Berater-Homepage von Frank Kostorz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NDZF-ZCNU1-86 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NDZF-ZCNU1-86

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NDZF-ZCNU1-86


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NDZF-ZCNU1-86 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NDZF-ZCNU1-86

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-NDZF-ZCNU1-86


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau mit Autoschlüssel in der Hand

eVB-Nummer

Schnell & einfach beantragen

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Was ist eine eVB-Nummer?

Ohne sie geht nichts – wer keine eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorlegt, kann auch kein Fahrzeug zulassen oder ummelden.

  • Die eVB-Nummer ist der Nachweis, dass Sie für Ihr Fahrzeug bzw. Ihren Anhänger auch eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.
  • Die eVB ist der elektronische Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung erforderlich war.
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden. Das Verfahren ist damit viel unkomplizierter geworden.
  • Sie erhalten die eVB-Nummer direkt nach dem Antrag einer Kfz-Versicherung – entweder telefonisch oder online per Email.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung für Sie zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Braucht man noch eine Doppelkarte?

Nein, 2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt, die Doppelkarte bzw. Deckungskarte gibt es nicht mehr.

Der Begriff Doppelkarte stammt aus der Zeit vor 2003, als der Versicherungsnachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde.

  • Während die Zulassungsstellen früher keinerlei Kopien akzeptierten und immer die originale Deckungskarte verlangt haben, ist heute kein Papier mehr notwendig.
  • Der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung ist vollkommen ausreichend.
  • Auch das kurzfristige Ausstellen der Bestätigung ist mit dem neuen System der eVB unproblematisch, die Daten werden fast ohne Zeitverzögerung zentral hinterlegt.
  • Wenige Sekunden nach dem Ausstellen der Karte kann die Zulassungsbehörde auf die Daten zugreifen.

Früher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese musste zwingend im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Die eVB bringt somit eine wesentliche Erleichterung.

Für welche Fahrzeuge brauche ich eine eVB-Nummer?

Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. bei Anmeldungen von:

  • PKW
  • Motorrädern
  • Anhängern
  • Wohnmobilen
  • Lieferwagen
  • LKWs

Eine Ausnahme gibt es bei Sportanhängern. Wenn diese allein für den Transport von Sportgeräten eingesetzt werden, sind diese zulassungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen, für das keine eVB-Nummer notwendig ist.

Von dieser Befreiung betroffen sind in erster Linie Pferdeanhänger und Bootstrailer, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Sollen auch andere Gegenstände mit Sportanhängern transportiert werden, beispielsweise bei einem Umzug, ist eine normale Zulassung mit eVB-Nummer notwendig.

Auch bei Anhängern, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, besteht teilweise keine Zulassungspflicht.

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Wann brauche ich eine eVB Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in folgenden Situationen bei der Zulassungsstelle vorzulegen:

  • Neuzulassung (für jede Art von Kennzeichen)
  • Fahrzeugwechsel
  • Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter (Halterwechsel)
  • Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
  • Wechsel des Nummernschildes oder 
  • Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk

Muss ich bei einem Versicherungswechsel die eVB vorlegen?

Bei einem Versicherungswechsel ist man nicht selbst verpflichtet, die elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen.

Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde, erfolgt automatisch durch den neuen Versicherer.
 

Nach Abmeldung des Fahrzeugs gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Ist das Fahrzeug aufgrund eines Fahrzeugverkaufs oder Verschrottung abgemeldet worden, wird der Vertrag vollständig abgerechnet. Es besteht nun kein Versicherungsschutz mehr.
  2. Ist das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz und wird eventuell wieder zugelassen, ruht der Vertrag. Und für Ihr Fahrzeug besteht Versicherungsschutz im Umfang der beitragsfreien Ruheversicherung. Weitere Informationen entnehmen Sie den AGB’s.

Wo kann ich eine eVB-Nummer beantragen?

Sie erhalten Ihre elektronische Versicherungsbestätigung über

Die Übermittlung an Sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB im Original versandt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch die telefonische Nennung der eVB oder der Versand per E-Mail reichen aus. 

So einfach geht’s: In nur 3 Schritten zur eVB-Nummer

Besonders schnell geht es über unseren Kfz-Tarifrechner. Sie berechnen Ihren Wunschtarif für Ihre neue Autoversicherung und mit nur wenigen Klicks senden wir Ihnen die gewünschte eVB-Nummer mit der Bestätigung des Versicherungsantrags per E-Mail zu.

