Wer auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einem Anhänger Tempo 100 fahren will, braucht eine sogenannte 100er-Zulassung.
Durch einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 weist man nach, dass man eine 100-km/h-Zulassung hat. Zusätzlich bekommt man einen Aufkleber für die Anhängerrückseite.
Um die Zulassung zu erhalten, muss allerdings sowohl der Wohnwagen bzw. Anhänger als auch das Zugfahrzeug ein paar Anforderungen erfüllen.
Das Zugfahrzeug kann dabei ein PKW oder auch ein Wohnmobil sein. Letzterer fällt unter die Rubrik „andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t“.
Voraussetzungen für das Zugfahrzeug:
ABS muss vorhanden sein.
Voraussetzungen für den Wohnwagen bzw. Anhänger:
Anhänger ist für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
Reifen sind maximal
6 Jahre alt (Hier erfahren Sie, wie Sie das
Reifenalter ablesen).
Gebremste Anhänger brauchen hydraulische Stoßdämpfer. Diese Anhänger bremsen selbstständig und entlasten somit das Zugfahrzeug.
Mit der Herstellerbescheinigung werden die auf das Fahrzeug bezogenen Merkmale nachgewiesen. Diese Bescheinigung bekommen Sie in der Regel beim Kauf.
Alternativ können Sie eine Prüfbescheinigung auch durch eine anerkannte Prüfstelle ausstellen lassen.
In unserem Ratgeber „HU und AU“ finden Sie eine Auflistung der Prüfstellen, die ein solches Gutachten erstellen.