Berater-Homepage von Günter Triendl

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie vor Wohnwagen

Wohnwagen-Versicherung

Jetzt günstig den Caravan versichern

  • Vorzelt mitversichert
  • Schäden durch Reifenplatzer mitversichert
  • Sturmschäden schon ab Windstärke 7
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  • Besonderer Schutz für Camper – Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Wohnwagen per Hand rangiert wird oder abgestellt ist, und die Bremse sich von allein löst.
  • Vorzelt – Als fest ein- oder angebautes Fahrzeugbestandteil in Voll- und Teilkasko mitversichert. 
  • Reifenplatzer – Im Vollkasko-Tarif sind Schäden am Fahrzeug mitversichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. 
  • Rangier- und Schlingerschäden – Mitversichert, wenn das Zugfahrzeug bei uns vollkaskoversichert sind. Versichert sind unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger.
  • Schutz für Ihr Inventar – Mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS in unserer Hausratversicherung erhalten Sie zusätzliche Vorteile für Ihren Hausrat im Wohnwagen.

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Wohnwagen

Nur kurz nicht aufgepasst, schon gibt es einen Unfall und Sie haften. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden.

Besser, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Caravan eine hohe Versicherungssumme abdeckt.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Wir prüfen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Und Sie? Brauchen sich um nichts zu kümmern.
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Warum braucht ein Wohnwagen eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland - auch für Wohnwagen.

Für die Zulassung Ihres Wohnwagens benötigen Sie, analog zu Ihrem Pkw, einen Nachweis über den Versicherungsschutz.

Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch, per E-Mail nach Abschluss unseres Tarifrechners oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

Lohnt sich eine Kasko­versicherung für den Wohnwagen?

Insbesondere bei einem Wohnwagen besteht oft nicht nur ein ideeller, sondern auch ein hoher materieller Wert.

Doch auch ein Hagelschaden oder ein beschädigtes Rücklicht an Ihrem Caravan kann schnell teuer werden.

Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich oft, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Wohnwagen abzuschließen.

Was leisten Teilkasko und Vollkasko-Versicherung bei Wohnwagen?

Die Teilkaskoversicherung deckt

  • Schäden durch Naturgewalten (z.B. Hagel, Sturm ab Windstärke 7 oder Blitzschlag),
  • Zusammenstöße mit Tieren (z.B. Wildunfälle),
  • Diebstahl sowie
  • Schäden durch Explosion,
  • Kurzschluss, Brand oder Glasbruch ab.

Wir versichern bei Ihrem Wohnwagen also beispielsweise auch Ihre Antennenanlage.

Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter selbst verursacht wurden.

  • Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Wohnwagen von Fremden mutwillig beschädigt wurde.
  • Die Vollkasko-Police lohnt sich dementsprechend in erster Linie für neuwertige bzw. hochpreisige Caravans, insbesondere mit großzügiger Ausstattung.

Sowohl Teil-, als auch Vollkasko beziehen sich allerdings nur auf Schäden am Fahrzeug bzw. auf fest ein- oder angebaute Bestandteile (z. B. Photovoltaikanlagen).

Ohne Beitragsaufschlag mitversichert ist auch das Vorzelt. Im Vollkasko-Tarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.

Das ist für Camper besonders wichtig, denn ein geplatzter Reifen kann beim Wohnwagen bauartbedingt schnell zu Karosserieschäden führen.

Die Versicherung von beweglichem Inventar und Reisegepäck ist bei der HUK-COBURG in der Kfz-Versicherung nicht möglich – aber in unserer Hausratversicherung über den Zusatzbaustein Hausrat PLUS

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Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

  • Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
    Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherung jederzeit erweitern.
  • Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK wechseln? 
    Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können.

Braucht man für den Wohnwagen einen Schutzbrief?

Nein – ist Ihr Zugfahrzeug bei uns schutzbriefversichert, dann ist Ihr mitgeführter Wohnwagen ohne Aufpreis auch im Kfz-Schutzbrief mitversichert.

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Alle Leistungen der Wohnwagen-Versicherung im Überblick

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Wohnwagens durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch Reifenplatzer
Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren 
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Wohnwagen bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug und Folgeschäden bis 20.000 €
Schäden durch Transport des Wohnwagens auf einem Schiff

Ist Hausrat im Wohnwagen versichert?

Mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS in unserer Hausratversicherung erhalten Sie zusätzliche Vorteile für Ihren Hausrat im Wohnwagen: 

  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in Ihrem Wohnwagen oder einem vergleichbaren Mobilheim aufbewahren, in Höhe von 5.000 € – innerhalb Deutschlands.
  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle: Versichert ist der Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z.B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung in Höhe von 5.000 € – weltweit während des Urlaubs.
  • Schutz bei Schäden durch Unfall: Wir erstatten das versicherte Inventar, das sich zum Unfallzeitpunkt im oder am Campingfahrzeug befunden hat, in Höhe von 5.000 € – weltweit während des Urlaubs.
  • Schutz von elektronischen Geräten: Wird Ihr Kfz aufgebrochen, so sind Ihre elektronischen Geräte (bspw. Laptop, Smartphone, Navigationsgerät) bis zu einer Höhe von 2.500 € versichert – weltweit. Dabei schreiben wir Ihnen nicht vor, wie und wo Sie Ihre Geräte verstauen müssen. Wir beschränken den Schutz auch nicht auf bestimmte Zeiten und Örtlichkeiten.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Mit der Wohnwagen-Versicherung der HUK-COBURG fahren Sie gut – und sparen bares Geld! Überzeugen Sie sich selbst.

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Häufige Fragen zur Wohnwagen-Versicherung

Was kostet eine Wohnwagen-Versicherung?

Anhänger-Versicherungen sind deutlich günstiger als Versicherungen für den Pkw. Auch mit zusätzlicher Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Policen in der Regel erschwinglich.

Konkret werden Prämien z. B. anhand der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers (Wohnwagen oder Güterbeförderung) berechnet. Die Prämien für Teil- und Vollkaskoversicherungen errechnen sich anhand des Wertes des Anhängers.

Anders als bei der Pkw-Versicherung gibt es bei der Wohnwagen-Versicherung keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) – die Einstufung liegt immer bei 100%.

Dementsprechend steigt die Prämie im Falle eines Schadens nicht. Es gibt allerdings auch keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Kündigungsfristen für Wohnwagen-Versicherungen sind in der Regel mit denen der Kfz-Versicherung identisch. 

Muss ich meinen Wohnwagen überhaupt versichern?

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden – eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug reicht nicht mehr aus.

Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger. In vielen Fällen stellte sich die Schadensregulierung als schwierig heraus.

Durch die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.

Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Anhänger-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Diese Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.  

Unfall mit Wohnwagen – welche Versicherung zahlt?

Kommt es während der Fahrt mit einem Fahrzeuggespann zu einem Unfall, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges den Schaden.

In einigen Fällen springt aber auch die Wohnwagen-Versicherung ein, wenn dieser in Benutzung ist. Das kann etwa dann geschehen, wenn er von der Spur abkommt und ein anderes Fahrzeug beschädigt – beispielsweise aufgrund eines Reifenplatzers.

Die Wohnwagen-Haftpflichtversicherung kommt außerdem zum Tragen, wenn der Wohnwagen vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und z. B. beim Rangieren per Hand bei einem Dritten ein Schaden verursacht wird.

Welchen Führerschein braucht man, um einen Wohnwagen zu ziehen?

Ob Sie einen Wohnwagen ziehen dürfen, ist abhängig von der erworbenen Führerscheinklasse. In Ihrem Führerschein eingetragen ist auch die zulässige Gesamtmasse, die Sie bewegen dürfen.

Wie kann ich einem Unfall bereits vor der Fahrt vorbeugen?

Viele Beschädigungen entstehen bereits während der Fahrt – z. B. durch plötzliches Bremsen, Wetter-Einflüsse oder unebene Straßen.

Diese Risiken können deutlich reduziert werden, wenn das Inventar sowie alle Wertgegenstände im Wohnwagen richtig gesichert sind.

Praktische Tipps, wie Sie die Ladung sicher verstauen finden Sie in unserem Ratgeber Mit dem Auto in den Urlaub:

  • Antirutschmatten sind kostengünstige Schadensminimierer.
  • Spanngurte sichern in Anhänger und Wohnwagen die Ladung vor dem Verrutschen.
  • Zur Befestigung benötigte Ösen und Haken sollten fachgerecht montiert werden.
  • Im Wohnwagen sollten offene Ablagen grundsätzlich ausgeräumt werden.
  • Anhänger gleichmäßig beladen – dies verringert die Gefahr des Umkippens deutlich. 

Grundsätzlich gilt: Wohnwagen sollten nicht zu schwer beladen und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Denn das ist nicht nur gefährlich, sondern kann im Falle einer Polizeikontrolle auch richtig teuer werden.

Im Zweifelsfall kann vor der Fahrt oder Reise eine öffentliche Waage aufgesucht werden. Diese werden unter anderem von TÜV- oder Dekra-Niederlassungen zur Verfügung gestellt. 

Mehr dazu in den Ratgeber zu Stützlast und Anhängelast.

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