUK-COBURG!

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Unser Tipp: Saisonkennzeichen

Mit einer Saisonzulassung fahren Sie günstig! Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur in den Sommermonaten bewegen, sparen Sie Geld!

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber Saisonkennzeichen.

Häufige Fragen zur Leicht­kraftrad-Versicherung

Was kostet die Versicherung für ein Leicht­kraftrad?

Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. 125er ist abhängig vom Fahrzeugtyp.
Des Weiteren hängen die Kosten wie in der Motorradversicherung oder Autoversicherung davon ab,

  • ob man zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließt,
  • ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird,
  • welche Leistungen man im Tarif wählt und
  • welchen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt man hat.

Die Beiträge sowohl in Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung sind abhängig von Schadenfreiheitsklassen, die sich verschlechtern können, wenn Ihre Versicherung einen Schaden reguliert. 

Umgekehrt werden beide Versicherungen günstiger, wenn man einige schadenfreie Jahre in der Praxis absolviert hat. 

Kosten können gespart werden, wenn man eine günstige Schadenfreiheitsklasse übernimmt.

Ist eine Rabattübertragung möglich?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen – z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere.

Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw.

Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Wozu benötige ich die elektronische Versicherungsbestätigung und wie beantrage ich sie?

Wenn Sie ein neues Krad zulassen möchten, benötigen Sie für dieses Versicherungsschutz.

Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Kfz-Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Das ist die frühere Deckungskarte bzw. Doppelkarte.

Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Die eVB beantragen Sie, indem Sie einen Antrag über unseren Tarifrechner stellen.

Die Versicherungsbestätigung wird Ihnen nach Antragseingang zeitnah per E-Mail zugesandt.

Mehr zur eVB-Nummer und Kfz-Zulassung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Benötige ich beim privaten Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Leicht­kraftrad einen Kaufvertrag?

Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden.

Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe.

Bitte lesen Sie auch die dort enthaltenen Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw. für den Erwerber.

Was muss ich bei einem Fahrzeug-Wechsel beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, benötigen Sie natürlich auch für das neue Leichtkraftrad Versicherungsschutz.

Wo braucht man die Grüne Versicherungskarte?

In den meisten Ländern Europas ist die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, kurz: IVK) überflüssig.

In welchen Ländern das Mitführen Pflicht ist und wo Sie auf eine Grüne Karte verzichten können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grüne Versicherungskarte.

Eine Grüne Versicherungskarte können Sie telefonisch, per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ anfordern. 

Wie kann ich meine Leicht­kraftrad­versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht:

  • Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf beim bisherigen Versicherer vorliegen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln. Sollte die Erhöhung darauf zurückzuführen sein, dass der Versicherer Sie wegen eines Schadenfalls zurückstuft, besitzen Sie kein Sonderkündigungsrecht.
  • Kündigung der Leichtkraftradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt die alte Versicherungsbestätigung (Doppelkarte).
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. eines Ablehnungsschreibens) möglich.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen. Dort finden Sie auch einen Vordruck für Ihre Kündigung.

Mehr zum Thema Leichtkraftrad & Kfz-Versicherung erfahren Sie in unserem Kfz-Ratgeber.

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