Taschenrechner mit Text: Beitrag online berechnen
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Briefumschlag mit Text: eVB-Nummer sofort erhalten
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Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Sowohl bei der HUK-COBURG als auch bei der HUK24 ist die eVB-Nummer ab dem Ausstelldatum 18 Monate gültig und kann einmalig verwendet werden

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, stellen wir Ihnen gern eine zusätzliche eVB-Nummer dafür aus.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Nichts - wir stellen die elektronische Versicherungsbestätigung für unsere Versicherungsnehmer kostenfrei aus.

Wie sieht die eVB-Nummer aus?

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die sich aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination zusammensetzt.

Die Buchstaben I und O werden nicht eingesetzt, damit es nicht zu Verwechslungen zwischen den Buchstaben und den Ziffern 0 und 1 kommt.

Mit der siebenstelligen Nummer kann die Zulassungsstelle über ein zentrales System alle relevanten Daten abrufen.

Aufbau einer eVB-Nummer

Aufbau einer eVB-Nummer: AB1X234

Gibt es spezielle eVB-Nummern?

Die elektronische Versicherungsbestätigung kann mit verschiedenen Merkmalen ausgestattet werden.

Mit einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde die Kennzeichen, die für maximal 6 Tage für Überführungs- und Probefahrten eingesetzt werden. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage. Eine Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU).

Möchten Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Saisonzeitraum anmelden, ist ebenfalls eine spezielle eVB notwendig. Für ein Saisonkennzeichen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die „normale“ Zulassung, beispielsweise bezüglich der Hauptuntersuchung.

Für gewerbliche Kunden gibt es zusätzlich Versicherungsbestätigungen für dauerhafte rote Sonderkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Diese bietet die HUK-COBURG nicht an. Auch rote 07er-Kennzeichen für Oldtimersammlungen bieten wir nicht an.

Habe ich mit einer eVB-Nummer schon Versicherungsschutz?

Ja, sobald Sie von uns eine eVB-Nummer bekommen, haben Sie immer vorläufigen Versicherungsschutz in der

  • Kfz-Haftpflichtversicherung 

und wenn vereinbart, dann auch hier:

  • Autoschutzbrief
  • Fahrerschutz
  • Auslands-Schadenschutz

Der Schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens ab dem Tag an dem Sie mit dieser eVB-Nummer Ihr Auto zulassen.

In der Kasko-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir Ihnen den Schutz ausdrücklich zugesagt haben.

Wenn Sie dann den im Versicherungsschein genannten ersten Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung über.

Entspannt durch die Kfz-Zulassung

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs ist die elektronische Versicherungsbestätigung unerlässlich, um den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung nachzuweisen.

Daneben benötigen Sie aber noch einige weitere Unterlagen, damit die Anmeldung reibungslos verläuft und Sie schnell mit Ihrem neuen Kfz fahren können.

Nähere Informationen zu den Unterlagen haben wir in unserem Ratgeber Kfz-Zulassung in 5 Schritten für Sie zusammengestellt.

Jetzt Zulassung oder Ummeldung ganz einfach online buchen

Autoschlüssel auf Fahrzeugschein

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Behördengänge und Wartezeiten
  • Hol- und Bringservice für Unterlagen und Kfz-Kennzeichen
  • Inklusive aller Gebühren
Jetzt buchen *

*Vermittelt durch die HUK-COBURG Digitale Services GmbH

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In 4 Schritten zum Kfz-Kennzeichen

Schritt 1: Code erfragen

Erfragen der eVB-Nummer online oder per Telefon bei der Versicherung.

Schritt 2: Code an den Sachbearbeiter geben

Auf der Zulassungsstelle teilt der Kfz-Halter diesen 7-stelligen Code dem Sachbearbeiter mit.

Schritt 3: Daten des Halters abgleichen

Die Daten des Kfz-Halters werden digital abgeglichen.

Schritt 4: Halter erhält das Kennzeichen

Der Kfz-Halter erhält sein Kennzeichen.

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Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice telefonisch.

Auch Ihr persönlicher Berater vor Ort unterstützt Sie gern in allen Versicherungsfragen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Frank Kostorz

Versicherungsfachwirt

Mühlenstr. 46
53721 Siegburg

Tel. 02241 64676
Fax 0800 2875324355

  

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
und nach Vereinbarung
 

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