Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist eine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze, zu der Sie ohne Abschläge bei der Rentenhöhe eine Altersrente beziehen können.
Was ist das Renteneintrittsalter?
Das Renteneintrittsalter ist das Alter, zu dem Sie das erste Mal Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Dieses muss nicht unbedingt der Regelaltersgrenze entsprechen. Sie können auch früher in Rente gehen, müssen aber mit Abschlägen rechnen.
Die Regelaltersgrenze wurde 2007 im Zuge einer Rentenreform um 2 Jahre angehoben. Alle, die nach dem 01.01.1964 geboren wurden, dürfen grundsätzlich erst mit 67 Jahren eine Altersrente ohne Abschläge beziehen.
Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gelten Übergangsfristen mit einem langsamen Anstieg der Altersgrenze. Ihre persönliche Altersgrenze finden Sie in nachfolgender Tabelle.
Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
1947 |
65 Jahre + 1 Monat |
1948 |
65 Jahre + 2 Monate |
1949 |
65 Jahre + 3 Monate |
1950 |
65 Jahre + 4 Monate |
1951 |
65 Jahre + 5 Monate |
1952 |
65 Jahre + 6 Monate |
1953 |
65 Jahre + 7 Monate |
1954 |
65 Jahre + 8 Monate |
1955 |
65 Jahre + 9 Monate |
1956 |
65 Jahre + 10 Monate |
1957 |
65 Jahre + 11 Monate |
1958 |
66 Jahre |
1959 |
66 Jahre + 2 Monate |
1960 |
66 Jahre + 4 Monate |
1961 |
66 Jahre + 6 Monate |
1962 |
66 Jahre + 8 Monate |
1963 |
66 Jahre + 10 Monate |
1964 und jünger |
67 Jahre |