Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, unterscheidet sich in zwei Formen:
- Eine kurzfristige Beschäftigung von höchstens 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr sein.
- Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die regelmäßig nicht mehr als 603 € betragen darf.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind keine Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.
Bei einem regulären Minijob werden Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt, Unfallversicherungsbeiträge zahlt allein der Arbeitgeber.
Abgrenzend zum Minijob gibt es den Midijob, der auch als Gleitzonenfall oder Übergangsbereich bezeichnet wird.
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat verdient wird.
- Der Midijob bringt einen Vorteil für Arbeitnehmer, die mehr als den Höchstbetrag eines Minijobs erhalten.
- Vor der Einführung der Gleitzone mussten Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt nur knapp über der Entgeltgrenze für Minijobs lag, den vollen Sozialversicherungsanteil zahlen von 20 % bis 21 %.
- Nun muss ein reduzierter Sozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, der sich nach dem jeweiligen Gleitzonenentgelt richtet.